Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediziner
Weshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist
Ihr Einkommen bildet die Grundlage für Ihre gesamte Lebensführung. Brechen Ihre Einnahmen weg, weil Sie berufunfähig sind, können Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, Darlehen nicht mehr bedienen oder Ihre Familie wie gewünscht versorgen. Eine staatliche Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr. Bei der staatlichen Erwerbsminderungsrente wird nicht auf Ihren ausgeübten Beruf abgestellt, sondern geprüft, ob Sie überhaupt noch eine Tätigkeit ausüben können, die es theoretisch am Arbeitsmarkt gibt. Die Hürde für eine Leistung ist somit sehr hoch. Aber auch wenn Sie gesundheitlich so stark eingeschränkt wären, dass Sie diese Hürde nehmen können, reicht die Erwerbsminderungrente bei weitem nicht um den Lebensstandard zu halten. In vielen Fällen liegt ihre Höhe noch unter der Grundsicherung.
Als Student oder Berufsanfänger erhalten Sie zudem in der Regel ohnehin keine Erwerbsminderungsrente, da die Wartezeit nicht erfüllt ist.
Eine adäquate Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht. Zwar gibt es Absicherungen wie eine Pflegeversicherung, eine Unfallversicherung oder etwa eine Schwere-Krankheitenversicherung, aber diese decken allesamt nur Teilbereiche einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
Was die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll im Falle einer Berufsunfähigkeit Ihren Einkommensverlust kompensieren. Sofern die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, zahlt Ihr Versicherer Ihnen die versicherte monatliche Rente aus solange Sie berufsunfähig sind und maximal bis zum Ende der Versicherungsdauer. Die primäre Leistungsvoraussetzung ist, dass Sie aufgrund Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalles Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit für einen Zeitraum von voraussichtlich mindestens 6 Monaten zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Seit wenigen Jahren bieten einige Versicherer, meist optional, eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel an. Aufgrund derer kann eine Leistung bereits aufgrund einer Krankschreibung erfolgen, auch wenn die 50 Prozent Berufsunfähigkeit nicht erreicht sind.
Die Höhe der auszuzahlenden Berufsunfähigkeitsrente legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest. Der Versicherer gibt Ihnen lediglich einen Obergrenze vor, bis zu der sie bezogen auf Ihr Einkommen als angemessen erachtet wird.
Wann die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leistet
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nicht im Falle des vorsätzlichen Herbeiführens der Berufsunfähigkeit. Zudem können Versicherungsbedingungen weitere Ausschlüsse vorsehen. Beispiele hierfür können sein Verkehrsdelikte oder Terroranschläge. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Versicherer leisten werden, wenn die Versicherungsbedingungen dies erfordern, und dass Versicherer nicht leisten werden, wenn die Versicherungsbedingungen ihnen die Möglichkeit geben die Leistungspflicht zu umgehen. Achten Sie deshalb vor Vertragsabschluss unbedingt auf die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Ein Versicherer kann im Fall einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung unter Umständen leistungsfrei werden. Wann genau dies möglich ist, ist in jedem Versicherungsantrag nachzulesen. Beantworten Sie deshalb alle Risikofragen im Versicherungsantrag vollständig und wahrheitsgemäß!
Die Versicherung zahlt keine Leistung, auch keine verminderte Rente, aus, wenn weniger als 50 Prozent Berufsunfähigkeit vorliegen. Zwar gibt es mitunter alternativ zu dieser Standardregelung die Möglichkeit bei Vertragsabschluss eine Staffelregelung zu wählen. Hier würde dann bereits ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit eine gestaffelte Rente ausgezahlt werden. Von dieser Variante ist allerdings eher abzuraten, da Versicherer hier sehr genau prüfen werden, welcher Grad einer Berufsunähigkeit vorliegt. Denn jeder weitere Prozentpunkt bedeutet für den Versicherer zusätzliche Ausgaben, sprich die Bemessung des Rentenanspruchs wird kompliziert und Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert. Die volle Berufsunfähigkeitsrente wird bei dieser Variante nicht bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, sondern erst über 75 Prozent ausgezahlt. Eine angemessene Absicherungshöhe ist hiermit schwerer darzustellen. Zwischen 25 und 75 Prozent Berufsunfähigkeit wird entsprechend dem Grad der Berufsunfähigkeit geleistet.
