Tarifwechsel in der PKV

Sie sind schon über einen längeren Zeitraum privat krankenversichert und wieder einmal flattert Ihnen ein Schreiben Ihres Versicherers mit einer Beitragserhöhung ins Haus? Das ärgert Sie, weil Sie nicht mehr wissen, wie Sie die erhöhten Beiträge künftig noch stemmen sollen? Das müssen Sie nicht einfach so hinnehmen, denn Sie haben durchaus die Möglichkeit, die Kosten zu senken. Dazu müssen Sie nicht einmal den Anbieter wechseln, denn dies könnte je nach Vertragsbedingungen Nachteile mit sich bringen. Stattdessen können Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) jederzeit kostenlos in einen günstigeren Tarif Ihres aktuellen Anbieters wechseln und so etwas Geld sparen. Haben Sie Altersrückstellungen angehäuft, können Sie diese bei einem Wechsel je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ganz oder teilweise mit in den neuen Tarif übernehmen. Darüber hinaus spielt Ihr aktuelles Alter hierbei auch keine Rolle, denn bei einem internen Wechsel wird das ursprüngliche Eintrittsalter zugrunde gelegt. Welche Vorteile diese Maßnahme bringen kann und worauf dabei zu achten ist, wird im Folgenden näher beleuchtet.

Anbieterwechsel oder interner Tarifwechsel?


Wer noch jung und erst seit wenigen Jahren privat versichert ist, kann einen Anbieterwechsel durchaus in Betracht ziehen. Beinhaltet der aktuelle Tarif Altersrückstellungen, ist dies in der Regel auch noch kein Problem, da der während einer kurzen Versicherungszeit angesammelte Betrag meist nicht der Rede wert ist.

Altersrückstellungen können nämlich bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mitgenommen werden. Außerdem gilt für den Vertragsabschluss bei einem anderen Anbieter das aktuelle Eintrittsdatum, was für junge Versicherte aber auch nicht weiter problematisch ist. Sind Sie aber schon älteren Jahrgangs und eine lange Zeit bei Ihrem vorherigen Versicherer, verlieren Sie nicht nur eventuell angesparte Altersrückstellungen, sondern werden auch nach Ihrem aktuellen Alter bewertet. Dadurch erhöhen sich die Versicherungsprämien und Sie müssen in der Regel auch die lästigen Gesundheitsfragen erneut über sich ergehen lassen.

Gerade für ältere Versicherungsnehmer ist ein interner Tarifwechsel also die bessere Lösung. Dieser ist kostenlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung durchführbar. Doch Sie sollten bei einem internen Wechsel nicht nur auf die günstigeren Prämien achten, sondern auch sicherstellen, dass Sie Ihr Leistungspaket nicht unbeabsichtigt schmälern. Denn nicht immer können Versicherer einen ähnlichen Tarif zu besseren Konditionen anbieten. Daher gilt es, das Kleingedruckte und die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe zu nehmen.

Interner Tarifwechsel


Das Versicherungsvertragsgesetz regelt das Tarifwechselrecht innerhalb einer Versicherungsgesellschaft. Diese ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss oder spätestens vor der nächsten Beitragsanpassung auf dieses Recht hinzuweisen. Doch wer davon Gebrauch machen möchte, sollte genau auf die Leistungsbeschreibung des neuen Tarifs achten und diese mit dem alten Leistungspaket vergleichen. Günstigere Beiträge sollten nämlich nicht zulasten der Leistungen gehen.
Ist der neue Tarif leistungsstärker als der bisherige, kann der Versicherer für Mehrleistungen einen Risikozuschlag berechnen, einen Leistungsausschluss vornehmen oder auch eine Wartezeit verhängen. Zusatzleistungen können beispielsweise höhere Zahlungen für Zahnersatz, Medikamente oder Hilfsmittel wie etwa Brillen sein. Wird für die Mehrleistungen ein Leistungsausschluss vereinbart, bleiben dem Versicherten so zumindest Risikozuschlag und Wartezeit erspart. Allerdings verzichtet er damit auf die Nutzung der Mehrleistungen im neuen Tarif.

Ziel eines Tarifwechsels innerhalb der Versicherungsgesellschaft sollte eine Beitragsersparnis bei gleich gutem Schutz sein. Dies zu erreichen ist aber für den Laien gar nicht so einfach. Hier sollte der Experte mit ins Boot geholt werden.

Und so geht‘s


Steht der Entschluss, innerhalb der Versicherung einen Tarifwechsel vorzunehmen, fest, sind dazu verschiedene Schritte notwendig. Zunächst fordern Sie Ihren Versicherer schriftlich auf, Sie zum Thema Tarifwechsel zu beraten und Ihnen ein Angebot zu unterbreiten. Diese Beratung ist kostenlos und der Versicherer dazu verpflichtet, dabei Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Das Angebot sollten Sie sich in schriftlicher Form aushändigen lassen, damit Sie in Ruhe die einzelnen Punkte durchgehen können. Der angebotene Tarif beinhaltet nämlich meist nicht dieselben Leistungen wie der vorherige Tarif, sodass ein genauer Vergleich unerlässlich ist. Denn Sie sollten nicht auf für Sie wichtige Leistungen verzichten, nur um Geld zu sparen. Überlegen Sie sich also vorab genau, welche Leistungen für Sie Priorität haben und worauf Sie zugunsten niedrigerer Beiträge eventuell verzichten können. Vielleicht reicht Ihnen bei einem Krankenhausaufenthalt ein Zweibettzimmer anstelle eines Einzelzimmers und der behandelnde Arzt muss nicht grundsätzlich der Chefarzt selbst sein. So können sie schon etwas Geld sparen, ohne auf essenzielle Leistungen zu verzichten.

