Risiko Unterversicherung in Apotheken oft unterschätzt

Versicherungssumme oft zu niedrig


Im Rahmen einer Sachversicherung spricht man von einer Unterversicherung, wenn die zuvor in der Police festgelegte Versicherungssumme sich im Schadensfall als niedriger erweist als der tatsächliche Wert der versicherten Objekte. Gut für den Versicherer, schlecht für den Apotheken-Inhaber! Der Versicherer muss in diesem Fall nämlich nur einen Teil der Schadenssumme zahlen und der Betroffenen bleibt auf dem Rest sitzen. Gerade Apotheken sind ständig dem Risiko der Unterversicherung ausgesetzt, weil der Lager-Wert über das Jahr oftmals stark schwankt. Apotheker und Apothekerinnen müssen daher immer ein Auge auf ihre Police haben und diese bei Bedarf entsprechend anpassen, damit sie nicht in die Unterversicherungsfalle tappen. Das gilt auch, wenn neue Geräte wie etwa Kommissionierer oder NIR-Spektrometer angeschafft werden. Solche Neuanschaffungen steigern den Apothekenwert erheblich, sodass die einst festgelegte Versicherungssumme zur Absicherung der wertvollen Technik nicht mehr ausreicht.

Apothekenspezifische Risiken


Die Unterversicherungsklausel und die damit verbundene Mitwirkungspflicht bergen jedoch noch weitere Gefahren für Apotheken-Inhaber. So kommt es beispielsweise häufig vor, dass Apotheker und Apothekerinnen das Inventar vom Vorbesitzer übernehmen, die Kaufbelege für ältere Laborgeräte oder andere Gegenstände nicht mehr existieren und so kaum noch eine zuverlässige Aufstellung der Inventarwerte möglich ist. Demgegenüber steht dann oftmals eine falsche Einschätzung der tatsächlichen Apothekenwerte und die Folge ist auch hier eine Unterversicherung. Häufig muss dann erst einmal ein externer Fachmann hinzugezogen werden, der die vorhandenen Werte schätzt, wobei das Risiko einer ungenauen Werte-Schätzung dennoch am Apotheken-Inhaber selbst hängen bleibt.

Die Inventaraufstellung im Warenlager ist hingegen problemlos möglich, aber dennoch befreit diese Tatsache den Apotheker nicht vom Risiko der Unterversicherung, denn der Lagerbestand unterliegt im Verlauf eines Jahres ständigen Schwankungen. Dazu bedarf es beispielsweise nur einer drohenden Grippewelle und schon ist das Lager voll mit Impfwirkstoffen und entsprechenden Medikamenten. Tritt der Schadensfall genau zu dem Zeitpunkt ein, an dem das Warenlager randvoll ist, steht fast immer eine Unterversicherung im Raum, es sei denn, die in der Police festgelegte Versicherungssumme ist grundsätzlich an die höchsten Wertspitzen angepasst. Das ist aber fast nie der Fall, sodass die Gefahr der Unterversicherung den Apotheken-Alltag stets begleitet. Apotheker und Apothekerinnen sollten daher einen Versicherer wählen, der explizit auf die Unterversicherungsklausel verzichtet.

Expertenrat ist gefragt


Nehmen wir nur einmal an, der Apotheken-Inhaber hat eine Summe von 600.000 Euro versichert, schafft dann aber neue Einrichtungswerte und technische Geräte an, sodass sich der Apothekenwert auf 900.000 Euro erhöht. Die Police wird an die veränderte Situation nicht angepasst und es kommt tatsächlich zum Schadensfall, dann steht mal eben eine Unterversicherung in Höhe eines Drittels vom Apothekenwert im Raum. Doch leider ist der Verzicht auf Unterversicherung seitens der Versicherer nicht gerade marktüblich, sodass Apotheker und Apothekerinnen hier auf Spezial-Deckungskonzepte einzelner Versicherer zurückgreifen müssten, um dieses Risiko auszuschließen. Ansonsten bleibt nur noch die jeweilige Anpassung der Versicherungssumme an die tatsächlichen Apothekenwerte und das ist ohne Beratung und Unterstützung durch einen Fachmann für den Apotheken-Inhaber oftmals nicht zu bewältigen.

Beratung zur Versicherung von Apotheken vereinbaren


Bei der Apotheken-Versicherung gilt es einige Fallstricke zu vermeiden.

Aus diesem Grund benötigen Sie nicht nur Versicherungen, die möglichst alle apotheken-spezifischen Risiken abdecken, sondern auch einen Ansprechpartner, der Ihnen den Aufwand rund um die Absicherung Ihrer Apotheke abnimmt, sich im Schadenfall kümmert und auf Ihren Berufsstand spezialisiert ist, eben einen zertifizierten Fachberater Heilwesen (IHK).

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