Zahnzusatzversicherung


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Der Bereich Zahnersatz spielt eine große Rolle, weil er im Versicherungsfall sehr hohe Kosten birgt. Deshalb ist es empfehlenswert, hier auf eine entsprechend hohe Leistung zu achten.

In den Bereich Kieferorthopädie fallen Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen und die damit in Zusammenhang stehenden funktionellen Störungen.

Im Regelfall dürfen Ärzte bis zum 2,3-fachen Wert des festgelegten Basissatzes, Regelhöchstsatz genannt, abrechnen, bei medizinischer Begründung auch bis zum 3,5-fachen Höchstsatz. Bei einigen Spezialisten sind jedoch Abrechnungen weit oberhalb des Höchstsatzes der GOÄ/GOZ möglich.

Alle gesetzlichen Krankenversicherungen leisten nur für Behandlungen bei Ärzten mit Kassenzulassung. Doch gerade Fachärzte entscheiden sich oft für die Arbeit ohne Kassenzulassung und entsprechenden Restriktionen.

Beim Zahnersatz richten sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nicht nach der tatsächlich in Anspruch genommenen Behandlung, sondern nach dem jeweiligen Befund. Die Krankenkassen zahlen sogenannte befundbezogene Festzuschüsse in Höhe von etwa 50% der für die Regelversorgung notwendigen Leistungen. Die Patienten können sich für jede Form des Zahnersatzes entscheiden – der Kassenzuschuss bleibt immer derselbe. Etwaige Kosten für zusätzliche Leistungen, Material- und Laborkosten sowie Honorar werden dabei allerdings oftmals nicht berücksichtigt.

Bei Inlays handelt es sich um passgenaue, im Zahnlabor gefertigte Füllungen, welche genau den Defekt im Zahn ausfüllen. Streng genommen handelt es sich bei einer Versorgung mit einem Inlay um eine Zahnbehandlung, weshalb die GKV hier keinen Festzuschuss leistet.

Vorversicherung

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