Was muss ich als Student bezüglich der Krankenversicherung wissen?

Als Student müssen Sie eine Kranken- und eine Pflegeversicherung abschließen. Bei der Immatrikulation verlangt Ihre Universität einen Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz. Nur unter eingeschränkten Bedingungen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Am besten informieren Sie sich schon frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten, damit Sie sich schon bald voll und ganz auf Ihren Studiengang konzentrieren können.

Studierende sind versicherungspflichtig

Sobald Sie Ihre akademische Ausbildung an einer staatlichen oder einer staatlich anerkannten Hochschule aufnehmen, unterliegen Sie der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sollten Sie sich für berufsbegleitende Studiengänge oder für einen dualen Studiengang entscheiden, sind Sie im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit oder Ihrer Ausbildung versichert. Die Versicherungspflicht greift nicht, wenn Sie über Ihre gesetzlich krankenversicherten Eltern im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei versichert sind. Die Versicherungspflicht endet außerdem, wenn Sie das 14. Fachsemester beendet haben oder wenn Sie das 30. Lebensjahr vollendet haben. Nach diesem Zeitpunkt sollten Sie sich freiwillig versichern.

Sofern Sie der Versicherungspflicht unterliegen und sich nicht gesetzlich versichern wollen, können Sie als Studierender in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Sie lassen sich dann für die Dauer Ihres Studiums unwiderruflich von der Versicherungspflicht befreien. Vor allem für die Kinder von beihilfeberechtigten Beamten ist das eine interessante Variante. Allerdings ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht nur möglich, sofern sie innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrer Immatrikulation beantragt wurde. Entscheiden Sie sich für eine private Versicherung, ist die Rückkehr zur gesetzlichen Kasse nur unter bestimmten Umständen möglich. Deshalb sollten Sie schon zu diesem frühen Zeitpunkt gut überlegen, ob die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die PKV die geeignete Variante für Sie ist.

Sind Ihre Eltern als Beamte beihilfeberechtigt, gilt dieser Beihilfeanspruch für Sie, solange Ihre Eltern Kindergeld für Sie beziehen. Entfallen Kindergeldanspruch und Beihilfe, müssen Sie mit höheren Kosten für Ihren privaten Krankenversicherungsschutz rechnen.

Kostengünstig versichert über Eltern und Partner

Wenn Ihre Eltern gesetzlich krankenversichert sind, können Sie sich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr in der Familienversicherung kostenfrei mitversichern. Bis zu diesem Zeitpunkt zahlen Sie keine Versicherungsbeiträge. Die Familienversicherung der GKV gilt über den 25. Geburtstag hinaus, wenn Sie einen Wehr- oder Ersatzdienst geleistet haben oder wenn Sie einen freiwilligen Wehrdienst, einen Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer geleistet haben. In diesem Fall ist eine Verlängerung der Familienversicherung um maximal 12 Monate möglich.
Ist Ihr Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, kommt die kostenfreie Familienversicherung ebenfalls für Sie zur Anwendung. Allerdings gilt die kostenlose Familienversicherung nur dann, wenn Ihr Einkommen unterhalb von 405 Euro im Monat liegt. Als Minijobber dürfen Sie bis zu 450 Euro monatlich verdienen. Sollten Sie Unterhalt von Ihren Eltern oder von dem Ehepartner beziehen oder erhalten Sie BAföG, werden diese Zahlungen nicht als eigenes Einkommen angerechnet. Wenn Sie ein Einkommen oberhalb dieser Einkommensgrenzen beziehen, gilt die studentische Pflichtversicherung. Die kostenfreie Familienversicherung ist in diesem Fall nicht mehr anwendbar. Sie gilt auch dann nicht, wenn ein Elternteil privat versichert ist oder ein Einkommen oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze erhält. Dann unterliegen Sie ebenfalls der studentischen Pflichtversicherung und müssen sich selbst krankenversichern.

Die Studententische Krankenversicherung als Alternative

Wenn für Sie als Student die kostenfreie Familienversicherung nicht mehr greift, haben Sie die Möglichkeit, sich in der GKV günstig gesetzlich zu versichern. Diese Variante greift bis zum vollendeten 14. Fachsemester oder bis zum vollendeten 30. Lebensjahr. Haben Sie sich zu Beginn des Studiums für die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht entschieden, kommt diese Alternative für Sie nicht in Frage.

