Leistungsstärkere Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte und Medizinstudenten

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherungssumme 7,5 Mio. Euro, 3-fach maximiert für Personen-,
    Sach- und Vermögensschäden (PSV)
  • umfassender Versicherungsschutz für die berufliche Ausbildung
  • weitreichender Versicherungsschutz für freiberufliche Nebentätigkeiten
    außerhalb des Dienstverhältnisses
  • Leistungen der Privat-Haftpflichtversicherung Premium sind inkludiert

Studenten der Medizin und Zahnmedizin mit Famulatur und Praktischem Jahr brauchen für ihre berufliche Ausbildung im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht einen umfassenden Versicherungsschutz. Denn auch wenn Sie noch kein Arzt sind: Während
der Ausbildung handeln Sie oft wie einer.

Das Gleiche gilt für den Arzt in der Ausbildung zur Erlangung der Facharztanerkennung: Hier wird für die berufliche Tätigkeit ebenfalls ein umfassender Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht benötigt – auch außerhalb Deutschlands.

In den letzten Jahren sind die juristischen Forderungen gegen Ärzte deutlich
angestiegen. Die Gründe dafür sind vielfältig: anspruchsvollere Patienten, verschärfte
Haftungsrichtlinien oder die zunehmend patientenfreundliche Rechtsprechung sind
nur einige davon.

Dies mag mit ein Grund sein, weshalb es nicht mehr viele Gesellschaften gibt, die Berufshaftpflichtversicherungen für Mediziner anbieten. Am weitesten verbreitet sind bei Studenten und Assistenzärzten sicherlich die Tarife der Deutschen Ärzteversicherung und der HDI. Bis vor Kurzem waren beiden Angebote mit Ausnahme einzelner Details nahezu identisch gestaltet. Beide sahen im beruflichen Bereich eine Versicherungssumme von 5 Millionen Euro, im privaten Bereich von 15 Millionen Euro vor, wobei letztere als Familiendeckung subsidiär gestaltet war. Subsidiär bedeutet, dass Versicherung erst dann zum Tragen kommt, wenn keine andere Versicherung leisten muss. Als Beispiel wäre hier die Privathaftpflichtversicherung der Eltern zu nennen, in der das Kind im Studium gegebenenfalls noch mitversichert ist. Dieser Umstand ist nicht grundsätzlich gegeben, da es vom Vertrag der Eltern abhängt, wie lange Kinder mitversichert sind. Mitunter endet die Mitversicherung mit Anmeldung des Erstwohnsitzes am Studienort, mitunter auch bei Erreichen eines bestimmten Alters.

Leistungsstärkere Haftpflichtversicherungstarife der HDI seit 04/2021

Unter Berücksichtigung der großen Verantwortung von angehenden Ärzten hat HDI den Haftpflichtschutz für Jungmediziner neu gestaltet und deutlich erweitert. Für einen umfangreichen Versicherungsschutz der Studenten sind auch Tätigkeiten prämienfrei
mit eingeschlossen, die außerhalb des Dienstes liegen, wie zum Beispiel OP-Assistenzen (Hakenhalter), Nachtwachen ohne ärztliche Tätigkeiten, nebenberufliche oder ehrenamtliche Rettungsdienste.

Auch für Ärzte in der Ausbildung zur 1. Facharztanerkennung wurde die Absicherung durch die gesetzliche Haftpflicht erweitert. Neben der dienstlichen Tätigkeit in einer Krankenanstalt, in einem Medizinischem Versorgungszentrum (MVZ), bei einem Arzt in
freier Praxis oder in einer Behörde sind auch freiberufliche Nebentätigkeiten wie zum Beispiel:

  • Betreuung einer Koronar-Sportgruppe,
  • Blutentnahmen,
  • Psychotherapien,
  • Impfungen,
  • Akupunkturbehandlungen,
  • medizinische Gutachten,
  • Leichenschauen,
  • kassenärztliche Bereitschaftsdienste,
  • Notarzttätigkeiten,
  • Rückholdienste sowie
  • ambulante Praxisvertretungen

an jeweils bis zu 75 Tagen bzw. Diensten prämienfrei mit eingeschlossen. Dies gilt auch für dienstliche Tätigkeiten außerhalb Deutschlands: Im Rahmen der Ausbildung sind diese für eine Dauer von bis zu 50 Monaten mitversichert.

