Berufsunfähigkeitsversicherung über die Deutsche Ärzte Finanz oder mit Hilfe unabhängiger Beratung

Spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte


Wie alle Arbeitnehmer oder Selbstständige, die anspruchsvolle Berufe ausüben, tragen auch Ärzte ein erhebliches Risiko, aufgrund einer schweren Erkrankung berufsunfähig zu werden. Zwar sind diese als Freiberufler durch ihr berufsständisches Versorgungswerk abgesichert, aber auch Ärzte stehen mit Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice im Schadensfall deutlich besser da.

Mehr zu diesem Thema können Sie dem folgenden Blog-Artikel entnehmen:

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nicht nur wesentlich früher als das Versorgungswerk, sondern ermöglicht auch den Erhalt der bisherigen Lebensqualität. Die Leistung der Versorgungswerke stellt eher eine Art berufsbezogene Erwerbsunfähigkeitsrente dar, die erst ausbezahlt wird, wenn der Betroffene zu fast 100 Prozent nicht mehr im gesamten ärztlichen Berufsfeld tätig sein kann und seine Approbation abgibt! Dies ist gleichbedeutend mit einer Berufsaufgabe. Eine Berufsunfähigkeit kann jedoch auch temporär eintreten, beispielsweise ausgelöst durch eine Krebserkrankung oder einen Burnout.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet hingegen schon bei einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent für einen Zeitraum von voraussichtlich mindestens 6 Monaten. Die Approbation kann behalten werden und - sofern es die gesundheitliche Einschränkung zulässt - darf grundsätzlich auch weiter gearbeitet werden. Neuere Policen sehen mitunter sogar eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, also bei reiner Krankschreibung, vor. Diese muss in der Regel auch zumindest für 6 Monate gegeben sein. 

Die beruflichen Belastungen für Ärzte und Ärztinnen sind besonders hoch, sodass damit auch das Risiko, berufsunfähig zu werden, entsprechend hoch liegt. Für Mediziner und Medizinerinnen, die eine eigene Praxis eröffnen möchten, gilt die Berufsunfähigkeitspolice in der Regel auch bei den Banken als Kreditsicherung.

Worauf Ärzte besonders achten müssen


Police ist nicht gleich Police, sodass bei Abschluss der Versicherung auf einige Punkte zu achten ist. So sollte im Vertrag beispielsweise auf die abstrakte Verweisung verzichtet werden, damit der Versicherungsnehmer durch den Anbieter nicht zur Ausübung einer anderen weniger belastenden Tätigkeit gezwungen werden kann, bevor es zur Auszahlung der Rente kommt.

Die Vertragsdauer sollte bis zum 67. Lebensjahr reichen, damit bei früherer Berufsunfähigkeit keine finanziellen Lücken entstehen, die der Betroffene nicht mehr bewältigen kann.

Gerade Ärzte und Ärztinnen, die noch am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen, sollten darauf achten, dass ihre Police umfangreiche Nachversicherungsgarantien enthält. So können einzelne Punkte im Vertrag, in erster Linie die versicherte Rentenhöhe, geändert werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird. Erhöht sich der Absicherungsbedarf etwa durch die Eröffnung einer eigenen Praxis, kann die Rente während des laufenden Vertrages problemlos erhöht werden.

Für Mediziner ist darüber hinaus die sogenannte Infektionsschutzklausel unverzichtbar. Diese gewährleistet, dass der Versicherte auch als berufsunfähig gilt, wenn er seiner Tätigkeit aufgrund von Infektionsgefahr nicht mehr nachgehen darf, obwohl er ansonsten durchaus noch in der Lage dazu wäre.

Ärzte und Ärztinnen mit eigener Praxis sollten die Vertragsbedingungen hinsichtlich der Regelungen bei Berufsunfähigkeit von Selbstständigen genau unter die Lupe nehmen. So sollte der Anbieter beispielsweise auf die sogenannte Umorganisationsklausel verzichten. Nur dann ist gewährleistet, dass der Versicherungsnehmer bei Berufsunfähigkeit Leistungen erhält und nicht gezwungen ist, stattdessen seinen Arbeitsplatz oder die bisherigen Tätigkeiten - soweit vom Anbieter als möglich und finanziell zumutbar betrachtet - umzugestalten.

Vor Abschluss einer Police empfiehlt sich also ein ausführlicher Versicherungsvergleich, unbedingt mithilfe eines nachgewiesenen Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen für Mediziner.

