Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger – Was taugt sie wirklich?

Ein Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen, der nicht nur häufig von Versicherungsmaklern angeboten wird, sondern auf den auch die Vertreter der Deutsche Ärzte Finanz AG oftmals schon vorsorglich in ihren Beratungsterminen eingehen, ist die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.. Denn wenn man schon auf einen Anbieter beschränkt ist, macht es Sinn gleich zu Anfang mit teils korrekten, teils aber auch fragwürdigen Argumenten den vermeintlichen Wettbewerber aus dem Rennen zu nehmen. Ob die Vertreter der Deutsche Ärzte Finanz AG die Berufsunfähigkeitsversicherung zu Recht als Referenz für ihren Tarif der Deutschen Ärzteversicherung nennen, schauen wir uns nachfolgend an.

Gliederung

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Wie liegt der Beitrag der Alte Leipziger Lebensversicherung im Vergleich?


Werfen wir einen Blick auf die Standardbeiträge, d.h. auf die Beiträge ohne mögliche Beitragszuschläge aufgrund von Vorerkrankungen oder erhöhten Freizeitrisiken. 

Betrachten wir zunächst einen Medizinstudenten, 25 Jahre, der 1.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 versichern will. Inklusive einer garantierten Steigerung der Rente im Leistungsfall (Leistungsdynamik) in Höhe von 2% pro Jahr und auch einer Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ergeben sich für die Anbieter Allianz, HDI, Deutsche Ärzteversicherung und eben die Alte Leipziger Lebensversicherung folgende Beiträge:

Header

Alte Leipziger

Allianz

Deutsche Ärzte-versicherung

HDI

Bruttobeitrag

84,80

91,44

101,55

87,36

Nettobeitrag

66,14

70,41

66,26

65,52


Schauen wir uns nun die Beiträge für einen nicht-operativ tätigen Assistenzarzt an, 28 Jahre, der 2.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 versichern will. Inklusive einer garantierten Steigerung der Rente im Leistungsfall (Leistungsdynamik) in Höhe von 2% pro Jahr und auch einer Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ergeben sich für die Anbieter Alte Leipziger, HDI, Deutsche Ärzteversicherung und die Allianz Lebensversicherung nun folgende Beiträge:

Header

Alte Leipziger

Allianz

Deutsche Ärzte-versicherung

HDI

Bruttobeitrag

143,50

157,02

179,16

144,27

Nettobeitrag

111,93

120,90

116,90

108,20


Beim Beitrag liegt die Allianz somit etwas über anderen Anbietern, die bei Medizinern ebenfalls häufig zum Tragen kommen.

Anmerkung:

Die Deutsche Ärzteversicherung hat jüngst ihre Beiträge neu kalkuliert und ist jetzt, zumindest beim Nettobeitrag, konkurrenzfähig. Der Bruttobeitrag liegt jedoch nach wie vor deutlich über den Beiträgen der Wettbewerber.

Die Alte Leipziger unterscheidet zwischen operativ und nicht-operativ tätigen Ärzten. Für operativ-tätige Assistenzärzte wäre der Beitrag um etwa 30% gegenüber dem oben angegebenen Betrag höher.

Die Allianz, die Alte Leipziger und die Deutsche Ärzteversicherung fragen zudem nach dem Rauchverhalten, sprich der Beitrag steigert sich um circa 12 bis 30 (!) Prozent, je nach Versicherer, wenn in den letzten 12 Monaten geraucht wurde. 

Wie leistungsstark/-schwach sind die Versicherungsbedingungen der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.?


Das wichtigste Kriterium einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Qualität ihrer Versicherungsbedingungen. Denn diese entscheiden darüber, wann ein Versicherer leisten muss und wann er seine Leistungspflicht umgehen könnte. Die Versicherungsbedingungen sind zudem Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages und bleiben für die gesamte Vertragslaufzeit unverändert. Beiträge können hingegen, zumindest bis zu dem Bruttobeitrag, angepasst werden. Bilanzkennzahlen können sich über die Jahre verbessern und verschlechtern. Im Vergleich zu den Versicherungsbedingungen sind sie eher ein sekundäres Entscheidungskriterium. 

