Gesundheitsfragen im Antrag

Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten


Sie möchten eine neue Versicherung im Gesundheitsbereich abschließen und haben den Antrag schon vorliegen? Dann sollten Sie die darin enthaltenen Gesundheitsfragen richtig beantworten. Kommt nämlich irgendwann heraus, dass Sie geschummelt haben, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Je nach Versicherer kann der Fragenkatalog sehr umfangreich sein und einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren Ihrer Krankengeschichte umfassen. Die Versicherungsgesellschaft hat das Recht, alles über Ihren Gesundheitszustand zu erfragen, was für die Risikoeinschätzung von Bedeutung sein könnte. Sie sollten bei der Beantwortung der Fragen alles preisgeben, was für den Versicherer wichtig sein könnte, auch wenn Sie selbst die Angaben für unwesentlich halten. Halten Sie wichtige Informationen zurück oder machen sogar falsche Angaben, kann dies für Sie sehr teuer werden. Der folgende Text zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen achten sollten.

Ehrlich währt am längsten


Wer bestimmte Versicherungen wie etwa private Krankenversicherungen, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen abschließen möchte, muss sich bei der Antragstellung umfangreichen Gesundheitsfragen unterziehen. Diese Angaben dienen der Risikoeinschätzung durch den Versicherer und müssen daher wahrheitsgemäß beantwortet werden. Hier lohnt es sich auch nicht, zu schummeln, denn spätestens im Schadensfall werden Ihre Angaben noch einmal genau überprüft. Allerdings sollten Sie auch nicht mehr preisgeben als gefordert wird. Sie brauchen nur Krankheiten oder Behandlungen anzugeben, nach denen Sie auch gefragt werden. Diese Angaben sollten aber vollständig und richtig sein, da ansonsten im Schadensfall Leistungen verwehrt werden können. Den ausgehändigten Fragebogen sollten Sie nicht unter Zeitdruck während des Gesprächs mit Ihrem Versicherungsberater ausfüllen, sondern in Ruhe zu Hause bearbeiten.

Haben Sie die partielle Schweigepflichtentbindung vereinbart, braucht der Versicherer vor jeder Erkundigung, die er etwa bei Ihren behandelnden Ärzten einzieht, Ihre Einwilligung und muss Ihnen sagen, was er in Erfahrung bringen möchte. Es ist wichtig, dass Sie wirklich alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dazu sollten Sie auch selbst bei Ihrem behandelnden Arzt Einsicht in Ihre Patientenakte nehmen, denn oftmals erinnert man sich nicht an länger zurückliegende Behandlungen oder misst kleineren Eingriffen nicht genug Bedeutung zu. Möglicherweise haben Sie das eine oder andere Symptom beim Arztbesuch nur beiläufig erwähnt und daher selbst längst vergessen. Hat Ihr Arzt aber zur Abrechnung weiterer Leistungen eine ausführlichere Dokumentation dazu erstellt, kann das Verschweigen dieser Behandlung im Schadensfall zu Problemen mit dem Versicherer führen. Gleichen Sie Ihre Patientenakte mit den tatsächlichen Begebenheiten ab und lassen Sie eventuelle Unstimmigkeiten darin korrigieren.

Welche Konsequenzen bei falschen Angaben drohen


Wer absichtlich im Rahmen der Beantwortung von Gesundheitsfragen geforderte Informationen weglässt oder falsche Angaben macht, schadet sich nur selbst. Kann der Versicherer nämlich nachweisen, dass Sie bewusst die Unwahrheit gesagt haben, wird er Ihnen in der Regel arglistige Täuschung unterstellen und Ihren Vertrag anfechten. Das heißt für Sie, dass in diesem Fall nicht nur der Vertrag nichtig ist, sondern auch bis dahin beanspruchte Leistungen zurückgezahlt werden müssen. Dabei ist es auch völlig unerheblich, ob die falschen oder zurückgehaltenen Angaben überhaupt etwas mit dem eingetretenen Schadensfall zu tun haben.

Doch was passiert, wenn Sie aus Unwissenheit unvollständige oder falsche Angaben gemacht haben? Auch in diesem Fall müssen Sie mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. So kann der Versicherer Ihren Vertrag beispielsweise innerhalb eines Monats kündigen, rückwirkend die Beiträge erhöhen oder bestimmte Leistungen ausschließen. Das Ausmaß der verhängten Sanktionen ist abhängig von der Schwere Ihrer Falschaussage oder Verschwiegenheitstaktik.

