Medizintechnik richtig versichern

Risiko Technikausfall


Die Medizintechnik macht je nach Fachrichtung den größten Teil des Praxiswertes aus. Fallen technische Geräte wie etwa Röntgen- und Dialysegeräte oder Computertomografen aus, handelt es sich hierbei nicht nur um einen materiellen Schaden. Der finanzielle Verlust betrifft ebenso die funktionale Ebene, denn meist zieht der Ausfall der Medizintechnik auch eine Behinderung oder Unterbrechung des Praxisbetriebes nach sich. Umso wichtiger ist eine praxisgerechte Versicherung, die betroffene Geräte im Schadensfall zum Neuwert ersetzt und die entstandenen Schäden vor allem zeitnah reguliert.

Doch nicht jede Versicherung entspricht den Erwartungen des Praxisinhabers. Die Risiken für die technische Ausstattung sind vielfältig und reichen von Wasser- und Feuerschäden über Blitzeinschläge bis hin zu Einbrüchen. Oftmals führen aber auch Bedienungsfehler zu Schäden, die den Praxisinhaber teuer zu stehen kommen können. So kostet schon ein Kleinröntgengerät für die Zahnarztpraxis mehrere Tausend Euro, während ein noch eher günstiger Computertomograf schon einen Anschaffungswert von 200.000 Euro hat. Schnell kann so ein Technikschaden aber auch die Millionengrenze erreichen. Diese Risiken sind in der Regel jedoch nicht über die Inhalts- und Werteversicherung abgedeckt, was vielen Praxisinhabern gar nicht klar ist. Daher ist eine gute Elektronikversicherung für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen so wichtig.

Inhaltsversicherungen meist lückenhaft


In der Regel besitzen Ärzte und Ärztinnen mit eigener Praxis eine Inhalts- oder Werteversicherung zur Absicherung der Einrichtung, die bei externen Schadensursachen greift. Zur Abdeckung von Medizintechnik und EDV-Systemen, die oft aufgrund falscher Anwendung oder Bedienung zu Schaden kommen, reicht diese Versicherung jedoch nicht aus. Neben Fehlbedienungen gehören auch Überspannungen, Kurzschlüsse und Gerätestürze zu den häufigen Schadensursachen und da hilft dann nur noch eine gute Elektronikversicherung.

Elektronikversicherung für Arztpraxen


Ärzte und Ärztinnen, die eine Elektronikversicherung abschließen, sollten diese um den Baustein ‚Eigenschaden/intern‘ ergänzen, damit der tatsächliche Bedarf ihrer Praxen abgedeckt ist. Zwar ist dieser Versicherungszusatz wegen der Absicherung der teuren Medizintechnik nicht besonders kostengünstig aber verzichten sollten Praxisinhaber darauf dennoch nicht. Schließlich geht es in einer Arztpraxis nicht um den gleichen Versicherungsumfang, den ein Verwaltungs- oder Handwerksbetrieb benötigt. Niedergelassene Mediziner sollten darauf achten, dass die gesamte Medizin- und Labortechnik möglichst ohne zusätzlichen Preisaufschlag über die Elektronikpolice abgesichert ist. Dazu gehören beispielsweise auch Ultraschall- und Blutdruckmessgeräte, Behandlungsstühle in den Zahnarztpraxen und natürlich sämtliche im Einsatz befindlichen EDV-Geräte.

Darüber hinaus sichert der auf die Arztpraxis zugeschnittene Elektronikschutz nicht nur die hohen materiellen Werte der technischen Geräte ab. Mitversichert sind auch Betriebsunterbrechungen, die oftmals erforderlich werden, wenn die Technik durch unsachgemäßen Gebrauch, Unachtsamkeit oder Fehlbedienung ausfällt. Ebenso sollten die in den Medizinkühlschränken gelagerten Arzneimittel mit abgedeckt sein, denn auch hier kann es beispielsweise durch falsche Lagertemperaturen oder Kühlschrankdefekte leicht zu sehr kostspieligen Schäden kommen. Wichtig ist dabei die Anpassung des Versicherungswertes, der bei handelsüblichen Kühlgut-Tarifen viel zu niedrig angesetzt ist. Üblicherweise greift der Kühlschutz von der Stange auch nur bei einem Ausfall der öffentlichen Stromversorgung. Daher sollten Ärzte und Ärztinnen auf arztgerechte Versicherungskonzepte zurückgreifen, die auch Schäden berücksichtigen, die durch Fehlfunktionen des Medizinkühlschrankes entstanden sind.

