Liquiditätsversicherung für Apotheken

Lächelnder Apotheker


Der Versicherungsmarkt bietet Apothekern und Apothekerinnen zahlreiche Möglichkeiten, den eigenen Schutz, den der Mitarbeiter und der Apotheke sinnvoll zu gestalten. Darüber hinaus gilt es, unvorhergesehene Vermögensschäden beispielsweise durch einen längeren krankheitsbedingten Ausfall des Inhabers oder eine Betriebsunterbrechung ausreichend zu versichern.
Wenn es um die Apothekenversicherung geht, sind Betriebshaftpflicht- und Inhaltsversicherung ohne Zweifel die Kernthemen. Doch auch die Menschen, die dort arbeiten, sollten in einer gut strukturierten Apotheken-Versicherung berücksichtigt werden. Das gilt vor allem für einen angemessenen Schutz gegen eine mögliche Berufsunfähigkeit des Apothekeninhabers. Rechtsschutz, Altersversorgung und Vertreterkostenschutz sind weitere wichtige Bereiche, die versicherungstechnisch abgedeckt sein sollten.

Liquidität muss gesichert sein


Wo Menschen arbeiten, werden auch Fehler gemacht. Das ist immer ärgerlich und kann darüber hinaus für den Apothekeninhaber auch sehr teuer werden. Kommt es etwa aufgrund einer vermeintlich falschen Beratung bei einer Kundin zu einer ungewollten Schwangerschaft, fällt dies in Deutschland unter die Rubrik Vermögensschäden. Solche Vermögensschäden sind aber in den meisten Standardpolicen explizit ausgeschlossen, sodass der Betroffene selbst auf den Kosten sitzen bleibt.

Versicherungen von der Stange sind daher für Apotheker und Apothekerinnen ungeeignet. Wer eine Apotheke betreibt, muss auf eine apothekengerechte Police zurückgreifen, um Menschen und Vermögen adäquat zu versichern. Dabei sind Recht, Gesundheit und Liquidität die wichtigsten Bereiche, deren Absicherung an die berufsspezifischen Anforderungen von Apotheken angepasst werden muss. Da Apotheker und Apothekerinnen in der Regel keine Versicherungsexperten sind, sollte zur Auswahl einer geeigneten Police ein Fachmann für Apothekenversicherungen hinzugezogen werden.

Rechtsschutz gibt Sicherheit


Der Beruf des Apothekers birgt ganz spezielle rechtliche Risiken. Da reicht schon der Vorwurf, ein falsches Medikament abgegeben zu haben, um den Apothekeninhaber in Schwierigkeiten zu bringen. Arzneimittelverwechslungen sind darüber hinaus der beste Nährboden für den Vorwurf der Körperverletzung seitens der Kundenanwälte. Eine marktübliche Rechtsschutzpolice hilft dem betroffenen Apothekeninhaber in diesem Fall nicht weiter. Damit der Versicherungsnehmer im Schadensfall sofort auf seine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen kann, muss ein spezieller Strafrechtsschutz in die Police integriert werden.

Gehen beispielsweise wichtige Daten aufgrund einer Cyberattacke verloren, bewegt sich der Apothekeninhaber rechtlich ebenfalls auf dünnem Eis. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung sieht in solchen Fällen nämlich hohe Strafzahlungen vor. Darüber hinaus kann es gerade beim Verlust personenbezogener Daten schnell zu komplizierten juristischen Verfahren kommen. Das heißt, die betroffenen Apothekeninhaber müssen auf Apothekenrecht spezialisierte Anwälte und Gutachter beauftragen. Doch die für solche Experten anfallenden Kosten übersteigen in der Regel den Erstattungsbetrag der meisten Rechtsschutzversicherungen. Daher sollten selbstständige Apotheker und Apothekerinnen ihre Policen vom Fachmann prüfen lassen und entsprechend aufstocken.

Apothekenspezifische ‚Katastrophenfälle‘


Eine häufig unterschätzte Gefahr ist die Betriebsunterbrechung nach einem Schadensfall. Apotheken müssen nach größeren Schäden in der Regel länger geschlossen bleiben als die meisten anderen Unternehmen. Die Gründe dafür sind hohe Hygieneanforderungen und die vor der Wiedereröffnung von Apotheken erforderlichen Revisionen.

