Praxisausfallversicherung

Risiko Praxisausfall richtig versichern

Für Ärzte und Ärztinnen ist es gar nicht so einfach, sich optimal gegen einen möglichen Praxisausfall zu versichern. Die Policen decken nämlich immer nur bestimmte Bereiche dieses Risikos ab, da eine Rundumversicherung für den Praxisinhaber kaum bezahlbar wäre und für den Versicherer selbst im Schadensfall zur existenziellen Bedrohung werden könnte. Bei der Wahl einer Praxisausfallversicherung sind viele Dinge vor allem in Bezug auf vorhandene Einschränkungen und Ausschlüsse zu beachten, da nicht jede Police die gleichen Bereiche des Risikos abdeckt.

Es gilt beispielsweise zu klären, ob es Leistungsausschlüsse wie etwa Vorerkrankungen oder Leistungsbegrenzungen hinsichtlich der festgelegten Summen, Regionen oder Fristen gibt? Bestehen lange Karenzzeiten vor Eintritt der Leistungspflicht oder sind die Deckungssummen möglicherweise zu gering, um das bestehende Risiko abzudecken? Ärzte und Ärztinnen sollten bei der Wahl ihrer Police unbedingt auch auf die Vertragslaufzeiten achten. Sieht der Versicherer eine kurze Mindestvertragslaufzeit vor, ist Vorsicht geboten, denn das ist im Ernstfall seine Hintertür. Der Anbieter bleibt durch diese Regelung von Leistungen in Millionenhöhe verschont, während die betroffenen Versicherungsnehmer das Nachsehen haben. Wer sichergehen möchte, dass die eigene Praxis gut geschützt ist, sollte einen Fachmann zurate ziehen, um die geeignete Versicherungsvariante zu finden.

Wenn die Praxis zu bleibt, ...


hat dies in der Regel weitreichende Konsequenzen für den Praxisinhaber. Nicht nur die Einnahmen bleiben in dieser Zeit aus, sondern auch die trotz Schließung weiterlaufenden Kosten sind ein Problem. Gehälter, Mieten, Raum- und Betriebskosten sowie Leasingraten, Versicherungsbeiträge, Buchhaltungskosten und Steuerforderungen müssen weiterhin gezahlt werden. Dazu kommen noch Wiederherstellungskosten für zerstörte Werte, Einrichtungen oder Daten, die nach einem Schaden anfallen. In besonderen Fällen kann es sogar im Zusammenhang mit der Praxisunterbrechung zu Haftpflichtansprüchen Dritter kommen. Die vielfältigen Ursachen, die der Entstehung von Praxisausfallkosten zugrunde liegen können, sind versicherungstechnisch kaum mit einer einzigen Police abzudecken. Ärzte und Ärztinnen, die dieses Großrisiko lückenlos abdecken möchten, benötigen verschiedene Versicherungen. Für unerwartete Schäden von „außen“ ist der Abschluss einer Praxisinhaltsversicherung erforderlich, während eine Elektronikversicherung den Ausfall der Medizintechnik abdeckt. Kommt es im Schadensfall zu Datenverlusten oder Datenrechtsverletzungen, steht der Praxisinhaber auf der sicheren Seite, wenn er eine Cyberriskpolice besitzt. Darüber hinaus ist für Ärzte und Ärztinnen der Abschluss einer Praxisunterbrechungsversicherung unerlässlich. Diese deckt Praxisschließungen wegen krankheitsbedingter Ausfälle der betroffenen Mediziner ab.

Damit die Praxisunterbrechung nicht zum existenzbedrohenden Horrorszenario wird, müssen alle potenziellen Risikokomponenten berücksichtigt und in ausreichender Höhe versichert werden.