Auch die Tätigkeit in Corona-Impf- und -Testzentren ist automatisch mitversichert.
Optional und beitragspflichtig kann die Durchführung von Faltenunterspritzungen, Stations- oder Nachtdiensten in einer Klinik sowie eine unbegrenzte Anzahl von kassenärztlichen Bereitschaftsdiensten mit eingeschlossen werden.

Mit der Produktüberarbeitung bekommen Jungmediziner einen lückenlosen Schutz ihrer Laufbahn. Abgesichert wird der vorklinische und klinische Teil des Studiums. Der Vertrag wird während der Weiterbildung zum Facharzt bequem fortgeführt und nach Abschluss
der Ausbildung erhält der Arzt einen passenden Versicherungsschutz für die gewählte Fachrichtung.

Der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht ist zudem künftig analog der Tariflinie Premium mit einer besonders hohen Versicherungssumme und vielen weiteren Top-Leistungen in dieser Absicherung mit enthalten.

Zu betonen ist, dass die Deckungssumme in der Berufshaftpflicht 7,5 Mio. Euro (3-fach maximiert) beträgt, in der Privathaftpflicht 50 Mio. Euro (3-fach maximiert), jeweils
pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Damit liegen die Versicherungssummen 50 Prozent im beruflichen Bereich sowie gute 230 Prozent beziehungsweise 400 Prozent im privaten Bereich (je nachdem, ob das Plus-Paket mitversichert wird) über den Summen des derzeitigen Paketes (Stand 05.05.2021) der Deutschen Ärzteversicherung.

Leistungsübersicht Berufs-Haftpflichtversicherung 

Allgemein

Header

Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

7,5 Mio. EUR

Jahresmaximierung (max. Ausschöpfung der vertraglichen Versicherungssumme pro Jahr)

3-fach

Versichertes Risiko

Header

Berufs-Haftpflicht für Studenten

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Tätigkeit im Rahmen des ärztlichen Ausbildungsverhältnisses (Medizinstudium / Zahnmedizinstudium / Famulatur / Praktisches Jahr), soweit hierfür weder eine anderweitige
Deckung noch Freistellungspflicht besteht

Berufs-Haftpflicht für Ärzte in der Weiterbildung (1. Facharztanerkennung / Assistenzzahnärzte)

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
aus ärztlicher Tätigkeit als angestellter
oder beamteter Arzt in einer Krankenanstalt, im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), bei
einem Arzt in freier Praxis und bei Behörden.

Regressnahme nach § 24 Soldatengesetz

Versichert

weltweite Bundeswehr-Auslandseinsätze

Versichert

Vertragslaufzeit

Header

maximale Laufzeit

bis zum Abschluss / Abbruch des Studiums bzw.
bis zur 1. Facharztanerkennung

Übergangszeit für Ärzte in der Weiterbildung

Versicherungsschutz besteht bis zu zwölf Monate nach Erlangung der Facharztanerkennung (kein Versicherungsschutz besteht in der Übergangszeit für freiberufliche /
niedergelassene oder operative Tätigkeit)

Auslandstätigkeit

Header

dienstliche Tätigkeiten im Rahmen des Ausbildungsverhätnisses außerhalb Deutschlands

bis zu 50 Monate

Versicherte freiberufliche Nebentätigkeiten bei Studenten

Header

OP-Assistenz („Hakenhalter“)

Versichert

Nacht- / Sitzwachen ohne ärztliche Tätigkeiten

Versichert

nebenberufliche / ehrenamtliche Rettungsdienste / -fahrten

Versichert, sofern die entsprechende Qualifikation vorliegt

Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen / Freundschaftsdienste im Bekanntenkreis

