Rechtliche Vorsorge mit Vollmachten

Wer entscheidet Ihre Angelegenheiten, wenn Ihnen etwas zustößt? Selbst Ihr Ehepartner darf es nicht.

Für jede volljährige Person ist es wichtig, Vorsorgemaßnahmen zu treffen – insbesondere für den Todesfall, der jeden Menschen mit einer Wahrscheinlichkeit von 100 % eines Tages treffen wird. Unabhängig vom Alter können Sie darüber hinaus jederzeit durch Krankheit oder Unfall in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Dinge Ihres Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln können.

Nach wie vor sind viele Bürger der Ansicht sind, dass in derartigen Fällen eine automatische Vertretungsmöglichkeit durch Familienangehörige besteht. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum!

Ehepartner, Kinder oder Familienangehörige sind nicht automatisch vertretungsberechtigt. Rechtsverbindliche Entscheidungen für volljährige Personen dürfen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 164 und 662 BGB) von dritten Personen nur dann durchgeführt werden, falls eine gültige Vollmacht vorhanden ist.

Ohne eine entsprechende Vollmacht wird ein gerichtlich bestellter, kostenpflichtiger Betreuer eingesetzt für den Fall, dass eine Person keine Entscheidungen mehr treffen kann. Der Betreuer stellt Anträge an das Gericht und trifft Entscheidungen. Die Bezahlung für diese Tätigkeiten erfolgt aus den Vermögenswerten des Betroffenen. Mit einer Vollmacht hingegen können Sie Ihre Vertrauensperson, die bei einem Schicksalsschlag in Ihrem Sinne handelt, selbst bestimmen. Sie bleiben also selbstbestimmt, da keine gerichtliche Beteiligung erfolgt.

Es gibt drei grundlegende Vollmachten und Verfügungen, die eigentlich jeder volljährige Mensch haben muss: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Falls Sie Unternehmer sind oder Kinder haben, kommen mit der Unternehmervollmacht und der Sorgerechtsverfügung zwei weitere hinzu.

Sie haben die Möglichkeit, all diese Vollmachten und Verfügungen über Anwälte und Notare zu gestalten. Das ist teilweise sehr teuer, vor allem weil Wünsche und Bedürfnisse, Familienverhältnisse ebenso wie die Gesetzeslage einer fortlaufenden Veränderung unterworfen sind. Jede Änderung verursacht Kosten.

Als Ihr Ansprechpartner im Bereich der Finanzplanung biete ich Ihnen kostengünstig und TÜV-zertifiziert die Möglichkeit mit den notwendigen Vorsorgedokumenten Ihre Angehörigen im Ernstfall zu entlasten und selbstbestimmt zu bleiben.

Sprechen Sie auch mit Ihren Eltern, ob und wie diese das Thema Vollmachten geregelt haben!

Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung

Betreuungsverfügung

Sorgerechtsverfügung

Unternehmervollmacht


Rechtsanwälte empfehlen Privatpersonen ab 18 Jahren eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Handeln Sie eigenverantwortlich und kümmern Sie sich frühzeitig um Ihre rechtliche Vorsorge. Entlasten Sie zudem sich selbst, indem Sie Ihre Familienmitglieder auf dieses wichtige Thema ansprechen. Oder möchten Sie im Ernstfall die Verantwortung tragen über lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden zu müssen?

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