Was bei der Praxisausfallversicherung zu beachten ist


Arztgerechte Praxisausfallversicherungen greifen, sobald versicherte Mediziner ihre Praxen wegen Krankheit, Unfallfolgen oder behördlich angeordneter Quarantäne schließen müssen. Es gibt unter anderem sogenannte Kombi-Tarife, die allerdings in der Regel nicht allen Schadensursachen gerecht werden und zu niedrige Deckungssummen beinhalten. Eine individuell angepasste Einzelpolice ist daher die bessere Wahl. Doch auch dabei gibt es einiges zu beachten. Policen, die Praxiskosten und Arztgehalt zusammen abdecken, sind beispielsweise nicht zu empfehlen. Je höher die Versicherungssumme, desto höher sind auch die zu zahlenden Prämien und Hürden, die der Betroffene im Schadensfall zu umschiffen hat. Allein für die bei einer Praxisschließung anfallenden Kosten benötigen Mediziner schon sehr hohe Summen, sodass private Komponenten wie Gehälter besser anderweitig abgedeckt werden sollten. Eine geeignete Möglichkeit wäre in diesem Fall eine Krankenversicherung, die ein Krankentagegeld einschließt. Zu prüfen sind auch die maximalen Auszahlungszeiträume, die der Versicherer für den Schadensfall festgelegt hat, denn diese unterscheiden sich von Police zu Police manchmal erheblich. Policen beinhalten oftmals ein Leistungsversprechen von 12 Monaten, das in der Regel gegen Aufpreis auf 18 oder 24 Monate ausgedehnt werden kann. Wichtig ist auch die Frage, wie oft Leistungen für ein und dieselbe Krankheit möglich sind. Hier lautet das Motto „einmal ist keinmal“.
Wie sieht es mit den Kündigungsfristen aus? Die üblicherweise kurzen Kündigungsfristen sind für Ärzte und Ärztinnen keinesfalls geeignet. Eine arztgerechte Praxisausfallversicherung verzichtet auf das Kündigungsrecht nach einem Schadensfall. Darüber hinaus sollte die Karenz, also die zeitliche Verzögerung bis zum tatsächlichen Beginn des Versicherungsschutzes bei der Praxisausfallversicherung so kurz wie möglich gehalten sein.

Ein weiteres Augenmerk ist auf die Höhe der Deckungssumme zu legen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Die Haftungssumme muss für jede Arztpraxis individuell und sorgfältig ermittelt werden. Wählt der Versicherungsnehmer eine niedrigere Summe, etwa um die Prämien gering zu halten, drohen im Schadensfall Leistungskürzungen seitens der Versicherer. Wird eine übertrieben hohe Deckungssumme festgelegt, gehen die Prämien unnötig in die Höhe. Der Bedarf der zu versichernden Praxis muss daher korrekt berechnet werden, bevor der Praxisinhaber sich für eine Police entscheidet. Idealerweise verzichtet der Anbieter auf die Unterversicherungsklausel.

Arbeitsunfähigkeit und Ausschlüsse


Üblicherweise greift die Praxisausfallversicherung erst, wenn der betroffene Arzt vollständig arbeitsunfähig ist. Doch inzwischen bieten einige Versicherer auch schon Lösungen an, die dem Arzt trotz Arbeitsunfähigkeit die Fortführung leichter Verwaltungstätigkeiten ermöglichen, ohne dass es zu Leistungskürzungen kommt. Andere Anbieter zahlen beispielsweise auch nach Wiederaufnahme der Berufstätigkeit noch eine Art Übergangsgeld, sofern die wiederhergestellte Arbeitsfähigkeit nicht über 50 Prozent liegt.

Hat der Praxisinhaber Vorerkrankungen, die er meist in umfangreichen Fragebögen darlegen muss, werden diese fast regelmäßig ausgeschlossen. Dieses Problem können Ärzte und Ärztinnen jedoch umgehen, indem sie schon gleich zu Beginn im Zuge der Praxisgründung eine umfassende Versicherung abschließen.

Die stetig steigende Berufsbelastung der Mediziner und Medizinerinnen führt immer öfter zu psychischen Störungen und Suchterkrankungen. Laut Statistiken gelten diese Krankheitsbilder heutzutage als die häufigsten Ursachen für die Berufsunfähigkeit. Daher schließen Versicherer diese Risiken in der Regel ebenfalls aus. Bei einigen Anbietern von Praxisausfallpolicen können sie jedoch in den Vertrag integriert werden, sofern der Versicherungsnehmer die Festlegung von Sonderfristen akzeptiert.

Was noch mitversichert sein sollte


Praxisinhaberinnen, für die eine spätere Schwangerschaft nicht ausgeschlossen ist, sollten auch dies bei der Wahl der Police berücksichtigen. Zwar ist die Schwangerschaft an sich nicht versicherbar, da es sich hierbei nicht um eine Krankheit handelt, aber es kann ja auch mal etwas schiefgehen. Kommt es zu schwangerschaftsbedingten Komplikationen, können diese eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Schlimmstenfalls fällt die betroffene Ärztin sogar so lange aus, bis sie sich von der Entbindung erholt hat. Auch für diesen Fall bieten manche Versicherer einen Schutz mit Sonderfristen an.

