Apotheken-Risiko Retax

Immer wieder Ärger mit Retax


Retax ist das Stichwort, das jedem Apotheker besonders bitter aufstößt und sein Verhältnis zur gesetzlichen Krankenversicherung sehr negativ prägt, denn hier kollidieren zwei ganz verschiedene Interessen miteinander. Für Apotheker und Apothekerinnen ist es wichtig, ihre Kunden sofort zu bedienen und verschriebene Medikamente zügig und ohne zusätzlichen Bearbeitungsaufwand abzugeben. Die Krankenkassen hingegen sind vor allem daran interessiert, Kosten zu deckeln oder zu senken. Landen also bestimmte Rezepte wie etwa Re-Importe, T-Rezepte oder schlecht lesbare Rezepte, um nur einige Fehlerquellen zu nennen, auf der Theke des Apotheken-Inhabers, sollten seine Alarm-Glocken läuten, denn hierbei kann vieles schieflaufen. Schon ein einfacher Formfehler, der übersehen wird, kann einen wahren Retax-Streit zwischen Krankenkasse und Apotheke auslösen. Die schon längst an den Kunden abgegebenen Medikamente werden nur teilweise oder gar nicht erstattet und der Apotheken-Inhaber hat das Nachsehen. Wer das Retax-Risiko minimieren möchte, sollte bei der Rezeptannahme alles doppelt und dreifach kontrollieren, eine weitere Durchsicht der Rezepte am Abend vornehmen und eine gute Rezeptsammelstelle haben, die eine sofortige automatische Qualitätssicherung aller übertragenen Rezepte gewährleistet.

Bäumchen wechsle dich…


... aber bitte nicht in der Apotheke!

Nachdem das Sozialgericht Braunschweig zumindest die Null-Retaxation, also die Verweigerung jeglicher Erstattung durch die Krankenkassen, als unzumutbar für Apotheker und Apothekerinnen eingestuft hat, nimmt der Rahmenvertrags-Retax eine bedeutende Rolle im Apotheken-Alltag ein. Denn trotz des Urteils versuchen manche Krankenkassen immer noch, mit Herstellern günstigere Abmachungen zu treffen. Das mag zwar nachvollziehbar sein, aber dennoch geschieht das auf dem Rücken der Apotheken-Inhaber. Letztlich müssen sie dem Kunden mühselig klar machen, warum sein Medikament nun von einem anderen Hersteller in einer grünen statt der vertrauten roten Verpackung geliefert wird, warum es plötzlich eine andere Bezeichnung hat oder die bisher weißen Pillen plötzlich gelb sind. Der Kunde möchte einfach nur die gewohnten Medikamente haben, so wie er sie kennt und wird misstrauisch, wenn sich plötzlich etwas ändert. Selbst, wenn die Änderung des „Medikamenten-Layouts“ nach vielen Widerständen seitens der Kunden notgedrungen hingenommen wird, kann der Apotheker noch lange nicht aufatmen. Denn derartige Herstellerwechsel seitens der Krankenkassen kommen immer wieder vor und der Prozedere geht jedes Mal von vorne los.

Versicherungen legen oft gleiches Verhalten an den Tag


Wenn es um Retax geht, verhalten sich viele Sachversicherer auch nicht viel besser als die gesetzlichen Krankenkassen und wälzen das Problem ebenfalls auf Apotheker und Apothekerinnen ab. Vor allem, wenn Retax in den versicherten Risiken gar nicht erwähnt und auch keine eigens dafür festgelegte Versicherungssumme ausgewiesen wird, haben Versicherer im Schadensfall leichtes Spiel. Sind die sogenannten Vermögensschäden, zu denen auch die Retax-Problematik gehört, explizit nicht mitversichert, hat der Apotheken-Inhaber im Schadensfall kaum noch eine Chance auf Regulierung. Gerade bei Formfehlern und anderen Ungereimtheiten, die in den Rezepten übersehen werden, ziehen Versicherer sich gerne mit dem Abwehrargument des Verstoßes gegen die kaufmännische Sorgfaltspflicht aus der Affäre, um nicht zahlen zu müssen.

Retax nur teilweise versicherbar


Retax ist nur sehr bedingt versicherbar und das auch nur im Rahmen spezieller Apotheken-Policen. Dort ist beispielsweise der Aut-Idem-Retax vollständig eingeschlossen. Ob ein Formfehler-Retax mitversichert ist oder nicht, kommt auf die genauen Umstände an, die in der Police zugrunde gelegt sind und auch der Rahmenvertrags-Retax ist nur bei einzelnen Apotheken-Policen mitversicherbar. Hier kommt es meist auf den Einzelfall an, der durch den Versicherungsexperten genau dokumentiert und im Antrag auf Regulierung entsprechend begründet werden muss. Apotheker und Apothekerinnen sollten ihre bestehenden Inhalts- und Werteversicherungen von Fachleuten überprüfen lassen, inwieweit Retax mitversichert oder mitversicherbar ist.

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