Berufsunfähigkeitsversicherung der R+V – Was taugt sie wirklich?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der R+V Lebensversicherung AG kann über die Volksbanken und Raiffeisenbanken abgeschlossen werden. Zum Juli 2022 hat die neue Tariflinie BV13 den früheren BV10 abgelöst. In dem vorliegenden Artikel wollen wir uns ansehen, ob die aktuelle Berufsunfähigkeitsversicherung der R+V Lebensversicherung AG mit den in diesem Bereich führenden Anbietern mithalten kann.

Gliederung

Kostenlose Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie haben bisher noch keinen Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit? Dann sollten Sie umso mehr heute als Morgen handeln und jetzt Ihr kostenfreies Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern.

Oder besitzen Sie bereits einen Versicherungsvertrag, sind aber unsicher, ob zum Beispiel die Versicherungsbedingungen wirklich gut sind? Dann können Sie jetzt eine fachlich fundierte Zweit-Meinung einholen.

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Wie liegt der Beitrag der R+V Lebensversicherung AG im Vergleich?


Werfen wir einen Blick auf die Standardbeiträge, d.h. ohne mögliche Beitragszuschläge aufgrund von Vorerkrankungen oder erhöhten Freizeitrisiken. 

Betrachten wir zunächst einen Medizinstudenten, 25 Jahre, der 1.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 versichern will. Inklusive einer garantierten Steigerung der Rente im Leistungsfall (Leistungsdynamik) in Höhe von 2% pro Jahr ergeben sich für die Anbieter Alte Leipziger, HDI, Deutsche Ärzteversicherung und eben die R+V Lebensversicherung AG folgende Beiträge:

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R+V

Alte Leipziger

HDI

Deutsche Ärztever-sicherung

Bruttobeitrag

110,70

81,87

81,79

97,12

Nettobeitrag

77,49

63,85

61,34

63,37


Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung der R+V Lebensversicherung AG liegen für Medizinstudenten deutlich, etwa 25%, über dem Marktdurchschnitt. Insofern müsste die Berufsunfähigkeitsversicherung der R+V Lebensversicherung AG in anderen Bereichen wie bei den Versicherungsbedingungen oder der Nachversicherungsgarantie im Vergleich schon deutliche Vorteile bieten beziehungsweise einige Pluspunkte erzielen, was wir nachfolgend noch überprüfen werden, um für Medizinstudenten überhaupt in Betracht zu kommen. 

Schauen wir uns nun die Beiträge für einen nicht-operativ tätigen Assistenzarzt an, 28 Jahre, der 2.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 versichern will. Inklusive einer garantierten Steigerung der Rente im Leistungsfall (Leistungsdynamik) in Höhe von 2% pro Jahr ergeben sich für die Anbieter Alte Leipziger, HDI, Deutsche Ärzteversicherung und eben die R+V Lebensversicherung AG nun folgende Beiträge:

Header

R+V

Alte Leipziger

HDI

Deutsche Ärzteversicherung

Bruttobeitrag

188,93

138,40

142,89

171,32

Nettobeitrag

132,25

107,95

107,17

111,79


Für Assistenzärzte zeichnet sich qualitativ praktisch das gleiche Bild wie für Medizinstudenten. Der Beitrag, insbesondere der Bruttobeitrag, der das maximale Kostenrisiko darstellt, liegt abermals mit etwa 25% wesentlich über dem Niveau relevanter Wettbewerber.

Anmerkung:

Die Alte Leipziger unterscheidet zwischen operativ und nicht-operativ tätigen Ärzten. Für operativ-tätige Assistenzärzte wäre der Beitrag um etwa 30% gegenüber dem oben angegebenen Betrag höher. Damit würde die Alte Leipziger mit den Beiträgen zu ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auf dem Niveau der R+V Lebensversicherung AG liegen.