Kommen Sie dazu gern auch mich zu, wenn Sie eine kostenfreie Beratung wünschen. 

Deutsche Ärzte Finanz bietet auch keine Ideallösung


Der Finanzdienstleistungsverbund für akademische Heilberufe, die Deutsche Ärzte Finanz, bietet als Vertrieb der Deutsche Ärzteversicherung AG (welche ein Tochterunternehmen eines französischen Versicherungskonzerns, der AXA Gruppe, ist), für Mediziner und Medizinerinnen spezielle Lösungen zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit an.

Korrektur vom 30.06.2021:

Bis dato hatte ich in diesem Artikel von der "Deutsche Ärztefinanz" geschrieben. Das ist natürlich komplett falsch. Dankenswerterweise hat mich jetzt ein Senior Berater des Service-Center Berlin darauf hingewiesen, dass es "Deutsche Ärzte Finanz" heißen muss. Für diesen Fauxpas möchte ich mich ausdrücklich entschuldigen. Allerdings habe ich noch einmal nachgesehen: Es heißt tatsächlich "Deutsche Ärzteversicherung" und nicht "Deutsche Ärzte Versicherung". Hier würde ich deshalb bei der bisherigen Schreibweise bleiben. Sie haben aber auch insofern Recht, dass ein kurzer Grammatikcheck (genau genommen war das kein Grammatikfehler, sondern einfach eine falsche Schreibweise der Unternehmensbezeichnung, aber sei es drum...) immer hilft. Wie der hilfsbereite Vertreter der Deutsche Ärzte Finanz hoffe auch ich mit diesen Tipps noch erfolgreicher zu werden. 

Umgekehrt kann ich nach einem Gespräch, dass ich erst vorgestern mit einer Medizinstudentin hatte, auch Tipps an mindestens einen Vertreter der Deutsche Ärzte Finanz geben:

  1. 1
    Eine psychotherapeutische Behandlung, die erst vor zwei bis drei Monaten beendet wurde, ist nicht irrelevant, sondern muss im Rahmen der Gesundheitsfragen sehr wohl angegeben werden. Im Leistungsfall wird sonst der Versicherer sagen, dass eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt - höchstwahrscheinlich wird er sogar Arglist unterstellen - und dass er in der Konsequenz leistungsfrei ist. 
  2. 2
    Die Kundin hat ein Anrecht auf eine Kopie der Antragsunterlagen. Es ist nicht in Ordnung, wenn gesagt wird, dass diese in ein paar Wochen mit der Post kämen. Die Kundin sollte wissen, was sie eigentlich unterschrieben hat. Ein dreiseitiges Angebot ist nicht ausreichend!

Ergänzend hier der entsprechende Part eines beliebigen Versicherers bzgl. der Belehrung zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung:

1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten (Bei einer psychotherapeutischen Behandlung, die erst vor 2-3 Monaten beendet wurde, wird ein Versicherer in der Regel keinen Vertrag schließen.).
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Auszahlung eines ggf. vorhandenen Rückkaufswertes.

Jetzt aber wieder zurück zum eigentlichen Artikel:

Doch wie gut sind diese Angebote wirklich?

Wird nur dort die konkrete Tätigkeit als Arzt versichert und sind die von der Ärztefinanz propagierten Versicherungslösungen tatsächlich besser als andere Versicherungen?

Die typischen Verkaufsargumente der Deutschen Ärztefinanz lassen dies zwar vermuten, doch die Realität sieht wie so oft etwas anders aus. Nicht immer wo „für Ärzte“ draufsteht, ist auch die Ideallösung für Mediziner und Medizinerinnen drin!

Daher werden im Folgenden die Vertriebsorganisation Ärztefinanz und die Deutsche Ärzteversicherung einmal genauer unter die Lupe genommen. 

Zunächst fällt auf, dass das Verteuerungsrisiko aufgrund einer extrem hohen Beitragsspanne von 71 Prozent (!) zwischen Brutto- und Nettobeitrag sehr groß ist. Das wirkt sich umso stärker aus, da die Deutsche Ärzteversicherung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ohnehin schon keine besonders niedrigen Nettobeiträge im Marktvergleich aufweist.