Verschiedene Varianten der Elektronikversicherung


Es gibt für Ärzte und Ärztinnen mit eigener Praxis verschiedene Varianten des Elektronikschutzes. So muss je nach individuellem Bedarf nicht immer zwingend die gesamte Medizintechnik versichert werden. Hängt der reibungslose Ablauf des Praxisalltags von einem oder zwei Geräten ab, macht es durchaus Sinn, auch nur diese besonders zu schützen. Die abzusichernden Geräte werden in diesem Fall mit Herstellername, Typbezeichnung, Seriennummer und Verkaufspreis vom Versicherer erfasst.

Wird hingegen die gesamte Technik einer Arztpraxis in die Police aufgenommen, werden die einzelnen Geräte nicht detailliert erfasst. Diese Versicherungsvariante ist beispielsweise für Inhaber einer chirurgischen Praxis empfehlenswert. Dort sind in der Regel zahlreiche Geräte im Einsatz, die verschiedene medizinische Eingriffe und Behandlungen überhaupt erst ermöglichen.

Praxisinhaber können also individuell entscheiden, ob sie nur spezielle Geräte oder die gesamte in der Praxis eingesetzte Technik versichern wollen.

Ärzte und Ärztinnen mit eigener Praxis sollten auf keinen Fall an der Versicherung ihrer Medizin- und Labortechnik sparen, denn das rächt sich spätestens im Schadensfall. Besonders wichtig sind der Einschluss einer möglichen Betriebsunterbrechung und die Festlegung einer ausreichend hohen Deckungssumme in der Police. Wer sich nicht sicher ist, wie hoch die Praxiswerte anzusetzen sind, sollte zur Wertermittlung einen Fachmann hinzuziehen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Beratung zur Versicherung Ihrer Medizintechnik in der Arztpraxis vereinbaren


Als Zertifizierter Fachberater Heilwesen (IHK) nehme ich Ihnen die Suche nach der bestmöglichen Praxisversicherung ab. Dafür greife ich auf das breite Angebot am Markt zu, nicht nur auf die Tarife eines einzelnen Versicherungskonzerns.   

Versicherungsschutz gegen Behandlungsfehler ist unverzichtbar. Eine nicht ausreichende Berufshaftpflichtversicherung hieße mit dem eigenen Vermögen zahlen zu müssen. Für die Arztpraxis, den Arzt oder seinen Mitarbeiter würde dies in der Regel den finanziellen Ruin bedeuten.  

Als niedergelassener Arzt bzw. Zahnarzt tragen Sie große Verantwortung - für Ihre Patienten und Ihre Mitarbeiter. Dabei sind Sie täglich rechtlichen Risiken ausgesetzt: Auseinandersetzungen um Honorare und Abrechnungen mit den Krankenkassen sind nur zwei Beispiele. Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung ist dafür das beste Rezept.

Die Praxisinhaltsversicherung ist sozusagen die Hausratversicherung für Ihre Arztpraxis. Sie versichern Ihr gesamtes Praxisinventar gegen Beschädigung durch fest definierte Gefahren. Meist sind dies Schäden durch Leitungswasser, Feuer oder Einbruchdiebstahl.

Die Praxisausfallversicherung zahlt bei Krankheit oder einem Unfall des Praxisinhabers sowie bei einer behördlich angeordneten Quarantäne für die Arztpraxis.

In Ihrer Arztpraxis verwalten Sie sensible Daten Ihrer Patienten. Gefährlich können dabei die Viren der digitalen Welt werden. Schlimmstenfalls müssen Sie Ihre Praxis schließen oder Schadenersatz bezahlen. Schadensummen bis in den hohen sechsstelligen Bereich sind dabei möglich. Die Cyberversicherung für Ärzte schützt Sie davor.

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