Mit welchen Gesundheitsfragen Sie rechnen müssen


Wie der Fragenkatalog in Ihrem Antrag aussieht, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherer. Allerdings kann man zwischen offenen und geschlossenen Gesundheitsfragen unterscheiden. Offene Gesundheitsfragen wie etwa die Frage, welchen Behandlungen bei Ärzten oder Angehörigen anderer Heilberufe Sie sich in den letzten Jahren unterzogen haben, sind mit Vorsicht zu genießen. Hierbei ist das Risiko, dass Sie etwas vergessen und Ihre Versicherung daher im Schadensfall nicht leistet, besonders groß. Geschlossene Fragen müssen Sie nur mit Ja oder Nein beantworten. Dabei läuft meist weniger schief, da der Versicherer die Fragen konkret formulieren muss und Sie genau wissen, was er damit in Erfahrung bringen möchte. Anbieter, die im Sinne Ihrer Kunden handeln, legen es nicht darauf an, diese in eine Falle tappen zu lassen und stellen daher so wenig offene Fragen wie möglich. Was den Abfragezeitraum betrifft, so fragen die meisten Anbieter nach Ihrer Krankengeschichte aus den letzten fünf Jahren vor Vertragsabschluss. Es gibt aber auch Versicherer, die sich mit ihren Gesundheitsfragen auf die letzten zehn Jahre vor Versicherungsbeginn beziehen. Auch hierbei ist Vorsicht geboten, denn Behandlungen, die zeitlich so weit zurückliegen, geraten leicht in Vergessenheit. 

Versicherungen mit Gesundheitsfragen


Versicherungen, die in der Regel nicht ohne Gesundheitsfragen auskommen, sind beispielsweise Risikolebensversicherungen, private Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen. Vorhandene Erkrankungen beeinflussen die Versicherungskonditionen wesentlich und gehören daher zu den wichtigsten Informationen, die Versicherer zur individuellen Risikoeinschätzung benötigen. Wer etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss sich oftmals sogar noch umfangreicheren Gesundheitsfragen stellen, als dies bei anderen Versicherungen der Fall ist. Der Grund: Wird der Versicherungsnehmer berufsunfähig, muss der Versicherer in der Regel umfassende, langfristige und oft sogar dauerhafte Leistungen erbringen und das kann teuer werden. Genaue Angaben des Kunden zu Gesundheitszustand, Vorerkrankungen und aktuellen Beschwerden ermöglichen eine Risikominimierung für den Anbieter. Gleichzeitig werden dadurch unverhältnismäßig hohe Prämien für alle, die an einer Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert sind, verhindert. Wer sich für eine private Krankenversicherung entschieden hat, kommt auch nicht um die Gesundheitsfragen herum, es sei denn, es handelt sich um eine private Zusatzversicherung. So entfällt der Fragenkatalog beispielsweise beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung oftmals oder das Prozedere wird zumindest stark vereinfacht.
Die private Pflegeversicherung kommt ebenfalls nicht ohne Gesundheitsfragen aus. Das gilt auch für private Pflegezusatzversicherungen, wobei hierbei in der Regel eine vereinfachte Gesundheitsprüfung stattfindet.

Doch beachten Sie: Im Rahmen einer vereinfachten Gesundheitsprüfung werden zwar nur wenige Angaben zum Gesundheitszustand gefordert, aber dies geht in der Regel mit einer Einschränkung des Leistungsumfanges einher. Das heißt, es sind beispielsweise nur niedrige Summen versicherbar oder es wird für den Abschluss der Police ein Höchstalter festgelegt. Auch das vereinfachte Verfahren macht den Ausschluss einiger Erkrankungen erforderlich, da der Versicherer den Antrag ansonsten ablehnt.

Versicherungen ohne Gesundheitsfragen


Es gibt mittlerweile Tarife, die keine Gesundheitsprüfung erfordern. Diese zeichnen sich in der Regel allerdings durch wesentlich höhere Prämien aus. Trotzdem lassen die Versicherer sich teilweise auch hierbei bestätigen, dass der Kunde zumindest nicht an besonders schweren Krankheiten wie etwa Krebs oder Parkinson leidet. Ein weiterer Nachteil der Versicherungen ohne Gesundheitsfragen sind die längeren Wartezeiten, die sich auf acht Monate belaufen, in denen der Versicherte keine Leistungen in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus müssen Versicherungsnehmer damit rechnen, dass sie im Ernstfall weniger Leistungen erhalten als bei vergleichbaren Policen mit Gesundheitsfragen. Auf diese Weise versuchen manche Anbieter, das erhöhte Zahlungsrisiko ein wenig auszugleichen.