Beispiel für einen 27-jährigen Assistenzarzt, Innere Medizin

Für eine BU-Rente in Höhe von 2.200 Euro/Monat bis Alter 67 inklusive einer garantierten Rentensteigerung im Leistungsfall von 2% p.a. und einer Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ergeben sich bei der Deutschen Ärzteversicherung folgende Beiträge (Stand 03.2020):

Beiträge

in Euro

Brutto

193,27

Netto

113,07

Bei der für die meisten Versicherer üblichen Sofortverrechnung werden erwirtschaftete Überschüsse verrechnet, um den Netto- oder Zahlbetrag so gering wie möglich zu halten. Erzielt der Anbieter wenige Überschüsse, weil er nicht gut mit seinem Geld gewirtschaftet hat, geht das zulasten der Versicherungsnehmer. In diesem Fall wird der Nettobetrag an den vertraglich festgelegten Bruttobetrag angepasst. Je größer die Beitragsspanne zwischen beiden Beträgen ist, desto tiefer muss der Versicherungsnehmer dann in die Tasche greifen. 

Wie sieht es mit der Verbraucherfreundlichkeit der Versicherungsbedingungen bei der Berufsunfähigkeitspolice der Deutschen Ärzteversicherung aus?

Propagiert werden in den Werbebroschüren immer wieder Vorteile wie etwa die Absicherung der zuletzt ausgeübten ärztlichen Tätigkeit und der Verzicht auf eine Verweisung in einen anderen Beruf oder auf eine andere ärztliche Tätigkeit. Es entsteht der Eindruck, dass es sich hierbei um Alleinstellungsmerkmale der Deutschen Ärzteversicherung handelt.

Deutsche Ärzte Finanz vs. unabhängige Beratung


Tatsächlich wurde einer Medizinerin eigenen Aussagen zufolge im Rahmen einer Beratung durch die Deutsche Ärzte Finanz weisgemacht, dass nur - also einzig und allein - die Deutsche Ärzteversicherung die zuletzt ausgeübte Tätigkeit versichert und auf jegliche Verweisungen verzichtet. Ihr wurde damit suggeriert, ihre bereits bestehende Police bei einem anderen Versicherer sei daher unzureichend. Das stimmt so natürlich nicht, denn in der Regel beinhalten alle guten Berufsunfähigkeitsversicherungen diese Klauseln. Wie sich herausstellte, traf dies auch auf die bestehende Police der besagten Medizinerin zu, die sich völlig umsonst von der Ärzte Finanz hat "verrückt" machen lassen. Darüber hinaus gehört es im Versicherungssektor nicht gerade zum guten Ton, Kunden mithilfe von fragwürdigen / unwahren Aussagen abzuwerben. 

Nehmen wir als Beispiel die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.. Diese bestätigt sogar schriftlich auf einem speziellen Infoblatt, dass keine abstrakte Verweisung auf eine andere ärztliche Tätigkeit erfolgt!

Damit wäre die Behauptung, dass ausschließlich die Deutsche Ärzteversicherung die konkrete Tätigkeit versichert, widerlegt. Das lässt sich natürlich auch in vielen Versicherungsbedingungen nachlesen, aber mit dem Infoblatt dürfte es für jeden verständlich formuliert sein.

In den Versicherungsbedingungen ist die entsprechende Regelung beispielsweise folgendermaßen nachzulesen:

(2) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls, die  ärztlich nachzuweisen sind, nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen erwarten lassen, dass die versicherte Person ununterbrochen wenigstens sechs Monate mindestens zu 50 % außer Stande sein wird, ihrem zuletzt bei Eintritt des  Versicherungsfalles ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen.

Außerdem wurde die Kundin nicht über die Nachteile, die ein Versicherungswechsel mit sich bringt, informiert. So geht der Vorteil des früheren Eintrittsalters und damit auch die günstigere Prämie verloren. Die wesentlich höhere Differenz zwischen Brutto- und Nettobetrag bei der Deutschen Ärzteversicherung (bei dem bisherigen Versicherer der Ärztin lag das maximale Verteuerungsrisiko mit 33 Prozent nicht einmal halb so hoch (!) wie bei der Deutschen Ärzteversicherung) sowie auch die teils geringeren Leistungen gegenüber der alten Versicherung sind ebenfalls von Nachteil für die Betroffene.

Darüber hinaus waren im alten Vertrag die Fristen zur Geltendmachung von Anzeigepflichtverletzungen durch den Versicherer schon größtenteils abgelaufen. Bei Abschluss eines neuen Vertrages beginnt die Frist von fünf Jahren, während der bei Fehlern in den Gesundheitsangaben ein Verlust des Versicherungsschutzes droht, von vorne.