Vor allem Reinräume sind aus Sicht der Versicherer sehr spezielle Risiken, die separat abgesichert werden müssen. Die Wiederherstellung eines Reinraumes nach Schadenseintritt ist nicht nur kostenintensiv, sondern auch zeitaufwendig. Bis ein solcher Raum wieder einsatzbereit ist, vergeht im Durchschnitt ein halbes Jahr. Während dieser Zeit muss die Apotheke geschlossen bleiben, sodass die Betriebseinnahmen bei weiterlaufenden Kosten ausbleiben. Dieses Szenario muss adäquat abgesichert sein, da der betroffene Apothekeninhaber ansonsten auf immensen Kosten sitzen bleibt.
Ein weiteres Horrorszenario für Apotheker und Apothekerinnen ist die Unterversicherung, die im Schadensfall ein besonderes Liquiditätsproblem darstellt. Hat der Inhaber den Apothekenwert bei seiner Versicherung niedriger angegeben, als dieser tatsächlich ist, kann der Versicherer die Zahlung im Schadensfall entsprechend reduzieren. In dieser Hinsicht stellt vor allem das Apothekenlager ein großes Problem dar, denn hier kommt es zu ständigen Schwankungen im Bestand und damit auch im Wert. Herkömmliche Policen berücksichtigen diese Tatsache jedoch in der Regel nicht. Apotheker und Apothekerinnen sollten darauf achten, dass ihre Versicherung in der Police auf Unterversicherungsklauseln verzichtet, um dieses unnötige Ärgernis zu vermeiden.

Geräte und sonstige Gegenstände, die durch den Eintritt eines Schadens unbrauchbar geworden sind, werden gemäß den Versicherungsbedingungen in der Regel zum Neuwert ersetzt. Diese Regelung verspricht dem Apothekeninhaber Sicherheit, die so jedoch in der Realität meist nicht gewährleistet wird. Der Grund dafür ist die sogenannte 40-Prozent-Klausel. Diese besagt, dass versicherte Objekte, deren Wert durch Gebrauch unter 40 Prozent des Neuwertes gesunken ist, nur noch zum niedrigeren Zeitwert ersetzt werden. Die verbleibende Kostendifferenz bleibt wieder einmal am Apothekeninhaber hängen, sofern er gegen dieses Dilemma nicht zusätzlich abgesichert ist.
Eigenschäden sind ebenfalls bei den meisten Inhalts- und Werteversicherungen ausgeschlossen. Im Schadensfall kann dies für Apotheker und Apothekerinnen sehr teuer werden. Während die Haftpflicht die Schäden Dritter abdeckt, werden eigene Schäden an Möbeln, Einrichtung und Technik nicht ersetzt, wenn die Police nicht entsprechend erweitert wird.

Gehen in der Apotheke Rezepte verloren, ist das so, als würde man bares Geld zum Fenster hinauswerfen. Werden diese samt Safe gestohlen oder sind sie womöglich bei einem Feuerschaden verbrannt, hat der Apothekeninhaber ein Problem. Wurden die Rezepte von der Abrechnungsstelle schon erfasst, werden sie irgendwann erstattet, während alle anderen neu ausgestellt werden müssen. Das bedeutet in beiden Fällen jede Menge Stress und kostet sowohl Zeit als auch Geld. Doch auch diese Risiken lassen sich zusätzlich versichern.

Mitarbeiter in der Apotheke nicht vergessen


Wer eine Apotheke betreibt, braucht engagierte und kompetente Mitarbeiter, denn die Arbeit im Apothekenalltag erfordert jede Menge Konzentration. Darüber hinaus ist eine hohe Kundenorientierung von großer Wichtigkeit. Kunden wenden sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter, wenn sie Hilfe benötigen. Rezepte sind oftmals schwer zu entziffern, müssen von den Mitarbeitern aber dennoch korrekt bearbeitet werden. Dazu kommen noch Büroarbeiten, die mit Sorgfalt zu erledigen sind, und auch die Arbeiten im Lager und Labor müssen reibungslos funktionieren. Hohe Personalfluktuationen sind daher im Apothekenalltag eher hinderlich und bringen so manchen Apothekeninhaber in ernsthafte Schwierigkeiten. Gute Mitarbeiter sind nicht so leicht zu finden, und läuft mit dem vorhandenen Personal alles optimal, muss der Chef sich auch mal etwas einfallen lassen, damit das so bleibt. Dazu können beispielsweise Absicherungslösungen wie etwa eine für beide Seiten nützliche betriebliche Altersvorsorge und Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter beitragen. Zwar ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) seit 2012 Bestandteil der Tarifverträge für Apotheken, aber bAV ist noch längst nicht gleich bAV. Hier muss der Apotheker eine optimale Lösung finden, die ihn nicht übermäßig viel kostet, aber dennoch alle Vorteile für die Mitarbeiter bereithält. Haben alle Mitarbeiter eine optimale bAV-Zusage erhalten, sinken die Lohnnebenkosten. Auf diese Beiträge entfallen nämlich weder Steuern noch Sozialabgaben.

