Teilzeitklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch aufgrund des in der jüngeren Vergangenheit immer häufiger wahrgenommenen Wunsches nach einem harmonischem Gleichgewicht aus Berufs- und Privatleben, kurz Work-Life-Balance, begegnet mir von Kundenseite immer wieder die Frage, wie es sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verhält, wenn der Ernstfall während einer Teilzeittätigkeit eintritt.

Und tatsächlich ist die Frage absolut berechtigt. Denn niemand kann in den meist 30 bis 40 Jahren einer BU-Vertragslaufzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausschließen. Bereits heute arbeitet jede zweite Frau und jeder zehnte Mann in Teilzeit – mit steigender Tendenz.

Leider ist die Frage aber - wie so oft im Versicherungsbereich - nicht so einfach - oder besser gesagt nicht in Kürze - zu beantworten.

Somit gilt auch hier zunächst wieder einmal die Aussage "Es kommt darauf an"...

Gliederung

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Exkurs: Feststellung einer vorliegenden Berufsunfähigkeit


Gemäß § 172 (2) VVG ist berufsunfähig, "wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.". 

Viele Versicherer weichen von dieser Definition zugunsten der Versicherten ab, wie das folgende Beispiel der HDI Lebensversicherung AG zeigt:

"Art, Schwere und Ausmaß einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, nach allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen erwarten lassen, dass die versicherte Person ununterbrochen wenigstens sechs Monate mindestens zu 50 % außer Stande sein wird, ihrem zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen." (HDI SBU, Stand 01.2023)


In der Praxis gibt es zwei grundsätzliche Wege, wie eine etwaige Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden kann.

Quantitative Betrachtung

Die quantitative Betrachtung ist auf die tatsächliche Arbeitszeit gerichtet. Können Sie wegen Krankheit oder Unfallfolgen nur noch weniger als 50 Prozent Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit leisten, gelten Sie als berufsunfähig. Für Vollzeitbeschäftigte mit einem Arbeitstag von acht Stunden liegt also bei einer verbliebenen Leistungsfähigkeit von weniger als vier Stunden pro Tag eine Berufsunfähigkeit vor.

Üben Sie allerdings "nur" eine Teilzeitstelle aus, wird es definitionsgemäß schwieriger, den Status der Berufsunfähigkeit zu erhalten beziehungsweise zu erreichen. Denn bei einer Arbeitszeit von vier Stunden pro Tag würden Sie bei einem Restleistungsvermögen von nur noch drei Stunden täglich noch nicht als berufsunfähig gelten. Teilzeitkräfte können also bei der quantitativen Ermittlung einer Berufsunfähigkeit durchaus benachteiligt sein.

Qualitative Betrachtung

Für die qualitative Bewertung werden hingegen die Kerntätigkeiten betrachtet. Müssen Sie beispielsweise beruflich regelmäßig ins Ausland und sind Sie hierbei auf das Flugzeug angewiesen, gelten die ständigen Flugreisen als Kerntätigkeit. Dürfen Sie aber aufgrund gesundheitlicher Beschwerden nicht mehr fliegen, sind Sie berufsunfähig. Dabei spielt die Arbeitszeit, die Sie noch leisten können, keine Rolle.

(Vorläufiges) Fazit

Bei beiden Betrachtungsweisen könnten Sie offenbar (explizit Konjunktiv, denn wir müssen den Sachverhalt im Nachfolgenden näher beleuchten!) bei vorliegender Teilzeittätigkeit benachteiligt sein, sprich im Ernstfall könnte es schwieriger werden, eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. 

Quantitativ dürfte die vermeintliche Benachteiligung offensichtlich sein. Auch qualitativ betrachtet ist eine Benachteiligung für versicherte Personen in Teilzeittätigkeit zumindest denkbar, denn, bezogen auf das Beispiel mit den Flugreisen, könnte eine verminderte Arbeitszeit auch deutlich weniger bis keine Geschäftsreisen bedeuten.

Einführung der ersten Teilzeitklausel 2019


Diesen vermeintlichen Nachteil, vor allem bei quantitativer Betrachtungsweise - umgangssprachlich gern als Teilzeitfalle bezeichnet - hat im Jahr 2019 die Condor Lebensversicherungs-AG als Anlass zur Einführung einer sogenannten Teilzeitklausel genommen - als erster deutscher Versicherer überhaupt.  

