Überblick über die wichtigsten Neuerungen zum Jahr 2019


Dienstfahrrad

  • Arbeitnehmer müssen das vom Arbeitgeber gestellte, privat genutzte Dienstfahrrad (auch E-Bikes bis 25 km/h)  nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern. Zudem mindest es auch nicht mehr die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit. Eine Ausnahme stellt hierbei jedoch das per Gehaltsumwandlung finanzierte Dienstfahrrad dar. 

Energie

  • Die Energiepreise steigen im Durchschnitt deutlich an, wobei jeder zweite Stromversorger höhere Preise angekündigt hat. Strompreise werden im Schnitt um 5,1 Prozent, Gaspreise sogar um 8,5 Prozent im Schnitt steigen. 

Entgeltumwandlung

  • Arbeitnehmer können ab diesem Jahr bis zu 3.216 Euro ihres Gehalts in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung umwandeln. Arbeitgeber sind nun zu einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent verpflichtet, wenn sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen. Für bereits bestehende Verträge zur Entgeltumwandlung gilt diese Pflicht erst ab dem Jahr 2022. 

Geld

  • Ab dem 28. Mai bringt die Europäische Zentralbank neue 100- und 200-Euro-Scheine in Umlauf, die noch fälschungssicherer sein sollen. Eine Neuerung stellt hierbei ein Porträt-Fenster dar, das durchsichtig wird, wenn der Schein gegen das Licht gehalten wird. Die Bundesbank gibt ab dem 27.April keine 500-Euro-Scheine mehr aus.   

Grundsicherung

  • Anstieg bei den Sätzen für das Arbeitslosengeld II (Harzt IV): Alleinstehende erhalten ab 2019 424 Euro pro Monat (bisher 416 Euro), Verheiratete je 382 Euro pro Monat (bisher 375 Euro), Kinder je nach Altersstufe 245 Euro und 322 Euro.

Investmentfonds

  • Für Fonds, die ihre Gewinne nicht ausschütten, sondern wieder investieren (thesaurierende Fonds) fällt ab 2019 eine Vorabpauschale an. Dies betrifft einen Großteil der klassischen Fonds sowie die meisten Indexfonds (ETFs). Diese Pauschale wird jährlich vom Depot des Anlegers abgebucht und bei einem tatsächlichen Verkauf der Anteile vom Veräußerungsgewinn abgezogen.

KFZ

  • Autobesitzer können ihren PKW künftig bundesweit online zulassen, ummelden und abmelden, egal ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. Voraussetzung dafür ist ein Personalausweis mit Online-Funktion, sprich mit Chip und sechsstelliger PIN. 
  • Zum Jahresbeginn greifen neue Typklassen in der KFZ-Versicherung. In der Folge werden etwa 5,7 Millionen PKWs in eine höhere Typklasse und damit teurer eingestuft. Etwas weniger PKWs, nämlich etwa 5,4 Millionen werden künftig in eine günstigere Typklasse eingruppiert. Für die restlichen ca. 29,5 Millionen PKWs ändert sich bei der Typklasse nichts.
  • In einigen Großstädten wird es kritisch für ältere Dieselfahrzeuge. Fahrverbote drohen insbesondere für Diesel der Abgasnormen 1 bis 5. So sollen einzelnen Stadtteile ganz oder zumindest teilweise für diese gesperrt werden. Fahrzeuge der neuesten Abgasnorm 6 sind (vorerst) noch nicht von Fahrverboten betroffen. Hierunter fällt derzeit nur jedes vierte Fahrzeug.
  •  30 Jahre alte Fahrzeuge können jetzt zu Oldtimern umgemeldet werden, das H-Kennzeichen nutzen und damit bei der KFZ-Steuer begünstigt werden.
  • Elektrisch betriebene Fahrzeuge, die auch privat genutzt werden, werden steuerlich begünstigt. So müssen Arbeitnehmer statt 1,0 Prozent nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Bei Benzin- sowie Dieselmodellen gibt es keine Änderung.
  • Um Fußgänger und Fahrradfahrer besser zu schützen, müssen neue PKWs mit Elektroantrieb deutlich hörbar sein und bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern einen Warnton von mindestens 56 dB und höchstens 75 dB von sich geben.
  • Ab 2019 sind neue Symbole an den Zapfsäulen Europas vorgeschrieben, die es erleichtern sollen den richtigen Kraftstoff zu finden. Ein rundes Symbol weist dabei auf Benzin hin, ein quadratisches auf Diesel und eine Raute auf gasförmige Kraftstoffe.

Kindergeld

  • Für das erste und zweite Kind gibt es ab 2019 204 Euro (bisher 194 Euro), für das dritte Kind 210 Euro (bisher 200 Euro) und ab dem vierten Kind 235 Euro (bisher 225 Euro). 

Krankenversicherung

  • Paritätische Aufteilung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung: Ab 2019 übernehmen die Arbeitgeber wieder die Hälfte der gesamten Ausgaben, d.h. inklusive der individuellen Zusatzbeiträge, zur Krankenversicherung. Zuletzt mussten Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag vollständig allein tragen. 
  • Kinder können künftig beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie in Deutschland wohnen, nicht älter als 23 Jahre bzw. nicht älter als 25 Jahre in Schul- oder Berufsausbildung sind und pro Monat nicht mehr als 445 Euro (bisher 435 Euro) verdienen. Eine Ausnahme stellen die sogenannten Minijobs mit Einnahmen bis 450 Euro pro Monat dar.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung steigt 2019 von bisher 4.425 Euro auf 4.537,50 Euro. Dies bedeutet eine Steigerung des Höchstbeitrages für Arbeitnehmer um 2,54 Prozent.

