Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss Life AG – Was taugt sie wirklich?

Die Swiss Life AG gehört zur Swiss Life Gruppe mit Sitz in Zurich. Auf dem deutschen Markt ist Swiss Life mit mehreren Marken vertreten. Neben der Versicherungsgesellschaft gehören ihr die Finanzdienstleister Swiss Life Select, tecis, HORBACH und ProVentus an.

Swiss Life Select dürfte vielen noch besser unter dem Namen AWD bekannt sein, welches Carsten Maschmeyer zwar nicht gegründet hat, aber an dem er nach ein paar Jahren die Mehrheit übernommen hat. Akademiker kennen womöglich den Finanzdienstleister HORBACH, da dieser speziell der Markt der Akademiker ansprechen sollte. Zwar ist es kein Muss, aber es kann durchaus sein, dass Ihnen bei den vier genannten, zur Swiss Life Gruppe gehörenden Finanzdienstleistern auch mal die Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss Life AG angeboten wird. Das ist Grund genug, dass wir uns die Berufsunfähigkeitsversicherung nachfolgend genauer ansehen.

Gliederung

Kostenlose Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie haben bisher noch keinen Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit? Dann sollten Sie umso mehr heute als Morgen handeln und jetzt Ihr kostenfreies Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern.

Oder besitzen Sie bereits einen Versicherungsvertrag, sind aber unsicher, ob zum Beispiel die Versicherungsbedingungen wirklich gut sind? Dann können Sie jetzt eine fachlich fundierte Zweit-Meinung einholen.

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Wie liegt der Beitrag der Swiss Life AG im Vergleich?


Werfen wir einen Blick auf die Standardbeiträge, d.h. ohne mögliche Beitragszuschläge aufgrund von Vorerkrankungen oder erhöhten Freizeitrisiken. 

Betrachten wir zunächst einen Medizinstudenten, 25 Jahre, der 1.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 versichern will. Inklusive einer garantierten Steigerung der Rente im Leistungsfall (Leistungsdynamik) in Höhe von 2% pro Jahr ergeben sich für die Anbieter Alte Leipziger, HDI, Deutsche Ärzteversicherung und eben die Swiss Life AG folgende Beiträge:

Header

Swiss Life

Alte Leipziger

HDI

Deutsche Ärztever-sicherung

Bruttobeitrag

100,98

81,87

81,79

97,12

Nettobeitrag

63,62

63,85

61,34

63,37


Die Nettobeiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss Life AG liegen für Medizinstudenten im Marktdurchschnitt. Beim Bruttobeitrag, der das maximale Kostenrisiko darstellt, liegt die Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss Life AG hingegen im oberen Preissegment. Wie die Swiss Life AG in anderen Bereichen, wie bei den Versicherungsbedingungen oder der Nachversicherungsgarantie, zu bewerten ist, werden wir nachfolgend noch überprüfen. Erst dann lässt sich sagen, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss Life AG für Medizinstudenten in Betracht zu ziehen ist. 

Schauen wir uns aber zunächst noch die Beiträge für einen nicht-operativ tätigen Assistenzarzt an, 28 Jahre, der 2.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 versichern will. Inklusive einer garantierten Steigerung der Rente im Leistungsfall (Leistungsdynamik) in Höhe von 2% pro Jahr ergeben sich für die Anbieter Alte Leipziger, HDI, Deutsche Ärzteversicherung und eben die Swiss Life AG nun folgende Beiträge:

Header

Swiss Life

Alte Leipziger

HDI

Deutsche Ärztever-sicherung

Bruttobeitrag

183,89

138,40

142,89

171,32

Nettobeitrag

115,85

107,95

107,17

111,79


Für Assistenzärzte zeichnet sich qualitativ praktisch das gleiche Bild wie für Medizinstudenten. Der Nettobeitrag befindet sich in etwa auf Marktniveau, genauer gesagt ein paar Prozentpunkte darüber. Der Bruttobeitrag, bei dem die Überschüsse noch nicht verrechnet sind, liegt hingegen deutlich über dem Marktniveau.