Die Alte Leipziger und die Deutsche Ärzteversicherung fragen zudem nach dem Rauchverhalten, sprich der Beitrag steigert sich um circa 15 bis 30 (!) Prozent, je nach Versicherer, wenn in den letzten 12 Monaten geraucht wurde.

Wie leistungsstark/-schwach sind die Versicherungsbedingungen der R+V Lebensversicherung AG im Vergleich?


Das wichtigste Kriterium einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Qualität ihrer Versicherungsbedingungen. Denn diese entscheiden darüber, wann ein Versicherer leisten muss und wann er seine Leistungspflicht umgehen könnte. Die Versicherungsbedingungen sind zudem Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages und bleiben für die gesamte Vertragslaufzeit unverändert. Beiträge können hingegen, zumindest bis zu dem Bruttobeitrag, angepasst werden. Bilanzkennzahlen können sich über die Jahre verbessern und verschlechtern. Im Vergleich zu den Versicherungsbedingungen sind sie eher ein sekundäres Entscheidungskriterium. 

Wie wichtig die Versicherungsbedingungen sind, bestätigt auch die Verbraucherzentrale:

Außerdem sollten vor dem Abschluss unbedingt die Versicherungsbedingungen gecheckt werden: Gerade das Kleingedruckte im Vertrag entscheidet darüber, was die Versicherung am Ende wirklich wert ist.

https://www.verbraucherzentrale.de/Berufsunfaehigkeit-verkannte-Gefahr, Stand 25.08.2016


Versicherungsbedingungen zu vergleichen ist sogar für viele Vermittler, insbesondere aber natürlich für Privatpersonen sehr schwierig. Wenn Sie das selbst versuchen möchten, müssen Sie sich je Tarif durch etwa 40 bis 60 Seiten der Vertragsunterlagen quälen. Selbst wenn Sie das täten und wüssten, was enthalten sein sollte, müssten Sie juristisch ausgebildet sein, um verlässlich einschätzen zu können, welche Formulierungen vor Gericht Bestand haben. In der Folge werde ich Ihnen noch ein Beispiel dazu zeigen, damit Sie einen Eindruck gewinnen, was ich damit meine.

In der Analyse von Versicherungsbedingungen habe ich selbst jahrelange Erfahrung. Dennoch sichere ich mich ab, indem ich auf deren Prüfung durch ausgebildete Juristen zurück greife. Das mache ich, damit Sie im Leistungsfall nicht mit leeren Händen dastehen, weil der Versicherer nicht leisten muss.

Hier jetzt aber eine nicht abschließende Aufstellung wichtiger Leistungsmerkmale der Berufsunfähigkeitsversicherung der R+V Lebensversicherung a.G. (Stand 07.2022): 

Header

R+V

Tarif / Bedingungen Stand

BV13 / 07.2022

Geltungsbereich

Weltweit, ohne Einschränkungen

Versicherte Ereignisse

Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall (ärztlich nachzuweisen) 

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?

Klar definiert

Zeitlich unbefristete Anerkenntnisse ohne Ausnahmen?

Ja

Zumutbare Einkommensminderung bei der konkreten Verweisung exakt definiert für Nichtselbständige / für Selbständige?

Ja / Ja

Zumutbare Einkommensminderung bei der Umorganisation (Selbständige) exakt definiert?

Ja

Verzicht auf Ausweitung der Umorganisationsklausel für Selbständige auf Freiberufler (Niedergelassene Ärzte)?

Ja

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?

Ja

Verzicht der Pflicht zur Mitteilung bei Verbesserung des Gesundheitszustandes / Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit

Ja / Nein

Verzicht auf die Ausweitung der Verpflichtung zur Befolgung von ärztlichen Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen / Empfehlungen  

Ja

Wird auf medizinische Anordnungen im Bereich der alternativen Medizin verzichtet? 

Ja

Verzicht zur Einhaltung von Diäten oder Suchtentzügen?

Nein

Uneingeschränkter BU-Schutz auch bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten?

