Typische Haftungsursachen in Arztpraxen

Worauf Ärzte bei der Haftpflicht achten müssen


Haftpflichtschäden haben immer mit den Ansprüchen Dritter zu tun. In Arztpraxen sind das meistens Patienten, die ihrem Arzt Fehler bei der Diagnose oder Behandlung unterstellen. In vielen Fällen sind solche Klagen unbegründet. Ärzte sind aber auch nur Menschen und daher können auch ihnen Fehler unterlaufen. Für die betroffenen Patienten kann das schwerwiegende Konsequenzen haben, sodass oftmals eine Klage auf Schadensersatz folgt. Für die behandelnden Ärzte kann das nicht nur teuer werden, sondern auch ihren Ruf schädigen.

Besonders kompliziert ist die Angelegenheit, wenn Fehler nicht sofort erkannt werden. So können beispielsweise die Folgen einer unentdeckten Krankheit erst Jahre später auftreten. Ist der behandelnde Arzt in einem solchen Fall nicht in ausreichender Höhe versichert, ist seine berufliche Existenz gefährdet.

Besitzt er eine ältere Haftpflichtversicherung, ist es ratsam, diese überprüfen zu lassen und gegebenenfalls eine Anpassung vorzunehmen. Denn oftmals liegen solchen Policen auch veraltete Sterbetafeln zugrunde, die im Schadensfall die vertragliche Regulierungsgrundlage darstellen. Kommt es zu einem Haftungsprozess, richtet sich das Urteil aber nach aktuellen Sterbetafeln. Diese berücksichtigen im Gegensatz zu alten Tabellen die höhere Lebenserwartung der heutigen Bevölkerung. Wird der betroffene Arzt zu einer lebenslangen Rentenzahlung an den geschädigten Patienten verurteilt, reicht in diesem Fall die in der veralteten Police festgelegte Haftpflichtsumme möglicherweise nicht aus. Der Versicherungsnehmer muss dann schlimmstenfalls tief in die eigene Tasche greifen. Jede Haftpflichtversicherung sollte mindestens alle zehn Jahre überprüft werden, um solche Probleme zu vermeiden.

Vom Datenklau bis zum Diagnosefehler


Das Spektrum der Schadenszenarien, die in Arztpraxen jederzeit Realität werden können, ist breit. Es reicht von Datenklau, gestohlenen Rezepten und Cyberattacken bis hin zu Feuerschäden, falschen Diagnosen und Behandlungsfehlern.

Werden beispielsweise Rezepte mit Praxisstempel gestohlen, unterstellen die Krankenkassen Ärzten und Ärztinnen oftmals einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Das kann für die Betroffenen zu Schadensersatzforderungen und berufsrechtlichen Maßnahmen führen. Sie müssen in diesem Fall nachweisen, dass der Vorwurf der Krankenkasse nicht gerechtfertigt ist, um negative Folgen zu verhindern.

Zum Brandschaden kommt es in Arztpraxen eher selten. Umso schlimmer ist es aber, wenn in einer Praxis, die sich beispielsweise in einer Klinik oder einem Ärztehaus befindet, ein Feuer ausbricht. Das zieht oftmals großräumige Sperrungen nach sich, die jede Menge Aufwand und Kosten verursachen. Darüber hinaus müssen alle Gesundheitseinrichtungen innerhalb des Sperrgebietes ihre Arbeit einstellen und können ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Verfügt der betroffene Praxisinhaber über eine Police mit zu niedrig angesetzter Versicherungssumme, kann das böse Folgen für ihn haben.

Unterschätzte Risiken sind auch Schäden, die durch externe Vertreter verursacht werden. Fällt der Praxisinhaber wegen Urlaub oder Krankheit eine Weile aus, muss Ersatz her. Viele Ärzte und Ärztinnen machen sich im Vorfeld jedoch keine Gedanken über die Haftpflicht für ihre Vertretungen. Im Schadensfall führt diese Sorglosigkeit zu schwerwiegenden Konsequenzen, die sich nur vermeiden lassen, wenn die bestehende Police auch Vertretungsärzte mitversichert.

Dies sind nur einige Beispiele für die vielfältigen Haftungsursachen in Arztpraxen, die unbedingt ausreichend versichert sein müssen. Ausschlaggebend ist hierbei die festgelegte Versicherungssumme, die nach Angaben der Experten für Allgemeinmediziner mindestens fünf Millionen Euro umfassen sollte. Je nach medizinischer Fachrichtung sind auch wesentlich höhere Summen erforderlich. Darüber hinaus sind die mitversicherten Tatbestände wie etwa Krankenkassenforderungen, Feuer- und Vertreterhaftung von großer Bedeutung. Ärzte und Ärztinnen, die sich nicht sicher sind, ob ihre Police die bestehenden Risiken ausreichend abdeckt, sollten sich zur Klärung ihrer Fragen an einen Versicherungsexperten wenden.

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