Private Rentenversicherung

Neben der Kapitallebensversicherung ist die Rentenversicherung eine beliebte und kalkulierbare Form der privaten Altersvorsorge. Sie garantiert eine Leistung in Form einer monatlichen Rentenzahlung oder als einmalige Kapitalauszahlung und bieten sich damit als Ergänzung der gesetzlichen Rente an. Erweitern können Sie diese Altersvorsorge durch Absicherungen zur Berufsunfähigkeit, für den Pflegefall oder gegen Unfälle. Die Vorsorge für die Hinterbliebenen spielt bei dieser Versicherung keine große Rolle.

Garantierte Rente oder Einmalzahlung


Bei klassischen Rentenversicherungen zahlen Sie über viele Jahre einen regelmäßigen Beitrag in einen Versicherungsvertrag ein. Sie bauen dadurch einen Kapitalstock auf, dieser wird vom Versicherer verzinst. Er garantiert bei Verträgen, die im Jahr 2017 neu abgeschlossen wurden, eine Verzinsung von 0,9 Prozent pro Jahr. Diese Garantieverzinsung ist in den vergangenen Jahren wiederholt gesunken. Geschuldet ist dies den kontinuierlich niedrigen Renditen am Kapitalmarkt. Sie erlauben den Versicherungen nicht mehr, höhere Leistungen zu garantieren. Dessen ungeachtet erhalten Sie aus der Versicherung eine garantierte Rentenzahlung auf Lebenszeit oder eine Einmalzahlung.

Die meisten Verträge sehen ein Kapitalwahlrecht vor, das es Ihnen erlaubt, spätestens zum Rentenbeginn die Entscheidung für eine Einmalzahlung oder für eine lebenslange Leibrente zu treffen.

Rentenversicherer in Deutschland sind im Fall einer Insolvenz durch die Protektor Lebensversicherung AG gesichert. Sie übernimmt Leistungsverpflichtungen eines Versicherers, wenn dieser aufgrund einer Insolvenz nicht mehr in der Lage ist, Rentenzahlungen an seine Versicherten zu leisten.

Die Auszahlung ergibt sich aus der garantierten Rente und aus den erwirtschafteten Gewinn- und Überschussanteilen. Die inzwischen vergleichsweise niedrige Garantieverzinsung von 0,9 Prozent pro Jahr ist selbst bei einer geringen Inflation kaum ausreichend, um nach Abzug der allgemeinen Preissteigerung einen realen Wertzuwachs zu erzielen. Da die Versicherer die Beiträge für eine klassische Rentenversicherung nur in sichere Geldanlagen wie festverzinsliche Wertpapiere investieren und weil die Verzinsungen dafür seit Jahren überschaubar sind, können die Gesellschaften keine höheren Renditen anbieten. Aus diesem Grund haben viele Gesellschaften zuletzt den Vertrieb von klassischen Rentenversicherungen eingestellt. Als Alternative wurden bereits vor einigen Jahren zunehmend fondsgebundene Produkte entwickelt.

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung wird der Sparbeitrag in Fondsanlagen investiert. Aus diesem Investment ergibt sich eine bessere Rendite, die dem Versicherten durch höhere Erträge zufließt. Fondsprodukte unterliegen größeren Schwankungen als festverzinsliche Papiere, deshalb sind fondsgebundene Rentenversicherungen eher für Anleger geeignet, die eine leicht risikobereite Einstellung haben. Allerdings sehen moderne fondsgebundene Rentenversicherung unterschiedliche Formen der Absicherung vor, deshalb gilt diese Maßgabe heute nur noch eingeschränkt. Diese Absicherung kann beispielsweise ein Ablaufmanagement sein, das den Tausch der Anteile einige Jahre vor dem Ablauf der Versicherung in sichere Wertpapiere vorsieht. Häufig wird auch ein Teil der Beiträge in fest verzinsliche sichere Papiere investiert, ein weiterer Anteil wird in Fonds angelegt. Diese unterschiedlichen Varianten machen eine fondsgebundene Rentenversicherung auch für Anleger interessant, die auf hohe Sicherheit bedacht sind. Neben einem kostengünstigen Anbieter, ist vor allem das Universum der zur Auswahl gestellten Kapitalanlagen beziehungsweise Investmentfonds entscheidend.

So läuft die Besteuerung bei der Auszahlung


In der Ansparphase sind die Beitragszahlungen zu Rentenversicherungen nicht steuerlich geltend zu machen. Wählen Sie für die Auszahlung eine monatliche Rentenzahlung, ist bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren der sogenannten Ertragsanteil in Höhe von 18 Prozent zu versteuern.

Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten

Ertragsanteil in %

62

21

63

20

64

19

65-66

18

67

17

68

16

69-70

15

71

14

72-73

13

74

12

75

11

76-77

10


Wenn Sie sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, sind der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und die Vertragslaufzeit entscheidend. Für eine Rentenversicherung, die Sie heute abschließen, müssen Sie bei einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und einem Auszahlungsbeginn ab dem 62. Lebensjahr die Hälfte der erwirtschaften Erträge versteuern.

Häufig gestellte Fragen zur privaten Rentenversicherung

Was die Private Rentenversicherung ist

Welche Tarifmodelle es gibt

Welche Zusatzversicherungen mit der Privaten Rentenversicherung kombiniert werden können

Was passiert, wenn Sie während der Ansparphase versterben

Was passiert, wenn Sie während der Auszahlphase versterben

Was bei einem Verzug ins Ausland zu bedenken ist

Ob Sie Geld aus Ihrem Vertrag entnehmen können

Was passiert, wenn Sie einen finanziellen Engpass haben

Ob Sie Ihre private Rentenversicherung kündigen können

Ob Sie Ihren Rentenbeginn verlegen können

Welche Rentenbezugsformen es gibt

Markus Fischer hat 4,89 von 5 Sternen 246 Bewertungen auf ProvenExpert.com