Welche Rentenhöhe sinnvoll ist
Pauschale Aussagen zur Rentenhöhe sind grundsätzlich schwierig zu treffen. Generell ist jedoch zu empfehlen mindestens 80 Prozent, idealerweise 100 Prozent des Nettoeinkommens abzusichern. Überlegen Sie immer welche Absicherung Sie auch mittel- und langfristig benötigen, um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wenn Sie sich noch in Ihrem Studium befinden, sollten Sie bedenken, dass die Ausgaben für Wohnen, Verkehr, etc. absehbar stark ansteigen werden.
Wenn Sie derzeit kein Einkommen beziehen, können Sie sich auch nicht an der prozentualen Absicherungsempfehlung orientieren. Jeder Versicherer gibt fixe Obergrenzen vor, die ohne Angemessenheitsprüfung versichert werden können. Von Versicherer zu Versicherer schwanken diese Obergrenzen stark. So können Studenten je nach Versicherer nur 1.000 Euro oder bis zu 2.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente absichern.
Welche Tarifmerkmale Sie auf jeden Fall beachten sollten
Es gibt viele Tarifmerkmale bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie beachten sollten. Eine abschließende Aufzählung aller relevanten Punkte ist an dieser Stelle nicht möglich. Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Sie weitergehende Informationen benötigen.
Medizinische Mitwirkung
Durch die Arztanordnungsklausel wird geregelt, ob und welche ärztlichen Anordnungen Sie in einem anerkannten Leistungsfall befolgen müssen, um eine Leistung zu erhalten. Die Problematik besteht darin, dass es hier sehr unterschiedliche Interpretationen dieser Klausel geben kann.
Die Verpflichtung auf Anwendung von einfachen Hilfsmitteln oder Hilfsmitteln des täglichen Lebens schränkt die Arztanordnungsklausel auf diese Hilfsmittel ein.
Der Verzicht auf Maßnahmen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf Besserung des Gesamtzustandes bieten, grenzt diese Klausel zwar ein, es kann jedoch unterschiedliche Auffassungen darüber geben, welche Maßnahmen darunter zu verstehen sind.
Der Verzicht auf die Durchführung operativer Maßnahmen stellt klar, dass Sie keine operativen Maßnahmen befolgen müssen.
Die Ausweitung von ärztlichen Anordnungen auf Maßnahmen kann die Arztanordnungsklausel auf jede Maßnahme wie z.B. das Einhalten von Diäten erweitern. Eine klare Abgrenzung, was alles unter Maßnahmen fällt, ist nicht vorhanden und kann von den Anbietern individuell interpretiert werden.
Die Ausweitung von Ärzten auf Heilpraktiker erweitert die Arztanordnungsklausel um den Bereich der alternativen Medizin und schafft eine Vielzahl von weiteren Möglichkeiten von Anordnungen oder Maßnahmen.
Eine Entscheidung, ob und welche Behandlung durchgeführt wird, sollte ausschließlich bei Ihnen liegen. Sie sollten in der Lage sein, zum Beispiel eine Operation oder die Einnahme eines Medikamentes – aus für Sie wichtigen Gründen abzulehnen, ohne dass Sie Ihren Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsleistung verlieren.
Verkehrsdelikte
In der Regel schließen Tarife eine Leistung bei einer vorsätzlichen Ausführung oder bei einem strafbaren Versuch eines Verbrechens oder bei Vergehen vom Versicherungsschutz aus. Sie sollten darauf achten, dass Verstöße im Straßenverkehr von solchen Ausschlüssen nicht betroffen sind. Im Falle eines selbstverschuldeten Verkehrsunfalls ist es möglich, dass Sie sich im Bereich eines strafbaren Vergehens befinden, wodurch die möglichen Folgen dieses Verkehrsunfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wären.