Die Gesundheitsfragen


Wer den vollen Schutz in seiner privaten Krankenversicherung genießen möchte, muss sich den unterschiedlichsten Gesundheitsfragen stellen. So fragt der Versicherer beispielsweise nach dem Gewicht und der Körpergröße des Versicherungsnehmers, dem Gesundheitsstatus der Zähne und des Kiefers sowie nach dem Hör- und Sehvermögen. Ebenso möchte der Anbieter wissen, ob Sie unter schweren Erkrankungen wie etwa HIV leiden, welche Medikamente Sie nehmen und ob Sie schon ambulante und stationäre Behandlungen oder Kuraufenthalte hinter sich haben. Ist Letzteres der Fall, werden Sie noch zu Art und Dauer der Behandlungen befragt. Darüber hinaus müssen Sie in der Regel auch die behandelnden Ärzte benennen.

Möchten Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, müssen Sie Angaben zu vergangenen, aktuellen oder anstehenden zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlungen machen. Haben Sie gesunde Zähne, können Sie ruhigen Gewissens eine Police mit Gesundheitsfragen abschließen. Sind jedoch schon zahnärztliche oder kieferorthopädische Diagnosen gestellt worden, die Ihnen den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung erschweren oder unmöglich machen, sollten Sie nach Policen ohne Gesundheitsfragen Ausschau halten.

Fazit


Anbieter von privaten Versicherungen führen in den meisten Fällen vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung durch. Dies gilt vor allem für Versicherungen, die bei Tod, Unfall oder Krankheit des Versicherungsnehmers zur Leistung verpflichtet sind. Mithilfe der Gesundheitsfragen möchten die Anbieter sichergehen, dass der Versicherungsfall nicht schon vor Vertragsabschluss absehbar ist. Würde ein schwer Erkrankter nämlich eine private Krankenversicherung abschließen, wäre von vorneherein klar, dass auf den Versicherer hohe Kosten zukommen. Mit der Gesundheitsprüfung, die sich in der Regel auf Fragen zu aktuellen und vergangenen gesundheitlichen Einschränkungen sowie den Lebensgewohnheiten des Versicherten beziehen, wollen die Anbieter dieses Risiko umgehen.

Wie die Prüfung im Einzelnen aussieht und wie umfangreich der Fragenkatalog ist, hängt vom jeweiligen Versicherer, der Art der Versicherung und dem gewählten Tarif ab.

Beratung zur Privaten Krankenversicherung anfragen


Wenn Sie die bestmögliche Versorgung zum Erhalt Ihrer Gesundheit wünschen, sollten Sie sich fachkundige Hilfe nehmen. Nur so behalten Sie den Überblick und können sicher sein, langfristig die richtigen Leistungen gewählt zu haben.

Gern stehe ich Ihnen als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

33%

Berechnungsvorgaben

Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer) des Krankenhauses in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet das Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen an: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte (Chefarztbehandlung).

Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen Selbstbehalt-Stufen an.

Die Krankentagegeldversicherung leistet erst, wenn der Versicherte eine bestimmte Zeit lang arbeitsunfähig gewesen ist. Diese Wartezeit zwischen Arbeitsunfähigkeit und Leistungsbeginn wird als Karenz bezeichnet und entspricht einer Selbstbeteiligung bei Selbstständigen. Bei Angestellten ist eine Absicherung nicht vor dem 43. Tag möglich, weil der Arbeitgeber bis dahin eine Entgeltfortzahlung leistet. Danach erst leistet die Versicherung ein Krankentagegeld, das meist um ein Viertel niedriger als das Gehalt des Versicherungsnehmers liegt. Arbeitsunfähigen Selbstständigen dagegen droht der sofortige Verdienstausfall, weshalb es bei ihnen keine festgelegte Mindest-Karenz gibt.

Im Rahmen eines Beitragsentlastungsprogrammes durch spezielle Tarife, zahlt der PKV-Versicherte in jungen Jahren einen zusätzlichen Beitrag. Dieser wird für eine Beitragsreduzierung im Alter eingesetzt. Die Beitragsentlastungsprogramme sind als integrierter Bestandteil der Krankenvollversicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschussfähig. Eine dauerhafte Bindung an den Krankenversicherer ist notwendig.

Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Eine Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

CAPTCHA image

Ihre Eingabe hilft SPAM zu vermeiden. Vielen Dank.

Markus Fischer hat 4,88 von 5 Sternen 236 Bewertungen auf ProvenExpert.com