Wohngebäudeversicherung
Weshalb eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll ist
Schäden an Ihrem Haus können sehr hohe Kosten nach sich ziehen, die sogar den Wert des Gebäudes übersteigen können. Davor schützt Sie eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung. Gegen welche Gefahren Ihr Gebäude versichert werden soll, können Sie bei Vertragsabschluss selbst festlegen. Ein Versicherungsschutz gegen Feuer, Brände, Blitzschlag und Leitungswasserschäden dürfte in jedem Fall sinnvoll sein.
Ob Sie sich auch gegen finanziellen Folgen eines Erdbebens, eines Hochwassers, von Bergbauschäden, eines Vulkanausbruchs oder einer Lawine absichern möchten, hängt sicherlich davon ab, in welcher Region sich das Gebäude befindet. In der jüngeren Vergangenheit hat insbesondere das Sturm- und Überschwemmungsrisiko in Deutschland zugenommen. Neben den Kosten für Gebäudeschäden müssen Sie als Eigentümer auch mit Kosten für Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzarbeiten kalkulieren. Allein die Kosten für die Entsorgung von Brandrückständen – in der Regel werden diese als Sondermüll behandelt – erreichen oft beträchtliche Größenordnungen.
Welche typischen Schadensfälle es gibt
Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand. Rasch weitete sich das Feuer auf das komplette Dachgeschoss aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen Wohnräume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden musste. Die Schadenhöhe wurde auf 350.000 € geschätzt.
Dunkle Flecken
An der Wand einer Küche bildeten sich dunkle, feuchte Flecken. Der vermutete Rohrbruch konnte jedoch erst lokalisiert werden, nachdem die komplette Küche abgebaut und die Küchenwand großflächig aufgeschlagen wurden. Nachdem das schadhafte Rohr ausgetauscht wurde, mussten zunächst die Wände 9 Tage getrocknet werden und der beschädigte Parkettboden ausgetauscht werden. Erst dann konnte die Küche wieder montiert werden. Die Schadenhöhe wurde auf 2.400 € geschätzt.
Orkan Kyrill
Das Sturmtief Kyrill fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Eine ca. 20 m hohe Linde wurde im Garten eines Wohnhauses entwurzelt. Der Baum fiel nicht direkt auf das Gebäude, sondern streifte es nur und beschädigte dabei vor allem den Balkon und die angebrachte Markise erheblich. Die durch die Äste beschädigte Fassade konnte verhältnismäßig einfach repariert werden. Die Schadenhöhe wurde auf 7.000 € geschätzt.
1,20 m Hochwasser
Starke Regenfälle und die einsetzende Schneeschmelze ließen mehrere Gewässer über ihre Ufer treten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ergoss sich das angestaute Wasser über einen Lichtschacht in den Keller eines Mehrfamilienhauses und setzte diesen bis zu 1,20 m unter Wasser. Nachdem das Wasser abgepumpt war und die ca. 15 cm hohe Schlammdecke entfernt wurde, begann die Trockung des Kellers. Daran schlossen sich weitere Reinigungs- und Malerarbeiten an. Die Schadenhöhe wurde auf 8.500 € geschätzt.
Was die Wohngebäudeversicherung leistet
Die Gebäude, Garagen und weitere Nebengebäude auf dem Grundstück, die im Versicherungsschein angegeben sind, sind über die Wohngebäudepolice versichert. Darüber hinaus Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind (zum Beispiel Markisen oder Heizungsanlagen).
Die Versicherung leistet bei notwendigen Reparaturkosten, die nach einem Feuer, einem Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschaden anfallen. Schäden, die aus Naturgewalten entstehen, können optional mit einer Elementarversicherung abgedeckt werden.
Wichtig:
Vom Mieter eingebaute Gegenstände sind nicht über die Gebäudeversicherung des Eigentümers versichert. „Bewegliche Sachen“ – also Haurat – der sich innerhalb der Wohnung oder dazugehörigen Räumen befindet, kann mittels Hausratversicherung versichert werden.
Oftmals zahlt der Versicherer bei vermieteten Häusern und Wohnungen auch für entgangene Mieteinnahmen, wenn das Gebäude aufgrund des Schadens nicht bewohnbar ist. Bei selbstgenutzten Objekten wird der ortsübliche Mietwert angerechnet.
Versicherte Gefahren
Im Rahmen der Gebäudeversicherung sollten versicherte Gefahren individuell auf die Lebensumstände der Versicherten abgestimmt werden. Zwar gibt es grundsätzlich Basis-Leistungen, die bei allen Policen in den Vertragsbedingungen zu finden sind. Je nach Gebäudeart, Größe der zu versichernden Immobilien und insbesondere der Wohnlage und des Wohnortes müssen Sie genau abwägen, welche Gefahren es zu versichern gilt. Denn die möglichen Schäden und Gefahren können je nach Region recht unterschiedlich ausfallen.
Feuer, Brände, Blitzschlag oder Leitungswasserschäden können erst einmal überall auftreten. Bei Erdbeben, Hochwasser oder Bergbauschäden sieht die Sachlage aber deutlich anders aus. Gleiches gilt für Schäden nach einem Vulkanausbruch oder einer Lawine. In den genannten Fällen haftet die Wohngebäudeversicherung nur dann, wenn die Schäden durch versicherte Gefahren entstanden sind. Neben der Beseitigung eines Schadens kommen Versicherer in diesem Fall auch für Neuanschaffungen auf, sofern Reparaturen aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht mehr als lohnend eingestuft werden.
Welche Extrakosten zusätzlich versicherte Gefahren über den Basistarif hinaus verursachen, hängt von der Risikoeinschätzung der Versicherer ab. Wird das Schadensrisiko zu hoch eingestuft, ist auch eine Ablehnung des Einschluss-Antrags denkbar. Welche versicherte Gefahren beim Versicherungsschutz eingeschlossen sind, verrät ein Blick auf den Versicherungsschein. Dort zeigt sich auch, welche Objekte wie Nebengebäude oder Carports über die Policen mitversichert sind.
Welche versicherten Gefahren unbedingt zur Wohngebäudeversicherung gehören sollten, wissen Versicherte nur selbst nach Prüfung der eigenen Lebenssituation. Bei allen weiteren Fragen lohnt es sich fachlich wie finanziell, auf den Wohngebäudeversicherung Vergleich zu vertrauen. Denn so sparen Sie Zeit und Geld.
Neuwert
Die Kosten für den Wiederaufbau eines in die Jahre gekommenen Gebäudes fallen wesentlich höher aus als zum Zeitpunkt des ursprünglichen Neubaus. Damit Versicherer nicht selbst den Löwenanteil an den Baukosten nach einem Schadensfall tragen müssen, ersetzen Wohngebäudeversicherungen den Versicherungsnehmern im Versicherungsfall den sogenannten Neuwert. Dieser wird vielfach auch als sogenannter gleitender Neuwert bezeichnet.
