Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankung

Wenn die Psyche schlapp macht


Während vor einigen Jahren meist noch Unfallfolgen, orthopädische Erkrankungen oder Herz-Kreislauferkrankungen die Hauptgründe für eine Berufsunfähigkeit darstellten, sind heutzutage immer häufiger psychische Probleme wie etwa Depressionen und Burn-out dafür verantwortlich. Veränderte Anforderungen in der Arbeitswelt setzen Arbeitnehmer immer mehr unter Leistungsdruck und das verkraften viele Menschen nicht. Das gilt für Beschäftigte in allen Schichten und Berufsgruppen und ist längst nicht mehr nur auf Führungskräfte beschränkt. Experten zufolge beantragt schon fast ein Drittel der deutschen Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung der Psyche. Eine mögliche Dunkelziffer ist bei dieser Einschätzung nicht berücksichtigt.

© MORGEN & MORGEN, Stand 05/2020. Alle Rechte vorbehalten.


Versicherungsexperten raten Arbeitnehmern immer wieder zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice, da die staatliche Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht ausreicht, um den Lebensstandard der Betroffenen zu erhalten, und die Hürden für eine Leistung meist zu hoch sind.

Doch greift diese Versicherung überhaupt bei einer psychischen Erkrankung? Oftmals ja, aber dennoch gibt es hierbei einige Besonderheiten zu beachten.

Psychische Erkrankung erschwert Antragstellung


Berufsunfähigkeitsversicherungen, die Arbeitnehmer vor den größten Risiken schützen sollen, leisten grundsätzlich auch bei Depressionen. Der Antrag auf Leistungen wegen psychischer Erkrankungen kann sich für die Versicherungsnehmer mitunter jedoch schwierig gestalten. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Psychotherapeuten für die Erstellung eines psychologischen Gutachtens eine lange Zeitspanne benötigen.

Immer häufiger sind auch jüngere Arbeitnehmer, vor allem auch in akademischen Berufen aufgrund der oftmals hohen Verantwortung und des mit einher gehenden Druckes, von Depressionen oder Burn-out betroffen, sodass eine Absicherung gegen eine drohende Berufsunfähigkeit unbedingt erforderlich ist. Die Anbieter sind durch die Zunahme psychischer Erkrankungen allerdings alarmiert, denn damit steigt auch für diese das Versicherungsrisiko. Daher wird jeder Antrag auf Leistungen sehr genau auf seine Berechtigung geprüft. Vor allem für Versicherte, die in der Vergangenheit schon einmal psychisch erkrankt waren, ist der Abruf von Versicherungsleistungen eine schwierige Gratwanderung. 

Psychische Leiden werden von vielen Versicherern immer noch nicht als Ursache für eine Berufsunfähigkeit anerkannt. Ob der Anbieter im Fall von psychischen Störungen Leistungen genehmigt oder nicht, hängt im Einzelfall immer von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Wann die Versicherung nicht leistet


Beträgt die Ausfallzeit des Arbeitnehmers weniger als 50 Prozent seiner regulären Arbeitszeit, greift die Versicherung nicht. Das gilt auch, wenn der Zeitraum der Berufsunfähigkeit weniger als ein halbes Jahr beträgt. Im Rahmen psychotherapeutischer Behandlungen ist es jedoch schwer zu prognostizieren, ob die vorausgesetzten Anforderungen auch tatsächlich erfüllt werden. Zur Überprüfung des Antrages auf Leistungen muss der Betroffene dem Versicherer die entsprechenden Bescheinigungen der behandelnden Ärzte, das therapeutische Gutachten sowie die schriftlich erstellte Einschätzung des Therapeuten und der behandelnden Ärzte vorlegen. Wenn der Nachweis der Berufsunfähigkeit nach Ansicht des Versicherers zu spät erfolgt oder nicht in ausreichendem Maße plausibel erscheint, kann er die Leistung verweigern. Darüber hinaus mahlen aber auch die Mühlen mancher Anbieter mitunter langsam, denn diese fordern die zur Prüfung notwendigen Unterlagen in vielen Fällen nur schrittweise an. Dann heißt es für den Versicherten: warten! Zieht sich die Wartezeit unverhältnismäßig in die Länge, kann es passieren, dass die psychotherapeutische Behandlung schon vor Bewilligung des Antrags beendet ist. In diesem Fall wird der Versicherer die Berufsunfähigkeit wohl kaum noch anerkennen.

In der Regel gehen die Versicherungsgesellschaften davon aus, dass die Gründe für eine Berufsunfähigkeit innerhalb einiger Monate weitgehend behoben werden können. Doch bei psychischen Erkrankungen lässt sich diese Einschätzung meist nicht aufrechterhalten. Gerade bei Menschen, die an Depressionen leiden, kann es auch nach einer abgeschlossenen Behandlung immer wieder zu psychischen Problemen kommen. Betroffene mit schweren psychischen Störungen brauchen oft Jahre, um wieder einigermaßen ins alltägliche Leben zurückzufinden. Da sich psychische Erkrankungen also sehr lange hinziehen können und angesichts des steigenden Drucks auf Arbeitnehmer auf dem Vormarsch sind, steigt auch das Risiko für den Versicherer stetig. Aus diesem Grund werden immer wieder Leistungen verweigert oder Antragsteller sogar komplett abgelehnt.

