Betriebsunterbrechung in der Apotheke

Feuer und Wasser: Sanierungen erfolgen oft zu spät


In Apotheken, die oftmals durch Feuer oder Wasser verursachten Großschäden zum Opfer fallen, gehen in der Regel für eine geraume Zeit die Lichter aus, denn erst einmal muss aufwendig saniert werden. Genau hier liegt das Problem, denn nicht die etwa durch Starkregen, Hoch- oder Löschwasser verursachten Schäden selbst sorgen für längere Betriebsunterbrechungen und bedrohen so die berufliche Existenz betroffener Apotheker und Apothekerinnen, sondern unsachgemäße oder zu spät begonnene Sanierungsarbeiten. Dazu kommt noch, dass Apotheken nach Abschluss der Sanierungsarbeiten erst einer behördlichen Revision unterzogen werden, bevor die Inhaber den Betrieb wieder aufnehmen dürfen. Decken Amtsapotheker oder Pharmazie-Rat bei der Kontrolle noch Mängel auf – und sind diese auch noch so geringfügig – bleibt die Apotheke weiterhin geschlossen. Das passiert meist, wenn die Sanierungsarbeiten von den beauftragten Firmen nicht unter Einhaltung der geforderten Hygienebedingungen durchgeführt werden. So kann es durch nicht ordnungsgemäß behobene Feuchtigkeit in Räumen leicht zu Schimmelpilzbildung und Bakterienbefall kommen. Das wird kein Prüfer dulden und es muss aufwendig und kostenintensiv nachgearbeitet werden, bevor der Apotheken-Inhaber grünes Licht für die Wiedereröffnung bekommt.

Fachkundige Behebung von Hygieneschäden ist ein Muss


Als Hygienenachweise nach einem Schadensfall gelten in der Regel Gutachten über Pilze, Sporen und Bakterien, aber manchmal werden auch Luftfeuchtigkeitsmessungen verlangt. Stellt sich dann heraus, dass die Sanierungsarbeiten nach einem größeren Schaden durch Feuer, Wasser, chemische oder biologische Schadstoffe aufgrund der Missachtung von Hygieneanforderungen nicht fachgerecht durchgeführt wurden, bleiben die Lichter in der Apotheke aus. Das ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Apotheken-Inhaber, denn zertifizierte Fachbetriebe sind meist teurer als weniger qualifizierte Firmen. Der Versicherer akzeptiert in der Regel aber nur die günstigeren Betriebe und das kann betroffenen Apothekern und Apothekerinnen zum Verhängnis werden, denn auf den Kosten für die anfallenden Nacharbeiten bleiben sie meist sitzen. Daher sollten Apotheken-Inhaber einen Versicherer wählen, der im Schadensfall den Einsatz von Fachsanierern, die nach den Standards der DIN EN ISO 9001 arbeiten, akzeptiert und die Kosten dafür übernimmt.

Feuerhaftung - Wenn die City-Apotheke brennt


Gerade in Innenstadtbereichen befinden sich zahlreiche Apotheken etwa in Ärztehäusern, Bahnhöfen oder Einkaufszentren, die einer besonderen Gefahr ausgesetzt sind. Das gilt vor allem für Apotheken in Altstadtbereichen mit dicht gedrängter historischer Bebauung, die womöglich auch noch von denkmalgeschützten Fachwerkhäusern umgeben sind. Kommt es hier zu einem Brand in der Apotheke, kann das Feuer leicht auf solche umliegenden Objekte übergreifen und das kann extrem teuer werden. Nimmt man nur einmal den Bahnhof als Beispiel, so kann bei einem Brand unter Umständen eine durch Medikamentenrückstände kontaminierte Rauchentwicklung entstehen, die eine Sperrung der Umgebung erforderlich macht. Damit liegt dann auch der Zugverkehr lahm und bis der Brand gelöscht und die Feuerwehr samt Ausrüstung wieder weg ist, sind schnell mal ein paar Stunden vergangen. Was da alles von den Kosten für den Betriebsausfall der Bahn bis hin zu den geltend gemachten Verlusten anderer Mieter im Bahnhof auf den Apotheken-Inhaber zukommt, kann ihn finanziell völlig ruinieren. Ist er gegen Ertragsausfälle anderer Unternehmen im Schadensfall nämlich nicht speziell mit entsprechend hoher Versicherungssumme abgesichert, bleibt er möglicherweise trotz Haftpflicht-Police auf einem nicht zu stemmenden Schuldenberg sitzen. Experten empfehlen daher gerade für Apotheken mit besonderer Lage eine Deckungssumme von zehn Millionen Euro.