Damit trägt die Versicherungsbranche der Tatsache Rechnung, dass sich der Neuwert von Jahr zu Jahr verändern kann. Zur Ermittlung der entstandenen Schadenersatzsumme haben Versicherer eine einheitliche Grundlage zur Bemessung des Neuwertes entwickelt. Dieses Wertermittlungsschema arbeitet mit dem sogenannten Wert 1914. Dieser ist ein Einheitswert, der sich darauf bezieht, welchen Wert man für das versicherte Gebäude im Jahr 1914 angesetzt hätte.
Aus der Multiplikation mit dem jeweils geltenden Baupreisindex ergibt sich am Ende der Neuwert der zu Schaden gekommenen Gebäude. Der besagte Baupreisindex wiederum verändert sich ständig aufgrund der veränderten Inflationsbedingungen. Für die Bestimmung des Neuwerts ist die korrekte Berechnung des Wertes 1914 unerlässlich. Neben dem gleitenden Neuwert gibt es zudem Policen, die mit einem festen Neuwert arbeiten.
Elementargefahren
Klar ist, dass Naturkatastrophen für jeden Versicherten in betroffenen Bundesgebieten eine Gefahr darstellen können. Standard sind Elementargefahren wie Hagel und Sturm in den Verträgen der Versicherungen. Die meisten Natur- oder Elementargefahren sind jedoch nicht automatisch mitversichert.
Weitere häufig auftretende Elementargefahren sind unter anderem Überschwemmungen, Hochwasser, Erdrutsche oder Erdsenkungen. Weniger oft werden den Versicherungen Schäden nach Lawinen, Schneedruck, Erdbeben oder Vulkanausbrüchen gemeldet. Dies liegt an dem unterschiedlich hohen Auftreten von Elementargefahren – je nachdem, in welcher Region die Versicherungsnehmer leben. Nur etwa ein Drittel aller Wohngebäudeversicherungen beinhalten den Versicherungsschutz gegen Elementargefahren – und das, obwohl der Bedarf aus Sicht von Experten zunehmend steigt.
Auch die deutsche Versicherungswirtschaft bestätigt den Anstieg der gemeldeten Schäden im Zusammenhang mit Elementargefahren. Die Kosten für eine Elementarschadenversicherung, die übrigens normalerweise nur als Paket gebucht werden kann, hängen davon ab, in welcher geographischen Lage sich das Gebäude befindet. Darauf ergibt sich die Einstufung in eine der vier Gefährdungsklassen, die wiederum über die Höhe der Extrabeiträge für den Einschluss der Elementargefahren entscheiden.
Rohbauversicherung
Die Finanzierung eines Bauvorhabens ganz ohne fremde Mittel können sich nur die wenigsten Bauherren leisten. Im Falle einer Baufinanzierung ist eine sogenannte Rohbauversicherung unerlässlich. Denn die meisten Policen sehen als Versicherungsbestandteil lediglich eine Feuer-Rohbauversicherung vor. Auch Einzelpolicen dieser Art können abgeschlossen werden. Doch es gibt etliche andere Risiken, die weit über einen möglichen Brand, Blitzschlag sowie Im- und Explosionen hinausgehen. Weitere Einschlüsse gegen Vandalismus oder Überschwemmungen und andere Gefahren sind auf Kundenwunsch möglich.
Wird eine Feuer-Rohbauversicherung abgeschlossen, bezieht sich die Police erst einmal auf die reine Bauphase. Baufinanzierer sehen den Versicherungsschutz von Anfang an meist als Grundvoraussetzung für die Antragsbewilligung vor, damit das Gebäude samt Versicherungsgrundstück überhaupt finanziert werden und eine Auszahlung der gewünschten Kreditsumme erfolgen kann. Der Versicherungsschutz erstreckt sich üblicherweise über den gesamten Bereich der Baustelle und bezieht sich zudem auf die verwendeten Baumaterialien.
Versicherungsnehmer, die eine Wohngebäudeversicherung buchen, erhalten beim Neubau normalerweise je nach Vertrag für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr eine kostenlose Rohbauversicherung gegen Feuerschäden. Unter Vorbehalt besteht oft auch die Gelegenheit zur Fristverlängerung. Am Ende dieser Phase erfolgt zumeist eine nahtlose Umwandlung in eine herkömmliche Wohngebäudeversicherung. Hier gelten dann die vereinbarten Versicherungsleistungen.
Gebäudebestandteile
Zunächst ist zum Thema Gebäudebestandteile zu sagen, dass die Versicherer bei der Wohngebäudeversicherung üblicherweise alle Teile mitversichern, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Hierbei handelt es sich unter anderem um Türen, Fenster und Balkone, aber auch um Fliesen, Tapeten, Einbauschränke und Teppiche, die fest im versicherten Gebäude verlegt wurden. Eine Einschränkung gibt es aber: Die Wohngebäudeversicherung haftet bei Schäden nur dann, wenn die betroffenen Teile vom Besitzer der Immobilie angeschafft bzw. eingebaut worden sind.
Erfolgt der Einbau auf Kosten des Mieters (Mietereinbauten), bleiben Versicherer leistungsfrei. Hier kommt im Einzelfall die Hausratversicherung des Mieters für die Schadenregulierung auf. Versicherer sprechen in solchen Fällen bei den Gebäudebestandteilen auch von sogenannten Scheinbestandteilen, die nur vorübergehend Teil des Gebäudes sind. Wichtige Gebäudebestandteile, die Versicherungsnehmer unbedingt in die Policen aufnehmen lassen sollten, sofern dies nicht bereits standardmäßig vorgesehen ist, sind Antennen und andere Sendeanlagen sowie Markisen.
Gebäudebestandteile, die am Haus erst nachträglich angebracht werden, sollten umgehend beim Anbieter der Wohngebäudeversicherung angemeldet werden. Einbaumöbel wie die Einbauküche sind dann als Gebäudebestandteile mitversichert, wenn es sich um ein individuell an das zu versichernde Gebäude angepasstes Modell handelt. Während Solarheizungsanlagen zumeist gegen Nässeschäden, Bruchschäden und andere Risiken bereits beim Basisschutz abgesichert sind, kann der Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen oft nur bei reiner Eigennutzung eingeschlossen werden.
