Die Riesterrente gilt als interessante Ergänzung der gesetzlichen Rente, die für Menschen mit einem geringen bis mittleren Einkommen durch die staatliche Zulage attraktiv ist. Sie ist aber auch für Besserverdiener mit Kindern geeignet, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Die zulagengeförderte private Altersvorsorge wurde vom Gesetzgeber explizit zur Ergänzung der gesetzlichen Rente ins Leben gerufen und soll dem förderberechtigten Kreis der Versicherten den Aufbau einer privaten Altersvorsorge erleichtern. Gefördert wird die Rente durch staatliche Zulagen und durch Steuererleichterungen.
Nicht jeder ist förderberechtigt bei Riester
Die staatliche Förderung besteht aus einer Zulage, die in jeden Versicherungsvertrag eingezahlt wird. Sie setzt sich zusammen aus einer Grundzulage in Höhe von 175 Euro und einer Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Sie beträgt 300 Euro für jedes Kind, das nach dem 01. Januar 2008 geboren wurde. Neben diesen Zulagen gibt es für Berufseinsteiger einen Sonderbonus in Höhe von einmalig 200 Euro, der an Versicherte bis zum 25. Lebensjahr gezahlt wird. Allerdings ist nicht jeder förderberechtigt. Eine Riesterrente kann abschließen, wer in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht. Dazu gehören Arbeitnehmer, pflichtversicherte Selbständige und Auszubildende. Auch Beamte, Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II und geringfügig Beschäftigte sind förderberechtigt. Schließlich sind die Ehepartner dieser Förderberechtigten mittelbar zur Förderung berechtigt und können einen eigenen Vertrag abschließen.
So funktioniert „Riestern“
Die Altersvorsorge aus einem Riestervertrag baut sich über viele Jahre aus dem Eigenbeitrag und aus den staatlichen Zulagen auf. Die vollen Zulagen erhält nur, wer Jahr für Jahr den Sockelbeitrag in Höhe von mindestens 60 Euro im Jahr in den Vertrag einzahlt. Diese Variante kommt für Geringverdiener oder für Ehepartner ohne eigenes Einkommen häufig in Frage. Diese Förderberechtigten können sich mit einem überschaubaren Eigenanteil eine solide Zusatzvorsorge für das Alter aufbauen. Im Idealfall investieren Sie natürlich mehr in Ihren Riestervertrag. Gefördert werden vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts aus dem Vorjahr bis maximal 2.100 Euro im Jahr. Natürlich wird die Rente aus Ihrem Riestervertrag mit Ihrem Mindesteigenbeitrag steigen. Die Beantragung der Zulagen erfolgt grundsätzlich jährlich, bei der ersten Antragstellung kann allerdings die fortlaufende Beantragung für die Folgejahre bereits vereinbart werden.
Unterschiedliche Riester-Verträge für jeden Bedarf
Im Lauf der Jahre wurde die Riesterrente um zusätzliche Produkte erweitert. Heute umfasst die Riesterfamilie mehrere Lösungen für den Aufbau von Vermögen, so dass für jeden Bedarf das passende Produkt am Markt zu finden ist. Die Zulagen werden für alle Produkte gleichermaßen gewährt. Die Rente ist zum Aufbau einer sicheren und gut kalkulierbaren Altersvorsorge ideal geeignet. Sie wird als klassische Rentenversicherung und als fondsgebundenes Produkt angeboten. Der Banksparplan gilt als kostengünstig und bequem, der Fondssparplan soll etwas teurer sein und bessere Renditen bringen. Wohnriester spricht bevorzugt die Käufer von Wohneigentum an. Natürlich hat jedes Produkt Vor- und Nachteile, deshalb sollten Sie bei Ihrer Wahl auf Ihre individuellen Wünsche und auf Ihren persönlichen Bedarf achten, um Ihr perfektes Riesterprodukt zu finden.
Riester-Rente und Steuer
Die Rente nach Riester kann Ihnen steuerliche Vorteile bringen. Zum einen werden die eingezahlten Beiträge mit den Zulagen als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung angegeben. In der Einkommenssteuererklärung füllen Sie dazu die Anlage AV aus. Ihr Finanzamt wird prüfen, ob die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage. Diese Prüfung nennt man „Günstigerprüfung“. Bringt Ihnen der Sonderausgabenabzug eine höhere Ersparnis, bekommen Sie noch eine weitere Steuerermäßigung. Maßgeblich für Ihre Steuerersparnis sind Ihr Familienstand, die Anzahl Ihrer Kinder und Ihr Einkommen. Als Richtlinie kann gelten, dass vor allem Singles ohne Kinder und Familien mit mehreren Kindern von der Steuererleichterung profitieren. Die Auszahlung aus Riesterverträgen unterliegt der vollen Besteuerung. Das gilt auch für Einmalauszahlungen, die Sie zu Beginn der Rentenzahlung in Höhe von maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals in Anspruch nehmen dürfen.