Nein

Mitversicherung von humanitären Hilfeleistungen (z.B. "Ärzte ohne Grenzen") bei Krieg und kriegerischen Ereignissen?

Nein

Generelle Mitversicherung Einsatz von ABC-Waffen oder von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen

Nein, Versicherungsschutz besteht nur bei einem Ereignis, bei dem ≤ 1.000 Menschen unmittelbar oder voraussichtlich mittelbar innerhalb von 5 Jahren sterben oder dauerhaft schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden werden

Wie oft hintereinander kann einer vereinbarten Dynamik widersprochen werden?

beliebig oft

Wiedereingliederungshilfe? / Umorganisationshilfe?

Ja / Nein

Garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall gegen Mehrbeitrag einschliessbar?

Ja

max. Stundungszeitraum? / max. Rückzahlungszeitraum?

24 Monate / in einem Betrag oder durch Erhöhung der zukünftig zu zahlenden Beiträge

Beitragsstundung bei vollem BU-Schutz? / zinslos bei Arbeitslosigkeit / zinslos bei gesetzlicher Elternzeit?

Ja / Ja / Ja

Regelungen zur zeitnahen Info bei der Leistungsprüfung?

10 Arbeitstage

Infektionsklausel für Human-, Zahnmediziner / ... auch Studenten?

Ja / Ja / Ja

Greift Infektionsklausel auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot?

Nein

Infektionsklausel auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften / aufgrund Vorlage eines Hygienikerplans?

Nein / Nein

Leistung auch bei Arbeitsunfähigkeit? / als Zusatzbaustein optional einschließbar?

Ja / Ja

Frühester Leistungsbezug nach wie vielen Monaten ununterbrochener AU?

nach 6 Monaten

Maximale Leistungsdauer aufgrund Arbeitsunfähigkeit?

36 Monate

Nachversicherung bis Alter / ... auch ohne Ereignis? / ... ohne erneute Risikoprüfung?

ohne fest definierte Altersbeschränkung / Nein / Ja

Nachversicherung muss innerhalb welcher Frist ausgeübt werden?

6 Monate


Wie erwähnt ist diese Auflistung nicht abschließend.

Bei umfassender Betrachtung der Versicherungsbedingungen lässt sich festhalten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung der R+V Lebensversicherung AG hinsichtlich ihrer Versicherungsbedingungen im positiven Sinne als überdurchschnittlich bezeichnet werden kann. 

Einige Punkte, auch für Mediziner relevante Punkte, könnten aber durchaus vorteilhafter gestaltet beziehungsweise sollten überhaupt mitversichert sein. Zu erwähnen wäre hier beispielsweise die humanitären Hilfeleistungen bei Krieg und kriegerischen Ereignissen ("Ärzte ohne Grenzen"), die Verkehrsdelikte oder die Infektionsklausel. 

Wie ist die Nachversicherungsgarantie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der R+V Lebensversicherung AG gestaltet?


Innerhalb der Nachversicherungsgarantie ist geregelt, wann und in welchem Umfang der Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung, mitunter sogar ohne erneute Risikoprüfung erhöhen darf.

Wenn lediglich auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet wird, könnte es - je nach Ausgestaltung -  sein, dass zum Beispiel für die neu hinzukommende Berufsunfähigkeitsrente eine neue Berufsgruppeneinstufung erfolgt, sprich die dann aktuelle Tätigkeit, die eventuell aus Sicht des Versicherers ein höheres Risiko bedeutet, versichert wird.

Eine ausführliche Übersicht zu den verschiedenen Nachversicherungsgarantien habe ich in dem folgenden Artikel zusammengestellt:

Die R+V Lebensversicherung AG sieht in den aktuellen Versicherungsbedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (Stand 07/2022) eine anlassabhängige Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung, aber keine anlassunabhängige Erhöhungsmöglichkeit vor. 