Wann die Wohngebäudeversicherung nicht leistet
Grundsätzlich sind in den Standardverträgen einer Gebäudeversicherung Schäden, die Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verantworten haben, nicht abgedeckt. Lassen Sie zum Beispiel im Winter das Haus unbeheizt und es kommt aufgrund eines Rohrbruchs zu einem Leitungswasserschaden, haben Sie keinen Leistungsanspruch.
Dasselbe gilt etwa bei einem Kaminbrand, wenn er durch eine vernachlässigte Wartung Ihrerseits ausgelöst wurde. Achten Sie daher immer auf eine ordnungsgemäßen Zustand der Immobilie und melden Sie Veränderungen am versicherten Objekt (Um- und Anbauten) umgehend Ihrem Versicherer.
Welche Versicherungssumme sinnvoll ist
Die Versicherungssumme bei der Wohngebäudeversicherung richtet sich immer nach dem Wert des zu versichernden Gebäudes. Sie kann entweder anhand eines Wertermittlungsbogens, Gutachtens oder auf der Grundlage der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden. Entscheidend ist die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme in Hinblick auf die drohende Unterversicherung.
Wichtig:
Steigt oder fällt die Neuwertsumme Ihres Gebäudes beispielsweise durch An- oder Umbauten, teilen Sie das der Versicherung mit, damit eine Anpassung erfolgen kann.
Wertermittlungsbogen
Im deutschen Versicherungswesen werden von Versicherern unterschiedliche Varianten eines Wertermittlungsbogens ausgehändigt, die prüfen möchten, ob sie einen ausreichenden Versicherungsschutz gebucht haben. Wie der Name bereits erkennen lässt, dient der Wertermittlungsbogen dazu, den Wert eines Gebäudes zu bestimmen. Der Wertermittlungsbogen kann für Ein- und Zweifamilienhäuser verwendet werden, die zu rein privaten Zwecken genutzt werden.
Alternativ gibt es eine Ausführung, die sich auf Immobilien bezieht, die auch oder möglicherweise ausschließlich gewerblich genutzt werden. Neben einer potentiellen Unterversicherung berechnen Versicherungsnehmer und Versicherer mit dem Wertermittlungsbogen auch den wichtigen Wert 1914.
Angefangen bei der Quadratmeterzahl in den verschiedenen Etagen und den Kellern der Gebäude geht es zudem um die Bauausführung und die Bauausstattung. Die Eigenschaften werden zur Risikoermittlung genutzt. Im Wertermittlungsbogen wird gezielt nach den Materialien gefragt, aus denen das Dach, die verschiedenen Wände, Fußböden, Türen, Fenster und sanitären Anlagen bestehen. Weitere wichtige Angaben im Fragebogen beziehen sich auf weitere zu versichernde Gebäudebestandteile außerhalb des Wohngebäudes wie Garagen oder Carports. Ganz am Ende ergibt sich aus den diversen Unterpunkten im Wertermittlungsbogen der besagte Wert 1914.
Wert 1914
Eine Wohngebäudeversicherung deckt eine Vielzahl von Schäden ab und bietet Gebäudeeigentümern somit einen kaum zu entbehrenden finanziellen Schutz. Kommt es beispielsweise durch einen Brand zu einem Totalschaden, erstattet die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Die Kostenerstattung hängt jedoch vom Versicherungswert ab beziehungsweise wie dieser bestimmt wird.
Das gängigste und praktischste Verfahren zur Bestimmung des Versicherungswertes beziehungsweise der Versicherungssumme bezieht sich auf den sogenannten gleitenden Neuwert. Der zentrale Aspekt bei diesem Wertermittlungs- und Entschädigungsverfahren ist der Wert 1914. Der 1914er Wert gibt an, was ein zu versicherndes Gebäude im Jahr 1914 in Goldmark gekostet hätte (daher auch Gebäudeversicherungswert/Versicherungssumme 1914).
Diese „feste“, jedoch fiktive Bezugsgröße wurde gewählt, weil in diesem Jahr die Baupreise stabil waren. Von dieser einheitlichen Grundlage aus werden der zeitgemäße Gebäudewert beziehungsweise die auszubezahlende Versicherungssumme sowie die Höhe der Prämie bestimmt. Dieses Wertermittlungsverfahren hat den Vorteil, sofern der Wert 1914 korrekt ermittelt wurde, dass die Versicherungssumme sich jährlich den steigenden Kosten anpasst.
Bestimmung des 1914er Wert und Unterversicherungsverzicht
Für die Berechnung des 1914er Wert für ein Ein- und Zweifamilienhaus finden folgende Aspekte Berücksichtigung (gilt auch für Reihenhäuser und Häuser in Hanglage):
– Gebäudetyp: Eine wichtige Rolle spielt die Anzahl der Etagen sowie ob das Haus ein Flachdach hat, der Dachboden ausgebaut und das Haus unterkellert ist oder nicht.
– Nebengebäude: Zum Beispiel Pavillon, Gartenhaus, Stall, Garagen, Carports.
– Bauausführung und -ausstattung: Entscheidend ist, aus welchem Material die Außenwände des Hauses, des Daches und der Innenausbau bestehen und von welcher Art und Qualität die Installationen im Gebäude sind.
– Wohnfläche: Summe aus Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss (falls vorhanden).
Liegt der Wert 1914 nicht vor, Sie ihn selbst anhand eines Wertermittlungsbogens bestimmen. Außerdem akzeptieren die meisten Versicherer die Wertschätzung durch einen Bausachverständigen. Die Alternative ist, dass der Versicherte im Versicherungsantrag den Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres angibt und der Versicherer diesen Betrag selbst umrechnet.
Da im Zuge dieses Wertermittlungsverfahrens der ortsübliche Neubauwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles versichert ist (inklusive Konstruktions- und Planungskosten), spricht man in diesem Zusammenhang auch von einer gleitenden Neuwertversicherung. Nachdem sich der ortsübliche Neubauwert heutzutage ständig ändert, passt die Assekuranz den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an. Hierzu nutzt der Versicherer den sogenannten gleitenden Neuwertfaktor (auch Anpassungsfaktor genannt) und den Baukostenindex.
Baupreisindex
Im Rahmen der Gebäudeversicherung wird zwischen dem sogenannten Baukostenindex und dem Baupreisindex unterschieden. Letzterer ist nötig, um berechnen zu können, welche Baupreise Bauherren im Falle eines Neubaus tatsächlich entrichten müssen. Werden Baufirmen mit dem Bau einer Immobilie beauftragt, weist der Baupreisindex auf alle damit verbundenen Kosten hin. Gemeint sind damit ganz unterschiedliche Faktoren, die zu den endgültigen Kosten führen. Zum Beispiel geht es beim Baupreisindex um die Gewinnspannen der beauftragten Unternehmen, während etwa Honorare für möglicherweise eingebundene Architekten unberücksichtigt bleiben.