In der aktuellen Fassung (9T16, Stand 01.03.2023) lautet die Klausel wie folgt:


Festzuhalten ist hierbei, dass die Klausel ausschließlich greift, sofern die vertraglich fixierte wöchentliche Arbeitszeit während der Versicherungsdauer reduziert wird. Somit bietet die Klausel keinen Vorteil, wenn bereits bei Vertragsabschluss eine Teilzeittätigkeit vorlag - außer der Umfang der Tätigkeit wurde nach Vertragsabschluss und Eintritt der vermeintlichen Berufsunfähigkeit weiter reduziert. 

Zudem bietet diese Klausel auch keinen Vorteil für Selbstständige / Freiberufler, da bei diesen die wöchentliche Arbeitszeit nicht vertraglich fixiert ist. 

Eignungs-Empfehlung zur Teilzeitklausel


Nachdem die Condor Lebensversicherungs-AG nun also eine Lösung, oder sagen wir besser einen ersten Ansatz für die sogenannte "Teilzeitfalle" entwickelt hatte, sollten wir durchaus hinterfragen, ob Letztere wirklich bestand beziehungsweise wie denn die Rechtsprechung diesen Sachverhalt (auch schon VOR Einführung der Teilzeitklausel) bewertet (hatte).

Die Condor Lebensversicherungs-AG berief sich bei Einführung der Teilzeitklausel auf eine "Rechtswissenschaftliche Eignungs-Empfehlung für die CONDOR-Berufsunfähigkeitsversicherung mit Teilzeitklausel" von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski. Man kann vermuten, ob die Condor Lebensversicherungs-AG diese Eignungs-Empfehlung selbst in Auftrag gegeben hat. Und, nun ja, man weiß ja, wie es sich mit Studien verhält, die Unternehmen selbst in Auftrag gegeben haben...

In dieser Empfehlung vom 05. April 2019 steht jedenfalls unter anderem:

II. Eignungsempfehlung

1. Die CONDOR-Teilzeitklausel sorgt - erstmals - dafür, dass Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht diskriminiert sondern gleichbehandelt werden.

2. Teilzeitbeschäftigte erhalten, nach der CONDOR-Teilzeitklausel, die versprochene Leistung, wenn sie mindestens zu 50 % außer Stande sind, ihren zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen.

3. Die 50 % Grenze bezieht sich - anders als bei allen anderen BU-Versicherungen - nicht auf die Teilzeit (z. B. 20 Stunden wöchentlich), sondern auf die bisher höchste wöchentliche Arbeitszeit (z. B. 40 Stunden).

4. Die CONDOR-Berufsunfähigkeitsversicherung leistet folglich auch dann, wenn die versicherte Person noch in der Lage ist ihre Tätigkeit in Teilzeit (z. B. 20 Stunden wöchentlich) auszuüben, aber nicht mehr in der Lage wäre die (frühere) Vollzeitbeschäftigung (z. B. 40 Stunden wöchentlich) auszuüben.

Diese Einschätzung liest sich sehr positiv und die Vorteile leuchten auch durchaus ein.

Zur Sicherheit lieferte die Condor-Lebensversicherungs-AG auch direkt unter anderem folgendes Praxisbeispiel. So soll wirklich jeder die Vorteile der neuen Teilzeitklausel verstehen. 

Kindererziehung und Teilzeit - eine hohe Belastung!

Julia (38) hat nach der Geburt Ihrer zweiten Tochter Amelie Ihre Arbeitszeit als angestellte Immobilienkauffrau reduziert, um mehr für Ihre Familie da zu sein. Doch Arbeit und Familie immer unter einen Hut zu bekommen und allen gerecht zu werden, fällt ihr zunehmend schwerer. Und Ihre Eltern forderten Sie aufgrund deren Alters auch mehr ein.

Ich habe mich bewusst für die Teilzeit entschieden, da es aus meiner Sicht auch gar nicht anders ging. Kinder, Mann, Eltern, Job…ich frage mich immer öfter wie das alles gehen soll. Und ich bleibe mit meinen Bedürfnissen zunehmend auf der Strecke. Ich weiß wirklich nicht, wie das weitergehen soll…

Julia (38) hat als Vollzeitangestellte mit 40 Stunden die Woche eine BU abgeschlossen. Wegen Ihrer Elternzeit hat Sie Ihre Arbeitszeit einige Jahre nach Abschluss der BU auf 20 Stunden pro Woche reduziert. Aufgrund der geschilderten Belastung wird Sie während dieser Zeit BU und kann nur noch 12 Stunden die Woche arbeiten.

