Praktisches Jahr
Zugegeben, im Studium beschäftigt man sich nicht gern mit Finanzen und Absicherung. Dennoch gibt es auch in dieser Zeit einige Punkte zu bedenken. Besonderheiten ergeben sich zum Beispiel zum PJ, vor allem wenn Sie einen Teil davon im Ausland verbringen.
Für so manchen Studenten besteht zudem Handlungsbedarf bei Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn die Beihilfe, die Familienversicherung oder die Mitversicherung in der Haftpflichtversicherung der Eltern endet.
Wenn Sie über die Bundeswehr studieren, haben Sie sich vermutlich schon zum Studienbeginn um so manches gekümmert. Mangels besseren Wissens werden zu diesem Zeitpunkt leider oftmals schlechte Entscheidungen getroffen, wie etwa die für den Rahmenvertrag der Bundeswehr.
Und dann gibt es noch ein paar Punkte, die im Medizinstudium zwar kein Muss, aber doch sehr sinnvoll sind.
Privat- und Berufshaftpflichtversicherung
Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Es gibt keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Eine Haftpflichtversicherung kommt unter anderem für diese Kosten auf. Sie übernimmt aber auch die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“ und prüft Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden darauf, ob sie gerechtfertigt sind.
Im Studium sind Sie mitunter noch über die Privathaftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert. Allerdings gibt es keine einheitliche Regelung wie lange dies der Fall ist. Je nach Versicherer fallen Sie bereits aus dem Vertrag Ihrer heraus, wenn Sie am Studienort den Erstwohnsitz anmelden. Eine andere Regelung sieht vor, dass Sie beispielsweise bis zum 25ten Lebensjahr mitversichert bleiben.
Immer häufiger werden Ärzte von Patienten mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers konfrontiert. Seit dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes 2013 gibt es hier einen anhaltenden Aufwärtstrend. In jedem vierten Fall ist der Vorwurf berechtigt und kann Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Als Arzt haften Sie im Schadenfall unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen. Eine Berufshaftpflichtversicherung gehört deshalb zu den existenziellen Versicherungen. Zudem sind Sie als Arzt nach Paragraph 21 der Musterberufsordnung dazu verpflichtet sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche zu versichern.
Auch für das PJ sollten Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Verbringen Sie einen Teil Ihres PJs im Ausland, werden Sie in den meisten Fällen nachweisen müssen, dass Sie über einen entsprechenden Vertrag verfügen. Innerhalb Deutschlands haben Sie einen vergleichsweise guten Schutz über die Kliniken, an denen Sie Ihre Tertiale verbringen. Doch auch an deutschen Kliniken ist der Versicherungsschutz unterschiedlich gestaltet. So mussten in der Vergangenheit auch PJler für grob fahrlässige Fehler haften.
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Wenn Sie jetzt sichergehen wollen, dass Sie im PJ ausreichenden Schutz über die jeweiligen Kliniken haben, müssten Sie sich streng genommen von jeder einzelnen einen Auszug des Versicherungsschutzes zeigen lassen. Aber selbst dann ist die Frage, wie viel Sie mit Formulierungen wie etwa „Mitarbeitende sind nach Massgabe des Verantwortlichkeitsgesetzes versichert für Schäden, welche sie in Ausübung dienstlicher Verrichtungen Dritten widerrechtlich zufügen.“ anfangen können. Es stellt sich die Frage, ob damit auch die grobe Fahrlässigkeit abgedeckt ist oder Sie in Regress genommen werden könnten.
Die einfachste Lösung für Sie: Schließen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung ab.
Die gute Nachricht:
Im Studium kostet Sie das maximal 8,50 bis 11,90 Euro/Jahr und eine Privathaftpflichtversicherung ist in der Regel auch enthalten. Mitunter ist die Absicherung sogar kostenfrei im Studium (z.B. über Mitgliedschaft im Hartmann / Marburger Bund). Die "Standard-Anbieter" in dieser Phase sind die Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) und die HDI.