Experten-Tipp:

Im Rahmen des Versicherungsantrages sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben, etwa zu den Gesundheitsfragen, durch den Versicherungsnehmer zu leisten. Werden Risiken verschwiegen, wird eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nach § 21 VVG begannen. 

Denn nach § 19 VVG gilt:

"Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen."

Sollte bei den Gesundheitsangaben etwas unwahr oder falsch angegeben worden sein, dann kommt es auf die Schwere der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung an. Diese kann fahrlässig, grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich und arglistig verletzt worden sein. Je nach Schwere der Tat gibt es natürlich unterschiedliche Konsequenzen. Häufig wird der Versicherer leistungsfrei sein und den Vertrag kündigen können.

Jedoch sind grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzungen gem. §21 VVG nach 5 Jahre nach Antragstellung verjährt. Vorsätzliche oder arglistige Anzeigepflichtverletzungen nach 10 Jahren.

Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass Mediziner, die sich über eine für ihren individuellen Bedarf geeignete Berufsunfähigkeitsversicherung informieren möchten, bei einem unabhängigen und nachweislich qualifizierten Makler, idealerweise einem zertifizierten Fachberater für Heilberufe, besser aufgehoben sind. Dort erhalten Sie eine sachkundige Beratung und adäquate Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten Police aus einer Vielzahl von Angeboten verschiedener Versicherer.

Vorteile der unabhängigen Beratung


Die Frage der geeigneten Versicherungslösung ist grundsätzlich individuell zu klären, da es nicht die eine beste Police für alle Ärztinnen und Ärzte gibt. Dieser Eindruck wird gern durch die Vertreter der Deutsche Ärzte Finanz suggeriert, wenn beispielsweise von dem "Porsche der Berufsunfähigkeitsversicherungen" gesprochen wird. Unabhängig davon, ob der Tarif einen vergleichbaren Qualitätsstandard erfüllt:

Was nutzt einem Paketdienst, einem Sanitärinstallateur oder einem innerstädtischen Pflegedienst ein Porsche? 

Für dieses Klientel kommt es eher auf Stauraum, Sparsamkeit und Parkmöglichkeiten an. Es ist eher unwahrscheinlich, dass ein Anbieter die universelle Police für jede Situation im Gepäck hat. Ein Versicherungsvergleich ist daher unverzichtbar.

Wer sachlich und individuell beraten werden möchte, sollte sich an Versicherungsexperten wenden, die nicht darauf angewiesen sind, eine bestimmte Versicherung unter die Leute zu bringen. Das heißt nicht, dass es nicht auch gute Berater bei Institutionen wie der Deutschen Ärztefinanz gibt, aber vorrangig ist, dass Sie einen Fachmann aufsuchen, der unabhängig und somit ausschließlich auf ihrer Seite ist.

Unabhängigkeit ist bei den Vertretern der Deutsche Ärzte Finanz definitiv nicht gegeben. Dies ist schon durch den Umstand offensichtlich, dass die Deutsche Ärzte Finanz zu 75% der AXA Konzern AG (französischer Versicherungskonzern) und zu 25% der Deutschen Apotheker- und Ärztebank gehört. Die Deutsche Ärzteversicherung AG ist ebenfalls eine Tochtergesellschaft der AXA Konzern AG. Tatsächlich ist es auch so, dass die Vertreter der Deutschen Ärzte Finanz bei Berufsunfähigkeitsversicherung und Rentenversicherung ausschließlich den bzw. die Tarife der Deutschen Ärzteversicherung vermitteln dürfen. 

Die fehlende Unabhängigkeit der Vermittler der Deutschen Ärzte Finanz lässt sich aber auch leicht im Versicherungsvermittlerregister (https://www.vermittlerregister.info/) nachlesen. Diese sind hier als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO  eingetragen. Ein Versicherungsvertreter vertritt, wie der Name schon sagt, eine Versicherungsgesellschaft. Das vermutlich bekannteste Beispiel dieser Gattung - zumindest für die Älteren unter uns - dürfte wohl der "Herr Kaiser von der Hamburg Mannheimer" aus der Werbung des letzten Jahrtausends sein.

