Weshalb Ärzte und Zahnärzte eine private Altersversorgung benötigen

Viel zu oft wird nur irgendeine Altersvorsorge abgeschlossen ohne die auf Ihre individuelle Situation und auf Ihre Anforderungen an die Altersversorgung einzugehen. Dabei ist es entscheidend zuerst die richtigen Fragen zu stellen!

Welchen Rentenbedarf haben Sie? Wie hoch sollen Ihre Einnahmen im Ruhestand sein?

Wie sieht Ihre aktuelle Versorgungssituation aus?

Dies sind nur ein paar Fragen, die Sie sich auf dem Weg zu der für Sie passenden Altersversorgung stellen sollten. Sie sind hierbei nicht auf sich allein gestellt. Lassen Sie uns gemeinsam die richtigen Fragen formulieren.

Gliederung

Kostenlose Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung


Gemeinsam erstellen wir Ihre individuelle Vorsorgeplanung. 

Berechnen Sie jetzt Ihre bestehende Versorgungslücke basierend auf der von Ihnen gewünschten Ruhestandsversorgung.

Erfahren Sie zudem, welche Altersvorsorge Ihre Anforderungen am besten abdeckt und wie sich diese aufgrund Ihrer Familien- und Einkommenssituation absolut und im Vergleich zu anderen Varianten rechnet.

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1) Versorgungswerke leiden unter langer Niedrigzinsphase


Angehörige eines Versorgungswerkes schätzen ihre Versorgungssituation im Ruhestand oftmals deutlich zu positiv ein. Diese Fehleinschätzung beruht unter anderem darauf, dass die Versorgungswerke der Deutschen Rentenversicherung deutlich überlegen waren. Zwar stehen sie auch heute noch im direkten Vergleich besser da, allerdings lässt das niedrige Zinsumfeld die Renditen der Versorgungswerke seit Jahren sinken. 

So titelte bereits die Zeitschrift Capital in der Ausgabe 10/2012:

Versorgungswerke – Das Zinstief erschüttert die berufsständischen Rentenkassen in Ihren Grundfesten. Vielen Ärzten, Anwälten oder Apothekern werden im Alter die Leistungen drastisch gekürzt. Obwohl so manche Einrichtung vor dem Kollaps steht, schweigt die Branche die prekäre Lage einfach tot.


Die obige Schlagzeile aus der Capital liegt bereits einige Jahre zurück. Zuletzt sind die Zinsen wieder gestiegen, was die Lage der Versorgungswerke ein wenig entspannt hat. Historisch betrachtet sind die Zinsen jedoch immer noch niedrig. Und derzeit (2024) werden durchaus wieder sinkende erwartet, was sich wieder gravierend, gerade für die jüngere Generation, auswirken würde.

Was viele nicht wissen:

Ein Versorgungswerk funktioniert nicht nach dem Umlageverfahren wie die Gesetzliche Rentenversicherung, sondern nach dem offenen Deckungsplanverfahren wie Lebensversicherungen. Sie legen das Kapital großteils in sichere Staats- und Unternehmensanleihen mit hoher Bonität an und erzielten damit in ihrer Historie ansehnliche Renditen. Etwa zwei Drittel des Kapitals der Versorgungswerke stecken in Zinsanlagen.

Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus ist mit Zinsanlagen kaum noch Ertrag zu erwirtschaften. 2016 hat der deutsche Staat erstmals eine Bundesanleihe mit negativer Rendite herausgegeben. Käufer dieser Anleihe erhalten nach Ablauf der Laufzeit somit weniger Geld zurück, als sie bezahlt haben. Je länger das Niedrigzinsumfeld anhält, desto schwieriger wird die Lage für die Versorgungswerke.