Kein Wechsel ohne Tarifvergleich


Krankenversicherungen werden mit der Zeit immer teurer. Das liegt nicht nur am medizinischen Fortschritt, der moderne, aber auch kostenintensive Behandlungsmethoden mit sich bringt, sondern auch an der steigenden Lebenserwartung der Versicherten. Diese verursachen dadurch über wesentlich längere Zeit höhere Gesundheitskosten. Darüber hinaus sorgt die schon jahrelang anhaltende Niedrigzinsphase dafür, dass Versicherer die Beiträge ihrer Kunden immer weniger gewinnbringend auf dem Kapitalmarkt anlegen können. Davon betroffen sind auch die von der PKV angesammelten Altersrückstände, die Versicherungsnehmer im Alter vor Preisexplosionen bei den Beitragszahlungen schützen sollen. Wer trotz ständiger Preiserhöhungen einigermaßen günstig davonkommen möchte, muss etwas Zeit in den Vergleich der zahlreichen Versicherungsangebote stecken. Die Preisschwankungen bei den verschiedenen Tarifen sind in manchen Fällen extrem. Aber auch Tarife mit ähnlichen Leistungen können sich in der Beitragshöhe unterscheiden. Einige Anbieter bringen auch sehr günstige Preise auf den Markt, um damit Kunden zu gewinnen. Extreme Niedrigpreise können aber in der Regel nicht aufrechterhalten werden, sodass die Beiträge nach kurzer Zeit erheblich steigen. Daher reicht es nicht aus, beim Versicherungsvergleich nur auf die Kosten zu achten, sondern Sie sollten auch die Leistungsbeschreibungen und Versicherungsbedingungen genau studieren. Sind Sie nämlich einmal in die Falle getappt und in einen günstigeren Tarif gewechselt, der sich aber auf den zweiten Blick nicht als gleichwertig zu Ihrem alten Tarif erweist, ist dieser Fehler kaum noch zu korrigieren. Fehlentscheidungen bei der Tarifwahl sind meist nur schwer und mit viel Aufwand wieder rückgängig zu machen.

Fazit


Alles wird teurer und das gilt leider auch für die private Krankenversicherung. Daher sind manche Versicherungsnehmer gezwungen, auf günstigere Tarife auszuweichen. Ein Wechsel innerhalb des bisherigen Versicherungsunternehmens ist dabei die bessere Lösung. Denn ein kompletter Anbieterwechsel bringt vor allem für ältere Versicherungsnehmer zu viele Nachteile mit sich. Da es jedoch sehr schwierig ist, den Überblick über die verschiedenen Tarife in der PKV zu behalten, sollten Sie sich von einem Fachmann helfen lassen. Das kostenlose Beratungsgespräch beim Versicherer ist zwar der erste Schritt, aber dabei sollten Sie es nicht belassen. Hier erhalten Sie zunächst Informationen über die möglichen Alternativen zu Ihrem bisherigen Tarif und die Unterschiede. Wenn klar ist, was Sie möchten und was davon realisierbar ist, erhalten Sie Ihr Angebot. Empfehlenswert ist aber auf jeden Fall die zusätzliche Inanspruchnahme eines unabhängigen Beraters, der Ihnen nicht um jeden Preis etwas verkaufen muss. Dieser ist in der Regel viel mehr auf Ihre persönlichen Bedürfnisse als auf ein bestimmtes Produkt fokussiert. Darüber hinaus kennt er die Fallen, in die Laien tappen können, wenn sie das Kleingedruckte nicht genau lesen. Wer sich nicht auskennt, hinterfragt nicht zielgerichtet und erhält so oftmals nur unvollständige Informationen. Das können Sie leicht vermeiden, indem Sie einen unabhängigen Experten zurate ziehen.

Beratung zur Privaten Krankenversicherung anfragen


Wenn Sie die bestmögliche Versorgung zum Erhalt Ihrer Gesundheit wünschen, sollten Sie sich fachkundige Hilfe nehmen. Nur so behalten Sie den Überblick und können sicher sein, langfristig die richtigen Leistungen gewählt zu haben.

Gern stehe ich Ihnen als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

33%

Berechnungsvorgaben

Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer) des Krankenhauses in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet das Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen an: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte (Chefarztbehandlung).

Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen Selbstbehalt-Stufen an.

Die Krankentagegeldversicherung leistet erst, wenn der Versicherte eine bestimmte Zeit lang arbeitsunfähig gewesen ist. Diese Wartezeit zwischen Arbeitsunfähigkeit und Leistungsbeginn wird als Karenz bezeichnet und entspricht einer Selbstbeteiligung bei Selbstständigen. Bei Angestellten ist eine Absicherung nicht vor dem 43. Tag möglich, weil der Arbeitgeber bis dahin eine Entgeltfortzahlung leistet. Danach erst leistet die Versicherung ein Krankentagegeld, das meist um ein Viertel niedriger als das Gehalt des Versicherungsnehmers liegt. Arbeitsunfähigen Selbstständigen dagegen droht der sofortige Verdienstausfall, weshalb es bei ihnen keine festgelegte Mindest-Karenz gibt.

Im Rahmen eines Beitragsentlastungsprogrammes durch spezielle Tarife, zahlt der PKV-Versicherte in jungen Jahren einen zusätzlichen Beitrag. Dieser wird für eine Beitragsreduzierung im Alter eingesetzt. Die Beitragsentlastungsprogramme sind als integrierter Bestandteil der Krankenvollversicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschussfähig. Eine dauerhafte Bindung an den Krankenversicherer ist notwendig.

Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Eine Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

CAPTCHA image

Ihre Eingabe hilft SPAM zu vermeiden. Vielen Dank.

Markus Fischer hat 4,88 von 5 Sternen 240 Bewertungen auf ProvenExpert.com