Anmerkung:

Die Alte Leipziger unterscheidet zwischen operativ und nicht-operativ tätigen Ärzten. Für operativ-tätige Assistenzärzte wäre der Beitrag um etwa 30% gegenüber dem oben angegebenen Betrag höher. Damit würde die Alte Leipziger mit den Beiträgen zu ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auf dem Niveau der Swiss Life AG liegen.

Die Alte Leipziger, die Deutsche Ärzteversicherung und die Swiss Life fragen zudem nach dem Rauchverhalten, sprich der Beitrag steigert sich um circa 15 bis 30 (!) Prozent, je nach Versicherer, wenn in den letzten 12 Monaten geraucht wurde.

Wie leistungsstark/-schwach sind die Versicherungsbedingungen der Swiss Life AG im Vergleich?


Das wichtigste Kriterium einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Qualität ihrer Versicherungsbedingungen. Denn diese entscheiden darüber, wann ein Versicherer leisten muss und wann er seine Leistungspflicht umgehen könnte. Die Versicherungsbedingungen sind zudem Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages und bleiben für die gesamte Vertragslaufzeit unverändert. Beiträge können hingegen, zumindest bis zu dem Bruttobeitrag, angepasst werden. Bilanzkennzahlen können sich über die Jahre verbessern und verschlechtern. Im Vergleich zu den Versicherungsbedingungen sind sie eher ein sekundäres Entscheidungskriterium. 

Wie wichtig die Versicherungsbedingungen sind, bestätigt auch die Verbraucherzentrale:

Außerdem sollten vor dem Abschluss unbedingt die Versicherungsbedingungen gecheckt werden: Gerade das Kleingedruckte im Vertrag entscheidet darüber, was die Versicherung am Ende wirklich wert ist.

https://www.verbraucherzentrale.de/Berufsunfaehigkeit-verkannte-Gefahr, Stand 25.08.2016


Versicherungsbedingungen zu vergleichen ist sogar für viele Vermittler, insbesondere aber natürlich für Privatpersonen sehr schwierig. Wenn Sie das selbst versuchen möchten, müssen Sie sich je Tarif durch etwa 40 bis 60 Seiten der Vertragsunterlagen quälen. Selbst wenn Sie das täten und wüssten, was enthalten sein sollte, müssten Sie juristisch ausgebildet sein, um verlässlich einschätzen zu können, welche Formulierungen vor Gericht Bestand haben. In der Folge werde ich Ihnen noch ein Beispiel dazu zeigen, damit Sie einen Eindruck gewinnen, was ich damit meine.

In der Analyse von Versicherungsbedingungen habe ich selbst jahrelange Erfahrung. Dennoch sichere ich mich ab, indem ich auf deren Prüfung durch ausgebildete Juristen zurück greife. Das mache ich, damit Sie im Leistungsfall nicht mit leeren Händen dastehen, weil der Versicherer nicht leisten muss.

Hier jetzt aber eine nicht abschließende Aufstellung wichtiger Leistungsmerkmale der Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss Life AG (Stand 10.2022): 

Header

Swiss Life

Tarif / Bedingungen Stand

SBU / 10.2022

Geltungsbereich

Weltweit, ohne Einschränkungen

Versicherte Ereignisse

Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall (ärztlich nachzuweisen) 

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?

Klar definiert

Zeitlich unbefristete Anerkenntnisse ohne Ausnahmen?

Nein, einmalige Befristung auf 12 Monate möglich

Zumutbare Einkommensminderung bei der konkreten Verweisung exakt definiert für Nichtselbständige / für Selbständige?

Ja / Ja

Zumutbare Einkommensminderung bei der Umorganisation (Selbständige) exakt definiert?

Ja

Verzicht auf Ausweitung der Umorganisationsklausel für Selbständige auf Freiberufler (Niedergelassene Ärzte)?

Nein, Verzicht nur für angestellte Freiberufler

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?

Ja

Verzicht der Pflicht zur Mitteilung bei Verbesserung des Gesundheitszustandes / Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit

Ja / Nein

Verzicht auf die Ausweitung der Verpflichtung zur Befolgung von ärztlichen Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen / Empfehlungen  

Ja

Wird auf medizinische Anordnungen im Bereich der alternativen Medizin verzichtet? 

Ja

Verzicht zur Einhaltung von Diäten oder Suchtentzügen?

Nein

Uneingeschränkter BU-Schutz auch bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten?