Auch unter Berücksichtigung der Weiterbildungszeit ist die HDI die günstigere Variante. Die DÄV bietet nur über die Mitgliedschaft im Hartmann / Marburger Bund den Vorteil, dass die Beiträge im Studium und in der Weiterbildungszeit subventioniert werden, wodurch sie nach dem Studium nahezu gleich viel kostet wie die HDI. Ohne die Mitgliedschaft, die nach dem Studium ca. 160 Euro/Jahr betragen wird, ist die DÄV ca. 60 Prozent teurer.
Zudem können Sie den Tarif der HDI auch direkt online beantragen und erhalten umgehend den Versicherungsschein. Bitte achten Sie darauf bei der Antragsstellung die Angaben wie beschrieben einzutragen. Für die Beantragung des Tarifes der Deutschen Ärzteversicherung kommen Sie bitte auf mich zu, da dies nicht elektronisch/online möglich ist.
Krankenversicherung
Mit der Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule werden Studenten versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Solange man jedoch über die gesetzlich versicherten Eltern beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert ist, tritt die Versicherungspflicht nicht ein. Tritt sie ein, können sich Studenten zum Studienbeginn davon allerdings befreien lassen und sich privat versichern. Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur innerhalb der ersten drei Monate nach der Einschreibung möglich (bzw. drei Monate nach Ende der Familienversicherung) und ist unwiderruflich, gilt also für das gesamte Studium.
Beamtenkinder erhalten Beihilfe, die an die Kindergeldberechtigung der Eltern gekoppelt ist. Für Studenten endet die Beihilfe mit 25 Jahren, so dass diese dann keinen Zuschuss mehr zu den Krankheitskosten vom Staat erhalten. Gegebenenfalls verlängert sich die Zeit der Familienversicherung um die Zeit eines Wehrdienstes, Ersatzdienstes oder Freiwilligendienstes. In der Folge ist eine in vollem Umfang private Krankenversicherung nötig.
Familienversicherte Studenten zahlen bis zu Ihrem 25. Geburtstag keine Versicherungsbeiträge. Dieser Zeitraum würde sich ggf. um ein freiwilliges soziales Jahr verlängern lassen. Danach folgt die Versicherung der studentischen (gesetzlichen) Krankenversicherung. Eine Übersicht der Studentenbeiträge mit Vergleich der einzelnen Krankenkassen und Möglichkeit zum Online-Abschluss bzw. Online-Wechsel finden Sie über folgenden Post:
Der Beitrag in der studentischen Krankenversicherung liegt etwa zwischen ca. 79 und 89 Euro/Monat (2020, zzgl. Pflegepflichtversicherung).
Mit dem Ende des 14. Fachsemesters und/oder der Vollendung des 30. Lebensjahres endet die Versicherungspflicht für Studierende. Danach tritt die sogenannte freiwillige Versicherung ein, was mit einer höheren finanziellen Belastung verbunden ist. Sofern Sie kein beitragspflichtiges Einkommen von mehr als 1.061,67 Euro (allgemeine Mindestbemessungsgrenze im Jahr 2020) pro Monat haben, liegt Ihr Monatsbeitrag bei 148,63 Euro zuzüglich dem individuellen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und zuzüglich der Pflegepflichtversicherung. Der Monatsbeitrag ergibt sich, indem man den Beitragsprozentsatz von 14,0% (für freiwillig versicherte Mitglieder ohne Krankengeldanspruch) auf die allgemeine Mindestbemessungsgrenze anwendet. Bei der Pflegepflichtversicherung liegt der Beitragssatz bei 3,05% (im Jahr 2020) bzw. 3,3% (Kinderlose über 23 Jahr). Der Gesamtbeitrag liegt somit bei einem unterstellten Zusatzbeitrag von 1,1% bei 192,69 Euro/Monat bzw. 195,35 Euro (bei Kinderlosen über 23 Jahren). Als Puffer bieten die gesetzlichen Krankenkassen für maximal sechs Monate im Anschluss an den Studententarif einen immer noch relativ günstigen Übergangstarif an.
