Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz – Was taugt sie wirklich?

Als Mediziner kennen Sie bereits die Deutsche Ärzte Finanz AG bestens aus der Studienzeit. Die Deutsche Ärzte Finanz AG ist aber nicht der einzige große Finanzdienstleister, der frühzeitig um die künftigen Ärzte wirbt. Da wären unter anderen die MLP Finanzberatung SE, die A.S.I. Wirtschaftsberatung AG oder die HORBACH Wirtschaftsberatung GmbH zu nennen. Diese Finanzdienstleister können Medizinern zwar nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung der Deutsche Ärzteversicherung vermitteln, haben dafür aber die Tarife anderer Anbieter im Angebot. 

Erfahrungsgemäß wird von MLP-Beratern häufig die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz Lebensversicherungs-AG, als Zusatz an einer Basisrentenversicherung. Ob das an der (vermeintlichen) Qualität der Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz Lebensversicherungs-AG liegt oder zumindest teilweise an dem Umstand, dass die Allianz SE Anteilseigner an der MLP SE ist, oder an anderen Gründen, vermag ich nicht zu beurteilen. Was ich allerdings beurteilen kann - und in der Folge auch tun werde - sind unter anderem und vor allem die Versicherungsbedingungen der Allianz Lebensversicherungs-AG. 

Gliederung

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Wie liegt der Beitrag der Allianz Lebensversicherung AG im Vergleich?


Schauen wir uns zunächst die Standardbeiträge, d.h. auf die Beiträge ohne mögliche Beitragszuschläge aufgrund von Vorerkrankungen oder erhöhten Freizeitrisiken.

Betrachten wir zunächst einen Medizinstudenten, 25 Jahre, der 1.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 versichern will. Inklusive einer garantierten Steigerung der Rente im Leistungsfall (Leistungsdynamik) in Höhe von 2% pro Jahr und auch einer Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ergeben sich für die Anbieter Alte Leipziger, HDI, Deutsche Ärzteversicherung und eben die Allianz Lebensversicherung folgende Beiträge:

Header

Allianz

Alte Leipziger

Deutsche Ärzteversicherung

HDI

Bruttobeitrag

91,44

84,80

101,55

87,36

Nettobeitrag

70,41

66,14

66,26

65,52


Schauen wir uns nun die Beiträge für einen nicht-operativ tätigen Assistenzarzt an, 28 Jahre, der 2.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 versichern will. Inklusive einer garantierten Steigerung der Rente im Leistungsfall (Leistungsdynamik) in Höhe von 2% pro Jahr und auch einer Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ergeben sich für die Anbieter Alte Leipziger, HDI, Deutsche Ärzteversicherung und die Allianz Lebensversicherung nun folgende Beiträge:

Header

Allianz

Alte Leipziger

Deutsche Ärzteversicherung

HDI

Bruttobeitrag

157,02

143,50

179,16

144,27

Nettobeitrag

120,90

111,93

116,90

108,20


Beim Beitrag liegt die Allianz somit etwas über anderen Anbietern, die bei Medizinern ebenfalls häufig zum Tragen kommen.

Anmerkung:

Die Deutsche Ärzteversicherung hat jüngst ihre Beiträge neu kalkuliert und ist jetzt, zumindest beim Nettobeitrag, konkurrenzfähig. Der Bruttobeitrag liegt jedoch nach wie vor deutlich über den Beiträgen der Wettbewerber.

Die Alte Leipziger unterscheidet zwischen operativ und nicht-operativ tätigen Ärzten. Für operativ-tätige Assistenzärzte wäre der Beitrag um etwa 30% gegenüber dem oben angegebenen Betrag höher.

Die Allianz, die Alte Leipziger und die Deutsche Ärzteversicherung fragen zudem nach dem Rauchverhalten, sprich der Beitrag steigert sich um circa 12 bis 30 (!) Prozent, je nach Versicherer, wenn in den letzten 12 Monaten geraucht wurde. 