Midijob

  • Ab Juli 2019 können Midijobber zwischen 450 und 1.300 Euro pro Monat (bisher zwischen 450 Euro und 850 Euro) verdienen, ohne dass die Sozialversicherungsbeiträge sprunghaft ansteigen. Sie zahlen in diesem Einkommensbereich weniger Sozialversicherungsbeiträge, erarbeiten sich aber dennoch Rentenansprüche als hätten sie den vollen Beitragssatz gezahlt.

Musterfeststellungsklage

  • Konsumenten genießen künftig einen besseren Verbraucherschutz, da sie nicht mehr einzeln ihr Recht vor Gericht durchsetzen müssen. Sie können sich bereits seit November 2018 ohne eigenes Risiko Musterklagen eines Verbraucherschutzverbandes (Verbraucherzentralen, Bund der Versicherten, Schutzgemeinschaft für Bankkunden, ADAC, ..) anschließen. Sie müssen sich dazu als Verfahrensteilnehmer registrieren. 

Online-Banking

  • Ab dem 14.September 2019 werden beim Online-Banking die gewohnten TAN-Listen ungültig und es muss eine sogenannte 2-Faktor-Authentifizierung genutzt werden. Für jede Banktransaktion per Internet ist dann eine zusätzliche Authentifizierung per mobile TAN, Foto-TAN, Fingerabdruck, Spracherkennung oder TAN-Generator erforderlich. Für Überweisungen bis 30 Euro ist kein TAN-Verfahren mehr erforderlich. 

Pflegeversicherung

  • Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung steigt 2019 von 2,55 Prozent auf 3,05 Prozent an. Für Versicherte ohne Kinder steigt er entsprechend von 2,8 Prozent auf 3,3 Prozent. Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 hat sich somit der Höchstbeitrag von 29,91 Euro auf 138,39 Euro oder um 363 Prozent bzw. auf 149,74 Euro oder um 401 Prozent (entspricht einem Anstieg von knapp 7 Prozent pro Jahr) für Versicherte ohne Kinder erhöht. 

Rentenversicherung

  • Die Beitragsbemessungsgrenzen zur Rentenversicherung steigen weiter. In Westdeutschland erhöht sich die Grenze, bis zu der Versicherte Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen müssen von 6.500 Euro auf 6.700 Euro/Monat. In Ostdeutschland wächst die Grenze von bisher 5.800 Euro auf 6.150 Euro. Der Beitragssatz bleibt weiterhin bis 18,6 Prozent.
  • Rentenanpassung zum 1.Juli 2019: Im Westen steigen die Renten voraussichtlich um 3,18 Prozent, im Osten um 3,91 Prozent.
  • Mütter und Frührentner werden künftig besser gestellt. So erhalten Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden ebenso höhere Rentenansprüche wie Erwerbsminderungsrentner. Letzter werden künftig so behandelt als hätten Sie bis zum offiziellen Rentenalter gearbeitet.

Steuer

  • Höhere Pauschalen für beruflich bedingte Umzüge: Ab 1.April 2019 steigt die Pauschale auf 811 Euro für Singles, auf 1.622 Euro für Verheiratete und für jedes mit umziehende Kind auf 357 Euro.
  • Neue Grundsteuer bis Ende 2019: Bis Ende des Jahres muss die jährliche Steuer auf Grundstücke neu festgesetzt werden. Besonders Eigentümer in boomenden Regionen müssen mit höheren Abgaben rechnen.
  • Höhere Freibeträge: Der Grundfreibetrag für Ledige erhöht sich auf 9.168 Euro (bisher 9.000 Euro) und für Verheiratete auf 18.336 Euro (bisher 18.000 Euro). Der Freibetrag pro Kind erhöht sich auf 7.620 Euro (bisher 7.428 Euro).
  • Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert sich von bisher dem 31.Mai auf den 31.Juli des Folgejahres. Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters verlängert sich die Frist ebenfalls um zwei Monate auf Ende Februar des übernächsten Jahres. 

Teilzeitarbeit

  • Arbeitnehmer können künftig leichter zeitlich befristet in Teilzeit arbeiten. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mehr als 45 Beschäftigte hat, der Arbeitnehmer seit mindestens 6 Monaten dort beschäftigt ist und die Arbeitszeit für mindestens 1 Jahr, maximal 5 Jahre reduziert wird. Im Anschluss besteht für den Arbeitnehmer das Anrecht auf eine Vollzeitstelle.  

Unterhalt

  • Die Höhe der Unterhaltsbeiträge für minderjährige gemäß Düsseldorfer Tabelle steigt 2019 an. Für ein bis 5-jähriges Kind beträgt der Mindestunterhalt künftig 354 Euro (bisher 348 Euro), für ein 6- bis 11-jähriges Kind 406 Euro (bisher 399 Euro), für ein 12- bis 17-jähriges Kind 476 Euro (bisher 467 Euro) und für ab 18-jährige 527 Euro. 

Versicherungen

  • Künftig müssen auf einem Informationsblatt die wesentlichen Inhalte einer Hausrat-, Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung stehen. Dazu gehören unter anderem die Art der Versicherung, der Umfang der Leistung, die gedeckte Risiken, die Prämien und die Zahlungsweise.
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