Renditen der Versorgungswerke sinken


Versorgungswerke – Das Zinstief erschüttert die berufsständischen Rentenkassen in Ihren Grundfesten. Vielen Ärzten, Anwälten oder Apothekern werden im Alter die Leistungen drastisch gekürzt. Obwohl so manche Einrichtung vor dem Kollaps steht, schweigt die Branche die prekäre Lage einfach tot.“ (Capital, 10/2012)

Die meisten Ärzte fühlen sich über ihre Versorgungswerke gut für das Alter abgesichert. In der Vergangenheit waren die Versorgungswerke der Deutschen Rentenversicherung deutlich überlegen. Und auch heute stehen sie im Vergleich wohl noch besser da. Allerdings heißt das auch nicht viel. Denn inzwischen nagt das anhaltend niedrige Zinsumfeld an den Renditen der Versorgungswerke.

Die obige Schlagzeile aus der Capital liegt bereits fünf Jahre zurück. Seitdem sind die Zinsen nicht gestiegen, sondern noch weiter gesunken. Die Lage der Versorgungswerke hat sich somit keinesfalls verbessert.

Was viele nicht wissen: Ein Versorgungswerk funktioniert nicht nach dem Umlageverfahren wie die Gesetzliche Rentenversicherung, sondern nach dem offenen Deckungsplanverfahren wie Lebensversicherungen. Sie legen das Kapital großteils in sichere Staats- und Unternehmensanleihen mit hoher Bonität an und erzielten damit in ihrer Historie ansehnliche Renditen. Etwa zwei Drittel des Kapitals der Versorgungswerke stecken in Zinsanlagen.

Und dieser Umstand führt bei den Versorgungswerken zu den gleichen Problemen wie bei den Lebensversicherern. Aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus ist mit Zinsanlagen kaum noch Ertrag zu erwirtschaften. 2016 hat der deutsche Staat erstmals eine Bundesanleihe mit negativer Rendite herausgegeben. Käufer dieser Anleihe erhalten nach Ablauf der Laufzeit somit weniger Geld zurück, als sie bezahlt haben. Je länger das Niedrigzinsumfeld anhält, desto schwieriger wird die Lage für die Versorgungswerke.

Die zu erwartende Altersrente wird den Mitgliedern der Versorgungswerke jährlich mitgeteilt. Dies ist jedoch nur eine Prognose unter Annahme eines Rechnungszinses von häufig immer noch 4%. Lebensversicherungen haben die Garantieverzinsung inzwischen auf 0,9% gesenkt. Versorgungswerke erscheinen hier ein wenig träge, mit möglicherweise fatalen Folgen für ihre Mitglieder. Denn ist der versprochene Rechnungszins höher als die tatsächliche Nettorendite, wird die Substanz eines Versorgungswerkes aufgezehrt.

Die Ärzteversorgung Baden-Württemberg etwa musste bereits 2008 an ihre Rücklagen als die Verzinsung ihrer Anlagen auf 0,18 Prozent abrutschte.

Schon vor geraumer Zeit hat der Bayerische Oberste Rechnungshof angemahnt, dass einige Versorgungswerke Gefahr laufen, ihre Leistungsversprechen nicht einhalten zu können. Er forderte sie auf „strukturelle Eingriffe in die Leistungsseite“ vorzunehmen, also niedrigere Renten auszahlen. Versorgungswerk-Mitglieder müssen sich somit auf deutliche Rentenkürzungen einstellen.

Denn steigen die Zinsen in absehbarer Zeit nicht deutlich, bleiben nur Rentenkürzungen. Diese Kürzungen können drastisch ausfallen. Schon eine Reduzierung des Rechnungszinses von 4,0% auf 3,0% könnte eine Rentenkürzung von 20% zur Folge haben. So können aus versprochenen 3.000 Euro Rente schnell 2.400 Euro Rente werden. Bei einer Rentendauer von zum Beispiel 25 Jahren sind das Einbußen von 180.000 Euro.

Die schwierige Situation wirkt sich auch auf die Mitteilsamkeit einiger Versorgungseinrichtungen aus: Von den 17 ärztlichen Versorgungswerken veröffentlichen acht keine Renditen mehr. Bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung (NÄV) liegt die Rendite bereits seit 2013 unterhalb des Rechnungszinses von 4,0%. Von 52 der insgesamt 89 Versorgungswerke fehlen sämtliche Angaben zur Vermögens- und Ertragslage. Oft werden nicht einmal die Mitgliederzahlen genannt. Von Transparenz kann angesichts des Fehlens von Zahlen, Daten und Fakten keine Rede sein.