Wie leistungsstark/-schwach sind die Versicherungsbedingungen der Allianz Lebensversicherung AG?


Das wichtigste Kriterium einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Qualität ihrer Versicherungsbedingungen. Denn diese entscheiden darüber, wann ein Versicherer leisten muss und wann er seine Leistungspflicht umgehen könnte. Die Versicherungsbedingungen sind zudem Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages und bleiben für die gesamte Vertragslaufzeit unverändert. Beiträge können hingegen, zumindest bis zu dem Bruttobeitrag, angepasst werden. Bilanzkennzahlen können sich über die Jahre verbessern und verschlechtern. Im Vergleich zu den Versicherungsbedingungen sind sie eher ein sekundäres Entscheidungskriterium. 

Wie wichtig die Versicherungsbedingungen sind, bestätigt auch die Verbraucherzentrale:

Außerdem sollten vor dem Abschluss unbedingt die Versicherungsbedingungen gecheckt werden: Gerade das Kleingedruckte im Vertrag entscheidet darüber, was die Versicherung am Ende wirklich wert ist.

https://www.verbraucherzentrale.de/Berufsunfaehigkeit-verkannte-Gefahr, Stand 25.08.2016

Versicherungsbedingungen zu vergleichen ist sogar für viele Vermittler, insbesondere aber natürlich für Privatpersonen sehr schwierig. Wenn Sie das selbst versuchen möchten, müssen Sie sich je Tarif durch etwa 40 bis 60 Seiten der Vertragsunterlagen quälen. Selbst wenn Sie das täten und wüssten, was enthalten sein sollte, müssten Sie juristisch ausgebildet sein, um verlässlich einschätzen zu können, welche Formulierungen vor Gericht Bestand haben. In der Folge werde ich Ihnen noch ein Beispiel dazu zeigen, damit Sie einen Eindruck gewinnen, was ich damit meine.

In der Analyse von Versicherungsbedingungen habe ich selbst jahrelange Erfahrung. Dennoch sichere ich mich ab, indem ich auf deren Prüfung durch ausgebildete Juristen zurück greife. Das mache ich, damit Sie im Leistungsfall nicht mit leeren Händen dastehen, weil der Versicherer nicht leisten muss.

Hier jetzt aber eine nicht abschließende Aufstellung wichtiger Leistungsmerkmale der Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz Lebensversicherung (Stand 12.22):  

Header

Allianz

Tarif / Bedingungen Stand

E356 / 12.2021

Versicherte Ereignisse

Krankheit, Körperverletzung, mehr als altersentsprechender Kräfteverfall

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?

Ja

Zeitlich unbefristete Anerkenntnisse ohne Ausnahmen?

Ja

Zumutbare Einkommensminderung bei der konkreten Verweisung exakt definiert?

Ja

Zumutbare Einkommensminderung bei der Umorganisation (Selbständige) exakt definiert?

Ja

Verzicht auf Ausweitung der Umorganisationsklausel für Selbständige auf Freiberufler (Niedergelassene Ärzte)?

Ja

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?

Ja

Verzicht der Pflicht zur Mitteilung bei Verbesserung des Gesundheitszustandes / Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit

Ja

Verzicht auf die Ausweitung der Verpflichtung zur Befolgung von ärztlichen Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen / Empfehlungen  

Ja

Wird auf medizinische Anordnungen im Bereich der alternativen Medizin verzichtet? 

Nein

Verzicht zur Einhaltung von Diäten oder Suchtentzügen?

Nein

Uneingeschränkter BU-Schutz auch bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten?

Nein

Mitversicherung von humanitären Hilfeleistungen (z.B. "Ärzte ohne Grenzen") bei Krieg und kriegerischen Ereignissen?

Nein

Generelle Mitversicherung Einsatz von ABC-Waffen oder von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen

Nein

Wie oft hintereinander kann einer vereinbarten Dynamik widersprochen werden?

beliebig oft

Wiedereingliederungshilfe? / Umorganisationshilfe?

Ja / Ja

Garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall gegen Mehrbeitrag einschließbar?

