Anwartschaftsversicherung

Sie sind arbeitslos geworden und können sich daher die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) aktuell nicht mehr leisten? Der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) lässt sich jetzt kaum noch vermeiden, aber Sie möchten Ihre Privatversicherung eigentlich gar nicht kündigen? Das müssen Sie auch nicht, denn mithilfe einer sogenannten Anwartschaftsversicherung können Sie Ihre PKV ruhen lassen. Der Vertrag muss also beim Wechsel in die GKV nicht beendet werden. Sobald sich Ihre finanzielle Situation dann später wieder stabilisiert hat, können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung mit Ihrem alten Tarif wieder in die PKV zurückkehren. Dabei bleiben Ihnen auch die bisher angesparten Altersrückstellungen erhalten. Doch es gibt wie fast immer im Leben auch hier nichts umsonst, denn die Option, den ruhenden Vertrag Ihrer privaten Krankenversicherung wieder zu aktivieren, kostet Geld. Sie sollten daher abwägen, ob sich die Rückkehr in die PKV in Ihrer individuellen Situation wirklich lohnt oder der Verbleib in der GKV sinnvoller ist. Der folgende Artikel zeigt Ihnen auf, was es mit der Anwartschaftsversicherung genau auf sich hat und für wen sie sich überhaupt eignet.

Wozu die Anwartschaftsversicherung gut ist


Wer seine private Krankenversicherung vorübergehend verlassen muss, weil das Geld für die Beiträge nicht mehr reicht oder ein längerer Auslandsaufenthalt ansteht, muss deswegen seinen Vertrag nicht kündigen. Der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ermöglicht die problemlose Rückkehr in die PKV nach einem vorübergehenden Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung. Das heißt, der PKV-Vertrag wird in diesem Fall nicht beendet, sondern lediglich auf Eis gelegt. Die Rückkehr in die private Krankenversicherung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und zu den alten Tarifbedingungen. Darüber hinaus bleiben die bisher angesammelten Altersrückstellungen erhalten. Wer hingegen seine PKV einfach kündigt und später wieder zurückkehrt, muss sich einem weiteren Gesundheitscheck unterziehen. Je nachdem, wie lange die Zeitspanne zwischen Kündigung der PKV und erneutem Vertragsabschluss ist, zahlen die Versicherungsnehmer ordentlich drauf. Bei der Rückkehr in die alte Versicherung mit neuem Vertrag werden die Beiträge nämlich nach dem aktuellen Alter kalkuliert. Wer mehrere Jahre pausiert hat, muss jetzt tiefer in die Tasche greifen. Planen Sie also nur einen vorübergehenden Versicherungswechsel, sollten Sie am besten mithilfe eines Fachmannes überprüfen, ob in Ihrem Fall der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung sinnvoll ist.

Doch beachten Sie:

Während Ihre PKV ruht, zahlen Sie weiterhin reduzierte Beiträge, obwohl Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Die Anwartschaft garantiert lediglich die Option zur Rückkehr in die PKV.

Wer von einer Anwartschaft profitiert


Privat Krankenversicherte profitieren von einer Anwartschaftsversicherung, wenn nach einer zeitlich begrenzten Unterbrechung eine spätere Rückkehr zur PKV geplant ist. Gründe für die zeitweilige Abkehr von der privaten Versicherung können beispielsweise Arbeitslosigkeit oder zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte sein. Doch auch wer vorübergehend in der gesetzlichen Krankenversicherung festsitzt, aber gerne bei nächster Gelegenheit in die PKV wechseln möchte, kann eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Das ist beispielsweise eine gute Lösung für Uni-Absolventen, die während des Studiums privat versichert waren, aber als Berufsanfänger erst einmal weniger verdienen. Denn nur wenn der Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann der Versicherungsnehmer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.

