Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung

Wer selbstständig, freiberuflich oder als Beamter arbeitet, kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Das gilt auch für Angestellte, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die PKV bietet Versicherten bessere Leistungen und ist je nach Anbieter oftmals auch günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die meisten privaten Krankenversicherer ermöglichen ihren Versicherungsnehmern die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Das heißt, der Versicherer trägt in diesem Fall einen vertraglich festgelegten Teil der jährlichen Krankheitskosten selbst. Dadurch verringern sich die Beitragskosten deutlich. Im besten Fall kann die Ersparnis hier sogar über dem Betrag der Selbstbeteiligung liegen. Dabei kalkulieren die Versicherer den Selbstbehalt gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz, sodass die finanzielle Belastung im Rahmen der Behandlungskosten 5.000 Euro nicht übersteigt. Doch nicht für jeden, der das Privileg eines Privatpatienten nutzen möchte, lohnt sich ein Selbstbehalt. Wann die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in der PKV sinnvoll ist, wird im Folgenden näher beleuchtet.

Geld sparen mit Selbstbehalt


Wer in seinem PKV-Vertrag einen Selbstbehalt vereinbart, zahlt einen Teil seiner Krankheitskosten aus eigener Tasche. Dabei kann der Versicherte einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten oder einen fixen Betrag festlegen. Die Versicherungsbeiträge verringern sich dementsprechend. In vielen Fällen sinken die Prämien auf das Jahr umgerechnet sogar mehr, als die Kosten durch den Selbstbehalt im gleichen Zeitraum steigen. Das heißt, wer entsprechend selten zum Arzt gehen muss, kann leicht eine jährliche Ersparnis von 1.000 Euro oder mehr erreichen. Doch beachten Sie: Wird dann doch mal eine umfangreiche und teure Behandlung erforderlich, kann sich diese Ersparnis schnell in Luft auflösen. Daher empfiehlt sich die Vereinbarung einer Obergrenze für die Selbstbeteiligung anstelle eines nicht gedeckelten prozentualen Eigenanteils.

Generell ist die Idee, einen Teil des Risikos selbst zu tragen und so die Beitragskosten zu senken, also sehr attraktiv. Allerdings ist auch hierbei des einen Vorteil der Nachteil des anderen, denn nicht jeder profitiert von einem Selbstbehalt.

Wer vom Selbstbehalt profitiert


Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in der PKV eignet sich vor allem für Freiberufler und Unternehmer, da sie ihre Beiträge komplett selbst tragen müssen. Arbeitgeberzuschüsse gibt es für diese Berufsgruppen nicht, sodass sie die Beitragsreduzierung durch den Selbstbehalt in vollem Umfang für sich verbuchen können. Versicherte, die sich einer guten Gesundheit erfreuen und daher selten zum Arzt müssen, profitieren ebenfalls von einer Selbstbehalt-Vereinbarung. Zahlreiche Versicherungen bieten sogar Beitragsrückerstattungen an, wenn der Versicherungsnehmer in einem Kalenderjahr ohne Inanspruchnahme von Leistungen der PKV auskommt. Wer für die Selbstbeteiligung einen fixen Betrag vereinbart und dann auch noch selten ärztlich behandelt werden muss, profitiert doppelt. Doch Vorsicht: Die Kalkulation sollte nicht allein auf der Grundlage des Gesundheitszustandes erfolgen, denn dieser ist nie sicher planbar.

Die unterschiedlichen Tarife


Nicht nur Berufsstand und Gesundheitszustand sind wichtige Faktoren bei der Entscheidung für oder gegen eine Selbstbehalt-Vereinbarung, sondern auch der gewählte Tarif spielt dabei eine wichtige Rolle. Es gibt zwei Varianten der Selbstbeteiligung, zwischen denen Versicherte wählen können. Die komplette Selbstbeteiligung umfasst alle Leistungsbereiche der Krankenversicherung, also die stationäre, ambulante und zahnmedizinische Behandlung. Diese Selbstbehalt-Variante gilt als das meistgewählte Standard-Modell in den sogenannten Kompakt-Tarifen der PKV. In manchen Fällen verzichten Versicherer bei ärztlichen und zahnärztlichen Vorsorgemaßnahmen sogar auf die Zahlung der Selbstbeteiligung.

Die sogenannten Modul-Tarife in der PKV begrenzen den Selbstbehalt auf einen bestimmten Versicherungsbereich. Das heißt, Versicherte können die Selbstbeteiligung beispielsweise auch nur im Baustein für ambulante Leistungen vereinbaren. Bei einem Klinikaufenthalt wäre in diesem Fall dann keine Kostenbeteiligung fällig.

Eine weitere Möglichkeit ist die prozentuale Selbstbeteiligung, bei der Versicherte nur einen bestimmten Prozentsatz der Kosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze übernehmen. Dieses Modell findet bevorzugt im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung Anwendung. Der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall beispielsweise 40 Prozent der Arzt- und Medikamentenkosten selbst tragen, aber nicht mehr als 2000 € pro Kalenderjahr.