Die anlassabhängige Erhöhung kann innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse unter Vorlage geeigneter Nachweise genutzt werden:

  • Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person,
  • Heirat der versicherten Person,
  • Geburt eines Kindes der versicherten Person,
  • Adoption eines minderjährigen Kindes durch die versicherte Person,
  • rechtskräftige Scheidung vom mitverdienenden Ehepartner der versicherten Person,
  • Tod des mitverdienenden Ehepartners der versicherten Person,
  • erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach der Berufsausbildung in einem von der Bundesagentur für Arbeit anerkannten Ausbildungsberuf,
  • erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach Erreichen eines akademischen Grads,
  • erstmalige Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit, Dies ist der Fall, wenn keine weiteren Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit vorliegen.
  • Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Einkommen der versicherten Person. Dabei wird die Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt, die am Wohnort der versicherten Person gilt.
  • Ernennung der versicherten Person zum Beamten auf Lebenszeit.
  • Ernennung der versicherten Person zum Richter auf Lebenszeit.
  • Ende der Pflichtmitgliedschaft der versicherten Person in einem berufsständischen Versorgungswerk.
  • Ausscheiden der versicherten Person aus dem Beamtenverhältnis und Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis. Das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst darf nicht medizinisch veranlasst sein.
  • Abschluss eines Darlehensvertrags durch die versicherte Person von mindestens 50.000 EUR zur Finanzierung, Modernisierung oder Instandsetzung einer Immobilie. Handelt es sich um eine nicht selbstgenutzte Immobilie ist eine Erhöhung nur einmal zulässig.
  • Erhöhung des Jahreseinkommens der versicherten Person unter folgenden Voraussetzungen: 

- Ist die versicherte Person angestellt oder Beamter auf Widerruf oder Probe, muss die Erhöhung des garantierten Jahreseinkommens mindestens 10 % des im Kalenderjahr zuvor erzielten garantierten Jahreseinkommens betragen. Zum Jahreseinkommen zählen nicht Tantiemen und Sonderzahlungen.

- Übt die versicherte Person eine selbständige Tätigkeit aus, muss die versicherte Person im abgelaufenen Kalenderjahr ein um mindestens 20 % höheres Jahreseinkommen aus beruflicher Tätigkeit vor Abzug von Personensteuern gegenüber dem durchschnittlichen Jahreseinkommen aus beruflicher Tätigkeit vor Abzug von Personensteuer der drei vorangegangenen Kalenderjahre erzielt haben.

- Die versicherte Person ist Beamter auf Lebenszeit und steigt in die nächsthöhere Besoldungsgruppe auf.

Das Recht zur Nachversicherung besteht nur,

  • wenn zum Zeitpunkt des Ereignisses die restliche Versicherungsdauer noch mindestens 20 Jahre beträgt,
  • wenn das Ereignis innerhalb der Versicherungsdauer eingetreten ist,
  • wenn keine Leistungen aus der Versicherung erbracht werden bzw. wurden und
  • wenn bislang keine Leistungen aus der Versicherung beansprucht wurden.

Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung
ist innerhalb folgender Grenzen möglich:

Die Nachversicherung ...

  • muss mindestens 600 EUR jährliche Berufsunfähigkeitsrente betragen,
  • ist auf die zum Zeitpunkt der Nachversicherung versicherte Berufsunfähigkeitsrente begrenzt und
  • darf 6.000 EUR jährliche Berufsunfähigkeitsrente nicht übersteigen.

Die Summe aller Nachversicherungen zu bestehenden Berufsunfähigkeits(Zusatz)versicherungen für die versicherte Person darf 12.000 EUR jährliche Berufsunfähigkeitsrente nicht übersteigen. Für Richter und Beamte auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit darf die gesamte versicherte Rente aus allen bei uns bestehenden Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen inklusive aller Nachversicherungen 24.000 EUR jährlich nicht übersteigen.