Der Versicherungsvertreter wird vom Gesetzgeber gemäß § 59 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) folgendermaßen definiert: 

„(2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.“

Ein Versicherungsvertreter - wie er eben auch bei der Deutschen Ärzte Finanz vorzufinden ist - wird somit NICHT von seinem Kunden beziehungsweise dem Versicherungsnehmer (das wären dann Sie) beauftragt, sondern von einer Versicherungsgesellschaft (oder einem anderen Versicherungsvertreter). 

Interessant ist auch, dass Versicherungsvertreter - im Gegensatz zu einem Versicherungsmakler - müssen NICHT nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen!

Diesen Satz sollten Sie sich noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen, wenn Sie bisher in Erwägung gezogen hatten, sich von der Deutschen Ärzte Finanz beraten zu lassen! Wenn Sie jetzt nicht glauben können, dass diese Aussage wirklich den Tatsachen entspricht, können Sie diesen Umstand selbst in § 60 Abs. 1 VVG nachlesen.

Ganz anders sieht es bei Versicherungsmakler aus.

Ein Versicherungsmakler betreut Versicherungsverträge, OHNE von einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften damit beauftragt zu sein. Er arbeitet ausschließlich im Auftrag seiner Mandanten. Deshalb bildet auch ein Maklerauftrag die Grundlage seiner Tätigkeit.

Eine sehr gute Zusammenfassung dieses Sachverhaltes hat - wie könnte es anders sein - ein Mandant gegeben:

"Der Versicherungsvertreter sucht für seine Versicherungsgesellschaft die passenden Kunden. Der Versicherungsmakler sucht für seine Kunden die passende Versicherungsgesellschaft."

Idealerweise sollten Sie nicht nur einen (irgendeinen) Makler als Ansprechpartner für Ihre Versicherungslösungen in Anspruch nehmen. Er (oder sie) sollte idealerweise auch über eine langjährige Berufserfahrung und nachgewiesene Fachkompetenz in der Beratung von Ärzten und Ärztinnen verfügen. Dies ist insbesondere bei zertifizierten Fachberatern für Heilberufe der Fall.

Spezialisierte Makler bieten Ihnen Vorteile wie etwa ...

  • die professionelle Risikovoranfrage bei verschiedenen Anbietern vor der Antragstellung,
  • die genaue Analyse der Versicherungsbedingungen verschiedener Tarife und 
  • die Unterstützung bei der individuellen Vertragsgestaltung. 

Darüber hinaus betreuen gute Makler ihre Kunden auch nach Abschluss einer geeigneten Versicherung weiterhin, wenn beispielsweise aufgrund veränderter Lebensumstände eine Anpassung des Vertrages erforderlich wird.

Kein Antrag ohne anonyme Risikovoranfrage


Apropos Risikovoranfrage ...

Dieser Punkt ist womöglich der größte und wichtigste Vorteil überhaupt. Bekanntermaßen sind im Rahmen des Versicherungsantrages umfangreiche Angaben bezüglich der risikorelevanten Umstände, vor allem zu den Gesundheitsfragen, aber auch zu Freizeitaktivitäten und zur beruflichen Tätigkeit, zu leisten. Jeder Versicherer bewertet Ihre Angaben dabei anders. Erfahrungsgemäß hat praktisch jeder Versicherungswillige ärztliche Untersuchungen in den relevanten letzten 5 Jahren (im ambulanten Bereich) beziehungsweise 10 Jahre (meist im stationären Bereich und bei Operationen sowie mitunter bei Psychotherapie) gehabt.

Die Vertreter der Deutschen Ärzt Finanz dürfen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließlich den Tarif der Deutschen Ärzteversicherung vermitteln. Dass dieser nicht perfekt ist, sondern ein paar gravierende Nachteile in den Versicherungsbedingungen vorsieht ist das Eine.

Woher wissen Sie aber, wie die Deutsche Ärzteversicherung Ihre Angaben bewertet?

Was machen Sie, wenn die Deutsche Ärzteversicherungen auf Ihren Versicherungsantrag mit Leistungsausschlüssen, Beitragszuschlägen oder einer Ablehnung antwortet? 

Es ist essentiell für Ihren Versicherungsschutz, dass Sie im Rahmen des Versicherungsantrages wahrheitsgemäße und vollständige Angaben leisten. Idealerweise wissen Sie noch VOR dem Antrag, wie der Versicherer Ihre Angaben bewertet. Sollte eine Gesellschaft Erschwernisse wie eben beispielsweise einen Leistungsausschluss vereinbaren wollen, wäre es doch naheliegend den Versicherungsantrag besser bei einem Versicherer zu stellen, der auf diesen Leistungsausschluss verzichtet. 