Wie wichtig die Versicherungsbedingungen sind, bestätigt auch die Verbraucherzentrale:

Außerdem sollten vor dem Abschluss unbedingt die Versicherungsbedingungen gecheckt werden: Gerade das Kleingedruckte im Vertrag entscheidet darüber, was die Versicherung am Ende wirklich wert ist.

https://www.verbraucherzentrale.de/Berufsunfaehigkeit-verkannte-Gefahr, Stand 25.08.2016

Versicherungsbedingungen zu vergleichen ist sogar für viele Vermittler, insbesondere aber natürlich für Privatpersonen sehr schwierig. Wenn Sie das selbst versuchen möchten, müssen Sie sich je Tarif durch etwa 40 bis 60 Seiten der Vertragsunterlagen quälen. Selbst wenn Sie das täten und wüssten, was enthalten sein sollte, müssten Sie juristisch ausgebildet sein, um verlässlich einschätzen zu können, welche Formulierungen vor Gericht Bestand haben. In der Folge werde ich Ihnen noch ein Beispiel dazu zeigen, damit Sie einen Eindruck gewinnen, was ich damit meine.

In der Analyse von Versicherungsbedingungen habe ich selbst jahrelange Erfahrung. Dennoch sichere ich mich ab, indem ich auf deren Prüfung durch ausgebildete Juristen zurück greife. Das mache ich, damit Sie im Leistungsfall nicht mit leeren Händen dastehen, weil der Versicherer nicht leisten muss.

Hier jetzt aber eine nicht abschließende Aufstellung wichtiger Leistungsmerkmale der Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. (Stand 01.23):

Header

Alte Leipziger

Tarif / Bedingungen Stand

BV10 / 01.2023

Versicherte Ereignisse

Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall (ärztlich nachzuweisen)

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?

Ja

Zeitlich unbefristete Anerkenntnisse ohne Ausnahmen?

Ja

Zumutbare Einkommensminderung bei der konkreten Verweisung exakt definiert?

Ja

Zumutbare Einkommensminderung bei der Umorganisation (Selbständige) exakt definiert?

Ja

Verzicht auf Ausweitung der Umorganisationsklausel für Selbständige auf Freiberufler (Niedergelassene Ärzte)?

Nein

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?

Ja

Verzicht der Pflicht zur Mitteilung bei Verbesserung des Gesundheitszustandes / Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit

Ja

Verzicht auf die Ausweitung der Verpflichtung zur Befolgung von ärztlichen Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen / Empfehlungen  

Ja

Wird auf medizinische Anordnungen im Bereich der alternativen Medizin verzichtet? 

Ja

Verzicht zur Einhaltung von Diäten oder Suchtentzügen?

Nein

Uneingeschränkter BU-Schutz auch bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten?

Ja

Mitversicherung von humanitären Hilfeleistungen (z.B. "Ärzte ohne Grenzen") bei Krieg und kriegerischen Ereignissen?

sofern mit Mandat der NATO, UNO, EU oder OSZE

Generelle Mitversicherung Einsatz von ABC-Waffen oder von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen

Nein

Wie oft hintereinander kann einer vereinbarten Dynamik widersprochen werden?

Beliebig oft

Wiedereingliederungshilfe? / Umorganisationshilfe?

Ja / Ja

Garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall gegen Mehrbeitrag einschließbar?

Ja

max. Stundungszeitraum? / max. Rückzahlungszeitraum?

24 Monate / 48 Monaten

Beitragsstundung bei vollem BU-Schutz? / zinslos bei Arbeitslosigkeit / zinslos bei gesetzlicher Elternzeit?

Ja / Ja / Ja

Regelungen zur zeitnahen Info bei der Leistungsprüfung?

8 Tage

Infektionsklausel für Human-, Zahnmediziner / ... auch Studenten?

Ja / Ja

Infektionsklausel auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften / aufgrund Vorlage eines Hygienikerplans?

Ja / für Ärzte und Zahnärzte

Leistung auch bei Arbeitsunfähigkeit? / als Zusatzbaustein optional einschließbar?