Versichert, im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung (Hinweis: Studenten haften nicht
analog zu approbierten Ärzten)

Versicherte freiberufliche Nebentätigkeiten bei Ärzten in der Weiterbildung (1. Facharzt-anerkennung)

Header

Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen / Freundschaftsdienste im Bekanntenkreis

Versichert

Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin

Versichert

Betreuung von Koronarsportgruppen

bis zu 75 Dienste im Jahr

Blutentnahmen

bis zu 75 Tage im Jahr

Psychotherapien

bis zu 75 Tage im Jahr

Impfungen inkl. medizinischer Reiseberatungen

bis zu 75 Tage im Jahr

Behandlung mit Akupunktur oder traditioneller chinesischer Medizin (TCM)

bis zu 75 Tage im Jahr

medizinische Gutachtertätigkeit

bis zu 75 Dienste im Jahr

Leichenschauen

bis zu 75 Tage im Jahr

Beratungen anderer Ärzte

bis zu 75 Dienste im Jahr

Hafttauglichkeitsuntersuchungen

bis zu 75 Tage im Jahr

kassenärztliche Bereitschaftsdienste, Not- und Sonntagsdienste

bis zu 75 Dienste im Jahr

Notarztdienste – keine Dienste in der Notfallambulanz von Krankenhäusern

bis zu 75 Dienste im Jahr

Begleitung von Intensivpatienten innerhalb Deutschlands

bis zu 75 Begleitungen im Jahr

Einsätze bei Sport-, Musik- und Kulturveranstaltungen (keine Betreuung von Profi- und Leistungssportlern oder exklusive Betreuungsverhältnisse)

bis zu 75 Einsätze im Jahr

eine konservative Schiffsarzttätigkeit (sofern das Schiff unter der Flagge eines Mitgliedsstaates der
Europäischen Union, der Länder Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz fährt)

bis zu 75 Tage im Jahr

Rückholdienste – ärztliche Begleitung (bei Flügen / Krankentransporten) – aus dem In- und Ausland (ausgenommen USA / US-Territorien / Kanada)

bis zu 75 Begleitungen im Jahr

ambulante Praxisvertretungen

bis zu 75 Werktage im Jahr

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Der rechtsverbindliche Inhalt des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus dem Wortlaut der jeweils aktuellen Bedingungen.

Leistungsübersicht Privat-Haftpflichtversicherung 

Leistungen

Header

Versicherungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden

50 Mio. EUR

Jahresmaximierung (max. Ausschöpfung der vertraglichen Versicherungssumme pro Jahr)

3-fach

Vorsorgeversicherung (für während der Vertragslaufzeit hinzugekommene Risiken, z. B. auch für
versicherungspflichtige Hunde)

Enthalten

versehentliche Obliegenheitsverletzung (z. B. verzögerte Schadenmeldung)

Versichert

Ansprüche wegen Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstiger Diskriminierungen

Versichert

Schäden aus Gefälligkeitshandlungen

Versichert

Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen (ohne Schäden an Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen)

bis 50.000 EUR (SB 150 EUR)

Neuwertentschädigung auf Wunsch

bis 5.000 EUR

Forderungsausfallschutz für Personen- und Sachschäden (Europa)

Versichert

Kostenübernahme Rechtsschutz bei Forderungsausfallschutz

bis 50.000 EUR

Gewaltopferschutz (vorsätzliche Personenschäden auch bei nicht ermittelbaren Tätern)

bis 50.000 EUR

Ansprüche bei Personenschäden gegenüber versicherten Personen untereinander

Versichert

Schäden durch nicht deliktfähige Kinder des Versicherungsnehmers (VN) (im Haushalt des VN lebend), auf Wunsch des VN

Versichert

Schäden durch nicht deliktfähige Kinder, für die der VN vorübergehend die Aufsichtspflicht übernommen hat,
auf Wunsch des VN