Das ist Ihnen jedoch nur möglich, wenn Sie a) einen Ansprechpartner an Ihrer Seite haben, der keinen bestimmten Konzern vertritt und deshalb lediglich einen Tarif vermitteln kann, und wenn dieser Ansprechpartner b) auf anonymisierte Risikovoranfragen spezialisiert ist. Nur dann können Sie sicher sein, am Ende den Tarif zu finden, der Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz bietet. 

Durch meine anonymisierte Risikovoranfrage erhalte ich von den Gesellschaften eine schriftliche Rückmeldung, zu welchen konkreten Konditionen Sie versichert werden können. Nur so können wir letztlich den passenden Tarif auswählen. Dazu analysiere ich für Sie die Versicherungsbedingungen Wort für Wort und stelle Ihnen die jeweiligen Vor- aber auch Nachteile gegenüber, und zwar für jeden frei zugänglichen Tarif, mit dem Sie sich in Deutschland gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichern können. Zu Ihrer Sicherheit werden die Versicherungsbedingungen extern von Juristen geprüft. Damit ist eindeutig gewährleistet, wie diese im Ernstfall auszulegen sind. Ihnen ist nach der Risikovoranfrage die höchste Bedeutung beizumessen, da sie für die gesamte Vertragsdauer regeln, wann die Versicherungsgesellschaft leisten muss, und wann Sie gegebenenfalls die Leistungspflicht umgehen könnte.

Weshalb sollten Sie sich also noch für einen Ansprechpartner entscheiden, der nicht Ihre Interessen vertritt und lediglich den Tarif von einer einzigen Gesellschaft (von über 70 Anbietern am Markt) vermitteln kann?

Versicherungskosten für Ärzte


Wie für alle Berufsgruppen gilt auch für Ärzte und Ärztinnen, dass die Versicherungsprämien geringer sind, wenn die Police in jungen Jahren abgeschlossen wird. Für Studenten, die sich schon während des Studiums gegen Berufsunfähigkeit absichern möchten, gibt es bei einigen Anbietern besonders günstige Tarife. Diese können von Gesellschaft zu Gesellschaft jedoch sehr unterschiedlich gestaltet sein.

Bei der Deutschen Ärzteversicherung beispielsweise gibt es auch eine Variante, über die in den ersten Vertragsjahren der Beitrag stark vermindert werden kann. Allerdings muss dafür die Berufsunfähigkeitsabsicherung zwingend an eine Rentenversicherung für den Ruhestand gekoppelt werden. Dies bringt einige Nachteile mit sich wie etwa den Verlust von Flexibilität oder einen hohen Gesamtbeitrag, den man sich auch bei längeren finanziellen Engpässen leisten können sollte. 

Grundsätzlich ist es empfehlenswert Absicherungen gezielt an das jeweilige Risiko anzupassen. Werden allerdings mehrere Risiken in einem Vertrag kombiniert, muss zwangsläufig ein Kompromiss eingegangen werden. Oftmals führt das dazu, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung unzureichend gestaltet ist. Zwangsläufig greifen zudem künftige Anpassungen auf den gesamten Vertrag, weshalb eine Anpassung nur der Berufsunfähigkeitsversicherung oder nur der Ruhestandssicherung nicht möglich ist. Zudem wächst der Gesamtbeitrag absolut betrachtet deutlich stärker, wenn bei jeder Anhebung des Versicherungsschutzes im einen Bereich auch der derjenige im anderen Bereich erhöht werden muss.

Ob eine solche Kombination zweier Bausteine beziehungsweise Absicherungen sinnvoll ist oder nicht und was Sie dazu wissen möchten, können Sie in folgendem Blog-Artikel nachlesen.

Meines Erachtens gibt es deutlich sinnvollere und flexiblere Varianten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Studium, bei denen Sie sich nicht direkt auch für eine Altersvorsorge entscheiden müssen. 

Oder würden Sie sich bereits im Studium auf einen monatlichen Beitrag von etwa 150 bis 200 Euro für die nächsten circa 40 Jahre festlegen wollen, wenn es Alternativen gibt, bei denen Sie zunächst auf einen Beitrag von nur etwa 25 Euro/Monat festlegen müssen und zeitlich flexibel entscheiden können, wie Sie Ihre Absicherung nach dem Studium gestalten wollen?