Wer aktuell noch von einer kostenlosen Familienversicherung profitiert, kann sich durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung vorab schon einen Tarif in der PKV sichern. Das lohnt sich aber nur, wenn ein höheres Einkommen langfristig gewährleistet ist. Sie sollten genau prüfen, ob in Ihrem Fall die Argumente für oder gegen einen Wechsel in die PKV überwiegen. Darüber hinaus sind Sie mit der Anwartschaft an einen Versicherer gebunden. Entscheiden Sie sich am Ende doch für einen anderen Anbieter, haben Sie Ihren Geldbeutel umsonst mit den Kosten für die Anwartschaftsversicherung belastet. Wenn Sie nicht sicher sind, was in Ihrem Fall die beste Lösung ist, sollten Sie sich von einem Experten beraten lassen.

Angehende Beamte können ebenfalls schon während der Ausbildung eine Anwartschaft für die PKV abschließen. So profitieren sie von ihrer meist stabileren Gesundheit in jungen Jahren.

Auch für Berufsgruppen wie etwa Polizisten oder Feuerwehrleute lohnt sich eine Anwartschaft für den späteren Abschluss einer PKV. Diese haben nämlich einen Anspruch auf die sogenannte freie Heilfürsorge. Das heißt: Sie müssen während ihrer Dienstzeit keine Krankenversicherung abschließen, da der Staat die Kosten dafür trägt. Mit Eintritt in den Ruhestand endet dieser Anspruch und es muss eine Versicherung abgeschlossen werden. Die schon in jungen Jahren abgeschlossene Anwartschaftsversicherung gewährleistet eine private Krankenversicherung zu günstigen Konditionen im Ruhestand.

Große vs. kleine Anwartschaft


Wer seine PKV für eine Weile mit Option auf Rückkehr ruhen lassen möchte, kann dies problemlos mithilfe einer Anwartschaftsversicherung. Anwartschaft ist aber nicht gleich Anwartschaft, denn es gibt zwei Möglichkeiten, die Pause zu überbrücken: mit der großen oder der kleinen Anwartschaft. Beim letzteren Modell wird nur der Gesundheitszustand des Versicherten festgeschrieben, der somit ohne erneute Gesundheitsprüfung in seinen alten PKV-Tarif zurückkehren kann. Altersrückstellungen werden bei dieser Versicherungsvariante hingegen nicht gebildet. Der spätere Beitrag richtet sich nach dem Alter des Versicherungsnehmers bei Wiedereintritt in die PKV. Je nachdem wie lange die Überbrückungsphase dauert, kann der Beitrag danach deutlich höher sein. Allerdings sind die Kosten für die kleine Anwartschaft wesentlich geringer als für die große Anwartschaft. Die Vorteile hier: Neben dem Gesundheitszustand wird auch das Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss zur Beitragsberechnung nach der Rückkehr in die PKV zugrunde gelegt. Bei der großen Anwartschaft wird der Versicherte also so behandelt, als hätte er die vollen Beiträge ohne Unterbrechung weitergezahlt und auch weiterhin Altersrückstellungen gebildet. Der spätere Beitrag fällt dadurch zwar geringer aus, aber die Anwartschaft ist in dem Fall teurer.

Welche der beiden Möglichkeiten die richtige ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wie lange möchten Sie Ihre PKV auf Eis legen? Geht es nur um eine kurze Pause, bis nach kurzer Arbeitslosigkeit ein neuer Job gefunden ist? In diesem Fall reicht die kleine Anwartschaft völlig aus. Für Beamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge beispielsweise, die sich erst im Alter selbst privat versichern müssen, ist die große Anwartschaft die bessere Lösung.

Manche Versicherer bieten auch eine sogenannte Ruhensversicherung an, bei der es sich um eine Variante der kleinen Anwartschaft handelt. In diesem Fall können Sie ihre PKV für einen festgelegten Zeitraum, der in der Regel nur auf ein paar Monate beschränkt ist, beitragsfrei ruhen lassen. In dieser Zeit erhalten Sie keinerlei Leistungen. Dieses Modell eignet sich vor allem, wenn Sie nur für einen begrenzten Zeitraum in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen. Altersrückstellungen werden nicht gebildet, solange der Vertrag ruht. Ein erneuter Gesundheitscheck ist bei Wiederaufnahme des Vertrags nicht erforderlich.

