Praxisversicherung für niedergelassene Ärzte

Die eigene Praxis richtig versichern


Wer eine eigene Arztpraxis betreibt, sollte diese adäquat versichern, da es sonst im Schadensfall sehr teuer für den Inhaber werden kann. Doch wie versichert man eine Praxis richtig?

Die Lösung heißt Praxisinventarversicherung, vergleichbar mit einer Hausratversicherung, nur eben auf Arztpraxen zugeschnitten. Hierbei handelt es sich zwar nicht um eine Pflichtversicherung wie die Berufshaftpflicht, aber dennoch ist der Inventarschutz unerlässlich für Praxisinhaber. Abgesichert ist damit nicht nur die Praxiseinrichtung, sondern oftmals sind auch medizinische Geräte mit abgedeckt. Darüber hinaus sollten niedergelassene Ärzte und Ärztinnen darauf achten, dass die Police ebenfalls die Kostenübernahme einer Betriebsunterbrechung nach Eintritt eines Sachschadens gewährleistet. Mit Abschluss einer Praxisinventarversicherung schützen Praxisinhaber sich vor den wirtschaftlichen oder sogar existenzgefährdenden Folgen eines Schadens.

Was alles versichert sein muss


Grundsätzlich zahlen die Versicherungen nur das, was sie müssen, also was auch explizit und rechtsverbindlich im Vertrag festgelegt ist. Praxisinhaber sollten daher genau wissen, was sie wirklich versichert haben. Das ist aber oftmals leider nicht der Fall. Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass viele Berater sich nicht wirklich gut mit arztgerechten Versicherungen auskennen. Machen Praxisinhaber im Schadensfall bei der Abwicklung dann auch noch Fehler, kürzen die Versicherer unter Umständen ihre Leistungen.

Für Ärzte und Ärztinnen mit eigener Praxis ist es deshalb empfehlenswert, einen Experten für arztgerechte Policen zurate zu ziehen, damit auch wirklich alle bestehenden Risiken mit versichert sind.

Es reicht nicht, nur die üblichen Risiken wie etwa Feuer, Blitzeinschlag, Einbruchdiebstahl und Vandalismus abzudecken. Schließlich gibt es zahlreiche andere Schadensursachen, die in der praxisgerechten Police zu berücksichtigen sind. Das gilt beispielsweise für Wasserschäden, Umweltschäden und das Risiko der Unterversicherung. So können Wasserschäden nicht nur durch Regen, sondern auch durch Leitungswasser entstehen. Wasser ist Wasser, sodass alles versichert sein muss. Neben den klassischen Sturmschäden sollten auch durch den Klimawandel bedingte Risiken abgedeckt sein.
Und was ist mit dem Praxisinventar? Hier kommt es leicht zur Unterversicherung, da die für die tatsächlich vorhandenen Werte erforderliche Deckungssumme schwer zu ermitteln ist. Damit das nicht passiert, sollten Praxisinhaber die Wertermittlung einem Experten überlassen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass im Schadensfall der Neuwert der beschädigten Sachen erstattet wird. Dazu ist eine genaue Aufstellung des kompletten Inventars und der aktuellen Anschaffungspreise erforderlich. Wird mit Abschluss der Versicherung eine zu geringe Summe angegeben, geht dies im Schadensfall zulasten des Versicherungsnehmers. Wirklich praxisgerecht ist nur eine Police, die von vorneherein auf die Unterversicherungsklausel verzichtet.

Police ist nicht gleich Police


Die auf dem Markt angebotenen Versicherungskonzepte sind für Ärzte und Ärztinnen eher unübersichtlich. Police ist nicht gleich Police und wer aufgrund fehlender Kenntnisse die falsche Versicherung erwischt, gerät im Schadensfall leicht in Schwierigkeiten. Die Policen, die auf dem Versicherungsmarkt kursieren, lassen sich in die vier Gruppen Basis, Mittelklasse, Business und Oberklasse einteilen. Die beiden erstgenannten Varianten eignen sich durchaus für den privaten Bereich, nicht aber für Arztpraxen. Praxisinhaber benötigen einen wesentlich spezielleren Schutz, der mindestens die Businessklasse erfordert. Hohe Einrichtungswerte, teure Medizintechnik und Elektronik bedeuten mehr Risiken, sodass die Wahl in diesem Fall eher auf die Oberklasse fallen sollte.