Auch wenn ich Ihnen hier recht gut den jeweils möglichen Rahmen genannt habe, so ist eine pauschale Bestimmung der Versicherungskosten eigentlich nicht möglich. Denn für die endgültige Berechnung der Beitragshöhe spielen nämlich noch das Alter und einige weitere individuelle Faktoren wie etwa der aktuelle Gesundheitszustand, die Ausübung risikobehafteter Hobbys sowie die aktuelle Tätigkeit, und damit auch die Fachrichtung des Studiums, eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund sollte - wie bereits erwähnt - immer vor einem Versicherungsantrag eine Risikovoranfrage gestellt werden.

Die Risikovoranfrage sagt uns nicht nur, ob und zu welchen Rahmenbedingungen Sie bei welchem Anbieter versichert werden können, sondern nennt uns letztlich auch die konkreten Versicherungsbeiträge.

Blickt man jedoch allgemein auf die Kostensituation bei der Deutschen Ärzteversicherung, so zeigt ein Vergleich mit anderen Anbietern, dass die Kosten hier besonders hoch sind. Nachteilig ist vor allem die schon erwähnte Differenz zwischen Brutto- und Nettobeitrag und das damit verbundene extrem hohe Verteuerungsrisiko.

Alternativ zur reinen Berufsunfähigkeitspolice empfiehlt die Deutsche Ärzteversicherung ihren Kunden ohnehin standardmäßig die Kombination einer Altersvorsorge mit der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Doch gerade die Altersvorsorge dieses Anbieters fällt durch hohe laufende Verwaltungskosten, ungenügende Kapitalanlagemöglichkeiten und schlechte Verrentungsfaktoren negativ auf. Damit dies dem Kunden, in der Regel noch Medizinstudent, nicht sauer aufstößt, wird dem Kombipaket der eben erwähnte reduzierte Anfangsbeitrag als besonderer „Leckerbissen“ angeboten. Aber was nützt ein guter Anfangsbonus, wenn die Kosten später explodieren. Wer das Kleingedruckte nicht liest und die angebotenen Versicherungskombinationen nicht hinterfragt, wird schnell in diese Falle tappen.

Warum dies dennoch so viele Mediziner tun?

Das hat sicher vielfältige Gründe. Ein wesentlicher Grund dürfte sein, dass die Ärztefinanz bereits ab dem ersten Semester dauerpräsent an den Universitäten ist und breites Marketing- / Kooperationsnetzwerk besitzt. Dazu zählen unter anderem der Marburger und der Hartmannbund, aber auch viele Ärztekammern und einzelne Studentenvertretungen. Die Deutsche Ärztefinanz ist somit der erste und oftmals einzige Finanzdienstleister, den ein Medizinstudent kennenlernt. Das umfangreiche Netzwerk gibt diesem Vertrieb zudem mitunter den Anstrich, dass es sich um eine unabhängige Institution oder gar eine zu einem Berufsverband gehörende Beratungsstelle handelt.

Dem ist definitiv nicht so. Auch wenn der Eindruck entstehen mag, dass Sie bei einer mit "Ihrem" Berufsverband kooperierenden Arztberatung genau auf Ihre Situation zugeschnittene, optimale Versicherungslösungen erhalten, sollten Sie hinterfragen, ob Sie sich blindes Vertrauen in finanziellen Angelegenheiten leisten können und wollen.

Wenn Sie die Leistung benötigen ...


Was, wenn es einmal zu Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer kommt?

Regelt die Deutsche Ärzteversicherung solche Unstimmigkeiten fair und zugunsten des Verbrauchers?

So jedenfalls propagiert es die Deutsche Ärztefinanz. Zwar sind Vertreter von Berufsverbänden bei der Deutschen Ärzteversicherung im sogenannten Beirat vertreten, aber für diese Tätigkeit gibt es auch eine verlockende Vergütung in Form des sogenannten Sitzungsgeldes. Finanzielle Interessen und die Tatsache, dass Berufsverbände und Deutsche Ärzteversicherung voneinander profitieren, lassen gewisse Zweifel an der werbewirksam präsentierten Kundenfreundlichkeit aufkommen.

Außerdem ist das Urteil des Beirates gar nicht rechtsverbindlich. Stattdessen handelt es sich dabei nur um eine Empfehlung. Die Deutsche Ärzteversicherung selbst sagt in ihren Verkaufsunterlagen auch lediglich aus, dass sie dem unabhängigen Urteil des Beirates meist Folge leistet. Das heißt aber noch lange nicht, dass im Streitfall immer zugunsten des Versicherten entschieden wird, wie es die Deutsche Ärzte Finanz kundgetan hat. Und wer weiß schon, wie lange es diesen Beirat überhaupt geben wird.