Die Ermittlung des Baupreisindex erfolgt hierzulande durch das Bundesamt für Statistik. Dort werden vier Mal pro Jahr neben den Preisentwicklungen für Neubauten im Bereich des Hoch- und Tiefbaus auch die preislichen Veränderungen bei typischen Einfamilienhäusern sowie die Kostenentwicklungen kalkuliert, die durch die Instandhaltung von Mehrfamilienobjekten entstehen. Für die klassische Wohngebäudeversicherung spielt vor allem der private Immobiliensektor eine wesentliche Rolle, wobei auch die Preise für gewerblich genutzte Bauten und Bürogebäude berücksichtigt werden.
Der Grund für die Ermittlung des Baupreisindex ist darin zu sehen, dass so zumindest eine bedingte Vergleichbarkeit der Bauleistungs-Kosten erreicht wird. Für die Bestimmung der Werte werden von den Experten die Daten von insgesamt 5.000 Unternehmen aus dem Baugewerbe genutzt, die repräsentativ ausgewählt werden. Die Teilnehmer der Ermittlungen stellen Angaben zu derzeit mehr als 180 verschiedenen Bauleistungen (jedoch jeweils nur faktische Auftragspreise und ohne Umsatzsteuer) zur Verfügung. Die Weiterleitung der Daten an das Bundesamt erfolgt jeweils über die zuständigen Landesämter.
Gleitender Neuwertfaktor und Baukostenindex
Der gleitende Neuwertfaktor bezieht Gebäudewertsteigerungen in die Prämien- und Versicherungswertkalkulation mit ein beziehungsweise gibt an, um wie viel Mal ein Gebäudeneubau heute teurer wäre als im Jahr 1914. Er setzt sich zusammen aus dem Baupreisindex (80 Prozent) und dem Tariflohnindex (20 Prozent) und wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berechnet und seinen Mitgliedern zugänglich gemacht. Er ist unverbindlich, wird jedoch von den meisten Versicherern gemäß folgender Formel für die Prämienberechnung benutzt.
Prämie Wohngebäudeversicherung = Wert 1914 x gleitender Neuwertfaktor x Beitragssatz
Der Beitragssatz (auch Prämiensatz) wird von der Versicherungsgesellschaft bestimmt. Er kann zum Beispiel 0,55‰ betragen.
Der Baupreisindex wird vom Statistischen Bundesamt berechnet und veröffentlicht. Liegt dieser Index und der Neubauwert des jeweiligen Baujahres vor, lässt sich alternativ hieraus der 1914er Wert für ein Gebäude mathematisch ermitteln.
Die Formel hierfür lautet:
Wert 1914 = Neubauwert des jeweiligen Baujahres / Baukostenindex des jeweiligen Baujahres
Durch eine gleitende Neuwertversicherung wird gewährleistet, dass sich sowohl die Prämie als auch die auszubezahlende Versicherungssumme nach dem aktuellen, ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes richten. Im Falle eines Totalschadens erhält der Versicherte die gesamte Versicherungssumme, die es ihm ermöglicht, ein vergleichbares Gebäude zu bauen (Wiederaufbauwert). Die Versicherungssumme (gleitender Neuwertfaktor) liegt höher als der reine Wiederaufbauwert, da noch zusätzliche Kosten (z.B. Aufräumungskosten, Mietverlust) mitversichert sind.
Zudem wird so stets eine Unterversicherung vermieden. Sollte der Kunde jedoch sein Gebäude durch einen An- oder Ausbau aufwerten, muss er dies seiner Assekuranz umgehend melden. Daraufhin werden, der Wertsteigerung entsprechend, die Höhe des Beitrags und der Versicherungswert angepasst. Ein weiterer Vorteil: Liegt der Wert 1914 vor, lässt sich ein Versicherungsvergleich sehr einfach und schnell vornehmen.
Welche Tarifmerkmale Sie auf jeden Fall beachten sollten
Die Wohngebäudeversicherung ist eine sogenannte verbundene Versicherung. Das bedeutet, die Prämien werden für jedes Einzelrisiko separat berechnet. Die potentiellen Schäden können alle in eigenen Policen versichert werden. Daher sind verschiedene Kombinationen möglich.
Eine zusätzliche Versicherungsoption ist der Elementarschadensschutz. Er kann meist gegen einen zusätzlichen Beitrag integriert werden. Dann reguliert die Wohngebäudeversicherung beispielsweise auch Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Lawinen oder Schneedruck.
Auch bei einem Elementarschutz hat die Versicherung das Schadensrisiko fest im Blick. Je höher die Wahrscheinlichkeit einer Überschwemmung oder einer Lawine in den nächsten Jahren ist, desto mehr muss der Hauseigentümer an Beiträgen aufwenden. Da beispielsweise Sturmschäden im Zuge des Klimawandels auch in Deutschland zunehmen, lohnt sich in vielen Fällen eine Elementarschadenversicherung. Denn gerade Naturgewalten wie Orkane verursachen teure Schäden.
Gebäudeschutz individualisieren
Manche Versicherer weiten bei Bedarf den Versicherungsschutz auf menschliche Handlungen aus. So kann die Beseitigung von Graffiti-Schmierereien an den Hauswänden inbegriffen sein, ebenso die Folgen eines Zusammenpralls eines Autos in ein Gebäude oder Beschädigungen durch Einbruch. Ist eine Immobilie teilweise gewerblich genutzt, bieten einzelne Versicherungsunternehmen die Übernahme der Mietausfälle nach einem Wohngebäudeschaden an.
Immer wieder kommt es zu technischen Neuerungen, die auch vor Gebäuden nicht Halt machen. Im Zuge des Ausbaus der regenerativen Energien in Deutschland haben viele Hausbesitzer Photovoltaikanlagen auf den Dächern installiert. Optional können auch sie gegen Schäden versichert werden. Die Liste der optionalen Versicherungsbausteine ließe sich noch erweitern.
Für fast jeden Fall bieten die Gesellschaften spezielle Versicherungslösungen an. Beispielsweise gewähren einige Tarife sogar die Regulierung von Schäden am Gebäude, die Infolge innerer Unruhen im Land entstanden sind. Auch nukleare Beschädigungen können abgedeckt werden. Der Kunde muss sorgfältig abwägen, welche Bereiche sinnvollerweise versichert sein sollen und für welche Eventualitäten sich der Schutz nicht lohnt.
Viele Versicherer bieten Pakete an, die die häufigsten Risiken Feuer, Sturm, Hagel und Leistungswasserschäden beinhalten. Darüber hinaus gibt es zwei Möglichkeiten, die Gebäudeversicherung zu erweitern. Sie können zum einen Zusatzoptionen in die Police aufnehmen.