In der Regel müssen Apothekenmitarbeiter auch schon einmal Dienstreisen mit dem eigenen Auto absolvieren. Egal, ob sie zu Weiterbildungsmaßnahmen fahren, die Geldeinnahmen zur Bank bringen oder nach Feierabend auf dem Heimweg noch schnell Medikamente ausliefern, muss eine Dienstreisekaskoversicherung her. Kommt es bei Fahrten im Auftrag der Apotheke zu einem Unfall, ist der Apothekeninhaber gesetzlich verpflichtet, die durch den Unfall entstandenen Kosten zu ersetzen. Ohne entsprechende Versicherung muss der Betroffene tief in die eigene Tasche greifen und das muss nicht sein.

Apothekeninhaber muss adäquat abgesichert sein


Doch nicht nur die Mitarbeiter müssen ausreichend abgesichert sein, sondern auch der Apothekeninhaber selbst. Wird der Chef krank oder Opfer eines Unfalls, muss die Apotheke geschlossen bleiben, wenn er ausfällt. Das führt zum Verlust der Einnahmen und meist geht auch ein Teil des Kundenstammes verloren, wenn die Ausfallzeit einen längeren Zeitraum umfasst. Damit das nicht passiert, muss der Apothekeninhaber in solchen Fällen einen Vertreter einsetzen. Das kann ein qualifizierter Mitarbeiter, der entsprechende Mehrstunden leistet, oder ein externer Apotheker sein. In beiden Fällen kommen höhere Kosten auf den Apothekeninhaber zu, sodass die Police einen Vertreterschutz beinhalten sollte.

Darüber hinaus ist für den Apothekeninhaber auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung unerlässlich. Wird er von heute auf morgen durch Krankheit oder Unfallfolgen berufsunfähig, ändert sich sein Alltag drastisch. Die Apothekeneinnahmen bleiben aus und wer sich nur auf die Leistungen der Kammer verlässt, verliert dazu noch seine Approbation. Damit die Liquidität bei schweren Erkrankungen dennoch gesichert ist, empfiehlt sich in Kombination mit der Berufsunfähigkeitsversicherung noch eine Dread-Disease-Police. Diese schützt den Betroffenen vor dem finanziellen Ruin, wenn er schwer erkrankt ist. Die Versicherung zahlt eine vereinbarte Summe aus, wenn eine im Vertrag aufgeführte schwere Krankheit diagnostiziert wird. In der Regel muss die Erkrankung jedoch einen bestimmten Schweregrad erreicht haben, bevor der Versicherer zahlt.

Finanzierungen für Apotheke regelmäßig überprüfen


Apotheker und Apothekerinnen schaffen im Verlauf ihres Berufslebens einige Dinge an, auf die Apotheken in der Regel nicht verzichten können. Teure Geräte wie etwa Kommissionierer und Lieferfahrzeuge, Umbaumaßnahmen oder die Eröffnung weiterer Filialen werden finanziert und die abgeschlossenen Verträge wandern in einen Ordner. Die meisten Apothekeninhaber belassen es dabei und kontrollieren ihre Verträge und Konditionen nie wieder. Doch wer seine Finanzierungen nicht regelmäßig vom Fachmann überprüfen lässt, verliert unter Umständen einen Teil seiner Liquidität. Das muss nicht sein, denn wer den Überblick behält, kann oftmals viel Geld sparen, das an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden kann.

Apotheker und Apothekerinnen haben bei der Wahl ihrer Police viele Punkte zu beachten, sodass der Überblick schnell verloren gehen kann. Was ist wirklich wichtig? Was ist zu berücksichtigen und wie lassen sich mögliche Versicherungslücken aufdecken? Diese Fragen lassen sich am besten mithilfe eines Experten für Apothekenversicherungen beantworten. Hier ist guter Rat nicht teuer, Lücken in der Police aber unter Umständen schon.

Beratung zur Apotheken-Versicherung vereinbaren


Natürlich ist für die regelmäßige Überprüfung Ihrer Apotheken-Versicherungen und zur Beantwortung dieser zentralen Fragen Kompetenz und Zeit nötig.

Aus diesem Grund benötigen Sie nicht nur Versicherungen, die möglichst alle apotheken-spezifischen Risiken abdecken, sondern auch einen Ansprechpartner, der Ihnen diesen Aufwand abnimmt, sich im Schadenfall kümmert und auf Ihren Berufsstand spezialisiert ist, eben einen zertifizierten Fachberater Heilwesen (IHK).

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