Ja / Ja

Frühester Leistungsbezug nach wie vielen Monaten ununterbrochener AU?

4 Monaten

Maximale Leistungsdauer aufgrund Arbeitsunfähigkeit?

24 Monate

Nachversicherung bis Alter / ... auch ohne Ereignis? / ... ohne erneute Risikoprüfung?

50 / Ja / Ja

Nachversicherung muss innerhalb welcher Frist ausgeübt werden?

12 Monate


Wie erwähnt ist diese Auflistung nicht abschließend.

Bei umfassender Betrachtung der Versicherungsbedingungen lässt sich festhalten, dass die Alte Leipziger viele relevante Punkte gut bis sehr gut geregelt hat und sich unter den derzeit 5, 6 stärksten Anbietern platziert.

Wie ist die Nachversicherungsgarantie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger gestaltet?


Innerhalb der Nachversicherungsgarantie ist geregelt, wann und in welchem Umfang der Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung, mitunter sogar ohne erneute Risikoprüfung erhöhen darf.

Wenn lediglich auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet wird, könnte es - je nach Ausgestaltung -  sein, dass zum Beispiel für die neu hinzukommende Berufsunfähigkeitsrente eine neue Berufsgruppeneinstufung erfolgt, sprich die dann aktuelle Tätigkeit, die eventuell aus Sicht des Versicherers ein höheres Risiko bedeutet, versichert wird.

Eine ausführliche Übersicht zu den verschiedenen Nachversicherungsgarantien habe ich in dem folgenden Artikel zusammengestellt:

Die Alte Leipziger sieht in den aktuellen Versicherungsbedingen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (Stand 01/2023) neben der anlassabhängigen Erhöhung auch eine anlassunabhänige Erhöhungsmöglichkeit ohne erneute Risikoprüfung vor. Letztere bezeichnet die Alte Leipziger auch als "Ausbaugarantie".  

Für die Ausbaugarantie gelten folgende Voraussetzungen:

  • "Sie können die Ausbaugarantie innerhalb von fünf Jahren nach Beginn des ursprünglichen Vertrags ausüben. Darüber hinaus gilt für einen [→] Versicherten, der bei Beginn des Vertrags jünger als 15 Jahre ist: Sie können die Ausbaugarantie ausüben, solange er nicht älter als 20 Jahre ist."
  • "Der Versicherte ist nicht älter als 40 Jahre, wenn Sie die Ausbaugarantie ausüben."
  • "Sie erhöhen die jährliche Berufsunfähigkeitsrente um insgesamt höchstens 6.000 EUR."
  • "Die gesamte jährliche Berufsunfähigkeitsrente aus allen bei uns bestehenden Verträgen beträgt höchstens 30.000 EUR. Dazu zählen auch die neu versicherte Berufsunfähigkeitsrente und bisherige Erhöhungen aus der [→] Dynamik."

Die anlassabhängige Erhöhung kann innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse genutzt werden:

Der Versicherte ...

  • heiratet,
  • bekommt oder adoptiert ein Kind,
  • lässt sich scheiden oder lässt eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufheben,
  • wird volljährig,
  • beginnt erstmals ein Studium,
  • beginnt erstmals eine Berufsausbildung,
  • schließt eine akademische Weiterqualifikation ab (zum Beispiel Facharztausbildung, Bachelor, Staatsexamen, Promotion); dies gilt für Akademiker, die eine berufliche Tätigkeit ausüben, die ihrer Ausbildung entspricht,
  • schließt eine Meisterprüfung erfolgreich ab,
  • erhält Prokura,
  • macht sich hauptberuflich selbständig,
  • wird als selbständiger Handwerker von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit,
  • ist nicht mehr Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk,
  • verliert seine Ansprüche für den Fall einer Berufs-unfähigkeit aus der betrieblichen Altersversorgung ganz oder teilweise,
  • kauft eine Immobilie, die mindestens 50.000 EUR kostet. Es genügt auch, wenn er ein Darlehen für einen Aus- oder Umbau seiner Immobilie in derselben Höhe aufgenommen hat.