Der Gesundheitsbereich ist durch zwei verschiedene Versicherungskonzepte abgedeckt. Die etwas allgemeiner angelegte Heilwesen Police reicht je nach individueller Risikosituation für die meisten niedergelassenen Allgemeinmediziner noch aus. Empfehlenswert ist hier auch das All-Risk Versicherungsmodell, denn dieses beinhaltet alles Wesentliche. Finanziell gesehen liegt diese Variante noch im Bereich der Businessklasse, da die zusätzlichen Risiken, denen Fachärzte unterliegen, hier wegfallen.
Mit steigender fachlicher Spezialisierung bedarf es jedoch einer speziell auf die jeweilige Praxis abgestimmten Police für Ärzte und Ärztinnen.

Fachrichtungen wie beispielsweise Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie mit Geburtshilfe, oder Radiologie erfordern noch individuellere Versicherungsmodelle.
Ärzte und Ärztinnen mit eigener Praxis sollten ihre Policen vom Fachmann überprüfen lassen, damit Versicherungslücken schnell aufgedeckt und erforderliche Anpassungen umgehend vorgenommen werden können.

Praxisversicherung bei Inhaberwechsel


Geben Ärzte oder Ärztinnen ihre Praxis ab, bedeutet das nicht, dass auch gleichzeitig die Police erlischt. Die Praxis ist der versicherte Gegenstand und die Police daher nicht personengebunden. Die Risiken bestehen schließlich unabhängig vom Inhaberwechsel weiterhin. Empfehlenswert ist daher, die bestehende Versicherung bei Abgabe der Praxis nicht einfach zu kündigen, sondern weiterlaufen zu lassen. Der Nachfolger sollte rechtzeitig über den Weiterbestand der bisherigen Police und den aktuellen Versicherungsumfang informiert werden. So hat dieser die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag zu übernehmen. Allerdings sollten Ärzte und Ärztinnen bei der Übernahme einer Praxis samt Police den Vertrag von einem unabhängigen Experten für Praxisversicherungen überprüfen lassen und gegebenenfalls anpassen.

Stellt der neue Praxisinhaber fest, dass ihm das bestehende Absicherungskonzept nicht zusagt, kann er die Police gegen eine bessere Alternative austauschen. Dazu hat er einen ganzen Monat Zeit, denn als übernehmender Arzt besitzt er ein Sonderkündigungsrecht.

Beratung zur Versicherung Ihrer Arztpraxis vereinbaren


Als Zertifizierter Fachberater Heilwesen (IHK) nehme ich Ihnen die Suche nach der bestmöglichen Praxisversicherung ab. Dafür greife ich auf das breite Angebot am Markt zu, nicht nur auf die Tarife eines einzelnen Versicherungskonzerns.   

Versicherungsschutz gegen Behandlungsfehler ist unverzichtbar. Eine nicht ausreichende Berufshaftpflichtversicherung hieße mit dem eigenen Vermögen zahlen zu müssen. Für die Arztpraxis, den Arzt oder seinen Mitarbeiter würde dies in der Regel den finanziellen Ruin bedeuten.  

Als niedergelassener Arzt bzw. Zahnarzt tragen Sie große Verantwortung - für Ihre Patienten und Ihre Mitarbeiter. Dabei sind Sie täglich rechtlichen Risiken ausgesetzt: Auseinandersetzungen um Honorare und Abrechnungen mit den Krankenkassen sind nur zwei Beispiele. Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung ist dafür das beste Rezept.

Die Praxisinhaltsversicherung ist sozusagen die Hausratversicherung für Ihre Arztpraxis. Sie versichern Ihr gesamtes Praxisinventar gegen Beschädigung durch fest definierte Gefahren. Meist sind dies Schäden durch Leitungswasser, Feuer oder Einbruchdiebstahl.

Die Praxisausfallversicherung zahlt bei Krankheit oder einem Unfall des Praxisinhabers sowie bei einer behördlich angeordneten Quarantäne für die Arztpraxis.

In Ihrer Arztpraxis verwalten Sie sensible Daten Ihrer Patienten. Gefährlich können dabei die Viren der digitalen Welt werden. Schlimmstenfalls müssen Sie Ihre Praxis schließen oder Schadenersatz bezahlen. Schadensummen bis in den hohen sechsstelligen Bereich sind dabei möglich. Die Cyberversicherung für Ärzte schützt Sie davor.

Sie erhalten bei mir ein Rundum-Sorglos-Paket und vermeiden teure Fallstricke. Vereinbaren Sie deshalb jetzt einen Termin zu Ihrer Praxisversicherung. 

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