Die arztgerechte Police sollte auch die Kosten für einen Vertretungsarzt rechtsverbindlich übernehmen, denn so lässt sich eine Praxisschließung vermeiden oder zumindest zeitlich verkürzen. Auch die Nachhaftung ist ein versicherungsrelevantes Thema für Praxisinhaber. Werden Ärzte oder Ärztinnen durch Krankheit oder Unfallfolgen dauerhaft arbeitsunfähig, zieht das in der Regel die Abgabe der Praxis nach sich. Dennoch können weiterhin vertragliche Verpflichtungen für den Betroffenen bestehen, die er auch nach Aufgabe seines Berufes noch erfüllen muss. Daher ist die Nachhaftungszeit für niedergelassene Ärzte im Rahmen des Vertragsabschlusses zu berücksichtigen.

Die Wahl einer geeigneten Police ist für Praxisinhaber eine große Herausforderung, da unzählige Dinge zu beachten sind. Die Kosten für eine adäquate Versicherung unterscheiden sich je nach Alter, Gesundheitszustand und versicherter Summe. Gerade aus den Gesundheitsfragen, denen sich der Mediziner stellen muss, ergeben sich oftmals Ausschlüsse. Für den Versicherungsnehmer können diese im Schadensfall Leistungskürzungen nach sich ziehen. Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen müssen das Kleingedruckte im Vertrag gründlich studieren und benötigen einen Praxisausfallschutz, der an ihre individuellen Bedürfnisse angepasst ist. Für die meisten Praxisinhaber ist es kaum möglich, diese Anforderungen alleine zu bewältigen, sodass ein Fachmann zurate gezogen werden muss.

Die ‚absolut perfekte‘ Police ...


gibt es vielleicht nicht, aber dennoch ist es mithilfe eines kompetenten Beraters möglich, ein gut auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmtes Versicherungspaket zu finden. Die wesentlichen Teilelemente des arztgerechten Komplettpaketes wie Praxisausfallversicherung, Betriebsunterbrechungsschutz, Medizintechnik- und Cyberschutz müssen optimal aufeinander abgestimmt sein. Dabei sollten sich keinesfalls die Tarife überschneiden, denn dies würde nur zu höheren Kosten, nicht aber zu einer Verbesserung des Schutzes führen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die gewählte Versicherung bis zum tatsächlichen Ende der Berufsausübung greift.

Nicht jeder braucht alles


Die Notwendigkeit einer Praxisausfallversicherung als Ergänzung zum Betriebsunterbrechungsschutz für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen ist unbestritten. Allerdings muss nicht jeder Praxisinhaber alles versichern, denn der Versicherungsumfang hängt von der medizinischen Fachrichtung ab. Die Absicherung der Medizintechnik beispielsweise ist vor allem für Zahnärzte, Radiologen und Chirurgen unerlässlich. Praxen mit aufwendig vernetzten Arbeitsprozessen müssen gegen Betriebsausfälle aufgrund von Cyberattacken besonders gut versichert sein. Das gilt vor allem für Praxisinhaber, die in ständigem Datenaustausch mit Laboren stehen.
Welche Versicherungslösung für welche Praxis die beste Wahl ist, lässt sich nicht pauschal entscheiden. Je nach Fachrichtung unterscheiden sich die individuellen Anforderungen an die Versicherung erheblich. Daher sollten Ärzte und Ärztinnen bei der Suche nach einer passenden Police die Unterstützung eines kompetenten Beraters, der auf arztgerechte Versicherungen spezialisiert ist, in Anspruch nehmen.

Beratung zum Risiko Praxisausfall vereinbaren


Bei der Praxisausfallversicherung müssen Ärzte einige Punkte beachten. 

Aus diesem Grund benötigen Sie nicht nur eine Versicherung, die möglichst alle berufsspezifischen Risiken abdeckt, sondern auch einen Ansprechpartner, der sich im Schadenfall kümmert und auf Ihren Berufsstand spezialisiert ist, eben einen zertifizierten Fachberater Heilwesen (IHK).

Vereinbaren Sie über das nachfolgende Formular eine kostenfreie Beratung zur Praxisausfallversicherung.

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