Als Besonderheit bietet die R+V Lebensversicherung AG in ihrer Nachversicherung noch folgende anlassabhängige Anpassungsmöglichkeit zum Berufsstart (s. §18 Punkt 1g und 1h): 

§18 Punkt 7:

"Aufgrund eines Ereignisses nach Ziffer 1 g) und h) haben Sie einmalig das Recht, statt einer Erhöhung nach Ziffer 1 und 6 Ihre versicherte Berufsunfähigkeitsrente in einer Summe auf bis zu 80 % des zum Zeitpunkt der Erhöhung vorliegenden Netto-Einkommens der versicherten Person zu erhöhen. Die gesamte versicherte Rente aus allen bei uns bestehenden Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen darf durch diese Erhöhung 30.000 EUR jährliche Rente nicht übersteigen. Das Recht besteht nur, wenn die versicherte Person beim Eintritt des Ereignisses das rechnungsmäßige Alter von 35 Jahren noch nicht überschritten hat. Voraussetzung ist, dass die aufgenommene berufliche Tätigkeit seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen ausgeübt wird. Das Recht kann bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Eintritt des Ereignisses ausgeübt werden." 


In Summe kann die Nachversicherungsgarantie der Berufsunfähigkeitsversicherung der R+V Lebensversicherung AG als durchschnittlich bezeichnet werden.

Einen Vorteil kann die besondere Anpassungsmöglichkeit zum Berufsstart darstellen. Allerdings ist die hierüber erreichbare Berufsunfähigkeitsrente auf nur 80% des Nettoeinkommens begrenzt. Bei Nutzung dieser speziellen Anpassung dürften zudem oftmals die Möglichkeiten der Nachversicherung bereits ausgeschöpft sein. Wünschenswert wären auch generell größere Anpassungsschritte infolge anderer Lebensereignisse sowie eine höhere Maximalrente infolge Nachversicherung. 

Fazit


Der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei der R+V Lebensversicherung AG ist, insbesondere für Medizinstudenten und Ärzte, als zu hoch zu bezeichnen. Sowohl der Bruttobeitrag wie auch der Nettobeitrag liegen etwa 25% über dem Niveau relevanter Wettbewerber. 

Die Versicherungsbedingungen der R+V Lebensversicherung AG hingegen können als überdurchschnittlich betrachtet werden. Viele relevante Punkte sind zufriedenstellend bis gut geregelt. Verbesserungspotential gibt es unter anderem hinsichtlich der humanitären Hilfeleistungen bei Krieg und kriegerischen Ereignissen ("Ärzte ohne Grenzen"), der mitversicherten Verkehrsdelikte sowie der Infektionsklausel.

Die Regelungen zur Nachversicherungsgarantie sind durchschnittlich gut gestaltet. Die möglichen Anpassungsschritte könnten - abgesehen zum Berufsstart - großzügiger bemessen sein. Zudem ist die Begrenzung der über die Nachversicherung maximal erreichbaren Berufsunfähigkeitsrente auf 2.500 Euro/Monat für (zukünftige) Besserverdiener nicht ausreichend. Gerade Mediziner können deshalb ihre ursprünglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente - unabhängig von der künftigen Entwicklung ihres Gesundheitszustandes - nicht auf ein angemessenes Niveau anheben. Auch die Besonderheit, dass infolge des Berufsstartes einmalig (!) auf nur 80% des Nettoeinkommens angepasst werden darf, ist letztlich ungenügend. Spätestens mittelfristig droht auch hiermit eine Unterversicherung!

Die Analyse der Versicherungsbedingungen wurde mit großer Sorgfalt durchgeführt. Dennoch kann ich keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernehmen und verweise auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen

Anmerkung zur Tarifwahl

Grundsätzlich gilt, dass es nicht DIE eine beste Berufsunfähigkeitsversicherung für alle gibt. So kann die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung für manche die beste oder zumindest eine sehr gute Wahl sein. Für andere hingegen werden am Ende hingegen andere Tarife die bessere Wahl sein. Warum ist das so?