Bevor Sie sich jedoch für eines der Tarifmodelle entscheiden, sollten Sie genau überprüfen, wie hoch Ihre jährliche Beitragsersparnis im Verhältnis zu Ihrer Selbstbeteiligung ausfällt. Beachten Sie bei der Festlegung Ihrer Eigenbeteiligung, dass sich Ihr Gesundheitszustand mit der Zeit verschlechtern kann. Wenn Sie unsicher sind, welche der Varianten für sie geeignet ist, sollten Sie einen Fachmann zurate ziehen.

Vor- und Nachteile des Selbstbehaltes


Wer nicht sicher ist, ob die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in der PKV sinnvoll ist, sollte die Vor- und Nachteile unter Berücksichtigung der individuellen Situation genau überprüfen.

Die Beitragsersparnis ist hier sicher als größter Vorteil der Selbstbeteiligung zu nennen. Tarife mit Selbstbehalt verringern auch die Kosten des Versicherers, denn kleinere Rechnungen werden von den Versicherten gar nicht erst eingereicht. Patienten mit Selbstbehalt denken meist auch kritischer darüber nach, ob eine ärztliche Behandlung wirklich notwendig ist oder nicht. Auch daraus schöpfen die Versicherer Einsparungen, die sie in der Regel an Ihre Kunden weitergeben.

Doch wie in allen Bereichen des Lebens gibt es auch beim Selbstbehalt nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile. So reduziert sich der Arbeitgeberzuschuss für Angestellte, die eine PKV mit Selbstbehalt abgeschlossen haben. Von der Minderung der Beiträge durch den Zuschuss profitieren sie also in diesem Fall nicht. Auch im Rahmen der Einkommenssteuer tun sich möglicherweise Nachteile auf. Versicherte können ihre Beiträge für die PKV hier bis zur Höhe der Grundversorgung komplett als Sonderausgaben ansetzen. Diesen monatlichen Betrag verringert der Selbstbehalt jedoch und mindert damit auch die Steuerersparnis. Die Selbstbeteiligung als solche kann nicht steuerlich abgesetzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können nicht erstattete Krankheitskosten aber zumindest teilweise als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden.

Fazit


Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, kann dabei auch eine Selbstbeteiligung festlegen. In der Praxis gibt es je nach Anbieter und Tarif verschiedene Modelle des Selbstbehaltes. Der Versicherungsnehmer kann die Eigenbeteiligung über alle Bereiche der PKV ausdehnen oder eine bausteinabhängige Selbstbeteiligung wählen. In beiden Fällen wird für den Selbstbehalt ein Fixbetrag festgelegt. Erst wenn dieser ausgeschöpft ist, werden die Rechnungen bei der PKV eingereicht. Erstattet werden dann alle Beträge, die über die Eigenbeteiligung hinausgehen. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger fallen die Prämien aus. Bei der prozentualen Selbstbeteiligung hingegen trägt der Versicherte immer einen vereinbarten Prozentsatz der Krankheitskosten. Allerdings erfolgt diese Variante des Selbstbehaltes nur bis zu einer maximalen Summe. Alle Kosten, die über diesen Höchstbetrag hinausgehen, werden komplett von der PKV getragen.

Bevor Sie sich für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung entscheiden, sollten Sie genau überprüfen, ob diese in Ihrem Fall sinnvoll ist. Erhalten Sie beispielsweise als Angestellter einen Arbeitgeberzuschuss zu Ihrer PKV, lohnt sich eine Selbstbeteiligung in der Regel nicht.

Für die Auswahl und Vereinbarung einer Selbstbeteiligung sollten Sie einen Fachmann zurate ziehen. Dieser wird Sie dabei unterstützen, mithilfe eines Anbietervergleichs den passenden Selbstbehalt-Tarif zu finden.

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Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer) des Krankenhauses in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet das Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen an: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte (Chefarztbehandlung).

Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen Selbstbehalt-Stufen an.

Die Krankentagegeldversicherung leistet erst, wenn der Versicherte eine bestimmte Zeit lang arbeitsunfähig gewesen ist. Diese Wartezeit zwischen Arbeitsunfähigkeit und Leistungsbeginn wird als Karenz bezeichnet und entspricht einer Selbstbeteiligung bei Selbstständigen. Bei Angestellten ist eine Absicherung nicht vor dem 43. Tag möglich, weil der Arbeitgeber bis dahin eine Entgeltfortzahlung leistet. Danach erst leistet die Versicherung ein Krankentagegeld, das meist um ein Viertel niedriger als das Gehalt des Versicherungsnehmers liegt. Arbeitsunfähigen Selbstständigen dagegen droht der sofortige Verdienstausfall, weshalb es bei ihnen keine festgelegte Mindest-Karenz gibt.

Im Rahmen eines Beitragsentlastungsprogrammes durch spezielle Tarife, zahlt der PKV-Versicherte in jungen Jahren einen zusätzlichen Beitrag. Dieser wird für eine Beitragsreduzierung im Alter eingesetzt. Die Beitragsentlastungsprogramme sind als integrierter Bestandteil der Krankenvollversicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschussfähig. Eine dauerhafte Bindung an den Krankenversicherer ist notwendig.

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