Nein

Mitversicherung von humanitären Hilfeleistungen (z.B. "Ärzte ohne Grenzen") bei Krieg und kriegerischen Ereignissen?

Nein

Generelle Mitversicherung Einsatz von ABC-Waffen oder von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen

Nein, Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Einsatz nicht darauf gerichtet ist, Vielzahl Personen zu gefährden bzw. 1 ‰ Bestand d. VU betroffen u. sich dessen Leistungsbedarf nicht erhöht

Wie oft hintereinander kann einer vereinbarten Dynamik widersprochen werden?

beliebig oft

Wiedereingliederungshilfe? / Umorganisationshilfe?

Nein / Ja

Garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall gegen Mehrbeitrag einschliessbar?

Ja

max. Stundungszeitraum? / max. Rückzahlungszeitraum?

24 Monate / 12 Monate

Beitragsstundung bei vollem BU-Schutz? / zinslos bei Arbeitslosigkeit / zinslos bei gesetzlicher Elternzeit?

Nein* / Ja / Ja

Regelungen zur zeitnahen Info bei der Leistungsprüfung?

10 Arbeitstage

Infektionsklausel für Human-, Zahnmediziner / ... auch Studenten?

Ja / Ja

Greift Infektionsklausel auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot?

Ja

Infektionsklausel auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften / aufgrund Vorlage eines Hygienikerplans?

Nein / Ja

Leistung auch bei Arbeitsunfähigkeit? / als Zusatzbaustein optional einschließbar?

Ja / Ja

Frühester Leistungsbezug nach wie vielen Monaten ununterbrochener AU?

4 Monate, 2 weitere Monate AU müssen bestätigt sein

Maximale Leistungsdauer aufgrund Arbeitsunfähigkeit?

24 Monate

Nachversicherung bis Alter / ... auch ohne Ereignis? / ... ohne erneute Risikoprüfung?

50 / Ja / Nein, nur ohne erneute Gesundheitsprüfung

Nachversicherung muss innerhalb welcher Frist ausgeübt werden?

12 Monate


Wie erwähnt ist diese Auflistung nicht abschließend.

*Besonderheit BUprotect:

Die Swiss Life bietet in bestimmten Lebensphasen die Möglichkeit, den Beitrag auf fünf Euro pro Monat zu reduzieren. Dieser Zeitraum wird BUprotect genannt. Wird die versicherte Person in dieser Zeit berufsunfähig, erhält sie während der Dauer der Berufsunfähigkeit 70 Prozent der zuletzt vor BUprotect versicherten BU-Rente. Eine vereinbare Dynamik oder eine garantierte Leistungssteigerung ruht während dieses Zeitraums. Der BUprotect-Zeitraum beträgt garantiert sechs Monate. Sollte der Vertrag jedoch über ausreichend Deckungskapital verfügen, kann BUprotect für bis zu 36 Monate beantragt werden. 

Für BU-Protect gelten bedingungsgemäß bestimmte Voraussetzungen:

  • Sie erbringen einen Nachweis über das Vorliegen von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Weiterbildung in Vollzeit, Mutterschutz, Elternzeit oder längerer beruflicher Auszeit mit bestehendem Arbeitsvertrag (Sabbatical).
  • Sie befanden sich unmittelbar vor Arbeitslosigkeit in einem Arbeitsverhältnis von mindestens einem Jahr.
  • Ihr Vertrag besteht beitragspflichtig seit mindestens einem Jahr.
  • Bei einem Vertrag mit Stufentarif müssen mindestens drei Jahre seit Beginn der Beitragsstufe 2 vergangen sein. Während der Dauer der Beitragsstufe 1 ist BUprotect nicht möglich.
  • Die restliche Versicherungsdauer beträgt noch mindestens 15 Jahre.
  • Die Versicherungsdauer ist mindestens bis zum Alter 62 vereinbart und Sie waren bei Vertragsabschluss nicht älter als 35 Jahre.