Ja

max. Stundungszeitraum? / max. Rückzahlungszeitraum?

24 Monate / 48 Monate

Beitragsstundung bei vollem BU-Schutz? / zinslos bei Arbeitslosigkeit / zinslos bei gesetzlicher Elternzeit?

Ja / Ja

Regelungen zur zeitnahen Info bei der Leistungsprüfung?

2 Wochen

Infektionsklausel für Human-, Zahnmediziner / ... auch Studenten?

Ja / Ja

Infektionsklausel auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften / aufgrund Vorlage eines Hygienikerplans?

Nein / Nein

Leistung auch bei Arbeitsunfähigkeit? / als Zusatzbaustein optional einschließbar?

Ja / Nein, fix vereinbart

Frühester Leistungsbezug nach wie vielen Monaten ununterbrochener AU?

Bescheinigung über voraussichtlich 6 Monate

Maximale Leistungsdauer aufgrund Arbeitsunfähigkeit?

24 Monate

Nachversicherung bis Alter / ... auch ohne Ereignis? / ... ohne erneute Risikoprüfung?

45 / Ja / Ja

Nachversicherung muss innerhalb welcher Frist ausgeübt werden?

12 Monate


Wie erwähnt ist diese Auflistung nicht abschließend.

Bei umfassender Betrachtung der Versicherungsbedingungen lässt sich festhalten, dass die Allianz einige relevante Punkte durchaus gut bis sehr gut geregelt hat, sich aber letztlich im guten Mittelfeld aller Tarife wiederfindet. 

Wie ist die Nachversicherungsgarantie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz Lebensversicherung AG gestaltet?


Innerhalb der Nachversicherungsgarantie ist geregelt, wann und in welchem Umfang der Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung, mitunter sogar ohne erneute Risikoprüfung erhöhen darf.

Wenn lediglich auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet wird, könnte es - je nach Ausgestaltung -  sein, dass zum Beispiel für die neu hinzukommende Berufsunfähigkeitsrente eine neue Berufsgruppeneinstufung erfolgt, sprich die dann aktuelle Tätigkeit, die eventuell aus Sicht des Versicherers ein höheres Risiko bedeutet, versichert wird.

Eine ausführliche Übersicht zu den verschiedenen Nachversicherungsgarantien habe ich in dem folgenden Artikel zusammengestellt:

Die Allianz sieht in den aktuellen Versicherungsbedingen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (Stand 12/2022) neben der anlassabhängigen Erhöhung auch eine anlassunabhänige Erhöhungsmöglichkeit, jeweils ohne erneute Risikoprüfung, vor.

Die anlassabhängige Erhöhung kann innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse genutzt werden:

  • Geburt eines Kindes der →versicherten Person oder die Adoption
    eines Minderjährigen durch die versicherte Person;
  • Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung durch die versicherte
    Person;
  • Beendigung der Berufsausbildung oder Start in das Berufsleben
    der versicherten Person;
  • Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit der versicherten
    Person, wenn die selbstständige Tätigkeit die Mitgliedschaft in der für den Beruf zuständigen Kammer erfordert;
  • Aufnahme eines Darlehens der versicherten Person zur Finanzierung
    einer Immobilie, die mindestens einen Wert von 100.000
    EUR hat;
  • Heirat der versicherten Person;
  • Ehescheidung bzw. Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
    der versicherten Person, sofern diese nicht in eine Ehe
    umgewandelt wird;
  • Erhöhung des Einkommens der versicherten Person unter folgenden
    Voraussetzungen:
    • Wenn die →versicherte Person Arbeitnehmer ist, muss das jährliche Bruttoarbeitseinkommen (ohne variable Gehaltsbestandteile) im Vergleich zum vorangegangenen Kalenderjahr um mindestens 10 Prozent erhöht sein.
    • Wenn die →versicherte Person eine selbstständige Tätigkeit ausübt, muss ihr hierdurch erzielter Gewinn vor Steuern in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren jeweils um 10 Prozent höher sein als ihr Gewinn vor Steuern, den sie in dem Kalenderjahr vor dem 3-Jahres-Zeitraum erzielt hat.
  • Die →versicherte Person hat erfolgreich eine Meisterprüfung
    abgeschlossen;
  • Die versicherte Person erhält Prokura;
  • Das Bruttoarbeitseinkommen der versicherten Person überschreitet
    erstmals die am Beschäftigungsort der versicherten Person
    geltende Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung;
  • Ende der Pflichtmitgliedschaft der versicherten Person in einem
    berufsständischen Versorgungswerk;
  • Wegfall eines Vertrags auf betriebliche Altersversorgung, aufgrund
    dessen die versicherte Person verfallbare Versorgungsanwartschaften
    hatte, unter folgender Voraussetzung:
    Die →versicherte Person befindet sich in einem neuen, ungekündigten
    Arbeitsverhältnis oder hat eine selbstständige berufliche Tätigkeit
    aufgenommen, die die Mitgliedschaft in der für den Beruf zuständigen
    Kammer erfordert.
  • Beitragsfreistellung eines Vertrags auf betriebliche Altersversorgung,
    aufgrund dessen der →versicherten Person verfallbare
    oder unverfallbare Versorgungsansprüche zustehen, unter folgenden
    Voraussetzungen:
    • Die →versicherte Person führt den Vertrag auf betriebliche Altersversorgung
    nicht als Privatvertrag mit eigenen Beiträgen fort.
    • Die →versicherte Person befindet sich in einem ungekündigten
    Arbeitsverhältnis oder hat eine selbstständige berufliche Tätigkeit
    aufgenommen, die die Mitgliedschaft in der für den Beruf zuständigen
    Kammer erfordert.

Weitere Voraussetzungen für eine Erhöhung sind:

  • Die →versicherte Person darf bei einer Erhöhung nach Absatz 1 [anlassunabhängige Erhöhung] →rechnungsmäßig höchstens 40 Jahre alt sein.
  • Die →versicherte Person darf bei einer Erhöhung nach Absatz 2 anlassabhängige Erhöhung]  →rechnungsmäßig höchstens 45 Jahre alt sein.
  • Ihre Versicherung ist nicht nach Ziffer 9.1 beitragsfrei gestellt.
  • Die →versicherte Person darf nicht berufsunfähig sein und es werden auch keine Leistungen wegen Krankschreibung nach Ziffer 1.2 erbracht.

Die Berufsunfähigkeitsrente darf bei Vorliegen der oben angeführten Voraussetzungen nur innerhalb bestimmten Grenzen erhöht werden:

  • Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente muss sich um mindestens
    600 EUR erhöhen.
  • Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente darf sich um höchstens
    6.000 EUR erhöhen.
  • Mehrere Erhöhungen dürfen für alle für die →versicherte Person
    bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten insgesamt 12.000
    EUR jährliche Rente nicht überschreiten.
  • Alle für die →versicherte Person bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten
    müssen insgesamt in einem angemessenen Verhältnis
    zum Einkommen der versicherten Person stehen. Bei einem
    Bruttoarbeitseinkommen bis 60.000 EUR jährlich dürfen die
    Renten insgesamt nicht mehr als 70 Prozent ihres Bruttoarbeitseinkommens
    betragen; bei einem höheren Bruttoarbeitseinkommen
    der →versicherten Person dürfen sämtliche bestehenden
    Berufsunfähigkeitsrenten insgesamt die Summe von 70 Prozent
    von 60.000 EUR zuzüglich 50 Prozent von dem 60.000 EUR
    übersteigenden Teil des Bruttoarbeitseinkommens nicht überschreiten.
    Als Bruttoarbeitseinkommen gilt dabei das durchschnittliche
    Bruttoarbeitseinkommen der letzten 3 Jahre.