Die Krankenversicherungsbeiträge unterscheiden sich sowohl innerhalb der GKV, wie auch innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV). Innerhalb Letzterer sind die Beitragsunterschiede, wie auch die Leistungsunterschiede, deutlich größer als innerhalb der GKV.
Kommen Sie auf mich zu, wenn Sie einen Tarifvergleich wünschen oder Ihre Beihilfe endet. Womöglich können Sie von einem Beitragsvorteil und / oder Leistungsvorteil profitieren.
Auslandskrankenversicherung
Sind Sie gesetzlich versichert, haben Sie einen Versicherungsschutz auf Reisen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz. Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung, die im europäischen Ausland medizinisch behandelt werden muss, genügt die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte. Dann besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates als medizinisch notwendig erweisen. Diese können jedoch entsprechend den lokalen Standards von Land zu Land stark variieren. Dies kann dazu führen, dass ein erheblicher Teil der Kosten von Ihnen selbst zu zahlen ist. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass Ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht von jedem Arzt anerkannt wird. Er wird dann ein privat zu vereinbarendes Honorar für seine Behandlung von Ihnen verlangen.
Der medizinisch notwendige Rücktransport aus dem Ausland ist bei gesetzlich Versicherten überhaupt nicht erstattungsfähig und muss immer aus eigener Tasche bezahlt werden. Bei Reisen außerhalb der EU ist der Versicherungsschutz der gesetzlichen Kassen noch weiter eingeschränkt, denn mit vielen Ländern ist keine EU-Vereinbarung oder ein Sozialabkommen abgeschlossen. Wenn Sie bei einem Urlaub in Kanada, in den USA, in Japan, in Asien oder Lateinamerika erkranken, müssen Sie alle anfallenden Kosten selbst tragen. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist für gesetzlich Versicherte deshalb zu empfehlen.
Verbringen Sie ein Tertial Ihres PJs im Ausland, reichen Jahresreisekrankenversicherungen nicht aus. Diese Verträge laufen zwar immer ein Jahr, decken aber nur mehrmalige Aufenthalte von jeweils bis zu sechs oder acht Wochen ab. Halten Sie sich länger im Ausland auf, müssen Sie den Zeitraum gezielt absichern. Entsprechende Tarife kosten in der Regel etwa 40 Euro/Monat. Es gibt jedoch stark vergünstigte Angebote speziell für Medizinstudenten.
Über den Marburger Bund können wir zusammen zudem die Möglichkeit nutzen kostenfrei eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Können Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme Ihren Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und der Befähigung eines Menschen ist eine Umschulung oder der Wechsel in einen anderen - meist schlechter bezahlten - Beruf nicht möglich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle eine Lohnersatzleistung zu erhalten.
Das Studium ist der beste Zeitpunkt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dies sieht auch die Verbraucherzentrale so, die urteilt „Wichtig für Studenten ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.“. Dafür sprechen auch gleich mehrere gute Punkte:
Haben Sie oder Ihre Eltern bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sollte der Vertrag in jedem Fall hinsichtlich der Versicherungsbedingungen und der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente überprüft werden. Letztere sollte ausreichend hoch gewählt sein, so dass Sie Ihren finanziellen Alltag damit auch bestreiten können. Die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das reguläre Rentenalter abgestimmt sein.
Studieren Sie über die Bundeswehr?
Womöglich gehören Sie dann auch zu denjenigen, die den Rahmenvertrag Bundeswehr abgeschlossen haben. Das wäre dann leider eine schlechte Wahl gewesen. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass der Vertrag nur bis zum Ende Ihres 55ten Lebensjahres läuft. Als Zeitsoldat können Sie durchaus auch Versicherungsschutz zumindest bis zum Ende Ihres 65ten Lebensjahres erhalten. Zudem ist der Rahmenvertrag für Mediziner sehr teuer. Eine entsprechende Absicherung mit besseren Versicherungsbedingungen können Sie in der Regel bereits für knapp die Hälfte der Kosten erhalten.
Bietet die Deutsche Ärzteversicherung eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung?