Versichert

Schäden durch nicht deliktfähige versicherte Personen auf Wunsch des VN

Versichert

Freizeit / Hobbys

Header

Private Internetnutzung / elektronischer Datenaustausch

Versichert

Fahrräder im Besitz und Gebrauch

Versichert

Elektrofahrräder im Besitz und Gebrauch bis 25 km / h (sofern nicht zulassungs- / versicherungspflichtig)

Versichert

Ausübung von Sport (Hinweis: Für Jagdtätigkeiten ist eine spezielle Versicherung erforderlich.)H

Versichert

Halten und Benutzen von Flugmodellen mit Motor im eigenen Besitz, z. B. Modellflugzeuge, Drohnen und andere Multikopter (erlaubte private Nutzung in Deutschland)

Versichert, sofern Fluggewicht unter 5 kg, (Sach- und Personenschäden bis 5 Mio. Euro, Vermögensschäden bis 100.000 Euro)

Ruder-, Paddelboote sowie fremde Segelboote (jeweils ohne Motor)

Versichert

eigene Windsurfbretter einschließlich Kitesurf-Geräten bis zu einer Leinenlänge von 30 m

Versichert

Kitebuggys und Kiteboards mit einer Leinenlänge von bis zu 30 m

Versichert

Besitz und Gebrauch eines eigenen Segelboots

bis 25 m2 Segelfläche

Besitz und Gebrauch eines eigenen Motorboots

bis 15 PS

Mietsachschäden an Einrichtung in Hotels, Ferienwohnungen usw.

Versichert

Fahrzeuge

Header

Krankenfahr- oder Elektrorollstühle (sofern nicht zulassungs- und versicherungspflichtig)

Versichert

nicht selbstfahrende Kleingeräte (z. B. Rasenmäher)

Versichert

auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kraftfahrzeuge (Kfz)

Versichert

Be- und Entladeschäden Kfz

bis 10.000 EUR (SB 150 EUR)

Betankungsschäden bei geliehenen oder gemieteten Kfz

bis 3.000 EUR (SB 150 EUR)

Übernahme des Vollkasko-Selbstbehalts bei Schäden an bzw. durch geliehene Kfz

bis 2.000 EUR (SB 150 EUR)

Tiere

Header

nicht gewerbsmäßiges Hüten fremder Hunde oder Pferde, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht

Versichert

Halten und Hüten von einem Blindenführ-, Assistenz- oder Behindertenbegleithund

Versichert

Halten und Hüten zahmer Haustiere (außer Hunden, Pferden)

Versichert

Beruf und Ehrenamt

Header

ehrenamtliche Tätigkeit, keine verantwortliche Tätigkeit (z. B. Vorstand)

Versichert

Sachschäden gegenüber Arbeitskollegen bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit

Versichert

Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit

Versichert bis 10.000 EUR (SB 150 EUR)

Schlüsselverlustrisiken

Header

Verlust von fremden privaten Schlüsseln (z. B. Schlüssel einer Mietwohnung)

Versichert

Verlust von fremden beruflichen / ehrenamtlichen Schlüsseln

Versichert

Verlust von Schlüsseln privat gemieteter, fremder Fahrzeuge

Versichert (SB 150 EUR)

Verlust von Schlüsseln des Dienstwagens

Versichert (SB 150 EUR)

Wohnen / Immobilien

Header

selbst genutzte Wohnung

Versichert

selbst genutztes Einfamilienhaus einschließlich Gärten, Garagen sowie eines Teichs, Swimmingpools und Biotops

Versichert

selbst genutztes Zweifamilienhaus inklusive der Vermietung einer Wohneinheit einschließlich Gärten, Garagen
sowie eines Teichs, Swimmingpools und Biotops

Versichert 

selbst genutzte Ferienwohnung, Wochenend- oder Ferienhaus (In- / Ausland)

Versichert 

Besitz von Fotovoltaik- sowie Solaranlagen zu den versicherten Immobilien inklusive
Einspeisung in ein öffentliches Stromnetz

Versichert 

Geothermie-Anlagen zu den versicherten Immobilien

bis 1 Mio. EUR

Sachschäden durch häusliche Abwässer

Versichert 

Sachschäden durch allmähliche Einwirkung

Versichert 

Baumaßnahmen an versicherten Immobilien und Grundstücken (im In- und Ausland) inklusive Bauhelfern, sofern für diese kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.

bis 500.000 EUR Bausumme

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Der rechtsverbindliche Inhalt des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus dem Wortlaut der jeweils aktuellen Bedingungen.