Mit der BU der Condor mit Teilzeitklausel würde Julia im BU-Fall auf Ihre höchste nachgewiesene Arbeitszeit während der Vertragslaufzeit – also 40 Stunden geprüft werden und wäre damit zu über 50 % BU.


Um es konkret zu sagen, hätte - zumindest der Argumentation dieses Beispiels folgend - Julia ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bei der Condor Lebensversicherungs-AG inklusive der Teilzeitklausel abgeschlossen, würde auf ihre reduzierte Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche geprüft werden. Da sie noch 12 Stunden pro Woche arbeiten konnte, wäre sie vermeintlich ohne die ihrem Vertrag zugrunde liegende Teilzeitklausel nicht zu mindestens 50 % berufsunfähig. 

Da hat sie aber ziemliches Glück gehabt, dass sie bei der Condor Lebensversicherungs-AG eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Teilzeitklausel abgeschlossen hatte ...

Aber wie bewertet denn die Rechtsprechung die vermeintliche Teilzeitfalle?

Bevor wir uns mit dieser Fragestellung befassen, sollten wir uns vorab noch ansehen, aus welchen Gründen eine Reduktion der Arbeitszeit vorgenommen wird.

Gründe für eine Teilzeittätigkeit


Wenn Sie gerade überlegen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die auch eine Teilzeitklausel beinhaltet, haben Sie dafür sicherlich einen bestimmten Grund. Sprich Sie gehen offenbar davon aus, dass sich Ihre Lebensumstände - weshalb auch immer - absehbar ändern könnten.

Im Wesentlichen gibt es m.E. drei  Gründe, weshalb eine Reduktion auf eine Teilzeittätigkeit vorgenommen wird:

  1. 1
    Kindererziehung, d.h. neben dem Beruf besteht noch eine - meist unentgeltliche- Tätigkeit als Hausfrau beziehungsweise Hausmann 
  2. 2
    Pflege von Angehörigen, d.h. neben dem Beruf besteht noch eine - ebenfalls meist unentgeltliche - Tätigkeit als Pflegekraft
  3. 3
    Work-Life-Balance, d.h. Arbeitszeit wird ohne konkreten Anlass zugunsten von mehr Freizeit reduziert

Rechtsprechung zur "Teilzeitfalle"


Für den Fall einer Teilzeittätigkeit aufgrund Kindererziehung oder aufgrund der Pflege von Angehörigen hatte die Rechtsprechung bereits im Jahr 2015 Klarheit zugunsten der Versicherten geschaffen. 

Mit dem Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14 gab das OLG Nürnberg der Klägerin, einer Bankkauffrau Recht, die aufgrund Kindererziehung ihre Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden auf 15-16 Wochenstunden reduziert hatte. Während eines Urlaubs in Ägypten stürzte die Bankkauffrau von einer Mauer, prallte auf eine Betonabsatz und zog sich diverse Frakturen, u.a. mehrerer Lendenwirbelkörper, eines Außenknöchels, eines Fersenbeins, des vorderen Beckenrings sowie des Steißbeins zu.  

Ihr Versicherer erkannte zunächst die Leistungspflicht an, welche er aber infolge einer Verbesserung der gesundheitlichen Verhältnisse und einer damit einhergehenden Arbeitsfähigkeit für 16 Wochenstunden einstellte. Als Begründung führte dieser an, dass wieder eine volle Arbeitsfähigkeit, bezogen auf die zuletzt konkret ausgeübte (Teilzeit-)Tätigkeit, vorlag.  

Das OLG Nürnberg urteilte jedoch, dass entgegen der Sichtweise des Versicherers "nicht auf die im Unfallzeitpunkt zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Teilzeit-Berufstätigkeit im Umfang von 15 Wochenstunden abzustellen" sei. Die Klägerin / Bankkauffrau hatte zunächst in Vollzeit mit 38,5 Wochenstunden gearbeitet, bevor sie nach ihrer Elternzeit, aber aufgrund Kindererziehung als Teilzeitkraft mit 15-16 Wochenstunden wieder in ihren Beruf zurückgekehrt sei. Damit sei sie so zu behandeln, als wäre sie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit tatsächlich in Vollzeit berufstätig gewesen. 