Insbesondere wenn Sie zu den jüngeren Mitgliedern eines Versorgungswerkes zählen, sollten Sie handeln. Denn Ihre Beiträge werden genutzt, um die Lücken bei der älteren Generation zu schließen und deren Renten noch zu gewährleisten. Dieser Vorgang stellt nichts Anderes als eine Umverteilung dar. Sind jedoch die Kapitalreserven irgendwann aufgebraucht, reichen die Erträge nicht einmal mehr aus, um die Inflation auszugleichen.

Im Übrigen ist bei Freiberuflern der „Trend“ zur Langlebigkeit zu beobachten. 2006 nämlich ließ die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke, kurz ABV, die statistische Lebenserwartung ihrer damals rund 700 000 Mitglieder durch die Versicherungsmathematiker der Heubeck AG überprüfen. Es stellte sich heraus, dass Freiberufler eine um etwa 4 Jahre höhere Lebenserwartung haben als die Gesamtbevölkerung. Wenn Sie Mitglied eines Versorgungswerkes – und damit Freiberufler – sind, ist das eine erfreuliche Nachricht. Allerdings nicht wenn es um Altersvorsorge geht, denn wer länger lebt, braucht auch länger Geld.

Deshalb sollten Sie sich möglichst früh informieren, bei welcher Art der Altersvorsorge aktuell welche Rendite bzw. Rente zu erwarten ist, um noch rechtzeitig vor Rentenbeginn reagieren und Lücken schließen zu können! Die Zeit kann dabei Ihr bester Freund sein. Je länger Sie die Altersvorsorge jedoch hinaus schieben, umso stärker steigt die notwendige Sparrate.

Die Zahlung der satzungsgemäßen Beiträge ist für die Mitglieder der 89 Versorgungswerke in Deutschland verpflichtend, eine Befreiung somit nicht möglich. Oft regen Versorgungswerke jedoch an, über diese Pflichtbeiträge hinaus freiwillige Einzahlungen zu leisten, um sich so höhere Rentenansprüche zu sichern. Von dieser Möglichkeit sollte Sie besser nicht Gebrauch machen, sondern stattdessen zusätzlich privat vorsorgen.

Der primäre Grund liegt darin, dass Sie keinen Einfluss darauf nehmen können, wie Ihre Beiträge angelegt und verwendet werden. Sie sind auf Gedeih und Verderb dem Anlageerfolg des Versorgungswerkes und der Zinsentwicklung ausgeliefert. Zudem stellt sich die Frage, ob Sie mit den Einschränkungen, der fehlenden Transparenz und der mangelnden Flexibilität eines Versorgungswerkes leben können. So ist die Leistung der Versorgungswerke nicht kapitalisierbar und auch nicht frei vererbbar.

Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie eine fundierte Vorsorgeplanung wünschen. Wir zeigen Ihnen genau welche Ansprüche bereits bestehen, wie groß Ihre Versorgungslücke ausfällt und wie Sie diese am besten schließen können.

Aber selbst wenn die Versorgungswerke ihre Prognosen wirklich halten könnten, wären Sie auf private Altersvorsorge angewiesen.

Hierzu eine Beispielrechnung

Die verwendete Prognose für die Altersrente aus dem Versorgungswerk beruht auf Erfahrungswerten (für einen Assistenzarzt im dritten Jahr) beziehungsweise auf von Versorgungswerken prognostizierten Werten.

1. Versorgungssituation

Alter

29 Jahre

Bruttoeinkommen

65.000 Euro/Jahr

Nettoeinkommen

3.064 Euro/Monat

Rentenbeginn

mit 67 Jahren

Rentenbedarf /-wunsch vor Inflation

2.000 Euro/Monat netto

Inflation

2% p.a.

Rentenbedarf nach Inflation

4.245 Euro/Monat

Unterstellte Rentensteigerung (Versorgungwerk und ZVK)

1,0% p.a.

Prognostizierter Brutto-Anspruch aus Versorgungswerk und ZVK mit 67 Jahren

4.000 Euro/Monat

Prognostizierter Netto-Anspruch aus Versorgungswerk und ZVK mit 67 Jahren

2.785 Euro/Monat



2. Versorgungslücke

Versorgungslücke mit 67 Jahren

1.460 Euro/Monat

Nötige Sparrate bei 5,5% Rendite p.a. nach Kapitalanlagekosten

387 Euro/Monat



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