Die zu erwartende Altersrente wird den Mitgliedern der Versorgungswerke jährlich mitgeteilt. Dies ist jedoch nur eine Prognose unter Annahme eines Rechnungszinses von häufig immer noch 4%. Lebensversicherungen haben die Garantieverzinsung inzwischen auf 0,9% gesenkt. Versorgungswerke erscheinen hier ein wenig träge, mit möglicherweise fatalen Folgen für ihre Mitglieder. Denn ist der versprochene Rechnungszins höher als die tatsächliche Nettorendite, wird die Substanz eines Versorgungswerkes aufgezehrt.

Die Ärzteversorgung Baden-Württemberg etwa musste bereits 2008 an ihre Rücklagen als die Verzinsung ihrer Anlagen auf 0,18 Prozent abrutschte. 

Schon vor geraumer Zeit hat der Bayerische Oberste Rechnungshof angemahnt, dass einige Versorgungswerke Gefahr laufen, ihre Leistungsversprechen nicht einhalten zu können. Er forderte sie auf „strukturelle Eingriffe in die Leistungsseite“ vorzunehmen, also niedrigere Renten auszahlen. Versorgungswerk-Mitglieder müssen sich somit auf deutliche Rentenkürzungen einstellen.

Denn steigen die Zinsen in absehbarer Zeit nicht deutlich, bleiben nur Rentenkürzungen. Diese Kürzungen können drastisch ausfallen. Schon eine Reduzierung des Rechnungszinses von 4,0% auf 3,0% könnte eine Rentenkürzung von 20% zur Folge haben. So können aus versprochenen 3.000 Euro Rente schnell 2.400 Euro Rente werden. Bei einer Rentendauer von zum Beispiel 25 Jahren sind das Einbußen von 180.000 Euro.

Die schwierige Situation wirkt sich auch auf die Mitteilsamkeit einiger Versorgungseinrichtungen aus: Von den 17 ärztlichen Versorgungswerken veröffentlichen acht keine Renditen mehr. Bei der großen Nordrheinischen Ärzteversorgung (NÄV) liegt die Rendite bereits seit 2013 unterhalb des Rechnungszinses von 4,0%, für das Jahr 2015 wurde beispielsweise eine Nettorendite von 1,78% veröffentlicht. Von 52 der insgesamt 89 Versorgungswerke fehlen sämtliche Angaben zur Vermögens- und Ertragslage. Oft werden nicht einmal die Mitgliederzahlen genannt. Von Transparenz kann angesichts des Fehlens von Zahlen, Daten und Fakten keine Rede sein.

Insbesondere wenn Sie zu den jüngeren Mitgliedern eines Versorgungswerkes zählen, sollten Sie handeln. Denn Ihre Beiträge werden genutzt, um die Lücken bei der älteren Generation zu schließen und deren Renten noch zu gewährleisten. Dieser Vorgang stellt nichts Anderes als eine Umverteilung dar. Sind jedoch die Kapitalreserven irgendwann aufgebraucht, reichen die Erträge nicht einmal mehr aus, um die Inflation auszugleichen.

Im Übrigen ist bei Freiberuflern der „Trend“ zur Langlebigkeit zu beobachten. 2006 nämlich ließ die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke, kurz ABV, die statistische Lebenserwartung ihrer damals rund 700 000 Mitglieder durch die Versicherungsmathematiker der Heubeck AG überprüfen. Es stellte sich heraus, dass Freiberufler eine um etwa 4 Jahre höhere Lebenserwartung haben als die Gesamtbevölkerung. Wenn Sie Mitglied eines Versorgungswerkes – und damit Freiberufler – sind, ist das eine erfreuliche Nachricht. Allerdings nicht wenn es um Altersvorsorge geht, denn wer länger lebt, braucht auch länger Geld.

Deshalb sollten Sie sich möglichst früh informieren, bei welcher Art der Altersvorsorge aktuell welche Rendite bzw. Rente zu erwarten ist, um noch rechtzeitig vor Rentenbeginn reagieren und Lücken schließen zu können! Die Zeit kann dabei Ihr bester Freund sein. Je länger Sie die Altersvorsorge jedoch hinaus schieben, umso stärker steigt die notwendige Sparrate.