Da diese Versicherungsvariante nicht von allen Anbietern bereitgestellt wird, sollten Sie vor Abschluss einer PKV einen Versicherungsvergleich durchführen und die Tarifbedingungen genau unter die Lupe nehmen. Wenn Sie unsicher sind, was für Sie die geeignete Lösung ist, sollten Sie einen Fachmann zurate ziehen, der sich auch mit dem Kleingedruckten auskennt.

Was bei der Anwartschaft zu beachten ist


Durch die Anwartschaft sichern sie sich lediglich das Recht, nach einer Pause zu den gleichen Bedingungen wie vorher in die PKV zurückzukehren. Dieser Anspruch ist die einzige Leistung, die Sie von Ihrer Anwartschaftsversicherung erhalten. Weitere Leistungen wie etwa ein Krankenversicherungsschutz bietet sie nicht.

Fällt der Grund für die Anwartschaft wie etwa Arbeitslosigkeit weg, müssen Sie Ihre PKV in der Regel innerhalb von maximal zwei Monaten wieder aktivieren. Sie sollten sich in diesem Fall rechtzeitig bei Ihrem Anbieter melden. Versäumen Sie dies, verlieren Sie Ihren Anspruch, ohne erneute Gesundheitsprüfung in Ihren alten Tarif zurückzukehren. Die Meldefrist kann sich je nach Anbieter unterscheiden und ist im Vertrag festgelegt. Falls Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten, können Sie die Anwartschaftsversicherung innerhalb von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Fazit


Wer nur vorübergehend von seiner privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte bzw. muss, kann eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Damit sichern Sie sich den Anspruch auf eine spätere Rückkehr in die PKV zum alten Tarif. Ob die kleine oder große Anwartschaft für Sie die geeignete Variante ist, hängt von Ihrer individuellen Situation und der Dauer der Unterbrechung Ihrer PKV ab. Wer schon in jungen Jahren eine Anwartschaft erwirbt, kann sich für später den Eintritt in die PKV zu guten Bedingungen sichern. Allerdings will der Abschluss einer privaten Krankenversicherung gut überlegt sein, denn der Versicherte bindet sich bei der Vertragsvereinbarung in der Regel langfristig. Wenn Sie unsicher sind, ob eine PKV und damit auch eine Anwartschaft die richtige Wahl für Sie ist, kontaktieren Sie mich und lassen Sie sich beraten.

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Wenn Sie die bestmögliche Versorgung zum Erhalt Ihrer Gesundheit wünschen, sollten Sie sich fachkundige Hilfe nehmen. Nur so behalten Sie den Überblick und können sicher sein, langfristig die richtigen Leistungen gewählt zu haben.

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Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer) des Krankenhauses in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet das Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen an: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte (Chefarztbehandlung).

Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen Selbstbehalt-Stufen an.

Die Krankentagegeldversicherung leistet erst, wenn der Versicherte eine bestimmte Zeit lang arbeitsunfähig gewesen ist. Diese Wartezeit zwischen Arbeitsunfähigkeit und Leistungsbeginn wird als Karenz bezeichnet und entspricht einer Selbstbeteiligung bei Selbstständigen. Bei Angestellten ist eine Absicherung nicht vor dem 43. Tag möglich, weil der Arbeitgeber bis dahin eine Entgeltfortzahlung leistet. Danach erst leistet die Versicherung ein Krankentagegeld, das meist um ein Viertel niedriger als das Gehalt des Versicherungsnehmers liegt. Arbeitsunfähigen Selbstständigen dagegen droht der sofortige Verdienstausfall, weshalb es bei ihnen keine festgelegte Mindest-Karenz gibt.

Im Rahmen eines Beitragsentlastungsprogrammes durch spezielle Tarife, zahlt der PKV-Versicherte in jungen Jahren einen zusätzlichen Beitrag. Dieser wird für eine Beitragsreduzierung im Alter eingesetzt. Die Beitragsentlastungsprogramme sind als integrierter Bestandteil der Krankenvollversicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschussfähig. Eine dauerhafte Bindung an den Krankenversicherer ist notwendig.

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