Nettovergleich GKV vs. PKV

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist für Ärztinnen und Ärzte nicht nur eine Frage der medizinischen Versorgung, sondern immer auch eine langfristige finanzielle Entscheidung. Was dabei häufig unterschätzt wird: Ein reiner Vergleich von Bruttobeiträgen oder aktuellen Monatsbeiträgen führt fast zwangsläufig zu falschen Schlussfolgerungen. Entscheidend ist nicht, was eine Absicherung kostet, sondern was sie Sie nach Steuern tatsächlich belastet – heute, in unterschiedlichen Lebensphasen und im Ruhestand.

Genau hier setzen wir als auf die private Krankenversicherung spezialisierte Versicherungsmakler für Ärzte an. Für unsere Mandanten erstellen wir eine detaillierte, individuelle Nettobetrachtung nach Steuer, die eine gesetzliche Krankenversicherung – sinnvoll ergänzt durch private Krankenzusatzversicherungen – einer privaten Krankenversicherung gegenüberstellt. Diese Betrachtung erfolgt nicht pauschal, sondern exakt auf die persönliche Einkommenssituation, den Familienstand und die berufliche Perspektive zugeschnitten.

Ein wesentlicher Bestandteil unserer Analyse ist die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensmodelle. Wir betrachten die Situation unserer Mandanten sowohl ohne Kinder als auch unter der Annahme, dass ein oder mehrere Kinder vorhanden sind. Gerade für Ärztinnen und Ärzte mit hoher Einkommensdynamik verändert sich die finanzielle Bewertung erheblich, wenn Familienversicherung, Kinderbeiträge in der PKV, Arbeitgeberzuschüsse oder steuerliche Effekte einbezogen werden. Wer diese Faktoren nicht sauber durchrechnet, trifft seine Entscheidung auf unvollständiger Basis.

Darüber hinaus beziehen wir konsequent die Situation im Ruhestand in die Gegenüberstellung ein. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden im Alter nicht nur gesetzliche Renten, sondern nahezu alle Einkünfte – etwa Versorgungswerksrenten, private Renten, Kapitalerträge oder Mieteinnahmen – verbeitragt. In der privaten Krankenversicherung hingegen bleibt der Beitrag einkommensunabhängig, Altersrückstellungen wirken beitragsstabilisierend und steuerliche Effekte verändern den tatsächlichen Nettoaufwand erheblich. Ohne diese langfristige Perspektive lässt sich nicht seriös beurteilen, welche Absicherung finanziell tragfähig ist.

Erst durch diese ganzheitliche Nettobetrachtung wird klar, ob die private Krankenversicherung in der individuellen Situation nicht nur bessere, vertraglich garantierte Leistungen bietet, sondern auch langfristig wirtschaftlich sinnvoll ist. Gleichzeitig zeigt sie auf, in welchen Konstellationen die gesetzliche Krankenversicherung – gegebenenfalls ergänzt um Zusatzversicherungen – die passendere Lösung sein kann. Genau diese Ehrlichkeit unterscheidet eine fundierte Beratung von pauschalen Empfehlungen.

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ohne eine solche detaillierte Nettobetrachtung gleicht daher einem Blindflug. Wer sich allein auf grobe Faustformeln, Beitragsvergleiche oder allgemeine Aussagen verlässt, blendet steuerliche Effekte, Familienkonstellationen und die Ruhestandsphase aus – mit potenziell gravierenden finanziellen Folgen. Als Arzt würden Sie eine Therapie nicht ohne fundierte Diagnose beginnen. Genauso wenig sollte eine Entscheidung über die Krankenversicherung ohne eine saubere finanzielle Analyse getroffen werden.

Fazit


Unsere Mandanten entscheiden sich bewusst für eine Zusammenarbeit mit uns. Sie erhalten nicht "nur" eine fundierte, anonyme Risikovoranfrage sowie eine tiefgehende, transparente Gegenüberstellung der Leistungen, sondern eine realistische, belastbare Einschätzung des tatsächlichen Nettoaufwandes – heute, mit Familie und im Alter. Erst auf dieser Grundlage lässt sich verantwortungsvoll beurteilen, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll ist oder nicht.

Beratung Private Krankenversicherung


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Berechnungsvorgaben

Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer) des Krankenhauses in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet das Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen an: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte (Chefarztbehandlung).

Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen Selbstbehalt-Stufen an.

Die Krankentagegeldversicherung leistet erst, wenn der Versicherte eine bestimmte Zeit lang arbeitsunfähig gewesen ist. Diese Wartezeit zwischen Arbeitsunfähigkeit und Leistungsbeginn wird als Karenz bezeichnet und entspricht einer Selbstbeteiligung bei Selbstständigen. Bei Angestellten ist eine Absicherung nicht vor dem 43. Tag möglich, weil der Arbeitgeber bis dahin eine Entgeltfortzahlung leistet. Danach erst leistet die Versicherung ein Krankentagegeld, das meist um ein Viertel niedriger als das Gehalt des Versicherungsnehmers liegt. Arbeitsunfähigen Selbstständigen dagegen droht der sofortige Verdienstausfall, weshalb es bei ihnen keine festgelegte Mindest-Karenz gibt.

Im Rahmen eines Beitragsentlastungsprogrammes durch spezielle Tarife, zahlt der PKV-Versicherte in jungen Jahren einen zusätzlichen Beitrag. Dieser wird für eine Beitragsreduzierung im Alter eingesetzt. Die Beitragsentlastungsprogramme sind als integrierter Bestandteil der Krankenvollversicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschussfähig. Eine dauerhafte Bindung an den Krankenversicherer ist notwendig.

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