Somit dürfte infolge eines Lebensereignisses wie oben beschrieben die bestehende Berufsunfähigkeitsrente um maximal 500 Euro/Monat erhöht werden. Bei Aufnahme einer Berufstätigkeit nach Abschluss eines Studiums gilt hiervon abweichend "Wenn die →versicherte Person nach Abschluss eines Studiums einen Beruf aufnimmt, kann die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung um 100 Prozent, maximal auf 24.000 EUR jährlich, erhöht werden. Die Erhöhung können Sie innerhalb von 12 Monaten seit Aufnahme der beruflichen Tätigkeit verlangen."

Die Allianz bietet in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung neben der anlassabhängigen Erhöhung wie bereits erwähnt auch eine anlasslose Erhöhung. Hierüber kann die "vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente innerhalb der ersten 5 Jahre nach Versicherungsbeginn ohne erneute Risikoprüfung erhöht" werden.

Fazit


Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz hat einige relevante Punkte gut oder sogar sehr gut geregelt, andere Punkte wie vor allem zum Kräfteverfall oder zur betrieblichen Umorganisation u.a. bei Freiberuflern sind nachteilig für die Versicherten geregelt. Hier sehen andere Anbieter klare Vorteile vor. 

Die Nachversicherungsgarantie der Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung ist wohl als durchschnittlich zu beurteilen. Es wäre wünschenswert, dass pro Lebensereignis die Berufsunfähigkeitsrente stärker erhöht werden kann. Zudem sollte die maximal über die Nachversicherung erreichbare Berufsunfähigkeitsrente ebenfalls höher liegen. 

Die Analyse der Versicherungsbedingungen wurde mit großer Sorgfalt durchgeführt. Dennoch kann ich keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernehmen und verweise auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Anmerkung zur Tarifwahl

Grundsätzlich gilt, dass es nicht DIE eine beste Berufsunfähigkeitsversicherung für alle gibt. So kann die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung für manche die beste oder zumindest eine sehr gute Wahl sein. Für andere hingegen werden am Ende hingegen andere Tarife die bessere Wahl sein. Warum ist das so?

Sie üben eine bestimmte Tätigkeit aus, vielleicht sind Sie Medizinstudent, angestellter Assistenzarzt in der Augenheilkunde, niedergelassener Kinderarzt oder Stabsarzt bei der Bundeswehr. 

Ihre Angaben zu den Gesundheitsfragen unterscheiden sich von denjenigen Ihres Partners oder Ihres Kollegen. Jeder Versicherer bewertet diese Angaben anders. Zum Glück! Denn wenn der eine Anbieter Sie nicht versichern möchte oder Ihre Wirbelsäule vom Versicherungsschutz ausschließen möchte, bietet Ihnen ein anderer womöglich Versicherungsschutz zu normalen Konditionen. 

Sie üben andere Hobbys (Klettern, Tauchen, Triathlon, Reitsport, etc.) aus als Ihr Bekannter. Der Versicherer, der Ihren Bekannten versichert hat, verlangt von Ihnen womöglich 50 oder 100 Prozent Beitragszuschlag. Kann es dann auch für Sie der richtige Versicherer sein?

Sie werden vermutlich einen anderen Lebensweg einschlagen als Ihre Bekannten. Vielleicht wollen Sie sich irgendwann niederlassen, vielleicht auch nicht. Vielleicht üben Sie irgendwann keine ärztliche Tätigkeit mehr aus. Vielleicht gründen Sie irgendwann eine Familie, vielleicht aber auch nicht. Vielleicht möchten Sie irgendwann auswandern, vielleicht auch nicht. Somit benötigen Sie vielleicht einmal eine höhere Absicherung oder umfangreichere Anpassungsmöglichkeiten oder Versicherungsschutz bei humanitären Einsätzen im Ausland oder oder oder ...

Wenn es so viele Möglichkeiten gibt, warum sollten Sie sich dann auf einen Tarif einschränken, nur weil dieser der einzige Tarif ist, der Ihnen angeboten werden kann, er Ihren Berufsstand in der Bezeichnung trägt oder Ihr Kollege sich für diesen entschieden hat (Ihr Kollege ist in der Regel kein Experte für Berufsunfähigkeitsversicherung!)? 

