Ermittlungsverfahren – worum es hier tatsächlich geht

Erste Regel: Hauptverfahren möglichst vermeiden


Ärzte und Zahnärzte werden besonders häufig mit Strafvorwürfen konfrontiert, da sie aufgrund umfassender rechtlicher Vorgaben und der existenziellen Bedeutung ihrer Diagnosen, Patientenaufklärungsmaßnahmen, Behandlungen und Dokumentationspflichten ständig im Fokus ihrer Patienten und der Krankenkassen stehen. Aus diesem Grund können Ärzte und Ärztinnen grundsätzlich nicht auf eine besondere Rechtsschutz-Absicherung, die im Ernstfall Schlimmeres verhindert, verzichten. Es geht ja schon damit los, dass Ärzte schnell mal in Ermittlungsverfahren geraten können, denen in der Regel fachlich komplizierte Sachverhalte zugrunde liegen. Betroffene Praxis-Inhaber kommen in solchen Fällen nicht darum herum, die Hilfe kompetenter Rechtsberater in Anspruch zu nehmen. Gegebenenfalls muss auch noch ein Gutachter hinzugezogen werden, was gerade bei Verfahren im medizinischen Kontext oft der Fall ist. Hochqualifizierte Verteidiger sind für das Ermittlungsverfahren von existenzieller Bedeutung, denn hier entscheidet sich, ob es überhaupt zu einem Hauptverfahren kommt. Also gilt es, für das Ermittlungsverfahren alle verfügbare Unterstützung zu mobilisieren, um ein eventuell anhängiges Hauptverfahren von vorneherein zu vermeiden. Das kostet nicht nur jede Menge Aufwand, sondern auch viel Geld, sodass eine adäquate Versicherung für den Praxis-Inhaber unerlässlich ist.

Höchste Alarmstufe für betroffene Ärzte


Allein die Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren überhaupt aufgenommen wird, bedeutet für Ärzte und Ärztinnen schon höchste Alarmstufe. Kommt es erst einmal zu einer Anzeige, muss die Staatsanwaltschaft unabhängig vom tatsächlichen Tatbestand bei ausreichendem Anfangsverdacht die Ermittlungen aufnehmen. Allein diese Phase ist vor allem im medizinischen Bereich langwierig und kostenintensiv. Darüber hinaus lässt sich ein Ermittlungsverfahren meist nicht ganz vor dem sozialen Umfeld eines Praxis-Inhabers verbergen. Es besteht dabei oftmals die Gefahr, dass Patienten und Medien Wind von der Angelegenheit bekommen und schnell ist der gute Ruf dahin. Letztlich steht schon an diesem Punkt die berufliche Existenz der betroffenen Ärzte und Ärztinnen auf dem Spiel.

Regel Nummer eins ist in einem solchen Fall für betroffene Praxis-Inhaber also immer die Inanspruchnahme eines Fachanwaltes für Medizin-Strafrecht, bevor in irgendeiner Form Aussagen gemacht werden. 

Alternative Lösung zum Prozess


Fast immer nehmen Ärzte und Ärztinnen, ob unschuldig oder nicht, durch die Öffentlichkeit in solchen Verfahren Schaden. Daher sind alle gängigen Verteidigungsstrategien auch darauf ausgelegt, möglichst wenig nach außen dringen zu lassen, sodass den Betroffenen ein größerer Image-Schaden erspart bleibt. Dennoch bleiben sie ohne besondere Rechtsschutzversicherung für Ärzte auf den Kosten sitzen.
Zeichnet sich jedoch im Verlauf des Ermittlungsverfahrens eine schuldhafte Beteiligung des Arztes ab, wird der kompetente Anwalt alles versuchen, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Dies geschieht meist, indem er einen Strafbefehl ins Spiel bringt. Diese Vorgehensweise birgt den Vorteil, dass weniger an die Öffentlichkeit dringt und das maximale Strafmaß bei einem Jahr Freiheitsstrafe liegt. Dieses wird in der Regel für Ärzte und Ärztinnen, die sich bis dato noch nichts haben zu Schulden kommen lassen, zur Bewährung ausgesetzt. In diesem Fall kann oftmals sogar der Praxis-Alltag weiterlaufen, ohne dass es zu hinderlichen Störungen kommt.

Das heißt nun nicht, dass nicht noch rechtliche Konsequenzen seitens der Kammer auf den betroffenen Arzt zukommen, aber das ist immer noch erträglicher, als eine anhängige Hauptverhandlung durchmachen zu müssen. 

Was noch zu beachten ist


Da diese Vorgehensweise gerade bei Ärzten und Ärztinnen häufig angewendet wird, sollte die Spezial-Straf-Rechtsschutz-Police den rechtsverbindlichen Verzicht auf die Rückerstattung der zunächst übernommenen Kosten in solchen Fällen beinhalten. Das betrifft bei Vergehen oder Verbrechen vor allem die Kosten für das gesamte Strafverfahren einschließlich der Honorar-Vereinbarungen, Gutachten und die damit verbundenen Nebenkosten.

Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass die Rechtsschutz-Police für Ärzte und Ärztinnen auch bei Verfahren mit dem Vorwurf eines Vorsatzes in Vorleistung geht, auch wenn das Geld in diesem Fall bei entsprechender Verurteilung zurückgezahlt werden muss.

Praxis-Inhaber sollten in jedem Fall auf Nummer sichergehen und eine bedarfsorientierte Analyse der bestehenden Rechtsschutz-Situation von einem Fachmann durchführen lassen, damit die jeweils passende Versicherung ermittelt werden kann. 

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Als Zertifizierter Fachberater Heilwesen (IHK) nehme ich Ihnen die Suche nach der bestmöglichen Praxisversicherung ab. Dafür greife ich auf das breite Angebot am Markt zu, nicht nur auf die Tarife eines einzelnen Versicherungskonzerns.   

Versicherungsschutz gegen Behandlungsfehler ist unverzichtbar. Eine nicht ausreichende Berufshaftpflichtversicherung hieße mit dem eigenen Vermögen zahlen zu müssen. Für die Arztpraxis, den Arzt oder seinen Mitarbeiter würde dies in der Regel den finanziellen Ruin bedeuten.  

Als niedergelassener Arzt bzw. Zahnarzt tragen Sie große Verantwortung - für Ihre Patienten und Ihre Mitarbeiter. Dabei sind Sie täglich rechtlichen Risiken ausgesetzt: Auseinandersetzungen um Honorare und Abrechnungen mit den Krankenkassen sind nur zwei Beispiele. Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung ist dafür das beste Rezept.

Die Praxisinhaltsversicherung ist sozusagen die Hausratversicherung für Ihre Arztpraxis. Sie versichern Ihr gesamtes Praxisinventar gegen Beschädigung durch fest definierte Gefahren. Meist sind dies Schäden durch Leitungswasser, Feuer oder Einbruchdiebstahl.

Die Praxisausfallversicherung zahlt bei Krankheit oder einem Unfall des Praxisinhabers sowie bei einer behördlich angeordneten Quarantäne für die Arztpraxis.

In Ihrer Arztpraxis verwalten Sie sensible Daten Ihrer Patienten. Gefährlich können dabei die Viren der digitalen Welt werden. Schlimmstenfalls müssen Sie Ihre Praxis schließen oder Schadenersatz bezahlen. Schadensummen bis in den hohen sechsstelligen Bereich sind dabei möglich. Die Cyberversicherung für Ärzte schützt Sie davor.

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