Versicherer sehen im Bereich der Verkehrsdelikte unterschiedliche Regelungen vor. So kann sich der Versicherungsschutz auch auf fahrlässige, grob fahrlässige oder selbst vorsätzliche Verkehrsdelikte erstrecken. Auch wenn Sie eigentlich nicht vorhaben, vorsätzliche Verkehrsdelikte zu begehen, sollte Ihr Versicherungsvertrag bei diesen leisten. Denn andernfalls könnte der Versicherer Ihnen Vorsatz unterstellen und die Beweislast läge bei Ihnen.
Umorganisationsklausel
Viele Tarife sehen eine sogenannte Umorganisationsklausel vor und prüfen vor allem bei Selbstständigen, ob eine zumutbare Umorganisation des Tätigkeitsfeldes möglich ist. Diese Prüfung erfolgt in der Regel anhand der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit, der Höhe des Kapitalaufwandes, der Stellung des Betriebsinhabers und der hinnehmbaren Einkommenseinbußen. Zum Beispiel gibt es Versicherer, die in Ihren Bedingungen bezüglich der hinzunehmenden Einkommenseinbußen abstellen auf „nicht auf Dauer ins Gewicht fallend“, wodurch ein signifikanter Auslegungsspielraum besteht.
Aber nicht nur für Selbstständige ist die Umorganisationsklausel von Interesse. So gibt es unterschiedliche Regelungen, für welchen Personenkreis diese gilt. Einige Anbieter erweitern den Personenkreis beispielsweise auf Gesellschafter, Geschäftsführer, auf Arbeitnehmer mit Direktionsbefugnis oder Freiberufler.
Nachversicherungsgarantie
Gerade wenn Sie etwa im Studium zunächst eine etwas geringere Berufsunfähigkeitsrente absichern, sollten Sie darauf achten, dass der Versicherer Ihnen großzügige Nachversicherungsgarantien einräumt. Dabei geht es sowohl darum, wann Sie die bestehende Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsfragen erhöhen können, als auch um den Erhöhungsrahmen. Einige Versicherer bieten zwar zumindest mehrere Lebensereignisse als Voraussetzung für eine Nachversicherung, ermöglichen jedoch nur eine Erhöhung der bestehenden Rente um 50 Prozent oder um 250 Euro pro Ereignis.
Was Auswirkung auf den Beitrag hat
Rentenhöhe
Eine doppelte Rentenhöhe bedeutet in etwa auch den doppelten Beitrag.
Laufzeit
Die maximale und auch empfohlene Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht bis Alter 67, also bis zum Regelrenteneintritt. Mit einer kürzeren Laufzeit reduziert sich der Beitrag. Dies macht sich vor allem bei den letzten Jahren vor Renteneintritt stark bemerkbar, da in diesen Jahren die Wahrscheinlichkeit für eine Berufsunfähigkeit am höchsten ist. Dennoch sollten Sie nicht um Beitrag zu sparen eine kürzere Laufzeit wählen. Sie riskieren sonst einen Zeitraum ohne Einnahmen, den Sie insbesondere bei einer frühzeitig eingetretenen Berufsunfähigkeit in der Regel nicht werden überbrücken können.
Garantierte Rentensteigerung
Damit die Kaufkraft Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auch im Leistungsfall erhalten bleibt, sollten Sie bei Vertragsabschluss eine garantierte Rentensteigerung vereinbaren. Die Berufsunfähigkeitsrente steigt dann jedes Jahr während der Berufsunfähigkeit mindestens um den bei Vertragsabschluss fest vereinbarten Prozentsatz an. Als Prozentsatz können Sie meist einen Wert zwischen 0 und 3 Prozent wählen. Je nach Rentenhöhe macht jeder Prozentpunkt wenige Euro Beitrag im Monat aus.
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
Seit einigen Jahren bieten mehrere Versicherer optional eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit an. Diese macht je nach Versicherer einen Mehrbeitrag von vier bis zehn Prozent aus.
Krankengeschichte
Wesentlich für die Beitragskonditionen ist Ihre Krankengeschichte beziehungsweise sind die Angaben, die Sie im Rahmen der Antragsstellung tätigen müssen. Neben Leistungsausschlüssen und Ablehnungen können Versicherer Beitragszuschläge aussprechen, die bei zehn oder 25 Prozent beginnen.