Hier wäre ein Schutz gegen Überspannungsschäden zu nennen. Schlägt der Blitz in Antennen oder Leitungen ein, kann die starke Spannung Ihre Elektrogeräte zerstören. Auch Schwimmbäder müssen bei den meisten Versicherungsgesellschaften zusätzlich mitversichert werden. Ähnliches gilt für Schäden an Photovoltaikanlagen.
Sie können sogar gegen Aufpreis Ihre eigene Fahrlässigkeit versichern. Dann haftet die Versicherung auch, wenn Sie zum Beispiel den Kamin brennen lassen und für eine längere Zeit das Haus verlassen.
Glasbruch- und Elementarschäden versichern
Zum anderen können eigenständige Versicherungen sinnvolle Erweiterungen zur Gebäudeversicherung darstellen. Um auch Glasschäden versichert zu wissen, kann eine Glasbruchversicherung abgeschlossen werden.
Versichert ist dann ein einfacher Glasbruch an Türen, Fenstern, Möbeln und Einrichtungsgegenständen – egal aus welchem Grund. Bei einigen Tarifen ist sogar das Cerankochfeld mit abgedeckt. Eine Elementarschadenversicherung deckt Schäden ab, die durch Naturgewalten entstehen (zum Beispiel Sturmfluten oder Erdbeben).
Durch den modularen Aufbau der Wohngebäudeversicherung kann der Verbraucher den Versicherungsumfang entsprechend seinen Bedürfnissen definieren. Es empfiehlt sich nur solche Bausteine auszuwählen, die für das Gebäude oder die Lage des Hauses relevant sind. So lassen sich unnötige Beiträge sparen.
Einige Parameter sind durch die Lage, die Größe, Bauart und das Baujahr des Hauses bereits fest definiert. Indem Sie jedoch beispielsweise die Zahlungsweise individuell festlegen, können Sie den Beitrag senken. Überprüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob alle Angaben stimmen. Nur dann passt der Versicherungsschutz optimal zum Versicherungsobjekt.
Versicherungssumme richtig bestimmen
Ein wesentlicher Eckpunkt jeder Wohngebäudeversicherung ist der Wert des Hauses. Ist er zu niedrig angesetzt, erhalten Sie nach einem Schaden von der Assekuranz im Zweifel nicht die notwendige Summe, um die entstandenen Schadenskosten vollständig zu decken. Daher sollten Sie immer den Neuwert des Objektes zugrunde legen.
Eine gleitende Neuwertversicherung ist dabei flexibel und berücksichtigt unter anderem den sich verändernden Baupreisindex. Damit wird der mit den Jahren steigende Wert der Immobilie in der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt. Der Index wird jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Bei der Bestimmung des Gebäude- beziehungsweise Versicherungswertes, spielt oftmals der 1914er Wert eine wichtige Rolle.
Wie Sie den Beitrag beeinflussen können
Neben dem gewählten Leistungsumfang und dem Wert des Gebäudes haben weitere Faktoren Einfluss auf den Beitrag einer Gebäudeversicherung. Denn auch die Bauweise des Hauses spielt eine Rolle. Massivhäuser mit einem sogenannten Hartdach sind weniger schadensanfällig als etwa Holzhäuser oder Gebäude in Leichtbauweise mit Reetdächern. Erstere können daher im Prinzip vergleichsweise günstiger versichert werden.
Zudem spielt die geografische Lage des Gebäudes eine entscheidende Rolle. Hier teilen die Versicherungsunternehmen Deutschland in vier Risikozonen ein. Entscheidend ist die Einschätzung, wie wahrscheinlich die Häufigkeit von beispielsweise Erdbeben oder Stürmen in dieser Region ist. Je nachdem, in welcher Zone Ihre Immobilie liegt, zahlen Sie einen höheren oder niedrigeren Beitrag.
Während der Vertragslaufzeit können sich die versicherten Risiken auch verändern. Zeigen Sie diese Ihrem Versicherer umgehend an, sonst risikieren Sie ihren Versicherungsschutz. Ein Fall für eine erhöhte Risikolage wäre beispielsweise gegeben, wenn über 50 Prozent der versicherten Fläche des Gebäudes länger (mehr als 60 Tage am Stück) nicht bewohnt sind.
Selbstbehalt
Versicherungsangebote mit einem sogenannten Selbstbehalt gibt es in nahezu allen Bereichen des Versicherungsmarktes. Gemeint ist mit dem Begriff Selbstbehalt ein Eigenanteil der Versicherten, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt. Tritt ein Schaden auf, trägt der Kunde einen vorab vertraglich geregelten Satz an den gesamten Schadenskosten. Bei Kfz-Policen etwa fällt der Selbstbehalt in den meisten Fällen überschaubar hoch aus. Im Falle der Wohngebäudeversicherung sollte die Planung besonders sorgfältig vonstatten gehen, denn viele Versicherte arbeiten mit einem prozentualen Wert.
Eine Größenordnung von etwa zwei Prozent des vereinbarten Versicherungswertes für die versicherten Gebäude ist durchaus üblich. Im Gegenzug gewähren Versicherungsanbieter einen Rabatt auf die Versicherungsprämie. Der gewählte Selbstbehalt erfasst sowohl die Brandschäden als auch die Elementarschäden. Die Reduktion wird auf die Grundprämie und eventuelle Risikozuschläge für das entsprechende Gebäude gewährt.
Bauartklasse
Versicherungsgesellschaften fordern von Antragstellern für die Wohngebäudeversicherung eine ganze Reihe wichtiger Angaben. Diese werden genutzt, um das Risiko für einen Schadensfall zu bestimmen und somit die Prämien zu berechnen. Ein wichtiger Faktor ist die sogenannte Bauartklasse. Insbesondere die Gefahr eines Brandes spielt hier eine Rolle bei der Einstufung durch die Versicherer. In die Einschätzungen zur Bauartklasse fließt neben der jeweiligen Bauweise auch mit ein, welche Bausubstanz vorliegt. Eine einheitliche Vorgehensweise zur Bestimmung der Bauartklasse gibt es im deutschen Versicherungswesen bislang nicht.
Deshalb kann bei mehreren Anfragen zu unterschiedlichen Bewertungen kommen. Versicherungsanbieter setzen nur bei Fertighäusern und Fertighausgruppen andere Maßstäbe an. Zentrale Kriterien sind beispielsweise die Dacheindeckung und die verwendeten Außenwände zu versichernder Objekte. Beton, Stahl und Mauerwerk werden etwa anders bewertet als Bauten aus Lehm oder mit Steinfüllungen. Bei Dachkonstruktionen wiederum erfolgt die Bewertung auf Basis von Materialien wie Metall, Schilf, Ried, Ziegel oder anderen Baustoffen. Insgesamt gibt es fünf verschiedene Bauartklassen.
