Privat versicherte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten von Ihren Arbeitgebern einen steuerfreien Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. In der Regel entspricht dieser Zuschuss maximal dem Beitrag, den der Arbeitgeber für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einzahlen würde. Die Zahlung eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist für die Unternehmen unabhängig von Größe, Mitarbeiterzahl oder Umsatz gesetzlich verpflichtend. Zwar ist der Erhalt des Zuschusses für Arbeitnehmer an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die diese beim Wechsel in die PKV jedoch meistens schon automatisch erfüllen. Im Jahr 2022 liegt der maximale Beitrag, den der Arbeitgeber zur PKV leistet, wie auch 2021 bei etwa 385 Euro. Schöpft der Angestellte den Arbeitgeberzuschuss nicht voll aus, können privat versicherte Familienmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen davon profitieren.
Wie die Höhe des Arbeitgeberanteils zur PKV berechnet wird, unter welchen Bedingungen Angehörige daran teilhaben können und weitere wichtige Fragen zum Thema werden im Folgenden genauer unter die Lupe genommen.
Wann der Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird
Angestellte erhalten den Arbeitgeberzuschuss für Ihre PKV nur unter bestimmten Voraussetzungen, die meist aber schon automatisch erfüllt sind. So muss die PKV beispielsweise Leistungen anbieten, die im Sozialgesetzbuch geregelt sind. Diese Bedingung erfüllen deutsche Versicherungsunternehmen schon von vorneherein. Der PKV-Vertrag sollte neben Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung auch das Krankentagegeld beinhalten. Darüber hinaus berücksichtigt der PKV-Beitrag Altersrückstellungen und der Versicherer verzichtet auf ein ordentliches Kündigungsrecht. Dabei erfolgt die Berechnung des Beitrages, der im PKV-Vertrag festgelegt wird, nach den gängigen versicherungsmathematischen Grundsätzen.
Für Arbeitnehmer gilt: Wer den Arbeitgeberzuschuss für sich veranschlagen möchte, sollte dem Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung seiner PKV vorlegen. Es handelt sich dabei um die Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses, aus der sich auch die Höhe der Zuzahlung ergibt.
Höhe des Arbeitgeberzuschusses
Der Arbeitgeberzuschuss entspricht maximal dem Höchstbeitrag, der auch zur gesetzlichen Krankenversicherung der Mitarbeiter beigesteuert werden würde. Dieser Höchstbeitrag richtet sich nach dem Arbeitgeberanteil und der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV. Im Jahr 2022 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4.837,50 Euro, das heißt, höhere Einkommen werden nicht zur Berechnung herangezogen. Der anteilige Beitrag des Arbeitgebers liegt bei 7,3 Prozent zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages von 0,65 Prozent. Im Jahr 2022 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV somit etwa 385 Euro. Beachten Sie: Den Arbeitgeberzuschuss gibt es nur für den Abschluss einer vollwertigen privaten Krankenversicherung, nicht aber bei reinen Zusatzversicherungen.
Haben Sie Familienangehörige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert wären, gibt es vom Arbeitgeber ebenfalls einen entsprechenden Zuschuss für die PKV. Aber auch hierbei wird der maximale Betrag von 385 Euro nicht überschritten. Wer also den Zuschuss für seinen eigenen Beitrag schon voll ausgeschöpft hat, kann vom Zuschuss für Familienangehörige nicht mehr profitieren.
Was Sie noch wissen sollten
Damit Sie den Arbeitgeberzuschuss zur PKV auch wirklich ausschöpfen können, sollten Sie einige Punkte beachten. Zunächst ist es wichtig, dem Arbeitgeber zum Zwecke des Beitragsnachweises eine sogenannte ‚Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses' von Ihrem Krankenversicherer vorzulegen. Mit diesem Dokument bestätigt die PKV, dass Ihre Krankenversicherung die gesetzlichen Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss erfüllt. Im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligungen und Rückzahlungen des Krankenversicherers beeinflussen die Höhe des Zuschusses nicht. Darüber hinaus ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV steuerfrei. Der Arbeitgeber bezuschusst Selbstbeteiligungen in der Regel nicht. Zahlt er dafür jedoch freiwillig einen Anteil, muss dieser in der Steuererklärung angegeben werden, da das Finanzamt hierin einen geldwerten Vorteil sieht. Tarife mit einer hohen Selbstbeteiligung sind daher für Arbeitnehmer meist nicht lohnend.
