Überblick über die wichtigsten Neuerungen zum Jahr 2019 DienstfahrradArbeitnehmer müssen das vom Arbeitgeber gestellte, privat genutzte Dienstfahrrad (auch E-Bikes bis 25 km/h) nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern. Zudem mindest es auch nicht mehr die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit. Eine Ausnahme stellt hierbei jedoch das per Gehaltsumwandlung finanzierte Dienstfahrrad dar. EnergieDie Energiepreise steigen im […]
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