Stufe I bezieht sich üblicherweise auf Massiv-Bauweisen mit Mauerwerk oder Beton und harter Dacheindeckung. Mit steigender Bauartklasse (inklusive anfälligerer Materialien) gehen die Assekuranzen von einem höheren Schadensrisiko aus. Dies führt zu einem Anstieg der Versicherungsprämien für die Wohngebäudeversicherung. Im Falle von Misch-Bauweisen (bei einem Anteil eines risikobehafteten Materials von wenigstens einem Viertel), gilt die für Versicherungsnehmer ungünstigere Bauartklasse. Die Bauartklasse hat letztlich auch Einfluss darauf, zu welchem Wert ein Wohngebäude versichert werden kann.
Gebäudetyp
Um ein Gebäude in sinnvoller Art und Weise versichern zu können, müssen Versicherte beim Antrag einige wesentliche Angaben zu den jeweiligen Gegebenheiten machen. Dieser Hinweis bezieht sich vorrangig auf die Berechnung des tatsächlichen Neubauwertes, der für eine Immobilie zugrunde gelegt werden muss. Die Basis bilden in diesem Kontext auf der einen Seite die Ausstattung der Gebäude sowie die Wohnfläche, die zu versichern ist. Der dritte entscheidende Faktor ist der Gebäudetyp. Für die Einordnung des Gebäudetyps nutzen Versicherer die Kategorisierung in wenige zentrale Varianten.
Bei der Bestimmung beziehen sich die Anbieter von Wohngebäudeversicherungen insbesondere auf die Dachform der Gebäude. Im privaten Sektor unterscheiden Versicherer im Grunde nur drei Gebäudetypen. Neben dem Einfamilienhaus mit und dem Einfamilienhaus ohne Einliegerwohnung – abgekürzt als ELW – stellt das Mehrfamilienhaus den dritten Gebäudetypen dar. Weiterhin geht es beim Gebäudetyp um die Einordnung der Gebäude in weitere Formen. So fragen Versicherungsgesellschaften beispielsweise danach, ob das zu versichernde Objekt über eine oder mehrere Etagen verfügt und ob ein ausgebauter Dachboden vorhanden ist.
Letzterer kann als ein erhöhtes Versicherungsrisiko eingestuft werden, was zu einem Beitragsanstieg führen kann. Veränderungen der individuellen Situation sind umgehend dem Versicherer anzumelden, weil unter anderem der besagte nachträgliche Dachausbau eine höhere Schadenswahrscheinlichkeit zur Folge haben kann. Eine zu späte Anmeldung der Veränderungen kann zumindest einen Teil-Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.
Wohnfläche
Bei der Berechnung der gesamten Wohnfläche werden im Rahmen der Gebäudeversicherung keineswegs alle vorhandenen Räumlichkeiten und Bestandteile der zu versichernden Gebäude einbezogen. Generell ist der Versicherungsabschluss auf Basis der Wohnfläche nur Ein- /und oder Zweifamilienhäusern üblich in Deutschland. Zumeist verwenden Versicherer bei der Beitragsbemessung den sogenannten „Versicherungswert 1914“. Die Ziffer bezieht sich methodisch auf die mutmaßlichen Baukosten im Jahr 1914 unter Berücksichtigung der Baupreis-Entwicklung. Als Wohnfläche wird dabei die gesamte Grundfläche aller Räume, also das Innenmaß, bezeichnet.
Ausgenommen von der Wohnfläche sind unter anderem Terrassen (überdacht wie nicht überdacht), Balkone, Loggien, Treppen, Gewächshäuser sowie die Gesamtheit der Kellerräume. Bodenräume und Speicher, die nicht bewohnt oder für die Ausübung eines Hobbys ausgebaut sind und genutzt werden, werden bei der Ermittlung der Wohnfläche ebenfalls nicht berücksichtigt. Räume, die zu Hobbyzwecken genutzt werden sowie Arbeitszimmer und Wintergärten sind hingegen relevant für die Berechnungen. Die genaue Wohnfläche ist bei der Ermittlung der Beiträge deshalb so wichtig, weil Versicherte bei falschen Daten eine Unterversicherung riskieren.
Im Falle von Immobilien, die gewerblich genutzt werden, spielen auch Lagerräume eine Rolle. Bei privatem Gebrauch werden Abstellräume nur dann eingebunden, wenn sich diese innerhalb der Wohnung, der Garage, in Heizungsräumen oder Räumen befinden, die zum Waschen oder Trocken genutzt werden. Für die Berechnung der Wohnfläche sowie des genauen Versicherungswertes können sich Versicherte Hilfe bei der Assekuranz holen, um die Gefahren einer Unterversicherung und fehlerhafter Kalkulationen zu minimieren.
Tarifzone
Bei der Festlegung der Beitragssätze für die Wohngebäudeversicherung – vorrangig die verbundene Gebäudeversicherung – nehmen Assekuranzen im Regelfall Bezug zu den verschiedenen Tarifzonen. Weitgehend geht es dabei die Bereiche der Sturm- oder Leitungswasserversicherung. Im Falle der Sturmschäden unterscheiden Versicherer bei der Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens bezüglich der sogenannten Exponierung der Regionen, in denen sich die zu versichernden Gebäude befinden. Dies gilt auch für Hagelschäden. Sie werden ebenfalls anhand der Postleitzahlen und der statistischen Erfahrungswerte bewertet.
Tarifzonen können also auch als unterschiedliche Gefahrenzonen bezeichnet werden. Die Region mit der geringsten Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsschadens ist die Tarifzone 1. Gravierende Abweichungen bei der Gliederung der Tarifzonen zwischen verschiedenen Versicherern sind eher die Ausnahme. Die Versicherungsgesellschaften ordnen in die Tarifzonen Orte ein, deren durchschnittliche Schadensquoten in den vergangenen Jahren vergleichbar waren.
Hinsichtlich der Leitungswasserschäden spielen vorrangig die verschiedenen Wasserhärten eine Rolle. Sie werden zugrunde gelegt, um das Risiko von Schäden an Rohren sowie An- und Ableitungen ermitteln zu können. Versicherungsnehmer können also nur sehr bedingt Einfluss darauf nehmen, in welche Tarifzonen sie nach der Einreichung des wahrheitsgemäß ausgefüllten Antrags eingeordnet werden.