Mit meiner Hilfe erhalten Sie den Versicherungsschutz, der zu Ihnen passt. Dazu prüfe ich im ersten Schritt, welcher Anbieter Ihnen aufgrund Ihrer Tätigkeit, Ihrer Hobbys und Ihren Angaben zu den Gesundheitsfragen die besten Konditionen bietet. Von den infrage kommenden Anbietern prüfe ich aus juristischer Sicht die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und stelle Ihnen die Vorteile und Nachteile gegenüber. Im Anschluss betrachten wir die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten und die anfallenden Beiträge. Nur so gelangen wir zu dem für Sie passenden Versicherungsschutz.     

Wenn Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz möchten, freue ich mich von Ihnen zu hören. Egal ob Sie in Ulm leben oder in einem anderen Ort in Deutschland.  

Anmerkung zur Vertragsgestaltung

Eigentlich habe ich die Unterschiede zwischen der Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und der Kombination einer Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung schon ausführlich in einem früheren Artikel beschrieben:

Da aber nach wie vor Vertreter großer Finanzvertriebe wie Deutsche Ärzte Finanz AG, MLP Finanzberatung SE, die A.S.I. Wirtschaftsberatung AG oder die HORBACH Wirtschaftsberatung GmbH zumeist die Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung und Basisrente mit Nachdruck anpreisen, möchte ich hier die wesentlichen Punkte noch einmal anführen.  

Steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsrente


In den Mittelpunkt wird immer wieder der Steuervorteil in der Ansparzeit gerückt. Es ist korrekt, dass infolge der Kombination mit einer Basisrente die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsrente ebenfalls steuerlich wirksam abgesetzt werden können. 

Die Beiträge zu einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung können zwar auch in der Steuererklärung im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen angegeben werden, sie führen aber in der Regel zu keiner Minderung der Steuerlast. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die jährliche Höchstgrenze von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und Beamte sowie 2.800 Euro für Selbständige meist durch die Krankenversicherungsbeiträge bereits überschritten wird. 

Im Übrigen gilt dies natürlich nicht für Bundeswehr-Ärzte, da diese keine Krankenversicherungsbeiträge zu leisten haben, sondern Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung haben. Bundeswehr-Ärzten eine Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung und Basisrente zu vermitteln, käme deshalb im Grunde einer Fehlberatung gleich.

Was in der Regel im Rahmen der Vermittlung, oder sagen wir besser im Rahmen des Verkaufs dieser Kombinationsverträge nicht erwähnt wird, ist die deutlich höhere Versteuerung der Berufsunfähigkeitsrente bei Auszahlung. Um dies aufzufangen müsste eine deutlich höhere Berufsunfähigkeitsrente versichert werden.

Zugegebenermaßen bleibt in der Gesamtbetrachtung dennoch ein steuerlicher Vorteil, aber es ist zu hinterfragen, ob dies die weiteren Nachteile der Kombination aufwiegt.

Hoher Gesamtbeitrag


Verständlicherweise ist für einen Kombinationsvertrag ein deutlich höherer Gesamtbeitrag als für eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung zu leisten. Dies gilt umso mehr, wenn - wie aufgrund der steuerlichen Behandlung nötig - eine höhere Berufsunfähigkeitsrente versichert wird. Zudem verlangt der Gesetzgeber, dass von dem Gesamtbeitrag der größere Anteil in die Basisrente fließen muss. 

Es ist zumindest fraglich, ob dieser hohe Gesamtbeitrag dauerhaft leistbar ist beziehungsweise die versicherte Person diesen dauerhaft leisten möchte. Denn Lebensumstände ändern sich mit der Zeit und infolge Elternzeit beziehungsweise Kindererziehung reduziert sich womöglich auch für einen längeren Zeitraum das Einkommen deutlich oder entfällt vollständig. Dann wäre es womöglich angenehmer, wenn der Beitrag für die Basisrente pausiert werden kann, und nur der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsrente geleistet wird. Dies ist aber im Rahmen der Kombination nicht möglich, zumal die Basisrente der Hauptvertrag ist, die Berufsunfähigkeitsrente ist nur der Zusatz.