Sie üben eine bestimmte Tätigkeit aus, vielleicht sind Sie Medizinstudent, angestellter Assistenzarzt in der Augenheilkunde, niedergelassener Kinderarzt oder Stabsarzt bei der Bundeswehr. 

Ihre Angaben zu den Gesundheitsfragen unterscheiden sich von denjenigen Ihres Partners oder Ihres Kollegen. Jeder Versicherer bewertet diese Angaben anders. Zum Glück! Denn wenn der eine Anbieter Sie nicht versichern möchte oder Ihre Wirbelsäule vom Versicherungsschutz ausschließen möchte, bietet Ihnen ein anderer womöglich Versicherungsschutz zu normalen Konditionen. 

Sie üben andere Hobbys (Klettern, Tauchen, Triathlon, Reitsport, etc.) aus als Ihr Bekannter. Der Versicherer, der Ihren Bekannten versichert hat, verlangt von Ihnen womöglich 50 oder 100 Prozent Beitragszuschlag. Kann es dann auch für Sie der richtige Versicherer sein?

Sie werden vermutlich einen anderen Lebensweg einschlagen als Ihre Bekannten. Vielleicht wollen Sie sich irgendwann niederlassen, vielleicht auch nicht. Vielleicht üben Sie irgendwann keine ärztliche Tätigkeit mehr aus. Vielleicht gründen Sie irgendwann eine Familie, vielleicht aber auch nicht. Vielleicht möchten Sie irgendwann auswandern, vielleicht auch nicht. Somit benötigen Sie vielleicht einmal eine höhere Absicherung oder umfangreichere Anpassungsmöglichkeiten oder Versicherungsschutz bei humanitären Einsätzen im Ausland oder oder oder ...

Wenn es so viele Möglichkeiten gibt, warum sollten Sie sich dann auf einen Tarif einschränken, nur weil dieser der einzige Tarif ist, der Ihnen angeboten werden kann, er Ihren Berufsstand in der Bezeichnung trägt oder Ihr Kollege sich für diesen entschieden hat (Ihr Kollege ist in der Regel kein Experte für Berufsunfähigkeitsversicherung!)? 

Mit meiner Hilfe erhalten Sie den Versicherungsschutz, der zu Ihnen passt. Dazu prüfe ich im ersten Schritt, welcher Anbieter Ihnen aufgrund Ihrer Tätigkeit, Ihrer Hobbys und Ihren Angaben zu den Gesundheitsfragen die besten Konditionen bietet. Von den infrage kommenden Anbietern prüfe ich aus juristischer Sicht die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und stelle Ihnen die Vorteile und Nachteile gegenüber. Im Anschluss betrachten wir die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten und die anfallenden Beiträge. Nur so gelangen wir zu dem für Sie passenden Versicherungsschutz.     

Wenn Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz möchten, freue ich mich von Ihnen zu hören. Egal ob Sie in Ulm leben oder in einem anderen Ort in Deutschland.  

Anmerkung zur Vertragsgestaltung

Grundsätzlich kann bei fast allen Anbietern die Berufsunfähigkeitsrente als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung sowie als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung an einer privaten Rentenversicherung oder an einer steuerlich geförderten Basisrentenversicherung abgeschlossen werden. Die größten Unterschiede weist die Kombination mit einer Basisrente auf, weshalb ich hierzu bereits einen gesonderten Artikel verfasst habe.  

Um es vorwegzunehmen, die Verbraucherzentrale und auch ich raten Ihnen grundsätzlich Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung zu trennen. Durch die Kombination von steuerlich geförderter Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung ergibt sich - bei korrekter Gestaltung - durchaus ein steuerlicher Vorteil, für den allerdings auch gewisse Einschränkungen und Nachteile in Kauf genommen werden müssen.

Informationen zur Wahl der Vertragsparameter wie Rentenhöhe, Inflationsausgleich, etc. können Sie dem nachfolgenden Artikel entnehmen.

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