Beiträge


Nach wie vor sind die beiden Pakete für Medizinstudenten und Assistenzärzte in der Weiterbildungszeit zur ersten Facharztanerkennung sehr preiswert gestaltet, trotz der sehr umfangreichen Leistungserweiterungen. So liegt das Paket für Medizinstudenten bei 9,52 Euro/Jahr, das Paket für Assistenzärzte in der Weiterbildungszeit zur ersten Facharztanerkennung bei 69,02 Euro/Jahr. Assistenzzahnärzte in der Vorbereitungszeit zur Erlangung der kassenzahnärztlichen Zulassung bzw. in der Ausbildung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder Kieferorthopädie liegen ebenfalls bei 69,02 Euro/Jahr. 

Beiträge

Header

Medizinstudenten

9,52 Euro/Jahr

Assistenzärzte in der Weiterbildungszeit zur ersten Facharztanerkennung

69,02 Euro/Jahr

Assistenzzahnärzte in der Vorbereitungszeit zur Erlangung der kassenzahnärztlichen Zulassung bzw. in der Ausbildung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie oder Kieferorthopädie

69,02 Euro/Jahr

Zum Vergleich:

Das Paket für Medizinstudenten der Deutschen Ärzteversicherung liegt regulär bei 11,90 Euro/Jahr. Allerdings wird bei bestehender Mitgliedschaft im Marburger Bund der Beitrag von diesem übernommen, so dass das Haftpflichtpaket letztlich für die Medizinstudenten kostenfrei ist. Für Ärzte ist die Mitgliedschaft im Marburger Bund, anders als für Medizinstudenten, beitragspflichtig. Für Assistenzärzte in der Weiterbildungszeit zur ersten Facharztanerkennung liegt das Haftpflichtpaket bei der Deutschen Ärzteversicherung eigentlich bei ca. 111 Euro/Jahr. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit einen Rabatt von 15 Prozent über die jeweilige Ärztekammer zu erhalten, so dass sich der Beitrag inklusive Plus-Paket (sollte immer mitversichert werden) auf etwa 95 Euro/Jahr reduziert. Besteht eine Mitgliedschaft im Marburger Bund liegt der Versicherungsbeitrag inklusive Plus-Paket bei 56,- Euro/Jahr. 

So oder so sprechen wir hier über Versicherungsbeiträge, die nicht ausschlaggebend sein sollten. Im Vordergrund sollte eine möglichst hochwertige und umfassende Absicherung stehen. 

Umstellung bestehender Verträge


Bestehende Haftpflichtpakete der HDI für Medizinstudenten oder Assistenzärzte in der Weiterbildungszeit zur ersten Facharztanerkennung können leider nicht umgehend auf die neuen, leistungsstärkeren Pakete umgestellt werden, sondern müssten regulär gekündigt werden. Die neuen Tarife können dann nahtlos anschließen. 

Fazit


Der neue Versicherungsschutz der HDI bündelt sowohl private als auch berufliche Haftpflichtrisiken. Die Versicherungssumme im beruflichen Bereich beträgt 7,5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, und damit 50% Prozent mehr als das derzeitige Vergleichsprodukt der Deutschen Ärzteversicherung.

Der Versicherungsvertrag kann zu Beginn der Weiterbildungszeit zum Facharzt jederzeit bequem umgestellt werden. Versichert ist dann nicht nur die berufliche Tätigkeit als angestellter Arzt, sondern auch gelegentlich außerdienstliche Arbeiten wie zum Beispiel ambulante Praxisvertretungen oder Not- und Sonntagsdienste. Unabhängig davon, ob danach eine Neiderlassung kommt oder die Tätigkeit in einem Krankenhaus fortgesetzt wird, bietet die HDI weiterhin den passenden Versicherungsschutz für die jeweilige Fachrichtung.