Die Inanspruchnahme von BUprotect wirkt sich natürlich auch auf die Zeit danach aus. Der Beitrag nach diesem Zeitraum entspricht zwar demjenigen vor BUprotect. Allerdings reduziert sich die Leistung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gegenüber der Leistung vor BUprotect. Die Swiss Life AG erstellt bei Bewilligung von BUprotect einen Nachtrag zum Versicherungsschein, in dem Beitrag und Leistungen während BUprotect, das Ablaufdatum von BUprotect und den Beitrag und die Leistungen nach Ablauf von BUprotect.

Alternativ kann der Vertrag nach BUprotect wahlweise auch mit den gleichen Leistungen wie vor BUprotect fortgeführt werden. In diesem Fall erhöht sich verständlicherweise der Beitrag nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Egal für welche Variante sich der Versicherungsnehmer entscheidet, die Swiss Life AG verzichtet nach BUprotect auf eine erneute wirtschaftliche und gesundheitliche Risikoprüfung.


Bei umfassender Betrachtung der Versicherungsbedingungen lässt sich festhalten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss Life AG hinsichtlich ihrer Versicherungsbedingungen als durchschnittlich bis noch gut - mit einer vorteilhaften Besonderheit - bezeichnet werden kann.

Die Besonderheit ist die eben beschriebene Möglichkeit bei gewissen finanziellen Engpässen auf BUprotect zurückgreifen zu können. Bei genauerer Betrachtung handelt sich hierbei um eine nicht 100%ige - da ja 5 Euro Monatsbeitrag weiter geleistet werden müssen - Beitragsstundung, während der der Versicherungsschutz bestehen bleibt.

Was ist hierbei der Vorteil, wenn doch ohnehin die Möglichkeit der Beitragsstundung unter Beibehaltung des vereinbarten Versicherungsschutzes möglich ist?

Die Beitragsstundung unter Beibehaltung des vereinbarten Versicherungsschutzes setzt voraus, dass ein ausreichend hohes Deckungskapital vorhanden ist, sprich es muss mindestens dem Gegenwert der zu stundenden Beiträge entsprechen. Gerade in den ersten Vertragsjahren wird dies jedoch regelmäßig nicht der Fall sein. Genau dann kann BUprotect einen echten Mehrwert bieten.

Einige Punkte, auch für Mediziner relevante Punkte, könnten aber durchaus vorteilhafter gestaltet beziehungsweise sollten überhaupt mitversichert sein. Zu erwähnen wäre hier beispielsweise die humanitären Hilfeleistungen bei Krieg und kriegerischen Ereignissen ("Ärzte ohne Grenzen"), die Verkehrsdelikte, die Regelung zur betrieblichen Umorganisation, das befristete Anerkenntnis oder der ausschließliche Verzicht auf die Gesundheitsprüfung im Rahmen der Nachversicherung.

Wie ist die Nachversicherungsgarantie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss Life AG gestaltet?


Innerhalb der Nachversicherungsgarantie ist geregelt, wann und in welchem Umfang der Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung, mitunter sogar ohne erneute Risikoprüfung, erhöhen darf.

Wenn lediglich auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet wird, könnte es - je nach Ausgestaltung -  sein, dass zum Beispiel für die neu hinzukommende Berufsunfähigkeitsrente eine neue Berufsgruppeneinstufung erfolgt, sprich die dann aktuelle Tätigkeit, die eventuell aus Sicht des Versicherers ein höheres Risiko bedeutet, versichert wird.

Dies kann mindestens einen deutlichen finanziellen Nachteil bedeuten, insbesondere zum Beispiel für Ärzte, die zwar als Medizinstudenten bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben und sich damit die vermeintlich günstigen Beiträge infolge einer vorteilhaften Berufsgruppeneinstufung gesichert zu haben glauben!

Denn bei einer Nachversicherung als operativ tätiger Arzt verlangen die meisten Gesellschaften einen deutlich höheren Versicherungsbeitrag. In Summe kann sich der finanzielle Mehraufwand deshalb leicht auf einen fünfstelligen Betrag belaufen!

Im schlimmsten Fall könnte es sogar passieren, dass der Versicherer die neue Tätigkeit, die der geplanten Nachversicherung zugrunde gelegt wird, gar nicht versicherbar ist!

Eine ausführliche Übersicht zu den verschiedenen Nachversicherungsgarantien habe ich in dem folgenden Artikel zusammengestellt:

Die Swiss Life AG sieht in den aktuellen Versicherungsbedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (Stand 10/2022) eine ereignisabhängige Erhöhung, als auch eine ereignisunabhängige Erhöhungsmöglichkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung, aber nicht ohne erneute Risikoprüfung, vor. 

