Hygienesanierung in Arztpraxen

Hygieneaspekte bei Praxis-Sanierung nicht vergessen


Kommt es in einer Arztpraxis zu Großschäden etwa durch Wasser oder Feuer folgen zwangsläufig umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durch Fachleute. Doch Fachleute sind nicht gleich Fachleute, denn nicht immer verfügen die Einsatzkräfte über die erforderlichen Kompetenzen, die auch die Hygieneaspekte in Arztpraxen mit einschließen. Werden diese nämlich nicht berücksichtigt kann das für den Praxis-Inhaber schlimme Folge wie etwa lange Schließungszeiten und explodierende Kosten haben. Dazu kommt noch, dass während dieser Zeit auch die Einnahmen wegfallen und das können die betroffenen Ärzte und Ärztinnen meist nicht mehr kompensieren. Gerade bei Wasser- oder Brandschäden verschärft sich die Hygieneproblematik für Arztpraxen, die schließlich einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Hygienevorschriften unterliegen, drastisch. Dringt Feuchtigkeit in die Wände, kann es leicht zu Keim- oder Schimmelbefall kommen. Erfolgt anschließend eine unsachgemäße Sanierung, entstehen den Praxis-Inhabern unnötige Kosten für die erforderlichen Nacharbeiten. Im schlimmsten Fall ist sogar ein Rückbau der mangelhaft sanierten Bereiche erforderlich.

Wasser kann für Zahnarztpraxen zur Gefahr werden


Vor allem Zahnarztpraxen haben im Schadensfall meist mit Wasser zu kämpfen, da es für Zahnbehandlungen ständig benötigt wird und die Praxen mit deutlich mehr Wasserleitungen und Schlauchsystemen ausgestattet sind, als üblich. Zahnärzte und Zahnärztinnen laufen daher schnell Gefahr, durch die Entstehung von Biofilmen und Verkeimungen in Schwierigkeiten zu geraten. Zwar gibt es dagegen einen Versicherungsschutz, aber der greift eben nur, wenn die Wartungspflichten ausnahmslos eingehalten werden. 

Heilwesen erfordert besondere Sicherheitsmaßnahmen


Nicht alle Sanierungsunternehmen sind mit den Belangen des Heilwesens vertraut, sodass Zahnärzte und Zahnärztinnen für den Schadensfall mit einem guten Versicherungsschutz ausgerüstet sein sollten. Dabei sollte das Wasserschaden-Risiko höchste Priorität besitzen, denn für diese Art von Schaden sind Zahnarztpraxen geradezu prädestiniert. Alle heilberuflichen Unternehmen vom Krankenhaus bis zur Arztpraxis sind angehalten, bei der Auswahl von Reinigungs-, Handwerks- und Sanierungsbetrieben ihr Augenmerk vor allem auf Räume wie etwa Reinräume, Labore oder OP-Räume zu richten, die höhere Hygienemaßnahmen erfordern. Die besondere Absicherung solcher Räumlichkeiten, die von der Zutrittskontrolle und Einbruchsicherung über die Kontrolle der Stromversorgung, Temperaturüberwachung und den Schutz vor Wasserschäden durch besonders stabile Ventile bis hin zur Ausstattung der Räume mit Rauch- und Feuermeldern reicht, ist unerlässlich. Darüber hinaus sollte sich jeder Praxis-Inhaber genau darüber informieren, welche Feuerlöscher für seine Einrichtungen infrage kommen, denn hier sind die handelsüblichen Schaum- oder Pulverlöscher nicht tauglich, da diese jegliche Hygiene endgültig zunichtemachen. Es gilt das Motto - vorher erkundigen spart Kosten und Verluste. Wer ganz auf Nummer sichergehen möchte, sollte die hochsensiblen Räumlichkeiten im Rahmen einer Sicherheitsbegehung durch einen Experten prüfen lassen, um im Ernstfall gut gerüstet zu sein.

Versicherungsbedingungen versus Hygieneanforderungen


Werden bei der Schadensanierung Fehler gemacht, kann das für Praxis-Inhaber sehr teuer werden. Ärzte und Ärztinnen sollten daher immer darauf achten, dass Aufräumarbeiten nach einem Schaden immer umgehend erfolgen und die beauftragten Sanierungsfirmen nachweislich die Norm DIN EN ISO 9001 erfüllen. Das klingt plausibel und hört sich einfach an, ist es aber nicht, denn manche Versicherer stellen sich hier quer. Oft müssen vor Beginn der Aufräum- und Sanierungsarbeiten mehrere Kostenvoranschläge eingeholt werden, Die Angebote werden anschließend überprüft und in der Regel bekommt das günstigste Angebot den Zuschlag. Das dauert und man stelle sich nur vor, dass nach einem Wasserschaden die Wände feucht sind – da können lange Wartezeiten zum echten Problem werden. Dazu kommt, dass Firmen mit DIN EN ISO 9001 Zertifizierung in der Regel nicht diejenigen mit dem günstigsten Kostenvoranschlag sind. Die Folgen für die betroffenen Ärzte und Ärztinnen sind fatal – die Aufräumarbeiten beginnen mit Verspätung und der Praxis-Inhaber kann nur hoffen, dass die günstigste Firma dennoch qualifiziert genug ist, um im Rahmen der Sanierungsarbeiten keinen Hygieneschaden zu verursachen.

Doch es gibt arztgerechte Versicherungskonzepte, die bei Hygieneschäden grundsätzlich den Einsatz von hoch qualifizierten und zertifizierten Firmen erlauben. Nur so können unsachgemäße Sanierungen, die daraus resultierenden Folgeschäden und zusätzliche Kostenexplosionen von vorneherein vermieden werden.

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Die Praxisausfallversicherung zahlt bei Krankheit oder einem Unfall des Praxisinhabers sowie bei einer behördlich angeordneten Quarantäne für die Arztpraxis.

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