Weitere Voraussetzungen für eine Erhöhung sind:

  • "Der [→] Versicherte ist nicht älter als 50 Jahre, wenn Sie die Nachversicherungsgarantie ausüben."
  • "Das Ereignis ist während der Dauer des Vertrags eingetreten."
  • "Sie erhöhen die jährliche Berufsunfähigkeitsrente je Ereignis um höchstens 6.000 EUR."

Bei den folgenden drei Ereignissen kann die jährliche Rente zudem in einem Schritt um bis zu 12.000 EUR erhöht werden: Der Versicherte

  • überschreitet mit seinem jährlichen [→] Bruttoeinkommen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • erhält nachhaltig ein höheres Einkommen. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn
    – der Versicherte nicht selbständig ist,
    – sein jährliches Bruttoeinkommen im Vergleich zum Vorjahr steigt und
    – diese Steigerung mindestens 10 % beträgt.
  • erwirtschaftet nachhaltig einen höheren Gewinn. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn
    – der Versicherte selbständig ist,
    – sein durchschnittlicher Gewinn vor Steuern der letzten drei Jahre gestiegen ist und
    – diese Steigerung mindestens 30 % beträgt. Hier-für vergleichen wir die letzten drei Jahre mit den drei davor liegenden Jahren.

Für Berufseinsteiger gibt es eine besondere Erhöhungsmöglichkeit, die zusätzlich zu der Ausbaugarantie und den beschriebenen anlassabhängigen Erhöhungen gilt. Entsprechend dieser kann die jährliche Berufsunfähigkeitsrente um bis zu 18.000 Euro erhöht werden. Als Berufseinsteiger gilt der Versicherte, wenn

  • er eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich abgeschlossen hat und
  • im Anschluss erstmals eine Berufstätigkeit auf-nimmt und
  • nicht älter als 35 Jahre ist.

Auch hier kann die Erhöhung innerhalb von 12 Monaten beantragt werden, wenn der Versicherte einen Arbeitsvertrag erhalten hat, eine berufliche Tätigkeit ausübt, die seiner Ausbildung entspricht und ein seiner Ausbildung entsprechendes Gehalt bezieht. 

Des Weiteren sind unter anderem folgende Regelungen zu beachten:

  • Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente kann auf Basis der anlassabhängigen sowie auf Basis der anlassunabhängigen Erhöhungsmöglichkeiten insgesamt höchstens um 12.000 Euro erhöht werden. Die Erhöhung für Berufseinsteiger kann zusätzlich erfolgen.
  • Beträgt die anfängliche jährliche Rente des ursprünglichen Vertrags höchstens 30.000 EUR, gilt: Sie können die jährliche Berufsunfähigkeitsrente insgesamt auf bis zu 42.000 EUR erhöhen. Dazu zählen auch die neu versicherte Berufsunfähigkeitsrente und bisherige Erhöhungen aus der [→] Dynamik. Beträgt die anfängliche jährliche Rente des ursprünglichen Vertrags mehr als 30.000 EUR, gilt diese Obergrenze nicht.

Wie sind die Gesundheitsfragen bei der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. formuliert?


Wenn man der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Sache vorwerfen kann, dann ist es m.E. die Gestaltung der zugehörigen Gesundheitsfragen.

Im Kern werden bei nahezu allen Berufsunfähigkeitsversicherungen im Versicherungsantrag bezogen auf den ambulanten Bereich die letzten 5 Jahre abgefragt, bezogen auf den stationären Bereich zehn Jahre. Mitunter, je nach Anbieter, wird der längere Zeitraum von zehn Jahren auch grundsätzlich bei Operationen angesetzt.

Was ist nun, unter anderem bei der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G., meines Erachtens so nachteilig?

Die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. fragt im Antrag zu ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung für den ambulanten zwar nur einen Zeitraum von 3 Jahren (mit Ausnahme für Krankheiten der Psyche) ab, fragt aber leider "Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden [...]" in den jeweiligen Bereichen.

