Den Ruhestand genießen …
… können Ärzte und Ärztinnen nur mit einer adäquaten Nachhaftungsversicherung. Denn oftmals manifestieren sich durch ärztliche Fehler verursachte Patientenschäden erst, wenn sich die betroffenen Mediziner schon im Ruhestand befinden. ‚Aber als Arzt im Ruhestand kann mir doch nichts mehr passieren‘, denken Sie? Das stimmt nicht ganz, denn ausschlaggebend ist in diesem Fall das sogenannte Schadensereignis. Gemeint ist damit der Zeitpunkt, zu dem die Folgen des ärztlichen Fehlers auftreten. Wann die falsche Diagnose gestellt wurde oder der Behandlungsfehler erfolgt ist, spielt dabei aus Sicht des Versicherers nur eine untergeordnete Rolle. Wird beispielsweise ein Medikament verschrieben, kann es unter Umständen erst Jahre nach der Einnahme zu Nieren- oder Leberschäden kommen. Möglicherweise wird zur Zeit der Patientenuntersuchung auch ein zunächst ungefährlicher Tumor übersehen, der später bösartig wird, oder es bleiben bei einer Operation Fremdkörper im Patienten zurück. Das kann noch nach Jahren zu gefährlichen Gesundheitsschäden führen.
Die ursächlichen Fehler und der Zeitpunkt des Patientenschadens liegen also manchmal sehr weit auseinander. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine dreißigjährige Haftungszeit für Schadensersatzansprüche auf Körperverletzung, gesundheitliche Einschränkung oder Einschränkungen der persönlichen Freiheit festgelegt. Für Ärzte und Ärztinnen ist daher ein Versicherungsschutz mit ausreichend hoher Haftungssumme über die aktiven Berufsjahre hinaus unbedingt erforderlich.
Nachhaftungsversicherung sichert Existenz
Kündigt ein Mediziner seinen Versicherungsvertrag in der Zeit zwischen der fehlerhaften Behandlung und dem Eintritt des Schadens, weil er in seinem Beruf nicht mehr tätig ist, verliert er in der Regel seinen Versicherungsschutz. Sollte er in der Zeit danach verklagt werden, muss er die Prozesskosten selbst tragen. Kommt es sogar zu einer Verurteilung, gehen auch Bußgelder und Schadensersatzzahlungen zulasten seines Privatvermögens. Das muss nicht sein, denn der Abschluss einer Nachhaftungsversicherung schützt Ärzte und Ärztinnen im Ruhestand vor solchen finanziellen Verlusten. Es handelt sich bei dieser Versicherung um eine Zusatzvereinbarung zur Berufshaftpflichtversicherung. Da Ursache und Schadensereignis zeitlich sehr weit auseinanderliegen können, muss auch die Dauer der Nachhaftungsversicherung möglichst lang sein. Ärzte und Ärztinnen sollten diese wichtige Zusatzvereinbarung nicht erst in letzter Minute, sondern spätestens drei Jahre vor dem geplanten Ruhestand treffen. Wer trotz Ruhestand hier und da noch als Vertretungsarzt einspringt, benötigt dafür eine Ruhestandsversicherung. Gegebenenfalls ist auch eine Kombination aus Nachhaftungs- beziehungsweise Ruhestandsversicherung mit der Berufshaftpflicht möglich.
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Bei der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte gilt es einige Fallstricke zu vermeiden. Über nachfolgenden Button können Sie eine Beratung zu diesem Thema anfragen.