Einzelrisiko Reinräume

Reinräume müssen abgesichert sein


Apotheker und Apothekerinnen, die Reinräume betreiben, müssen hohe Investitionen tätigen, die sich irgendwann auch mal wieder bezahlt machen sollen. Darüber hinaus stehen sie vor der Herausforderung, die Reinräume adäquat abzusichern, denn sie müssen die Lieferverpflichtung gegenüber Patienten und Ärzten strikt einhalten. Ein schwer kranker Krebspatient kann schließlich nicht auf seine Medikamente warten. Die Lieferbereitschaft muss also seitens der Apotheke jederzeit gewährleistet sein, weil es unter Umständen keine andere Apotheke gibt, die für die jeweilige Region eine Liefergenehmigung hat.

Reinräume sind extrem sensibel, wenn es um das Raumklima geht, denn jede noch so kleine Verunreinigung, zu viel Feuchtigkeit etwa durch einen Wasserschaden oder technische Mängel im Lüftungssystem können die Produktion in der Apotheke lahmlegen. Darüber hinaus hält die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) auch noch Vorschriften bereit, die die baulichen Besonderheiten von Reinräumen regeln. Auch diese Vorgaben müssen streng eingehalten werden, was das Ganze für den Apotheken-Inhaber nicht gerade leichter macht.

Kommt es zu einem Schaden, dauert die Wiederherstellung des Reinraumes im Schnitt bis zu einem halben Jahr und verschlingt hohe Summen, sodass eine adäquate Reinraumversicherung ein absolutes Muss ist.

Standardpolice nicht ausreichend


Reinräume unterliegen einem besonderen Risikopotenzial und kommt es tatsächlich zu einem Schadensfall, stehen im Rahmen der Regulierung hohe Beträge im Raum, sodass es für Apotheker und Apothekerinnen eine echte Herausforderung ist, mit Versicherern einen geeigneten Reinraumschutz für das Betriebsunterbrechungsrisiko zu verhandeln. Eine gewöhnliche Standardpolice reicht hier bei Weitem nicht aus, sodass etwas Spezielles her muss und dazu benötigt der Apotheken-Inhaber in der Regel die Unterstützung eines Fachmannes, damit die Versicherung im Schadensfall auch wirklich greift. Die Produktion in stationären Reinräumen ist ein Einzelrisiko, das individuell abgesichert werden muss.

Wie man das Reinraumrisiko minimieren kann


Es gibt für Apotheker und Apothekerinnen jedoch eine Möglichkeit, das Reinraumrisiko und damit auch die Versicherungsprämien deutlich zu verringern, indem sie einen Vertrag zwischen zwei oder mehr Reinräume betreibenden Apotheken abschließen, der die gegenseitige Unterstützung im Schadensfall regelt. Das heißt, der Apotheken-Inhaber, dessen Reinraum durch einen Schaden lahmgelegt ist, greift auf die Hilfe der Kollegen zurück, um seine Produktion fortzusetzen. Allerdings führt diese Lösung zum Ausschluss einer längeren Betriebsunterbrechung wegen Reinraumschaden, Nichteinhaltung der Hygienegrenzwerte oder Pfusch bei der Sanierung. Letztendlich hat ein solcher Kooperationsvertrag aber den Vorteil, dass schon im Vorfeld eines möglichen Schadens Vorsorge getroffen werden kann und im Schadensfall nicht erst noch ein Kollege gesucht werden muss, der die dringend benötigten Medikamente für den betroffenen Apotheken-Inhaber produziert und liefert.

Beratung zur Versicherung von Apotheken vereinbaren


Bei der Apotheken-Versicherung gilt es einige Fallstricke zu vermeiden. Über nachfolgenden Button können Sie eine Beratung zu diesem Thema anfragen.

Markus Fischer hat 4,88 von 5 Sternen 244 Bewertungen auf ProvenExpert.com