Wie die Wohngebäudeversicherung steuerlich behandelt wird
Die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung sind nicht absetzbar. Das liegt daran, dass sie Ausgaben für eine Sachversicherung darstellen. Privatpersonen können aber nur Versicherungen, die der eigenen Absicherung dienen, steuerlich geltend machen. Anders sieht es aus, wenn die Immobilie vermietet ist. Dann können Beiträge bei der Steuererklärung in der Anlage V als Werbungskosten angegeben werden.
Wichtig:
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Gebäudeversicherung auf die Mieter umzulegen. Diese Umlage stellt eine Einnahme dar, die angegeben und versteuert werden muss. Nichtsdestotrotz kann die Prämie danach im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden.
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, die Kosten für eine Gebäudeversicherung abzusetzen. Wurde ein Raum in der Wohnung vom Finanzamt als Arbeitszimmer anerkannt, werden Versicherungsbeiträge, die diesen Raum betreffen, in der Regel als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben anerkannt.
Der Staat belegt die Gebäudeversicherung mit einer Versicherungssteuer. Sie beträgt bei der Gebäudeversicherung derzeit 14,75 Prozent. Die Versicherungsgesellschaften führen den Betrag direkt ab und weisen die Steuer in den Abrechnungen aus.
Welche Pflichten bei der Wohngebäudeversicherung bestehen
Als Obliegenheiten werden Pflichten bezeichnet, an die Versicherungsnehmer im Rahmen eines Versicherungsvertrags gebunden sind. Zu unterscheiden ist in diesem Punkt zwischen Verpflichtungen, die von Seiten des Gesetzgebers gemacht werden, und solchen Obliegenheiten, die im Vertrag zwischen Versicherern und Versicherten festgehalten werden. Kommen Kunden nicht oder nur in unzureichender Form ihren Pflichten gegenüber der Assekuranz nach, können die Versäumnisse folgenschwer sein. So kann der Versicherungsschutz teilweise oder gänzlich entfallen.
Wird die Verletzung der Obliegenheiten erst nach der Regulierung eines Schadens festgestellt, können Rückzahlungen gefordert werden. Auch rechtliche Konsequenzen wie Regressforderungen können die Folge sein. Zu den Obliegenheiten gehört unter anderem die unverzügliche Anzeige eines entstandenen Schadens. Veränderungen der Rahmenbedingungen sind ebenfalls umgehend anzumelden. Nach einem Einbruch gehört es zu den Obliegenheiten, den Schaden zeitnah bei der Polizei zu melden und eine Aufstellung der Schäden oder der abhandengekommenen Gegenstände zu erstellen.
Versicherte sind außerdem dazu verpflichtet, ehrlich Auskunft auf Fragen der Versicherungen zu geben und den Anbietern bei der Klärung des genauen Sachverhaltes nach bestem Wissen zu helfen. Ehrliche Angaben zu den Gegebenheiten vor Ort und zum Versicherungsobjekt sind obligatorisch, weil Versicherer sonst vom Vertrag zurücktreten oder die Erbringung von Leistungen verweigern können.
Sicherungsvorschriften
Der Begriff der Sicherheitsvorschriften gehört in den Bereich der Obliegenheiten, an die sich Versicherungsnehmer halten müssen, damit im Versicherungsfall die Anforderungen für die Übernahme der Haftung durch die Versicherer erfüllt sind. Die Sicherheitsvorschriften gelten nicht nur für die Versicherten, sondern zugleich für andere Personen, die ihnen laut Versicherungsvertrag gleichgestellt werden. Gemeint sind mit Sicherheitsvorschriften einerseits Maßnahmen, die prophylaktisch der Schadensvermeidung dienen können.
Andererseits zählen Versicherer zu den Sicherheitsvorschriften auch ein Verhalten, durch das mögliche Schäden gemildert werden können. Die genauen Regeln für die Vorschriften sind seit dem Jahr 2001 in Paragraph 24 des VGB schriftlich fixiert. Neben Regeln, die individuell zwischen Versicherungen und Versicherten vereinbart werden, gibt es auch behördliche und gesetzliche Sicherheitsvorschriften, die in gleichem Maße einzuhalten sind. Die Anforderungen beziehen sich auf verschiedene Aspekte. Gebäude oder Teile versicherter Gebäude müssen etwa kontrolliert oder gewartet werden, wenn sie nicht regelmäßig genutzt werden.
Wasserführende Systeme und Anlagen müssen bei Nichtnutzung entleert und abgesperrt werden, um Leitungswasserschäden zu verhindern. Auch die allgemeine Instandhaltung und Wartung versicherter Gegenstände gehört zu den Sicherheitsvorschriften. Im Winter müssen Versicherungsnehmer Gebäude und Gebäudeteile zudem in ausreichender Weise beheizen. Eine Verletzung dieser genannten Obliegenheiten kann neben einer Leistungsfreiheit auch eine Kündigungsberechtigung für Versicherer zur Folge haben, sofern die Versäumnisse zu einer Gefahrerhöhung führen.
Sicherheitsvorschriften bei der Gebäudeversicherung: Missachtung kann kostspielig werden
So gut die Wohngebäudeversicherung auch sein mag; Werden die Sicherheitsvorschriften verletzt, bleibt die Schadensregulierung an den Versicherten selbst hängen. Welche Anforderungen Versicherungen an die Kunden stellen, ist per Versicherungsvertrag festgesetzt.
Abweichende Baugestaltung
Weshalb Versicherungsnehmer im Vertrag zur Gebäudeversicherung nicht nur wahrheitsgemäß antworten, sondern auch sehr genau wissen sollten, was sie eigentlich versichern müssen, wird einmal mehr am Beispiel der sogenannten abweichenden Bauausgestaltung deutlich. Erwartungsgemäß haften Versicherer nur für Gegenstände und den vollständigen Gebäudebereich, der zuvor vertraglich mit den Versicherten vereinbart wurde.
Die abweichende Bauausgestaltung liegt unter anderem dann vor, wenn das versicherte Gebäude im Moment eines Versicherungsfalls konkret einen geringeren Wert vorweist, als dies im Vertrag festgehalten wurde. Ist dies für das im Vertrag beschriebene Gebäude der Fall, muss der Versicherer zum Leidwesen der Geschädigten lediglich für den tatsächlich entstandenen Schaden haften. Die Basis bildet hier der jeweilige ortsübliche Wert eines Neubaus.
Darüber hinaus besteht keine Leistungspflicht. Ist die abweichende Bauausgestaltung zum Zeitpunkt des gemeldeten Versicherungsfalls hingegen höherwertig, wird generell nur die konkrete vertraglich geregelte Bauausgestaltung als Grundlage für die Übernahme der Wiederherstellungs- und Reparaturkosten zugrunde gelegt. Einfluss auf die mitversicherten Leistungen hat die Regelung zur abweichenden Bauausgestaltung aber nicht. Bezug nimmt die Regelung gleichermaßen auf die versicherte Fläche, den Gebäudetyp und andere Punkte, die sich direkt oder indirekt auf die Versicherungsprämie der Wohngebäudeversicherung auswirken.