Erhalten Sie Beitragserstattungen von Ihrer PKV, etwa weil Sie keine Leistungen beansprucht haben, vermindert sich der Arbeitgeberzuschuss dadurch ebenfalls nicht. Tarife, die eine hohe Beitragsrückerstattung beinhalten, sind daher für privat krankenversicherte Arbeitnehmer sinnvoll.
Wer Mutterschafts-, Krankentage- oder Elterngeld erhält, bekommt in dieser Zeit keinen Arbeitgeberzuschuss zu seiner PKV.
Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Wenn Sie sich für den Abschluss einer PKV entschieden haben, müssen Sie auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Dabei entspricht das Leistungsspektrum dem Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung. Auch hierfür gibt es einen Zuschuss vom Arbeitgeber, der den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übersteigt. Im Jahr 2022 liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei 3,05 Prozent, wovon der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Wie bei der Krankenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze auch hier bei 4.837,50 Euro. Für den Arbeitgeber fallen damit maximal etwa 74 Euro im Monat als Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung an.
Wann der Arbeitgeberzuschuss entfällt
Der Arbeitgeberzuschuss ist ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gedacht. In bestimmten Fällen können auch Familienmitglieder davon profitieren. Es gibt jedoch Berufsgruppen, für die in der PKV andere Regelungen gelten. So haben beispielsweise Geschäftsführer und Gesellschafter in der Regel keinen Anspruch auf den Zuschuss. Das gilt auch für Beamte, die allerdings eine Beihilfe erhalten, deren Höhe je nach Beamtenstatus und Bundesland variieren kann. Selbstständige unterstehen keinem Arbeitgeber und können somit auch keinen Zuschuss beanspruchen. Eine Ausnahme bilden hier beispielsweise Künstler, die Zuschüsse von der Künstlersozialkasse ausgezahlt bekommen. Privat Versicherte, die das Rentenalter erreicht haben, werden für ihre PKV-Beiträge nicht mehr vom Arbeitgeber, sondern von der gesetzlichen Rentenversicherung bezuschusst.
Doch was passiert mit den Arbeitgeberzuschüssen, wenn ein Angestellter Elternzeit beansprucht? In diesem Fall muss der Arbeitgeber nicht zahlen. Ist der Elternteil, der weiterarbeitet, ebenfalls privat versichert, muss sein Arbeitgeber allerdings während der Elternzeit den maximalen Anteil zahlen.
Regelungen für Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte sind zwar meist nicht privat versichert, aber Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Wer vor Aufnahme seiner Tätigkeit als Angestellter in Teilzeit beispielsweise selbstständig war oder nach langer Vollzeitbeschäftigung in Altersteilzeit geht, ist möglicherweise aus dieser Zeit noch privat versichert. Das Einkommen von Teilzeitkräften liegt aber in der Regel unter der Beitragsbemessungsgrenze, sodass der Arbeitgeber auf ein niedrigeres Einkommen auch geringere Sozialbeiträge zahlen müsste. Folglich fällt auch der Arbeitgeberzuschuss entsprechend geringer aus. Das heißt, Angestellte in Teilzeit gehören in der Regel zur Gruppe der Geringverdiener, sodass sie vom Arbeitgeberzuschuss zur PKV kaum profitieren. Eine private Krankenversicherung lohnt sich für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen also eher nicht.
Fazit
Für Arbeitnehmer, die im Jahr mehr als 64.350 Euro brutto verdienen, besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht mehr. Sie haben die Möglichkeit, sich freiwillig weiterhin in der GKV zu versichern oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit privater Krankenversicherung erhalten vom Arbeitgeber einen entsprechenden Zuschuss, sofern sie die Voraussetzungen für den Eintritt in die PKV erfüllen. Gezahlt wird in der Regel die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge inklusive der Zusatzbeiträge. Dabei kann der festgelegte Höchstbetrag, der für privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen gilt und sich aus dem gesetzlich festgelegten Arbeitgeberanteil und der Beitragsbemessungsgrenze ergibt, nicht überschritten werden. Ist der Höchstbetrag für die Bezuschussung noch nicht ausgeschöpft, können Familienmitglieder davon profitieren, sofern sie selbst ein sehr geringes oder gar kein Einkommen aus einer Anstellung oder Selbständigkeit beziehen.
Wenn Sie unsicher sind, in welchem Umfang Ihnen Arbeitgeberanteile beim Abschluss einer PKV zustehen, sollten Sie einen Fachmann zurate ziehen.
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Wenn Sie die bestmögliche Versorgung zum Erhalt Ihrer Gesundheit wünschen, sollten Sie sich fachkundige Hilfe nehmen. Nur so behalten Sie den Überblick und können sicher sein, langfristig die richtigen Leistungen gewählt zu haben.
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