Teilauszug der Antragsfragen der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.:

Andere Anbieter fragen statt nach bestehenden Krankheiten, Unfallfolgen oder körperlichen Schäden explizit an Arztbesuchen, etwa in der Form "Waren Sie in den letzten x Jahren bei Ärzten, Therapeuten, etc. in Beratung, Untersuchung oder Behandlung wegen ...". 

Was ist konkret der Unterschied zwischen diesen verschiedenen Formulierungen?

Zunächst einmal lassen sich Termine bei einem Arzt oder Therapeuten relativ einfach zurückverfolgen. Eine sinnvolle Vorgehensweise wäre es, einen Auszug von der Krankenkasse anzufordern. Dort sind die einzelnen Termine aufgeführt, die man dann leicht übernehmen kann. Natürlich genügen die Daten aus einem entsprechenden Auszug den Versicherern nicht aus. Diese sind dann unter anderem um die Beschwerden und Behandlungen sowie deren Beginn und Ende zu ergänzen. Aber ein solcher Auszug bietet einen sehr guten Überblick. 

Bei bestehenden Krankheiten, Unfallfolgen oder körperlichen Schäden wird es hingegen schon deutlich schwieriger korrekte Angaben zu tätigen. Konstruieren wir uns dazu zwei konkrete Beispiele.

Beispiel 1:

Vor sechs Jahren wurde vom Orthopäden eine Skoliose (Wirbelsäulenverkrümmung) diagnostiziert. Diese bereitet unserem versicherungswilligen Max Mustermann aber abgesehen von seltenen und nicht lang andauernden Rückenschmerzen keine allzu großen Beschwerden, so dass er in den letzten fünf Jahren deswegen auch nicht bei einem Arzt oder Therapeuten gewesen ist. 

Wird im Versicherungsantrag nun nach Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen durch Arzt oder Therapeut gefragt, kann Herr Mustermann die entsprechende Frage verneinen. Er muss die bestehende Skoliose nicht angeben, weshalb diese auch nicht zu einer Erschwernis wie einem Leistungsausschluss für die Wirbelsäule führen kann.

Wie stellt sich die Situation aber dar, wenn im Versicherungsantrag nach bestehenden Krankheiten, Unfallfolgen oder körperlichen Schäden gefragt wird?

Meines Erachtens muss Herr Mustermann die nach wie vor bestehende Skoliose angeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese dann zu einem Leistungsausschluss im Bereich der Wirbelsäule führt, ist erfahrungsgemäß groß.

Beispiel 2:

Unser Max Mustermann hat seit einem halben, dreiviertel Jahr diverse Beschwerden wie zum Beispiel Blähungen, Übelkeit, Völlegefühl und Aufstoßen. Er denkt sich, dass sowas ja jeder Mal hat und die Beschwerden schon wieder verschwinden werden. Er geht also nicht zu einem Arzt und lässt sich nicht untersuchen. 

Jetzt stellt er einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung, in dem nach bestehenden Krankheiten, Unfallfolgen oder körperlichen Schäden gefragt wird. Herr Mustermann denkst sich, dass a) Beschwerden wie Blähungen, etc. was völlig banales sind und einen Versicherer nicht interessieren und b) der Versicherer ohnehin nicht in Erfahrung bringen kann, dass er diese Beschwerden hat. Folglich entscheidet sich Herr Mustermann dazu diese im Antrag auch nicht zu erwähnen. 

Wenige Monate nachdem der Versicherungsvertrag geschlossen wurde, geht Herr Mustermann nun doch zum Arzt und lässt sich wegen seiner Beschwerden untersuchen. Im Rahmen der Anamnese erzählt Herr Mustermann seinem Arzt, dass er diese Beschwerden bereits seit etwa einem Jahr hat, sprich zeitlich schon vor Antragsstellung für seine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sein Arzt dokumentiert den Beschwerdeverlauf wie von Herrn Mustermann geschildert.

Nach diversen Untersuchungen erhält Herr Mustermann letztlich die Diagnose Magenkarzinom, also Krebs. 

Hätte der Versicherer von Herrn Mustermann bei Antragsstellung gewusst, dass er Krebs hat, wäre der Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung sicher nicht geschlossen worden. 