A) Die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie

Die ereignisabhängige Erhöhung kann innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse unter Vorlage geeigneter Nachweise genutzt werden:

  • Heirat der Versicherten Person bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft,
  • Geburt eines Kindes der Versicherten Person,
  • Adoption eines Kindes durch die Versicherte Person,
  • Wiederaufnahme der Berufstätigkeit innerhalb von 18 Monaten nach der Geburt eines Kindes der Versicherten Person,
  • Scheidung der Versicherten Person bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft,
  • Durchführung eines Versorgungsausgleichs zulasten der Versicherten Person,
  • Abschluss einer anerkannten beruflichen Qualifikation (z. B. Berufsausbildung, Meisterbrief, Berufsakademie, Studium, Approbation in einem ärztlichen Beruf) durch die Versicherte Person,
  • Aufnahme einer hauptberuflichen nichtselbstständigen Vollzeittätigkeit in Festanstellung durch die Versicherte Person,
  • Erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen oder freiberuflichen Vollzeittätigkeit durch die Versicherte Person,
  • Erhöhung des regelmäßigen jährlichen Bruttogehalts der Versicherten Person um mindestens zehn Prozent (z. B. nach Karrieresprung, nach Wechsel des Arbeitgebers, nach Abschluss der Schulausbildung, des Studiums oder einer Promotion, nach Abschluss einer beruflichen Qualifikation wie Berufsausbildungsabschluss, Meisterbrief),
  • Gehaltssteigerung, die bei der Versicherten Person zum erstmaligen Überschreiten der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung führt,
  • nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten drei Jahre vor Optionsausübung im Vergleich zum Gewinn bei Antragstellung um mindestens 30 Prozent, wenn die Versicherte Person selbstständig tätig ist,
  • Reduzierung oder Wegfall der Invaliditätsversorgung der Versicherten Person aus Allgemeine Bedingungen für Ihre selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (AVB_EV_SBU_2022_10) Seite 46 von 56 der gesetzlichen Rentenversicherung, einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge oder einem berufsständischen Versorgungswerk, in dem die Versicherte Person aufgrund einer Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist,
  • Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Bereich, zur Praxisfinanzierung oder zum Erwerb von selbst genutztem Immobilieneigentum durch die Versicherte Person in Höhe von mindestens 50.000 Euro.

Das Recht zur Nachversicherung besteht nur, "sofern zum Zeitpunkt des maßgeblichen Ereignisses die Versicherte Person das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und weder berufsunfähig oder arbeitsunfähig im Sinne unserer Bedingungen ist oder war, noch einen Antrag auf Leistungen gestellt hat bzw. weder Leistungen aus einer Invaliditätsversicherung erhält oder erhielt, noch beantragt hat (z. B. bei Erwerbsminderung, Verlust einer Grundfähigkeit). (AVB_EV_SBU_2022_10)"

Die Erhöhung der versicherten Leistungen im Rahmen der Nachversicherungsgarantie ist bedingungsgemäß bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss Life AG abhängig von einer wirtschaftlichen Risikoprüfung, was verständlich und am Markt üblich ist. Die Berufsunfähigkeitsrente soll bei Abschluss eine bestimmte, durch den jeweiligen Versicherer vorgegebene Relation zum Einkommen nicht übersteigen. 

Zu beachten ist, dass die Swiss Life AG im Rahmen der Nachversicherung den zum Erhöhungszeitpunkt ausgeübten Beruf und maßgeblichen Tarif zugrunde legt. Somit kann für den neu hinzukommenden Versicherungsschutz eine andere Berufsgruppe angesetzt werden, die möglicherweise einen im Verhältnis betrachtet höheren Beitrag bedeutet. Damit sichert sich die Swiss Life AG für den Fall ab, dass die versicherte Person zum Erhöhungszeitpunkt einen (deutlich) risikoreicheren Beruf ausübt. Sollte der dann ausgeübte Beruf, den die Swiss Life AG als nicht versicherbar erachtet, bestünde kein Recht auf Nachversicherung.

Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung
ist innerhalb folgender Grenzen möglich:

  • Die Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente muss mindestens 100 Euro monatlich betragen.
  • Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ist insgesamt begrenzt auf 100 Prozent der zu Vertragsbeginn versicherten Leistung. Bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführte Dynamik-Erhöhungen werden angerechnet,
  • Die durch die Nachversicherung bei der Swiss Life AG erreichbare Berufsunfähigkeitsrente ist insgesamt begrenzt auf 2.500 Euro/Monat.
  • Die versicherte Person hat das 50.Lebensjahr noch nicht vollendet.

Die insgesamt bei der Swiss Life AG durch Nachversicherung erreichbare Berufsunfähigkeitsrente kann von 2.500 Euro/Monat auf 4.000 Euro/Monat erhöht werden, wenn bei Abschluss des ursprünglichen Versicherungsvertrages neben der Beantwortung der Antragsfragen eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde.

Dies mag grundsätzlich als interessante Alternative erscheinen, um sich für die Zukunft umfangreichere Erhöhungsoptionen zu sichern. Allerdings muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass eine ärztliche Untersuchung immer das Risiko birgt, dass bisher nicht bestehende Diagnosen neu hinzukommen, welche dann nicht nur bei dem einen Versicherer, sondern auch bei anderen Versicherern eine negative Auswirkung in Form von Beitragszuschlägen, Leistungsausschlüssen oder gar Ablehnungen haben können.

B) Die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie

Die ereignisunabhängige Erhöhung kann ausschließlich in den ersten fünf Versicherungsjahren und lediglich einmal beantragt werden.

Zudem setzt die Swiss Life AG bei dieser Variante der Nachversicherungsgarantie eine Wartezeit von sechs Monaten an. Diese Wartezeit greift nicht, sofern die Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls eingetreten ist.

Für die ereignisunabhängige Erhöhung gelten die gleichen Begrenzungen wie bei der ereignisabhängigen Erhöhung, mit dem Unterschied, dass sie zusätzlich auf 500 Euro/Monat begrenzt ist. 

Fazit


Der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss Life AG liegt bezogen auf den Nettobeitrag auf Marktniveau und damit akzeptabel. Überdurchschnittlich hoch ist hingegen der Bruttobeitrag bis zu dem die Swiss Life AG den Nettobeitrag anheben könnte, sofern die Überschüsse langfristig ausbleiben sollten.

Die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss Life AG können als guter Durchschnitt bezeichnet werden. Manche Kernpunkte sind akzeptabel, wenn auch nicht perfekt geregelt, wie etwa im Bereich der medizinischen Mitwirkung oder der Infektionsklausel, andere Punkte sind jedoch leider nach wie vor nicht zufriedenstellend formuliert. Letzteres betrifft insbesondere die humanitären Hilfeleistungen bei Krieg und kriegerischen Ereignissen ("Ärzte ohne Grenzen"), die Verkehrsdelikte, die Regelung zur betrieblichen Umorganisation, das befristete Anerkenntnis oder der Verzicht ausschließlich auf die Gesundheitsprüfung im Rahmen der Nachversicherung. Lobenswert ist die angebotene Möglichkeit von BUprotect, sprich der Fortführung von 70 Prozent des Versicherungsschutzes bei nur 5 Euro Monatsbeitrag im Falle diverser finanzieller Engpässe.

Die Regelungen zur Nachversicherung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Swiss Life AG können im Marktvergleich als gut bezeichnet werden. Die Erhöhung um bis zu 100 Prozent der ursprünglichen Berufsunfähigkeitsrente ist an sich überdurchschnittlich. Wünschenswert wäre jedoch eine höhere Obergrenze als die angesetzten 2.500 Euro/Monat. Ebenfalls wünschenswert wäre natürlich eine umfangreichere Erhöhungsmöglichkeit bei der Nachversicherung ohne Lebensereignis, allerdings sei fairerweise erwähnt, dass das auch nahezu kein anderer Wettbewerber bietet. 