Wählen Sie lieber einen Anbieter mit eindeutigen, zu Ihrem Vorteil formulierten Versicherungsbedingungen. Die Versicherungsbedingungen gelten fortwährend, so lange Ihr Vertrag besteht. Nur diese entscheiden dauerhaft darüber, wann der Versicherer leisten muss und wann er die Leistungspflicht gegebenenfalls umgehen kann.

Weiter heißt es auch bei der Ärzte Finanz, die Deutsche Ärzteversicherung habe die niedrigste Prozessquote. Doch die Prozessquote ist kein zuverlässiges Mittel, um auf dem Versicherungsmarkt die Spreu vom Weizen zu trennen. Diese Quote ist nur eine Momentaufnahme und sagt nichts über die Weiterentwicklung des Anbieters aus. Darüber hinaus werden bei ihrer Ermittlung nicht immer alle wesentlichen Faktoren berücksichtigt, wodurch ein falsches Bild vom Anbieter vermittelt werden kann. Die Zuverlässigkeit der Prozessquote als Bewertungskriterium ist zusätzlich durch die Anwendung zwei verschiedener Analysemethoden zu ihrer Ermittlung infrage gestellt. Diese beiden verschiedenen Methoden führen nämlich auch zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Mehr zur Aussagekraft der Prozessquote können Sie im folgenden Blog-Artikel nachlesen.

Einem befragten Arzt wurde von der Deutschen Ärzte Finanz für den Abschluss eines kombinierten Existenzschutzpaketes sogar ein Zuschuss von der Ärztekammer zugesagt. Auf Nachfrage bei der zuständigen Ärztekammer wurde dies - wie überraschend - jedoch verneint. Nun war es nicht wirklich vorstellbar, dass die Deutsche Ärzte Finanz solche Tricks angewendet hat, um Kunden anzulocken. Wie sich auf weitere Nachfrage herausstellte, handelte es sich hierbei dann auch tatsächlich nur um einen absurden Versuch eines einzelnen Beraters, auf diese trickreiche Weise Kundschaft anzuwerben. Dennoch kratzen solche Vorfälle durchaus am Image des Finanzdienstleistungsverbundes für akademische Heilberufe.

Dies umso mehr der Fall, da ähnlich fragwürdige Aussagen häufiger zu fallen scheinen. So hatten mir in der Vergangenheit mehrere Medizinstudenten berichtet, dass Ihnen das erwähnte Kombinationsmodell von Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge damit angepriesen wurde, dass im Studium beziehungsweise in den ersten Vertragsjahren der Großteil des Versicherungsbeitrages von einer Stiftung übernommen würde. Natürlich ist das kompletter Unfug. Die Ersparnis in den ersten Vertragsjahren war in der restlichen Laufzeit verzinst nachzuholen.

Fazit


Die Deutsche Ärzteversicherung ist letztlich nicht das Nonplusultra für Ärzte und Ärztinnen. Es gibt andere Anbieter, die für weniger Geld mehr Leistungen erbringen, wie sorgfältige Versicherungsvergleiche immer wieder zeigen.

Auf ein paar Euro mehr oder weniger sollte es letztlich aber ohnehin nicht ankommen, denn das wichtigste Kriterium für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Qualität der Versicherungsbedingungen. Passen diese nicht optimal zur individuellen Situation des Versicherungsnehmers, kann das im Schadensfall von gravierendem Nachteil sein. Denn die Versicherungsbedingungen legen fest, wann der Versicherer leisten muss und wann beziehungsweise womit er womöglich seine Leistungspflicht umgehen kann. Leider sind die Versicherungsbedingungen jedoch mitunter so trickreich, so juristisch formuliert, dass für den Laien kaum verständlich ist, ob diese nun vorteilhaft oder nachteilig geregelt sind.

Doch außergewöhnlich hohe Kostenfaktoren wie etwa bei der Deutschen Ärzteversicherung müssen andererseits auch nicht hingenommen werden. Daher sollten Ärzte und Ärztinnen, die eine für ihre persönliche Situation maßgeschneiderte Police abschließen möchten, nicht auf eine unabhängige Beratung verzichten.

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Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Eine Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

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