Die Zahlung der satzungsgemäßen Beiträge ist für die Mitglieder der 89 Versorgungswerke in Deutschland verpflichtend, eine Befreiung somit nicht möglich. Oft regen Versorgungswerke jedoch an, über diese Pflichtbeiträge hinaus freiwillige Einzahlungen zu leisten, um sich so höhere Rentenansprüche zu sichern. Von dieser Möglichkeit sollte Sie besser nicht Gebrauch machen, sondern stattdessen zusätzlich privat vorsorgen.

Der primäre Grund liegt darin, dass Sie keinen Einfluss darauf nehmen können, wie Ihre Beiträge angelegt und verwendet werden. Sie sind auf Gedeih und Verderb dem Anlageerfolg des Versorgungswerkes und der Zinsentwicklung ausgeliefert. Zudem stellt sich die Frage, ob Sie mit den Einschränkungen, der fehlenden Transparenz und der mangelnden Flexibilität eines Versorgungswerkes leben können. So ist die Leistung der Versorgungswerke nicht kapitalisierbar und auch nicht frei vererbbar.

Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie eine fundierte Vorsorgeplanung wünschen. Wir zeigen Ihnen genau welche Ansprüche bereits bestehen, wie groß Ihre Versorgungslücke ausfällt und wie Sie diese am besten schließen können.

Aber selbst wenn die Versorgungswerke ihre Prognosen wirklich halten könnten, wären Sie auf private Altersvorsorge angewiesen.

Hierzu eine Beispielrechnung:

Die verwendete Prognose für die Altersrente aus dem Versorgungswerk beruht auf Erfahrungswerten (für einen Assistenzarzt im dritten Jahr) beziehungsweise auf von Versorgungswerken prognostizierten Werten.

1. Versorgungssituation

Alter

29 Jahre

Bruttoeinkommen

65.000 Euro/Jahr

Nettoeinkommen

3.064 Euro/Monat

Rentenbeginn

mit 67 Jahren

Rentenbedarf /-wunsch vor Inflation

2.000 Euro/Monat netto

Inflation

2% p.a.

Rentenbedarf nach Inflation

4.245 Euro/Monat

Unterstellte Rentensteigerung (Versorgungwerk und ZVK)

1,0% p.a.

Prognostizierter Brutto-Anspruch aus Versorgungswerk und ZVK mit 67 Jahren

4.000 Euro/Monat

Prognostizierter Netto-Anspruch aus Versorgungswerk und ZVK mit 67 Jahren

2.785 Euro/Monat

Sie werden mit vermutlich zustimmen, dass ein Rentenwunsch in Höhe von 2.000 Euro/Monat Kaufkraft nicht übertrieben hoch angesetzt ist, vor allem wenn Sie bedenken, welche Einnahmen Sie während Ihres Erwerbslebens haben (werden).

2. Versorgungslücke

Versorgungslücke mit 67 Jahren

1.460 Euro/Monat

Nötige Sparrate bei 5,5% Rendite p.a. nach Kapitalanlagekosten

387 Euro/Monat

Wenn Sie sich jetzt fragen, wie Sie sowohl jetzt als auch im Alter konsumfähig bleiben, sollten Sie jetzt meine Vorsorgeplanung nutzen. Mit der richtigen Vorsorge-Strategie können Sie sich zusätzlich sechsstellige Beträge "ersparen" und das ohne Mehraufwand. Sie haben richtig gelesen, sechsstellige Beträge.

Glauben Sie nicht?

Ich zeige es Ihnen.

Weiterführende Links:

2) Satzungen von Versorgungswerken können leicht geändert werden


Ein weiterer Umstand, der vielen Mitgliedern von Versorgungswerken nicht bewusst ist, sind die leicht herbeizuführenden Satzungsänderungen. In der großen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte von Baden-Württemberg wird die Satzung der Versorgungsanstalt von der Vertreterversammlung erlassen. § 4 der Satzung sieht vor:

"(1) Die Vertreterversammlung besteht aus sechzig Vertretern, die anteilig von den Vertreterversammlungen der Ärztekammer, der Zahnärztekammer und der Tierärztekammer aus ihren an der Versorgungsanstalt teilnehmenden Berufsangehörigen unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Teilnehmerbelange, insbesondere auch des Altersaufbaus dieser Berufsangehörigen, gewählt werden."