Stellt Herr Mustermann in der Folge bei seinem Versicherer einen Leistungsantrag, sprich beantragt er die Auszahlung seiner versicherten Rente wegen Berufsunfähigkeit, wird der Versicherer auch medizinische Unterlagen anfordern. Dies kann der Versicherer, da ihm die Möglichkeit der Einsicht in die medizinischen Unterlagen der versicherten Person eingeräumt werden muss. 

So wie der Versicherer sieht, dass Herr Mustermann die anfänglichen Beschwerden, die ja durch den Krebs verursacht wurden, im Versicherungsantrag nicht angegeben hat, wird der Versicherer ihm wahrscheinlich eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht einreden und nicht leisten. 

Hätte Herr Mustermann diese vermeintlich banalen Beschwerden im Antrag angegeben, hätte der Versicherer sicherlich auch Rückfragen hierzu gestellt. Ohne die Ursache der Beschwerden zu kennen, hätte er auch keinen Versicherungsschutz übernommen.

Ein Szenario wie in Beispiel 1 kommt in der Praxis relativ häufig vor. Das Szenario aus Beispiel 2 ist wie geschrieben von mir konstruiert, ich hatte dieses so selbst nicht erlebt. Ich bin selbst zudem kein Jurist. Mit meinem Wissen um die vorvertragliche Anzeigepflicht würde ich aber das Risiko nicht eingehen wollen, dass es im Leistungsfall Probleme gibt.

Auf die vorvertragliche Anzeigepflicht weist jeder Versicherer im Antrag hin. Dennoch wird diese scheinbar oft außer Acht gelassen. Allzu oft habe ich es erlebt, dass Beschwerden und Diagnosen im Antrag nicht (korrekt) angegeben wurden, teilweise auch weil Versicherungsvertreter es ihren Kunden "empfohlen" haben. 

Auszug aus der Belehrung zur vorvertraglichen Anzeigepflicht aus dem Antrag der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.:

Fazit


In Summe lässt sich bezüglich der Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. festhalten, dass die Versicherungsbedingungen in jedem Fall überdurchschnittlich, im Großen und Ganzen sogar sehr gut sind. Dennoch sind auch hier die Versicherungsbedingungen nicht durchgängig perfekt.

So wäre beispielsweise eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) für maximal 36 Monate statt den derzeit angesetzten maximal 24 Monaten wünschenswert. Zudem fehlt leider im aktuellen Tarifwerk ein genereller Verzicht für Freiberufler auf Prüfung einer zumutbaren betrieblichen Umorganisation. Des Weiteren verzichtet die Alte Leipziger nicht auf eine Verpflichtung zur Einhaltung von Diäten und Suchtentzügen.

Die Nachversicherungsgarantie der Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. ist meines Erachtens als überdurchschnittlich gut zu beurteilen. Es ist eine Erhöhung auf maximal 42.000 Euro jährliche beziehungsweise 3.500 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente möglich. Die meisten Tarife sehen eine Deckelung bei 2.500 Euro, einige bei 3.000 Euro Monatsrente vor. Leider ist bei den meisten Lebensereignissen sowie im Rahmen der anlassunabhängigen Erhöhung ("Ausbaugarantie") nur eine Anpassung um 500 Euro Monatsrente möglich. Hier wären größere Schritte wünschenswert, auch für den Fall dass die größtmögliche Anpassung infolge des Berufseinstieges in Höhe von bis zu 1.500 Euro/Monat verpasst wird. 

Sehr ungünstig hingegen sind von der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. meines Erachtens leider die Gesundheitsfragen formuliert. Deren Beantwortung ist mit großer Sorgfalt vorzunehmen, damit nicht eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen wird, die künftig zu den beschriebenen Problemen im Leistungsfall führen kann.  

Die Analyse der Versicherungsbedingungen wurde mit großer Sorgfalt durchgeführt. Dennoch kann ich keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernehmen und verweise auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Anmerkung zur Tarifwahl

Grundsätzlich gilt, dass es nicht DIE eine beste Berufsunfähigkeitsversicherung für alle gibt. So kann die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung für manche die beste oder zumindest eine sehr gute Wahl sein. Für andere hingegen werden am Ende hingegen andere Tarife die bessere Wahl sein. Warum ist das so?