Dennoch ist eine Beratung durch einen Spezialisten für diese Berufsgruppen und den Bereich Haftpflichtversicherung unerlässlich. Dieser Artikel kann und soll eine Beratung nicht ersetzen und stellt keine Produktempfehlung dar.

Beratung zur Berufshaftpflichtversicherung vereinbaren


Als Zertifizierter Fachberater Heilwesen (IHK) nehme ich Ihnen die Suche nach dem passenden Versicherungsschutz ab. Dafür greife ich auf das breite Angebot am Markt zu, nicht nur auf die Tarife eines einzelnen Versicherungskonzerns.   

Versicherungsschutz gegen Behandlungsfehler ist unverzichtbar. Eine nicht ausreichende Berufshaftpflichtversicherung hieße mit dem eigenen Vermögen zahlen zu müssen. Dies kann im Ernstfall den finanziellen Ruin bedeuten.  

10%

Deckungssummen

Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist in der Regel auf das Dreifache dieser Deckungssumme begrenzt.

Allgemeine Angaben (zwingend zu beantworten)

Falls ja, wird ein Ergänzungsbogen zur Auslandstätigkeit benötigt.

Falls ja, wird ein Ergänzungsbogen für die Betreuung von Profi- und Leistungssportlern benötigt.

Hierzu zählen Brustkorrekturen, Bauchdeckenplastik, Liposuktionsbehandlungen (Fettabsaugungen), Gesäß- und Reithosenplastik, Operative Komplett-Face-Liftings, Intimoperationen, nicht medizinisch indizierte bariatrische Eingriffe. Für sonstige medizinisch nicht indizierte Behandlungen gilt: Für rein kosmetisch indizierte Behandlungen und Eingriffe, die aus ästhetischen Gründen zur Beseitigung von Schönheitsfehlern vorgenommen werden und nicht der Verbesserung von körperlichen Funktionen dienen, besteht für Ärzte Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung gewährleistet wird und die Dokumentierung mit Hilfe der Aufklärungsbogen der Firmen „proCompliance“ oder „Diomed“ erfolgt. Zusätzlich gilt für Zahnmediziner: Zu beachten ist hierbei jedoch, dass lediglich Behandlungen, die für den Zahnarzt gemäß Zahnheilkundegesetz zulässig sind, durchgeführt werden dürfen. Nicht zulässige Behandlungen sind nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Wir empfehlen, die Zulässigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit ggf. mit der Bundeszahnärztekammer zu klären.

Niedergelassene Ärzte / Zahnärzte

* Bitte gesonderte Risikoanalyse ausfüllen. ** Für Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung bitte eine gesonderte Risikoanalyse ausfüllen.

3. Job-Sharing-Partner

4. Ihre berufliche Tätigkeit

* Bei stationären konsiliarärztlichen/honorarärztlichen Tätigkeiten bitte den Ergänzungsbogen für stationäre konsiliarärztliche/honorarärztliche Tätigkeiten einreichen. Bei Outsourcing eines gesamten Krankenhausbereichs bitte den Kooperationsvertrag mit dem Krankenhaus einreichen.

* Bei stationären konsiliarärztlichen/honorarärztlichen Tätigkeiten bitte den Ergänzungsbogen für stationäre konsiliarärztliche/honorarärztliche Tätigkeiten einreichen. Bei Outsourcing eines gesamten Krankenhausbereichs bitte den Kooperationsvertrag mit dem Krankenhaus einreichen.

5. Ihre Patientenaufklärung

6. Ihre angestellten Fachärzte / Zahnärzte

Angestellte Fachärzte/Zahnärzte

Angestelltes Medizinisches Fachpersonal und nichtärztliche Praxisassistenten, Ärzte in der Ausbildung ohne Facharztanerkennung, Medizinstudenten, Praktikanten (weisungsgebunden) und bis zu zwei angestellte Fachärzte – bei gleichem Fachgebiet und gleicher bzw. geringerer Tätigkeitseinstufung oder Jobsharing-Angestellte – sind prämienfrei mitversichert. Gilt nicht für Jobsharing-Partner, Kinderwunschzentren, medizinische Laboratorien und Pathologiepraxen.) Hinweis: Die prämienfreie Mitversicherung angestellter Ärzte ist auf maximal 4 je Berufsausübungsgemeinschaft begrenzt.