Die Beiträge für die gesetzliche Studentenkrankenversicherung betragen seit Januar 2015 61,01 Euro im Monat, hinzu kommt der Zusatzbeitrag. Er wird von den Krankenkassen selbst festgelegt und liegt derzeit durchschnittlich zwischen 0,3 Prozent und 0,9 Prozent. Kinderlose Studierende ab 23 Jahren zahlen außerdem einen Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 15,52 Euro, Studenten mit Kindern bezahlen 14,03 Euro monatlich.

Als Studierender haben Sie nur eingeschränkte Möglichkeiten, die Kosten für Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zu beeinflussen. Allerdings unterscheiden sich die Kassen anhand der Zusatzbeiträge. Wenn Sie also bei einer Krankenkasse versichert sind, die einen hohen Zusatzbeitrag erhebt, kommt vielleicht ein Wechsel der Kasse in Frage. Unter bestimmten Umständen bieten einige Kassen Wahltarife mit Rabatten an. Hier handelt es sich meistens um die Rückzahlung von Beiträgen, sofern Sie im vergangenen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Dadurch können Sie Ihre Versicherungsbeiträge in der GKV reduzieren.

Die studentische Versicherung greift bis zum vollendeten 14. Fachsemester oder bis zum vollendeten 30. Lebensjahr. Unter bestimmten Umständen können diese Grenzen verlängert werden. Dazu ist immer ein Antrag auf Verlängerung mit umfassender Begründung zu stellen. Diese Gründe können beispielsweise die Aufnahme eines notwendigen Aufbaustudiums am Ende des Erststudiums sein. Auch der Abschluss einer schulischen Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg gehört dazu.

Die Pflege von kranken oder behinderten Familienangehörigen verlängert die Frist ebenso wie eine eigene Krankheit über die Dauer von mindestens drei Monaten. Eine Behinderung, die Geburt eines Kindes und die anschließende Kindesbetreuung erlauben die Verlängerung um mehrere Monate. Und schließlich ist die Aufnahme eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres ein Grund dafür, die geltende Frist für die gesetzliche Studentenkrankenversicherung zu verlängern. Mit dem vollendeten 37. Lebensjahr enden diese Möglichkeiten, eine günstige Studentenversicherung abzuschließen.

So interessant ist die freiwillige Versicherung

Wenn keine Verlängerung der Studentenkrankenversicherung in Frage kommt, haben Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ablauf der Versicherung die Gelegenheit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Nach dem Ablauf dieser Frist ist keine Rückkehr in die gesetzliche Kasse mehr möglich, dann nimmt Sie nur noch eine Privatkrankenkasse auf. Damit die freiwillige Versicherung greift, müssen Sie in den letzten 12 Monaten durchgehend oder in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate lang Versicherungszeiten in der GKV nachweisen. Im Idealfall nehmen Sie bei Ihrer gesetzlichen Kasse eine ausführliche Beratung in Anspruch, in der Sie Informationen darüber erhalten, wie lange und zu welchen Kosten Sie sich in Zukunft freiwillig versichern können. Im Rahmen der freiwilligen Versicherung geht es nämlich auch um die Prüfung, ob eine PKV die kostengünstigere Variante für Sie ist.

Die freiwillige gesetzliche Versicherung für Studierende greift maximal sechs Monate lang, sie gilt als Übergangstarif für Studierende, bevor sie ihr Studium abschließen und in das Berufsleben eintreten. Wenn das monatliche Einkommen 945 Euro brutto nicht überschreitet, liegen die Versicherungsbeiträge in dieser Phase bei 96,58 Euro im Monat, hinzu kommt der Zusatzbeitrag. Studierende über 23 Jahren ohne Kinder zahlen für die Pflegeversicherung 24,57 Euro, Studierende mit Kindern bezahlen 22,21 Euro monatlich. Ist das Einkommen höher, greift ein Beitragssatz von 10,22 Prozent, hinzu kommt der Zusatzbeitrag. Die Pflegeversicherung wird bei kinderlosen Studierenden mit 2,6 Prozent angesetzt, Studierende mit Kindern müssen 2,35 Prozent des Bruttoeinkommens zahlen.
Wenn auch der Übergangstarif für Sie nicht in Frage kommt, weil Sie bereits die anwendbaren Alters- und Semestergrenzen überschritten haben, bleibt nur der Abschluss einer normalen freiwilligen Versicherung in der GKV oder in der PKV übrig. Dazu sollte Ihr Einkommen pro Monat unter 945 Euro brutto liegen. Ihr Versicherungsbeitrag ergibt sich dann durch Anwendung des gesetzlichen Beitragssatzes von 14 Prozent für freiwillig Versicherte ohne Anspruch auf Krankentagegeld auf Ihr Bruttoeinkommen zu 132,30 Euro im Monat. Hinzu kommen der Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung.