Mehr Wasserschäden in Zeiten des Klimawandels​​​​


Doch nicht nur Feuer, sondern auch Wasser kann Großschäden verursachen, die Apotheken-Inhaber zur Betriebsunterbrechung zwingen. Neben Wasserrohrbrüchen bergen auch ungewöhnliche Wetterereignisse, die im Zuge des Klimawandels immer häufiger vorkommen, große Gefahren. Egal, ob ein Starkregen Flüsse und Bäche überquellen lässt oder Kanäle durch die Wassermassen überlaufen, die Folge sind in der Regel verheerende Schäden. Apotheker und Apothekerinnen haben dabei das zusätzliche Problem, dass sie an strenge Hygiene-Auflagen gebunden sind, an die sie sich strikt halten müssen und die auch im Rahmen der Sanierungsarbeiten nicht vernachlässigt werden dürfen. Apotheken, deren Risiko Wasserschäden zu erleiden aufgrund ihrer Lage erhöht ist, sollten daher ihre konkreten Gefahrensituationen und die dafür vorhandenen Absicherungsmöglichkeiten vom Fachmann individuell ermitteln lassen.

Doppelbelastung Betriebsunterbrechung


Muss die Apotheke nach einem Wasserschaden länger geschlossen bleiben, bedeutet das für den Inhaber immer eine doppelte Belastung. Die Einnahmen bleiben aus, aber die laufenden Kosten fallen trotzdem weiterhin an. Mit jedem Tag der Betriebsunterbrechung gerät der Apotheken-Inhaber weiter ins Minus. Dazu kommt noch, dass einige Kunden abwandern, wenn die Türen über eine längere Zeit verschlossen bleiben. Das ist für Apotheker und Apothekerinnen ein Dilemma, das diese Berufsgruppe aber leider recht häufig erdulden muss. Durch die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, die nach einem Schadensfall erforderlich werden können, dauern die Betriebsunterbrechungen in Apotheken meist wesentlich länger als in anderen Unternehmen. Das alles berücksichtigt die handelsübliche Versicherung von der Stange aber nicht ausreichend. Aufgrund der zunehmenden Extremwetterlagen tun Apotheker und Apothekerinnen auch gut daran, sich für den Fall einer Betriebsunterbrechung gegen Elementarschäden zu versichern. Hierbei sollte man aber unbedingt auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten, da dies nicht automatisch durch den Versicherer gewährleistet ist. Reine Inhaltsversicherungen sind üblicherweise nur für kürzere Betriebsunterbrechungen geeignet. Der dafür in der Regel veranschlagte Maximalwert von einer Million Euro reicht bei längeren Schließungszeiträumen meist nicht aus. Bewährt hat sich hierbei für Apotheken ein Richtwert von etwa einem Drittel des Jahresumsatzes. Wichtig ist darüber hinaus die Zusicherung des Versicherers, dass etwa nach einem Wasserschaden die meist höheren Kosten für eine zertifizierte Sanierungsfirma übernommen werden und die Police den gesamten Zeitraum der Betriebsunterbrechung bis zur erfolgreich bestandenen Revision abdeckt. Es gibt also vieles, worauf Apotheker und Apothekerinnen beim Abschluss einer apothekengerechten Versicherung zu achten haben. Wer sich unsicher ist, dass er dabei auch wirklich den Überblick behält und lieber auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich in diesen Punkten von Fachleuten beraten lassen.

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