Als Mediziner kennt man vor allem einen Anbieter für Berufsunfähigkeitsversicherung, die Deutsche Ärzteversicherung. Der eigene Berufsstand steckt ja bereits im Namen. Aber ist sie wirklich so gut wie die Vertreter der Deutschen Ärzte Finanz behaupten oder ist sie womöglich im Vergleich eher leistungsschwach und teuer?
Optionstarif
Mit einem Optionstarif sichern Sie sich die Aufnahme in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu einem späteren Zeitpunkt. Eine erneute Gesundheitsprüfung müssen Sie dann nicht durchführen und somit riskieren Sie keine teuren Risikozuschläge. Der Abschluss eines Optionstarifs bietet sich insbesondere an, wenn Sie aktuell noch nicht in die PKV wechseln können und dennoch schon heute eine bessere medizinische Versorgung in der Zukunft gewährleistet wissen wollen.
Was viele nicht wissen, ist dass Ärzte einen großen Nachteil bei der GKV im Ruhestand haben. Da sie in der Regel keine gesetzliche Rente beziehen, erlangen sie nicht die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KvdR). Dies hat zur Folge, dass die Beiträge für die GKV im Ruhestand auf alle Einnahmen mit dem vollen Beitragssatz berechnet werden. Deshalb müssen Ärzte zumeist auch den Maximalbeitrag im Ruhestand für die GKV leisten. Auch ohne Berücksichtigung steigender Beitragssätze wird sich dieser im gut vierstelligen Bereich (prognostiziert bei etwa 1.200 Euro/Monat inkl. Pflegepflichtversicherung) bewegen.
Ein Optionstarif macht aber nicht nur Sinn, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt in die PKV wechseln wollen. Auch wenn Sie sich dann für einen Verbleib in der GKV entscheiden, profitieren Sie von den enthaltenden Wechsel-Optionen. So können Sie die Leistungen der GKV um eine ambulante, eine Krankenhaus- oder eine Zahnzusatzversicherung ergänzen. Je nach Anbieter sichern Sie sich auch das Recht, eine Krankentagegeldversicherung ohne erneute Gesundheitsfragen aufnehmen zu können. Letztere ist mittelfristig für jeden Besserverdiener, zu denen Sie als Arzt zählen werden, wichtig.
Ein Optionstarif stellt zwar lediglich, wie der Name schon sagt, eine Option und keine Verpflichtung auf einen späteren Wechsel in die PKV dar. Dennoch kommt oftmals bereits hier die Frage auf, wie sich denn die PKV im Vergleich zur GKV, vor allem bezogen auf den Beitrag, darstellt.
Beispiel:
Nachfolgend stelle ich Ihnen die Beiträge des aktuell leistungsstärksten Arzt-Tarifes und der GKV gegenüber (Alter 28 Jahre, Bruttoeinkommen 60.000 Euro/Jahr).
GKV | PKV | |
|---|---|---|
Beitrag KV (durchschnittl. Beitragssatz GKV 15,7%) | 735,94 € | 457,58 € |
Gesetzlicher Zuschlag | 45,76 € | |
Pflegepflicht, Satz 3,30% | 154,69 € | 36,67 € |
Krankentagegeld ab 43. Tag, 125 Euro Tagessatz | 39,00 € | |
Gesamtbeitrag | 890,63 € | 579,01 € |
Arbeitgeber-Anteil | 445,31 € | 289,51 € |
Arbeitnehmer-Anteil | 445,31 € | 289,51 € |
Zusatzversicherung Krankenhaus | 42,86 € | |
Zusatzversicherung Zahnarzt | 28,35 € | |
Zusatzversicherung Ambulant | 23,48 € (je nach Leistung bis zu ca. 110 €) | |
Arbeitnehmeranteil inkl. Zusatzversicherungen | 540,00 € | 289,51 € |
Natürlich ist das nur eine Momentaufnahme und die Frage nach der Situation im Alter ist berechtigt. Deshalb ich Ihnen auch dazu einen Artikel verfasst:
Sollten Sie zu anderen Themen Fragen haben, kommen Sie bitte gern auf mich zu.