Denn, so führte das OLG Nürnberg, in der Begründung aus, sei es zwar richtig, "dass im Falle eines Berufswechsels prinzipiell der zuletzt ausgeübte Beruf der Maßstab für die Frage der Berufsunfähigkeit ist." Allerdings gebe es "anerkanntermaßen Ausnahmen von der Maßgeblichkeit der letzten beruflichen Tätigkeit (in ihrer konkreten Ausgestaltung) für die Bemessung des Grades einer Berufsunfähigkeit [...]".

"Auch dann, wenn nur eine bloße (vorübergehende) Unterbrechung und keine bewusste (dauernde) Aufgabe der bisherigen Berufstätigkeit gegeben ist, liegt ein relevanter Berufswechsel nicht vor (OLG Stuttgart VersR 2011, 59; insoweit bestätigt durch BGH VersR 2012, 213). Das gilt auch dann, wenn es - wie hier - darum geht, dass der Versicherungsnehmer nicht einen anderen Beruf selbst ausübt, sondern lediglich das Maß der Ausübung seines Berufs verändert hat (OLG Saarbrücken VersR 2015, 226)."

Im konkreten Fall der Bankkauffrau hat diese ihre Vollzeittätigkeit nicht bewusst zugunsten einer dauernden Tätigkeit als Teilzeitangestellte aufgegeben. Gemäß BGH bedeutet "bewusst" in diesem Sinne, dass nicht "eine lediglich durch familiäre Gründe" bedingte berufliche Veränderung vorliegt. 

"Zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit, und zwar gleichermaßen für den Eintritt als auch für die Fortdauer derselben, ist deshalb auf die Vollzeittätigkeit der Klägerin abzustellen."

Zusammengefasst kann somit festgehalten werden, dass im Falle einer aus familiären Gründen - wie Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen - ausgeübten Teilzeittätigkeit bei Prüfung auf Berufsunfähigkeit auf die Vollzeittätigkeit abgestellt wird. Somit wäre in diesen Fällen eine Teilzeitklausel angesichts der derzeit geltenden Rechtsprechung nicht zwingend nötig.

Angesichts des eben besprochenen Urteils des OLG Nürnberg vom 30.11.2015 stellt sich der vermeintliche Mehrwert der Teilzeitklausel der Condor Lebensversicherungs-AG in einem ganz anderen Licht dar. Es lässt sich sogar festhalten, dass es die heraufbeschworene Teilzeitfalle nicht gibt - zumindest nicht in dem von der Condor Lebensversicherungs-AG dargestellten Umfang.

Dennoch stellt die bereits betrachtete Teilzeitklausel der Condor Lebensversicherungs-AG einen Mehrwert dar - wenn auch nicht für Teilzeitkräfte, die aufgrund Kindererziehung oder aufgrund der Pflege von Angehörigen ihre Arbeitszeit reduziert haben. Selbiges gilt für Beschäftigte, die aufgrund von Kurzarbeit ihre Arbeitszeit reduzieren mussten.

Einen Vorteil können stattdessen Versicherte in einem Anstellungsverhältnis haben, die rein aus Gründen der Work-Life-Balance, sprich für eine umfangreichere Freizeit, ihre Arbeitszeit reduzieren. Denn die Teilzeitklausel der Condor Lebensversicherungs-AG stellt nicht auf besondere Gründe der Arbeitszeitreduzierung ab. 

Varianten der Teilzeitklausel am Markt


Wie bereits erwähnt, gibt es nicht "die" Teilzeitklausel. Stattdessen sehen die Bedingungen der Versicherer teilweise sehr unterschiedliche Regelungen vor, die für Versicherte unterschiedliche Mehrwerte bieten können. 

Je nachdem, ob Sie künftig Kinder zu erziehen haben oder eine angehörige Person pflegen möchten / müssen oder aber einfach mehr Freizeit genießen möchten, kann eine Teilzeitklausel, je nach konkreter Ausgestaltung, für Sie einen konkreten Vorteil bieten - oder eben nicht.

Im Kern lassen sich die diversen Teilzeitklauseln in drei Gruppen unterteilen:

Gruppe 1: Konservieren der Arbeitszeit

Diese Varianten stellen bei Prüfung auf Berufsunfähigkeit entweder auf die bei Abschluss des Versicherungsvertrages gegebene Arbeitszeit ab oder auf die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages höchste vertraglich fixierte Arbeitszeit.