Umso wichtiger ist es daher, das Know-how eines Experten zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung zu nutzen, um die Bewilligung von Anträgen und Leistungen durchzusetzen.

Abschluss einer Police bei Depression


Vorerkrankungen und akute Erkrankungen spielen bei Vertragsabschluss eine wichtige Rolle und können sich auf die Höhe der Prämie auswirken. Der Antragsteller muss diverse Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten und Angaben zu den behandelnden Ärzten oder Therapeuten machen. Dort kann der Versicherer sich über den aktuellen Gesundheitszustand und die Risiken einer erneuten Erkrankung erkundigen, was er meist jedoch erst im Leistungsfall tun wird. Nur bei sehr komplexen Sachverhalten fragen Versicherer bereits im Antragsprozess einen Arztbericht an.

Leiden Sie bei Antragstellung schon an einer Depression, kann der Anbieter den Antrag bewilligen und die bestehende Krankheit als Leistungsausschluss in die Police aufnehmen. Werden Sie dann aufgrund einer anderen Erkrankung wie etwa Krebs berufsunfähig, erhalten Sie Leistungen. Geraten Sie aber aufgrund Ihrer Depression in die Berufsunfähigkeit, gehen Sie leer aus. Dennoch macht es Sinn, eine Berufsunfähigkeitspolice abzuschließen, damit im Ernstfall zumindest andere Erkrankungen abgedeckt sind.

Alternativ zum Leistungsausschluss könnte der Versicherer aber auch von dem an einer Depression erkrankten Versicherungsnehmer einen Risikozuschlag verlangen. In diesem Fall greift die Versicherung dann auch bei Eintritt der Berufsunfähigkeit aufgrund einer Depression.

Was noch zu beachten ist


Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte darauf achten, dass der Anbieter im Vertrag auf die sogenannte ‚abstrakte Verweisung‘ verzichtet. Ist diese Klausel nämlich Bestandteil des Vertrages, würde das im Ernstfall bedeuten, dass der Versicherte erst dann Leistungen erhält, wenn er aufgrund seiner Erkrankung auch keine vergleichbaren, weniger belastenden Tätigkeiten ausüben kann.

Eine abstrakte Verweisung würde den Versicherungsnehmer aber nur noch mehr unter Druck setzen, wenn er in seiner neuen Tätigkeit weiteren psychischen Belastungen ausgesetzt ist.

Was die Versicherungskosten angeht, so sind diese von verschiedenen Faktoren wie etwa ausgeübter Beruf und damit verbundene Risiken, Eintrittsalter des Versicherten, Vorerkrankungen und vertraglich festgelegte monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit abhängig. Das heißt, je älter der Versicherte und je risikoreicher der Beruf, desto höher ist die Versicherungsprämie. Die Rente sollte so bemessen sein, dass der bisherige Lebensstandard weitgehend erhalten bleiben kann. Experten empfehlen die Festlegung des monatlichen Rentenbetrages auf mindestens 80 Prozent des Nettoeinkommens. Die Laufzeit sollte bis zum Eintritt der gesetzlichen Rente festgelegt werden. Nur so ist gewährleistet, dass der Berufsunfähige auch dann lückenlos abgesichert ist, wenn er seinen Beruf schlimmstenfalls gar nicht mehr ausüben kann.

Bessert sich der Gesundheitszustand des an Depression erkrankten Versicherungsnehmers wieder, so dass er wieder in ausreichendem Maße berufsfähig ist, kann der Versicherer die Leistungen einstellen. Er muss ein Nachprüfungsverfahren durchführen und dem Versicherten eine schriftliche Begründung für die Einstellung der Leistungen liefern. Der Betroffene kann zwar in diesem Fall Widerspruch einlegen. Sofern dieser abgelehnt wird, kann der Versicherungsnehmer zwar rechtliche Schritte einleiten, sollte aber zuvor unbedingt überprüfen, ob die Prozesskosten in einem angemessenen Verhältnis zur Erfolgsaussicht stehen.

Leistungen auch bei Burnout möglich


Wer an einem Burn-out leidet, hat es besonders schwer, Ansprüche auf Leistungen des Versicherers geltend zu machen. Die meisten Versicherer erkennen die damit verbundenen Symptome nämlich nicht als Krankheit an, sondern bewerten diese stattdessen als ein ‚Problem der Lebensbewältigung‘. Die darauf begründete Leistungsverweigerung ist aber in vielen Fällen nicht rechtmäßig. Ein Burn-out kann durchaus als Krankheit definiert werden. Unter diesen Begriff fällt nämlich jede psychische Erkrankung, die so extrem vom Normalzustand abweicht, dass die Ausübung des Berufes dauerhaft eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist.

Dennoch ist es für den psychisch kranken Arbeitnehmer immer wieder eine große Herausforderung, Leistungen zu beantragen. Letztlich kommt es auf das Versicherungsunternehmen und die vertraglich festgelegten Versicherungsbedingungen an, ob bei Burn-out gezahlt wird oder nicht. Eine grundsätzliche Verpflichtung besteht für den Anbieter diesbezüglich jedenfalls nicht. Daher ist es besonders wichtig, im Vorfeld mithilfe eines Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen einen Versicherungsvergleich durchzuführen. So lassen sich verbraucherfreundliche Angebote wesentlich leichter finden. Darüber hinaus begleitet der Experte Sie auch in der Phase der Beantragung von Leistungen, sodass Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht alleine bewältigen müssen. 

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