7. Ihre Fachgebietsspezifika

Anästhesiologie

Augenheilkunde

Chirurgie/Orthopädie und Unfallchirurgie/Orthopädie

Voraussetzung ist ein umfassendes Aufklärungsgespräch inkl. Dokumentation mit Hilfe der Systeme von proCompliance und/oder Diomed

Dermatologie

Gynäkologie

Innere Medizin und Allgemeinmedizin/Allgemeinmedizin

Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie

Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie

Kinder- und Jugendmedizin:

Pathologie/Laboratoriumsmedizin (medizinische Laboratorien)

Versicherungsschutz wird nur solchen Laboratorien geboten, die keine Pränataldiagnostik, Fruchtwasseruntersuchungen usw. vornehmen.

Physikalische und Rehabilitative Medizin

Zahnärzte/Fachzahnärzte für Oralchirurgie/Kieferorthopäden

In der Regel eigener Betriebshaftpflicht-Vertrag erforderlich.

Ärzte/ Zahnärzte im Dienst- oder Anstellungsverhältnis

Ärzte/Zahnärzte ohne Dienst- und Anstellungsverhältnis

Ihr gewünschter Versicherungsschutz

*Bei stationären und konsiliarärztlichen/honorarärztlichen Tätigkeiten ist ein Ergänzungsbogen für stationäre konsiliarärztliche/honorarärztliche Tätigkeiten auszufüllen.

*Bei stationären und konsiliarärztlichen/honorarärztlichen Tätigkeiten ist ein Ergänzungsbogen für stationäre konsiliarärztliche/honorarärztliche Tätigkeiten auszufüllen.

Ärztliches Restrisiko

Ärzte/ Zahnärzte in der Ausbildung

1. Humanmediziner

1.a. Medizinstudent

1.b. Assistenzarzt ohne Gebietsbezeichnung – in der 1. Facharztausbildung

Ihr gewünschter Versicherungsschutz:

* Voraussetzung: Mit Ausnahme von einer notärztlichen Erstversorgung werden keine operativen Eingriffe vorgenommen. Der Versicherungsnehmer ist nicht allein als Arzt (z. B. in ein Privat- oder Belegklinik) tätig und ein Facharzt befindet sich in Rufbereitschaft.

* Voraussetzung: Mit Ausnahme von einer notärztlichen Erstversorgung werden keine operativen Eingriffe vorgenommen. Der Versicherungsnehmer ist nicht allein als Arzt (z. B. in ein Privat- oder Belegklinik) tätig und ein Facharzt befindet sich in Rufbereitschaft.

** Bei sonstigen freiberuflichen Nebentätigkeiten ist die Risikoanalyse für freiberufliche Nebentätigkeiten von Assistenzärzten in der Weiterbildung einzureichen.

2. Zahnmediziner

Deckungserweiterungen, sonstige Risiken

Vorversicherung (zwingend zu beantworten)

Bitte geben Sie alle Inanspruchnahmen an, auch laufende Verfahren die vor Gericht oder bei der Gutachterstelle im Schlichtungsverfahren offen sind. Geben Sie auch alle Fälle an, die ohne eine Zahlung (zu Ihren Gunsten) geschlossen wurden. Bitte beachten Sie: Bei einer Falschangabe ist der Versicherer zum Rücktritt wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung berechtigt.

Kontaktdaten

Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Des Weiteren gestatte ich, dass die erfassten Daten nebst etwaigen Anlagen mittels unverschlüsselter E-Mail - auch über Dienstleister - an Versicherungsunternehmen zur Prüfung und Angebotserstellung weitergeleitet werden. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

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