Der Abschluss einer PKV kann in Frage kommen, wenn Sie neben Ihrem Studium selbständig tätig und ein höheres Einkommen als 945 Euro im Monat beziehen. Die privaten Krankenversicherer bieten für junge Studierende besonders preisgünstige Tarife an, weil sich die Versicherungsprämie in der PKV nach dem Einstiegsalter und nach dem Gesundheitszustand bemisst. Aus diesem Grund sollten Sie die Versicherungsbeiträge einer guten PKV für Studierende durchaus mit den Kosten für eine freiwillige GKV vergleichen.

So geht es nach dem Studium weiter

Ihr Versicherungsschutz in der GKV endet einen Monat nach dem Ablauf des Abschlusssemesters. Wenn Sie nach dem Studienende sofort ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen und Ihr Einkommen unterhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze liegt, sind Sie ab dem Beginn Ihrer Berufstätigkeit gesetzlich versichert. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist es möglich, die GKV zu wechseln, sofern Sie mit Ihrer bisherigen Kasse nicht zufrieden sind. An Ihre neue Wahl sind Sie dann 18 Monate lang gebunden, erst danach ist ein erneuter Wechsel innerhalb der GKV möglich.

Der Wechsel in die PKV kommt für Arbeitnehmer nur in Frage, sofern Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Für Berufsanfänger dürfte das in den meisten Branchen eher unwahrscheinlich sein.
Nehmen Sie nach dem Studienabschluss eine selbständige Tätigkeit auf, haben Sie die Wahl zwischen der GKV und der PKV.

Sofern Sie zum Ende Ihres Studiums privat versichert waren, können Sie in die GKV zurückkehren, wenn Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.

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Wenn Sie die bestmögliche Versorgung zum Erhalt Ihrer Gesundheit wünschen, sollten Sie sich fachkundige Hilfe nehmen. Nur so behalten Sie den Überblick und können sicher sein, langfristig die richtigen Leistungen gewählt zu haben.

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Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer) des Krankenhauses in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet das Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen an: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte (Chefarztbehandlung).

Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen Selbstbehalt-Stufen an.

Die Krankentagegeldversicherung leistet erst, wenn der Versicherte eine bestimmte Zeit lang arbeitsunfähig gewesen ist. Diese Wartezeit zwischen Arbeitsunfähigkeit und Leistungsbeginn wird als Karenz bezeichnet und entspricht einer Selbstbeteiligung bei Selbstständigen. Bei Angestellten ist eine Absicherung nicht vor dem 43. Tag möglich, weil der Arbeitgeber bis dahin eine Entgeltfortzahlung leistet. Danach erst leistet die Versicherung ein Krankentagegeld, das meist um ein Viertel niedriger als das Gehalt des Versicherungsnehmers liegt. Arbeitsunfähigen Selbstständigen dagegen droht der sofortige Verdienstausfall, weshalb es bei ihnen keine festgelegte Mindest-Karenz gibt.

Im Rahmen eines Beitragsentlastungsprogrammes durch spezielle Tarife, zahlt der PKV-Versicherte in jungen Jahren einen zusätzlichen Beitrag. Dieser wird für eine Beitragsreduzierung im Alter eingesetzt. Die Beitragsentlastungsprogramme sind als integrierter Bestandteil der Krankenvollversicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschussfähig. Eine dauerhafte Bindung an den Krankenversicherer ist notwendig.

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