Die Analyse der Versicherungsbedingungen wurde mit großer Sorgfalt durchgeführt. Dennoch kann ich keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernehmen und verweise auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Anmerkung zur Tarifwahl

Grundsätzlich gilt, dass es nicht DIE eine beste Berufsunfähigkeitsversicherung für alle gibt. So kann die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung für manche die beste oder zumindest eine sehr gute Wahl sein. Für andere hingegen werden am Ende hingegen andere Tarife die bessere Wahl sein. Warum ist das so?

Sie üben eine bestimmte Tätigkeit aus, vielleicht sind Sie Medizinstudent, angestellter Assistenzarzt in der Augenheilkunde, niedergelassener Kinderarzt oder Stabsarzt bei der Bundeswehr. 

Ihre Angaben zu den Gesundheitsfragen unterscheiden sich von denjenigen Ihres Partners oder Ihres Kollegen. Jeder Versicherer bewertet diese Angaben anders. Zum Glück! Denn wenn der eine Anbieter Sie nicht versichern möchte oder Ihre Wirbelsäule vom Versicherungsschutz ausschließen möchte, bietet Ihnen ein anderer womöglich Versicherungsschutz zu normalen Konditionen. 

Sie üben andere Hobbys (Klettern, Tauchen, Triathlon, Reitsport, etc.) aus als Ihr Bekannter. Der Versicherer, der Ihren Bekannten versichert hat, verlangt von Ihnen womöglich 50 oder 100 Prozent Beitragszuschlag. Kann es dann auch für Sie der richtige Versicherer sein?

Sie werden vermutlich einen anderen Lebensweg einschlagen als Ihre Bekannten. Vielleicht wollen Sie sich irgendwann niederlassen, vielleicht auch nicht. Vielleicht üben Sie irgendwann keine ärztliche Tätigkeit mehr aus. Vielleicht gründen Sie irgendwann eine Familie, vielleicht aber auch nicht. Vielleicht möchten Sie irgendwann auswandern, vielleicht auch nicht. Somit benötigen Sie vielleicht einmal eine höhere Absicherung oder umfangreichere Anpassungsmöglichkeiten oder Versicherungsschutz bei humanitären Einsätzen im Ausland oder oder oder ...

Wenn es so viele Möglichkeiten gibt, warum sollten Sie sich dann auf einen Tarif einschränken, nur weil dieser der einzige Tarif ist, der Ihnen angeboten werden kann, er Ihren Berufsstand in der Bezeichnung trägt oder Ihr Kollege sich für diesen entschieden hat (Ihr Kollege ist in der Regel kein Experte für Berufsunfähigkeitsversicherung!)? 

Mit meiner Hilfe erhalten Sie den Versicherungsschutz, der zu Ihnen passt. Dazu prüfe ich im ersten Schritt, welcher Anbieter Ihnen aufgrund Ihrer Tätigkeit, Ihrer Hobbys und Ihren Angaben zu den Gesundheitsfragen die besten Konditionen bietet. Von den infrage kommenden Anbietern prüfe ich aus juristischer Sicht die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und stelle Ihnen die Vorteile und Nachteile gegenüber. Im Anschluss betrachten wir die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten und die anfallenden Beiträge. Nur so gelangen wir zu dem für Sie passenden Versicherungsschutz.     

Wenn Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz möchten, freue ich mich von Ihnen zu hören. Egal ob Sie in Ulm leben oder in einem anderen Ort in Deutschland.  

Anmerkung zur Vertragsgestaltung

Grundsätzlich kann bei fast allen Anbietern die Berufsunfähigkeitsrente als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung sowie als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung an einer privaten Rentenversicherung oder an einer steuerlich geförderten Basisrentenversicherung abgeschlossen werden. Die größten Unterschiede weist die Kombination mit einer Basisrente auf, weshalb ich hierzu bereits einen gesonderten Artikel verfasst habe.  

Um es vorwegzunehmen, die Verbraucherzentrale und auch ich raten Ihnen grundsätzlich Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung zu trennen. Durch die Kombination von steuerlich geförderter Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung ergibt sich - bei korrekter Gestaltung - durchaus ein steuerlicher Vorteil, für den allerdings auch gewisse Einschränkungen und Nachteile in Kauf genommen werden müssen.

Informationen zur Wahl der Vertragsparameter wie Rentenhöhe, Inflationsausgleich, etc. können Sie dem nachfolgenden Artikel entnehmen.

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