Versicherungswert von Apotheken

Erstattung des Neuwerts wichtiger Faktor


Der Wert des Apothekeninhalts, der sich aus Einrichtung, Warenlager und technischer Ausstattung ergibt, ist für den Versicherer bei seiner Kalkulation ausschlaggebend. Apotheken-Inhaber sollten darauf achten, dass diese drei Werte, die den Versicherungswert der Apotheke ausmachen, zum Neuwert berechnet werden. Für das Warenlager geschieht das grundsätzlich, da Medikamente aufgrund ihrer Verfallsdaten nicht in den Zeitwertvorbehalt fallen können. Das gilt jedoch nicht für die in vielen Apotheken schon etwas ältere oder historische Einrichtung. Gerade historische Apotheken sind oftmals ein Versicherungsproblem, da ihr Wert mehr ideeller Natur ist. Darüber hinaus lockt das historische Ambiente in der Regel auch die Kundschaft an, denn hier fühlen sich die meisten Kunden wohler als in den modernen Discounter-Apotheken. In der ernüchternden Kalkulation des Versicherers ist die historische Apothekeneinrichtung jedoch so gut wie nichts mehr wert, was dem Apotheken-Inhaber im Schadensfall zum echten Verhängnis werden kann.

Das Gleiche gilt auch für Lager- und Laboreinrichtungen, denn im hinteren Bereich älterer Apotheken findet man oftmals noch echte Möbelbaukunst vor, die funktional und überaus solide, aber eben doch in die Jahre gekommen ist. Aber warum sollte der Apotheken-Inhaber sich von diesen besonderen Stücken trennen, wenn noch alles funktioniert?

Neuwert versus Zeitwert


Kommt es in einer historischen Apotheke zu einem größeren Schaden, wird die Standard-Police von der Stange diesen wohl kaum zufriedenstellend regulieren. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen der handelsüblichen Policen findet man in der Regel Vereinbarungen, die für den Inhaber einer historischen Apotheke völlig ungeeignet sind. Der Versicherungswert der Betriebseinrichtung wird dort zum Neu- oder Zeitwert kalkuliert. Da heißt es dann so schön, der Neuwert sei der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand erneut zu beschaffen oder herzustellen, je nachdem was im individuellen Fall kostengünstiger ist. Dem wird aber der Zeitwert entgegengestellt, falls dieser weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, was bei historischen Apotheken fast immer der Fall ist. Das heißt, der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der Sache abzüglich des durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustandes. Für den Betroffenen und seine alte Apothekeneinrichtung bedeutet das eine glatte Katastrophe. Bestenfalls zeigt sich der Versicherer kulant und zahlt eine Summe, die den Kauf von neuem Mobiliar ermöglicht. So ein Glück, denken Sie? Nicht ganz, denn wie und vor allem wann der Apotheken-Inhaber an die erforderlichen Einrichtungsobjekte kommt, ist sein Problem. Der Versicherer würde ihm lediglich den Rat geben, die Apotheke eben provisorisch einzurichten, bis die neuen Möbel da sind. Das funktioniert so aber nicht, denn geht der Schaden mit einer Betriebsunterbrechung einher, darf die Apotheke erst wieder nach einer erfolgreichen Revision durch Pharmazie-Rat oder Amtsapotheker geöffnet werden. Mit einer provisorischen Einrichtung wird das aber ganz sicher nichts, denn die Vertreter der Aufsichtsbehörde nehmen jeden Winkel der Apotheke ganz genau unter die Lupe. Es wird kontrolliert, ob im Lager und Labor alle vorgeschriebenen Aufbewahrungs- und Herstellungsutensilien wieder vorhanden sind. In der Regel wird die gesamte Inventarliste geprüft und fehlt die geringste Kleinigkeit, gibt es Probleme.

Ausreichend hohe Versicherungssumme wichtig


Wird im Schadensfall nur der Zeitwert ersetzt, ist es für den betroffenen Apotheken-Inhaber ohne aktuelle Einnahmen bei dennoch weiterlaufenden Kosten kaum möglich, zeitnah neues Mobiliar zu beschaffen. Damit verzögert sich die Wiedereröffnung der Apotheke und der Betroffene kann die Kosten kaum noch stemmen. Daher ist es so wichtig, im Vorfeld eine ausreichend hohe Deckungssumme festzulegen, die das Auftreten solcher Schwierigkeiten verhindern kann. Je nach Größe der Apotheke sollte die Versicherungssumme zwischen 350.000 € und einer Million liegen oder im Idealfall nach Ermittlung des Versicherungswertes durch einen Versicherungsexperten individuell kalkuliert werden.

Fakt ist also, Finger weg von den handelsüblichen Standard-Policen, denn diese sind einfach nicht für Apotheken geeignet. Doch auch spezielle Policen unterscheiden sich in einigen Punkten, sodass Apotheker und Apothekerinnen sich mithilfe eines fachkundigen Beraters schon im Vorfeld einen genauen Überblick über alle Versicherungsklauseln verschaffen sollten. Der auf apothekengerechte Versicherungen spezialisierte Fachmann wird für den Apotheken-Inhaber die auf seine individuellen Versicherungsbedürfnisse angepasste Police finden.

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