Technische Versicherungen für Apotheken

Einsatz von Technik birgt Risiken


Moderne Technik und Elektronik sind aus Apotheken heutzutage nicht mehr wegzudenken. Das Spektrum reicht hier von Kassensystemen, Computern und Telefonanlagen über automatische Eingangstüren und Alarmanlagen bis hin zu Laboreinrichtungen und Kommissionierern, um nur die wichtigsten Beispiele zu nennen. Meist kommen aufgrund fortschreitender Technisierung auch ständig neue Geräte wie etwa ein Spektrometer für die Materialprüfung dazu. Für den Apothekeninhaber bedeutet das, dass er technische Versicherungen immer wieder auf den Prüfstand stellen und entsprechend anpassen muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Police dem jeweils aktuellen Stand entspricht. Das gilt ebenso für die Absicherung von Cyberrisiken. Schäden, die durch Cyberattacken entstanden sind, ziehen meist große Einschränkungen im Apothekenbetrieb oder sogar Betriebsunterbrechungen nach sich. Jeder technologische Fortschritt schafft neue Risiken, die abgesichert werden müssen.

Elektronikversicherung wichtiger Baustein


Stromabhängige Geräte führen häufig zu ganz eigenen Schadensszenarien in Apotheken. Das Repertoire reicht von Überspannung und Kurzschlüssen bis hin zu Fehlern in der Bedienung der Geräte. Schon ein defektes Bauteil kann zu erheblichen Einschränkungen im Apothekenalltag führen und den Betrieb schlimmstenfalls ganz lahmlegen. Daher ist die Elektronikversicherung eine wichtige Ergänzung zur Geschäftsinhaltsversicherung und darf nicht vernachlässigt werden.

Wie Apotheker ihre Technik richtig versichern


Zur Absicherung der Apothekentechnik gibt es verschiedene Sicherheitsstufen. Hier kommen die Begriffe ‚Teilkasko‘ und ‚Vollkasko‘ ins Spiel, die auch aus Kfz-Versicherungen bekannt sind. Geschäftsinhaltsversicherungen beinhalten zur Absicherung der Elektronik in der Regel nur eine ‚Teilkasko‘. Das heißt, es besteht ein Schutz für die in der Bürotechnik eingesetzten Hauptgeräte, nicht aber für Zubehör, Maschinen und Medizintechnik. Doch gerade in diesen Bereichen hakt es oft, wie etwa bei Automatiktüren in Apotheken. Der empfindliche Öffnungsmechanismus solcher Türen, der in die Rubrik ‚Zubehör‘ fällt, geht schnell kaputt. Medizintechnik und Maschinen kommen in Apotheken eher nicht zum Einsatz. Doch kommen moderne Labortechnik, Blisterautomaten und Kommissionierer diesen Definitionen schon recht nahe. Aus diesem Grund wäre eine Überprüfung der Police hinsichtlich der Notwendigkeit einer ‚Vollkasko‘ sinnvoll.

Kleine Ursache, großer Schaden


Defekte Kommissionierer gehen meist auf menschliches Versagen zurück. Eine kleine Unachtsamkeit, Schemel oder kleine Hocker werden in dem Gerät vergessen und schon droht Unheil. Ein anderer Mitarbeiter nimmt den Kommissionierer in Betrieb, ohne zu ahnen, dass sich im Inneren noch ein ‚Fremdkörper‘ befindet. Der dadurch entstandene Schaden kann schnell auf mehrere Zehntausende anwachsen. Die meisten Apotheker und Apothekerinnen gehen davon aus, dass ihre Inhaltsversicherung oder der Versicherungszusatz im Wartungsvertrag solche Schäden abdecken. Dem ist aber nicht so, denn beide Formen der Absicherung greifen bei menschlichem Versagen nicht. Doch wie für die meisten Risiken gibt es auch für den Kommissionierer eine entsprechende Versicherungslösung.

Das gilt auch für Spektrometer, die zur Materialprüfung eingesetzt werden. Da die Anschaffungs- und Betriebskosten für diese Technik sehr hoch sind, greifen viele Apothekeninhaber auf ein mobiles Spektrometer zurück. Dieses wird in der Regel mit mehreren Apotheken geteilt, um die Kosten zu minimieren. Versicherungstechnisch führt diese Lösung jedoch zu Problemen, sodass kaum eine normale Police dieses Risiko abdeckt.

Absicherung kühlpflichtiger Medikamente


In der Regel ist der Inhalt von Apothekenkühlschränken nicht oder höchstens bei Stromausfall des öffentlichen Netzes über die herkömmliche Police abgesichert. Aufgrund der besonderen Lagerungsvorschriften für Kühlgut macht es jedoch Sinn, den Versicherungsschutz auf technische Defekte, Überkühlung und Sicherungsschäden auszudehnen. Darüber hinaus gibt es mit DIN 58345 inzwischen eine verbindliche Qualitätsnorm für Medikamentenkühlschränke, sodass sich daraus bei den Regulierungskriterien der Versicherer einige Änderungen ergeben haben. Zu beachten ist auch, dass die in der Police festgelegte Versicherungssumme individuell an den tatsächlichen Wert der im Apothekenkühlschrank aufbewahrten Medikamente angepasst werden muss.

Beratung zur Apotheken-Versicherung vereinbaren


Natürlich ist für die regelmäßige Überprüfung Ihrer Apotheken-Versicherungen und zur Beantwortung dieser zentralen Fragen Kompetenz und Zeit nötig.

Aus diesem Grund benötigen Sie nicht nur Versicherungen, die möglichst alle apotheken-spezifischen Risiken abdecken, sondern auch einen Ansprechpartner, der Ihnen diesen Aufwand abnimmt, sich im Schadenfall kümmert und auf Ihren Berufsstand spezialisiert ist, eben einen zertifizierten Fachberater Heilwesen (IHK).

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