Sie üben eine bestimmte Tätigkeit aus, vielleicht sind Sie Medizinstudent, angestellter Assistenzarzt in der Augenheilkunde, niedergelassener Kinderarzt oder Stabsarzt bei der Bundeswehr. 

Ihre Angaben zu den Gesundheitsfragen unterscheiden sich von denjenigen Ihres Partners oder Ihres Kollegen. Jeder Versicherer bewertet diese Angaben anders. Zum Glück! Denn wenn der eine Anbieter Sie nicht versichern möchte oder Ihre Wirbelsäule vom Versicherungsschutz ausschließen möchte, bietet Ihnen ein anderer womöglich Versicherungsschutz zu normalen Konditionen. 

Sie üben andere Hobbys (Klettern, Tauchen, Triathlon, Reitsport, etc.) aus als Ihr Bekannter. Der Versicherer, der Ihren Bekannten versichert hat, verlangt von Ihnen womöglich 50 oder 100 Prozent Beitragszuschlag. Kann es dann auch für Sie der richtige Versicherer sein?

Sie werden vermutlich einen anderen Lebensweg einschlagen als Ihre Bekannten. Vielleicht wollen Sie sich irgendwann niederlassen, vielleicht auch nicht. Vielleicht üben Sie irgendwann keine ärztliche Tätigkeit mehr aus. Vielleicht gründen Sie irgendwann eine Familie, vielleicht aber auch nicht. Vielleicht möchten Sie irgendwann auswandern, vielleicht auch nicht. Somit benötigen Sie vielleicht einmal eine höhere Absicherung oder umfangreichere Anpassungsmöglichkeiten oder Versicherungsschutz bei humanitären Einsätzen im Ausland oder oder oder ...

Wenn es so viele Möglichkeiten gibt, warum sollten Sie sich dann auf einen Tarif einschränken, nur weil dieser der einzige Tarif ist, der Ihnen angeboten werden kann, er Ihren Berufsstand in der Bezeichnung trägt oder Ihr Kollege sich für diesen entschieden hat (Ihr Kollege ist in der Regel kein Experte für Berufsunfähigkeitsversicherung!)? 

Mit meiner Hilfe erhalten Sie den Versicherungsschutz, der zu Ihnen passt. Dazu prüfe ich im ersten Schritt, welcher Anbieter Ihnen aufgrund Ihrer Tätigkeit, Ihrer Hobbys und Ihren Angaben zu den Gesundheitsfragen die besten Konditionen bietet. Von den infrage kommenden Anbietern prüfe ich aus juristischer Sicht die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und stelle Ihnen die Vorteile und Nachteile gegenüber. Im Anschluss betrachten wir die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten und die anfallenden Beiträge. Nur so gelangen wir zu dem für Sie passenden Versicherungsschutz.     

Wenn Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz möchten, freue ich mich von Ihnen zu hören. Egal ob Sie in Ulm leben oder in einem anderen Ort in Deutschland.  

Anmerkung zur Vertragsgestaltung

Grundsätzlich kann bei fast allen Anbietern die Berufsunfähigkeitsrente als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung sowie als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung an einer privaten Rentenversicherung oder an einer steuerlich geförderten Basisrentenversicherung abgeschlossen werden. Die größten Unterschiede weist die Kombination mit einer Basisrente auf, weshalb ich hierzu bereits einen gesonderten Artikel verfasst habe.  

Um es vorwegzunehmen, die Verbraucherzentrale und auch ich raten Ihnen grundsätzlich Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung zu trennen. Durch die Kombination von steuerlich geförderter Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung ergibt sich - bei korrekter Gestaltung - durchaus ein steuerlicher Vorteil, für den allerdings auch gewisse Einschränkungen und Nachteile in Kauf genommen werden müssen.

Informationen zur Wahl der Vertragsparameter wie Rentenhöhe, Inflationsausgleich, etc. können Sie dem nachfolgenden Artikel entnehmen.

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