Zwar können auch die Beiträge zu einem Kombinationsvertrag mitunter - zeitlich befristet - gestundet werden, müssen aber nach der Stundung auch wieder nachgezahlt werden, teils sogar mit Zinsen. Bei separater Basisrente oder alternativem Sparprozess sowie separater Berufsunfähigkeitsrente könnte hingegen während eines finanziellen Engpasses der Sparprozess temporär oder dauerhaft ausgesetzt und der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsrente weiter bedient werden. Denn im Vergleich ist die Einkommensabsicherung natürlich deutlich wichtiger.

Verlust der Flexibilität


Über die Jahre wird in der Regel die Berufsunfähigkeitsrente nach oben angepasst werden. Dies ist allein schon nötig, um die Inflation auszugleichen und ihre Kaufkraft zu erhalten. Dafür bietet sich eine Beitragsdynamik an, über die jährlich zunächst der Beitrag um einen bei Antragsstellung festgelegten Prozentsatz gesteigert werden kann, aber nicht muss. In der Folge wächst auch die versicherte Berufsunfähigkeitsrente an, ohne dass die versicherte Person eine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren muss. 

Bei einem Kombinationsvertrag greift eine entsprechende Beitragsdynamik zwangsläufig auf alle Vertragsbestandteile. Das bedeutet, dass nicht nur der anteilige Beitrag zur Berufsunfähigkeitsrente angepasst werden kann, sondern immer auch der zur Basisrente. Der Gesamtbeitrag wächst somit über die Jahre entsprechend stark an. 

Zudem kann aufgrund dieser mangelnden Flexibilität auch nie beides, sprich sowohl die Berufsunfähigkeitsrente wie auch die Basisrente, welche eine Altersversorgung darstellt, passgenau sein. Meist ist die Konsequenz, dass in Anbetracht des hohen - oder sonst noch höheren - Gesamtbeitrages die Berufsunfähigkeitsrente zu gering gewählt wird.

Eingeschränkte Tarifauswahl


Es liegt auf der Hand, dass bei einem Kombinationsvertrag sowohl die Berufsunfähigkeitsrente als auch die Basisrente bei dem gleichen Anbieter versichert sein müssen. Jetzt gibt es über 70 Anbieter von Berufsunfähigkeitsrenten und vermutlich noch mehr Anbieter für Basisrenten, die sich alle in diversen Punkten unterscheiden. Bei der einen Berufsunfähigkeitsrente ist womöglich die Berufsgruppeneinstufung ungünstig und damit der Beitrag hoch, bei der anderen sind die Versicherungsbedingungen nachteilig gestaltet oder die Bewertung der Angaben zu den Gesundheitsfragen führt zu Beitragszuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung oder die Nachversicherungsgarantie sieht nur eng begrenzte Anpassungsmöglichkeiten vor. Bei der eine Basisrente sind womöglich die Kosten sehr hoch, bei der anderen hingegen mag die Auswahl der möglichen Kapitalanlagen nicht interessant sein oder Rentenfaktor niedrig. In Summe ist es relativ selten der Fall, dass ein Anbieter sowohl in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsrente als auch in Bezug auf die Basisrente ein individuell passendes und/oder aus dem Marktangebot herausragendes Angebot bietet. 

Oftmals ist es vorteilhafter die Berufsunfähigkeitsrente gezielt auszusuchen und eben auch die Basisrente gezielt auszusuchen statt beides einfach bei dem gleichen Anbieter zu kombinieren. 

Wichtige Kriterien


Informationen zur Wahl der Vertragsparameter wie Rentenhöhe, Inflationsausgleich, etc. können Sie dem nachfolgenden Artikel entnehmen.

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