Was Sie im Schadensfall bedenken sollten
Keiner wünscht es sich. Ist aber doch ein Gebäudeschaden eingetreten, gilt es als Versicherungsnehmer, einige Regeln zu beachten, damit die Gebäudeversicherung schnell und reibungslos bezahlt. Am besten ist es, Sie erstellen eine Liste mit den Gegenständen oder Gebäudebereichen, die beschädigt wurden.
Wenn noch Rechnungen vorhanden sind, legen Sie diese bei. Entsorgen Sie die unbrauchbaren Gegenstände auf gar keinen Fall. Die Versicherung hat das Recht, sie als Nachweis der Richtigkeit Ihrer Angaben gewissermaßen als „Beweisstücke“ anzusehen.
Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich der Versicherung. Alle weiteren Schritte können Sie dann mit der Gesellschaft direkt klären. Es kann eine Weile dauern, bis die Überprüfung des Gebäudeschadens abgeschlossen ist und die Versicherung die entstandenen Kosten reguliert.
Fotos und Zeugen bestätigen die Schäden
Am besten ist es, wenn Sie Fotos machen, die die Schäden dokumentieren. Hilfreich ist auch ein Zeuge, der die Schäden am Gebäude bestätigen kann. Melden Sie die Schäden direkt der Versicherung. Wenn Sie die Hotline in Anspruch nehmen, schreiben Sie sich den Namen des Sachbearbeiters auf. So können Sie später nachverfolgen, wer Ihren Schaden aufgenommen hat, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen. Heben Sie alle beschädigten Gegenstände und Bauteile auf. Die Versicherung hat das Recht, sie zu begutachten.
Wichtig:
Als Immobilienbesitzer sind Sie angehalten, weitere Schäden zu verhindern beziehungsweise zu minimieren. Das beinhaltet etwa die Verständigung der Feuerwehr. Sie dürfen und sollten notwendige erhaltende Reparaturmaßnahmen durchführen.
Beispiel:
Ist durch einen Sturm ein Baum auf das Hausdach gefallen und hat es durchschlagen, ist der Gebäudeeigentümer angehalten, das Loch im Dach abzudichten. So verhindert er weitere Folgeschäden durch Regenwasser.
Worüber Sie Ihren Versicherer in Kenntnis setzen sollten
Da die Wohngebäudeversicherung an Immobilien gebunden ist, ergeben sich während einer Vertragslaufzeit meist nur selten relevante Veränderungen, die der Versicherung angezeigt werden müssen. Auf einige Punkte sollten Sie dennoch achten.
Erben oder erwerben Sie eine Immobilie mit einer bestehenden Wohngebäudeversicherung, geht diese Police automatisch an Sie als den neuen Eigentümer über. Prüfen Sie daher innerhalb der eingeräumten Kündigungsfristen die Konditionen und veranlassen Sie gegebenenfalls einen Wechsel zu einem besseren Anbieter.
Verkaufen Sie hingegen Ihr Haus oder Ihre Wohnung, teilen Sie diesen Vorgang der Gebäudeversicherung mit. Nennen Sie auch die Kontaktdaten des neuen Eigentümers. Die Assekuranz wird sich daraufhin mit dem neuen Besitzer in Verbindung setzen. Sie sind nach dem Verkauf automatisch aus dem Vertrag entlassen, da Ihnen das versicherte Gebäude nicht mehr gehört.
Wird das versicherte Gebäude erweitert – beispielsweise durch einen Anbau oder einen Wintergarten -, erhöht sich die Wohnfläche und der Wert des Objekts. Da dies entscheidende Faktoren der Wohngebäudeversicherung sind, müssen solche baulichen Änderungen unbedingt vertraglich ergänzt werden. Dies kann auch Auswirkungen auf den Prämiensatz haben. Ein Sonderkündigungsrecht bei einer Erhöhung hat der Kunde in diesem Fall nicht, da er durch den Bau eine Leistungserweiterung hervorruft.
Was bei der Kündigung sowie beim Wechsel der Wohngebäudeversicherung zu beachten ist
Generell ist ein Vertrag mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende ohne besondere Begründung kündbar. Wenn Sie diese Frist verpassen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.
Sie können den Vertrag auch vorzeitig kündigen, wenn es sich um eine Schadenfallkündigung handelt. In diesem Fall muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Schadensregulierung eingereicht werden. Es muss dafür allerdings ein ersatzpflichtiger Schaden vorgelegen haben (der Schaden darf beispielsweise nicht fahrlässig vorsätzlich durch den Versicherungsnehmer verursacht worden sein). Allerdings kann auch der Versicherer frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen, wenn er in einem Jahr mindestens zwei Mal seiner Leistungspflicht nachgekommen ist.
Grundsätzlich bestehen auch Sonderkündigungsrechte nach einer Prämienerhöhung ohne gleichzeitige Leistungsausweitung. Bei der Gebäudeversicherung gilt dies aber nicht, wenn im Vertrag eine gleitende Neuwertversicherung verankert ist. Wer ein Vertrag mit einer Laufzeit von vier, fünf oder mehr Jahren abgeschlossen hat, kann diesen frühestens nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres unter Einhaltund einer dreimonatigen Frist kündigen.
Beim Hausverkauf geht die Police auf den neuen Besitzer über
Bei einem Hausverkauf gehen die Police und damit die Prämienzahlungspflicht der Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Sie als ehemaliger Immobilienbesitzer müssen in diesem Fall also gar nicht kündigen.
Wichtig: Informieren Sie den Versicherer über den Besitzerwechsel und teilen Sie ihm Name und Anschrift des neuen Eigentümers mit. Kaufen oder erben Sie auf der anderen Seite eine Immobilie mit einer Gebäudeversicherung, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem anderen Anbieter wechseln.
Tipp:
Senden Sie eine Kündigung immer schriftlich mit einem Einschreiben mit Rückschein ab. So haben Sie einen schriftlichen Nachweis des Versicherers über den Erhalt des Schreibens in Händen. Das kann bei späteren eventuellen Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und der Versicherung nur von Vorteil sein. Wichtig ist auch, dass bei der Einhaltung von Kündigungsfristen nur das Eingangsdatum der Kündigung beim Versicherer zählt, nicht das Sendedatum. Schicken Sie die Kündigung deshalb nicht auf den letzten Drücker los.