Freizeitaktivitäten
Analog zu den Angaben zu Ihrer Krankengeschichte können auch Ihre Angaben zu den Freizeitaktivitäten Beitragszuschläge erforderlich machen. Entscheidend ist, welche Aktivitäten Sie bei Vertragsabschluss ausüben.
Berufliche Tätigkeit
In Abhängigkeit Ihrer bei Vertragsabschluss ausgeübten beruflichen Tätigkeit stufen die Versicherer Sie in eine bestimmte Berufsgruppe ein. Tätigkeiten mit vergleichbaren Risiken berufsunfähig zu werden, werden zu einer Berufsgruppe zusammengefasst. Je schlechter die Berufsgruppe ist, umso höher fällt der Beitrag aus, den Sie für den Versicherungsschutz zahlen müssen.
Zahlweise
Für die monatliche Zahlweise fällt gegenüber der jährlichen Zahlweise in der Regel ein Ratenzahlungszuschlag von zwei bis fünf Prozent an.
Wie die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich behandelt wird
Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherungen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Sie zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Für diese Form von Sonderausgaben gibt es jedoch Höchstbeträge. Der Höchstbetrag beträgt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte derzeit 1.900 Euro und für Selbstständige und Freiberufler 2.800 Euro pro Jahr.
Auch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen lassen sich als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Ist der genannte Höchstbetrag durch diese Sozialversicherungsbeiträge allerdings ausgeschöpft, was zumeist der Fall ist, ist eine steuerliche Geltendmachung von anderweitigen Vorsorgeversicherungen, wie zum Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht mehr möglich.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann jedoch auch in Kombination mit einer Basisrente (staatlich geförderte Altersvorsorge) abgeschlossen werden. In diesem Fall zählen die Beiträge nicht mehr zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Die Beiträge können dann analog den Beiträgen zur Basisrente steuerlich geltend gemacht werden. Zu beachten ist, dass in dieser Kombination die Berufsunfähigkeitsrente bei Auszahlung zu einem höheren Anteil versteuert werden muss.
Was bei der Kündigung sowie beim Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann in der Regel jederzeit zum Ende eines Monats ganz oder teilweise gekündigt werden. Vergewissen Sie sich dazu in den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages. Sofern vorhanden, zahlt der Versicherer Ihnen den Rückkaufswert aus. Da es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine Risikoabsicherung handelt, wird dies selten der Fall sein. Besteht ein Rückkaufswert, handelt es sich meist um einen zwei- bis dreistelligen Betrag. Eine Kündigung sollte am besten immer durch ein Einschreiben mit Rückschein oder per Fax erfolgen. So haben Sie einen schriftlichen Nachweis in Ihren Händen. Beachten Sie auch, dass nicht das Absendedatum, sondern das Eingangsdatum bei der Versicherung entscheidend für die Wahrung der Kündigungsfrist ist.
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln möchten, gilt es einige Punkte zu beachten. Vor Abschluss eines neuen Vertrages erwartet Sie wieder eine Risikoprüfung mit der Möglichkeit eines Beitragszuschlages, eines Leistungsausschlusses und einer Ablehnung. Kündigen Sie daher keinen bestehenden Vertrag vor der Annahme Ihres Versicherungsantrages durch den neuen Versicherer. Lassen Sie am besten von Spezialisten wie uns eine Risikovoranfrage durchführen, um bereits vor Stellen eines Versicherungsantrages eine konkrete Einschätzung bezüglich Ihrer Versicherbarkeit zu haben.
Je nachdem wie viel Zeit seit dem Abschluss Ihres bestehenden Versicherungsvertrages vergangen ist, müssen Sie damit rechnen, dass der Beitrag bei einem neuen Vertragsabschluss höher ausfallen kann, da Sie älter geworden sind. Dies muss jedoch nicht immer der Fall sein, da der neue Versicherer womöglich generell günstiger ist oder Ihre berufliche Tätigkeit günstiger einstuft. Gegebenenfalls verzichtet der neue Versicherer auch auf einen Beitragszuschlag, den Ihr bisheriger Anbieter mit Ihnen vereinbart hat.