Weiter sieht § 7 der Satzung vor:

"(1) Die Vertreterversammlung besteht aus sechzig Vertretern, die anteilig von den Vertreterversammlungen der Ärztekammer, der Zahnärztekammer und der Tierärztekammer aus ihren an der Versorgungsanstalt teilnehmenden Berufsangehörigen unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Teilnehmerbelange, insbesondere auch des Altersaufbaus dieser Berufsangehörigen, gewählt werden."


Konkret bedeutet das also für die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, dass aktuell 27 Berufsangehörige ausreichen würden, um die Satzung und damit auch die Berechnung der Rentenansprüche (nachteilig) zu ändern oder das Rentenalter anzuheben. 

Nun gibt es aber auch kleinere Versorgungswerke, bei denen eine Satzungsänderung noch viel einfacher möglich ist. Als Beispiel nehmen wir die Apothekerversorgung Berlin. § 5 der Satzung sieht vor:

"(1) Die Vertreterversammlung besteht aus zwölf Mitgliedern, die der Versorgungseinrichtung angehören müssen."


sowie

"(6) Die Vertreterversammlung hat folgende Aufgaben: 

a) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertreterversammlung,

b) Erlass einer Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Verwaltungs- und des Aufsichtsausschusses,

c) Wahl und Abwahl von Mitgliedern des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses,

d) Feststellung des Jahresabschlusses,

e) Entlastung des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses,

f) Festsetzung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Organe,

g) Verwendung der Gewinnrückstellung gemäß § 36 Abs. 2 auf Vorschlag von Aufsichts- und Verwaltungsausschuss."


Damit genügen bei der Apothekerversorgung Berlin bereits die Stimmen von nur 6 (!) Mitgliedern, um die Satzung zu ändern und ggf. signifikante Änderungen beispielsweise hinsichtlich der Rentenberechnung zu veranlassen.

Beunruhigt es Sie nicht auch, dass so wenige Ihrer "Kollegen" genügen, um weitreichende Auswirkungen auf Ihre Altersversorgung zu beschließen?

Es gab in den letzten Jahren bereits Fälle, in denen einzelne Versorgungswerke Rentenkürzungen von 30% und Anhebungen des Rentenalters von 65 auf 67 vorgenommen haben.

Private Altersversorgung ist in jedem Fall auch für Mitglieder von Versorgungswerken unumgänglich, selbst wenn die prognostizierten Rentenwerte gehalten werden könnten. Angesichts des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes und der steigenden Lebenserwartungen ist mit signifikanten Verschlechterungen zu rechnen. 

3) Ungeklärte Haftungsfrage bedeutet Rechtsunsicherheit


Ein weiteres Problem stellt die rechtlich ungeklärte Haftungsfrage im Falle einer Insolvenz eines Versorgungswerks dar. Denn für Versorgungswerke gibt es keine staatliche Garantie, die für die eingezahlten Beiträge einsteht! Auch gibt es keine Auffanggesellschaft, wie beispielsweise in der Versicherungsbranche (Protektor AG).

Ein weiterer Punkt ist die mangelnde Transparenz der Anlageentscheidungen. So erhalten Sie als Mitglied nur wenig Einblick, wie Ihre Altersvorsorge angelegt ist. Des Weiteren werden Fehlentscheidungen, die ihr Geld kosten, nicht oder nur unzureichend kommuniziert. Durch diese Intransparenz können Versorgungswerke zu einem unkalkulierbaren Risiko werden mit möglicherweise dramatischen finanziellen Folgen für die Betroffenen. Versorgungswerke unterliegen der Aufsicht der Länder. Eine übergeordnete Finanzaufsicht wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt es nicht.

Beratung zur Altersvorsorge



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