Gruppe 2: Prüfung auf fixe, reduzierte Arbeitszeit

Diese Varianten stellen bei der quantitativen Prüfung auf Berufsunfähigkeit auf einen fest definierten, gegenüber einer Vollzeittätigkeit reduzierten Zeitumfang ab.

Gruppe 3: Berücksichtigung der "Nebentätigkeiten" 

Diese Varianten beziehen die Tätigkeit als Hausfrau / Hausmann beziehungsweise als Pflegekraft von Angehörigen in die Betrachtung ein, so dass nicht nur die Teilzeittätigkeit geprüft wird, sondern sozusagen eine Vollzeittätigkeit, die sich aus unterschiedlichen Tätigkeiten zusammensetzt. Interessant ist hierbei, dass die erwähnten "Nebentätigkeiten" die zu betrachtende (Misch-)Vollzeittätigkeit über den üblichen Umfang einer Vollzeittätigkeit (z.B. 40 Wochenstunden) hinaus erhöhen können. Dies wiederum kann den Nachweis einer vorliegenden Berufsunfähigkeit sogar vereinfachen.  

Teilzeitklauseln nach Versicherungsgesellschaften


Im Nachfolgenden sehen wir uns die bis dato existierenden Varianten an Teilzeitklauseln an, in alphabetischer Reihenfolge der Versicherungsgesellschaften.

Allianz Lebensversicherung AG


Die Allianz Lebensversicherung AG unterscheidet im Rahmen ihrer Teilzeitklausel, ob aufgrund Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen auf Teilzeit reduziert wurde oder aber aus anderen Gründen wie etwa zugunsten einer umfangreicheren Freizeit reduziert wurde.

In letzteren Fällen prüft die Allianz, ob der Beruf in Teilzeit mindestens drei Stunden pro Arbeitstag ausgeübt werden kann. Hiermit bietet die Allianz m.E. durchaus einen Mehrwert sowohl für Angestellte wie auch für Selbstständige / Freiberufler.

Zu kritisieren ist m.E., dass nicht eindeutig definiert ist, was die Allianz unter "Beruf in Teilzeit" versteht beziehungsweise ab wann keine Vollzeittätigkeit mehr vorliegt. Insbesondere bei Selbstständigen / Freiberuflern dürfte hierbei Auslegungsspielraum bestehen. 

Liegt der Arbeitszeitreduzierung Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen zugrunde, prüft die Allianz auf die Vollzeitstelle. Somit spiegelt die Allianz nur den Sachverhalt wider, der ohnehin angesichts der aktuellen Rechtsprechung (s. OLG Nürnberg, Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14) gegeben ist.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Einen Mehrwert kann diese Teilzeitklausel versicherten Personen, Arbeitnehmern wie Selbstständigen / Freiberuflern, bieten, die rein aus Gründen einer umfangreicheren Freizeit ihre Arbeitszeit reduzieren.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Keinen Mehrwert bietet diese Klausel versicherten Personen, die aus familiären Gründen wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen ihre Arbeitszeit reduzieren. Denn hier gibt die Allianz Lebensversicherung AG im Grunde die aktuelle Rechtsprechung wieder. Das ist aber insofern positiv zu werten, da für die Versicherten Transparenz geschaffen wird.

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

Die Reduzierung der Tätigkeit kann m.E. bereits vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt sein.

Allianz, SBU E356, Stand 12.2022, 1.7 g

Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.


Die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. geht in ihren Bedingungen nicht auf Teilzeittätigkeiten aufgrund familiärer Gründe im Besonderen ein, was angesichts der aktuellen Rechtsprechung auch nicht nötig ist. 

Stattdessen prüft die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. auch Mischtätigkeiten, zu denen explizit auch Tätigkeiten als Hausfrau / Hausmann, Schüler/in, Student/in oder Auszubildende/r zählen. Dadurch kann sich m.E. in Einzelfällen ein Mehrwert ergeben, etwa wenn neben der hauptberuflichen Teilzeittätigkeit Kindererziehung geleistet wird, da sich aus der Kombination ggf. ein größerer zeitlicher Umfang ergeben könnte als bei einer hauptberuflichen Vollzeittätigkeit. Damit wäre dann ggf. früher / leichter eine Berufsunfähigkeit vorliegend.

Für Versicherte, die auf Teilzeit zugunsten mehr Freizeit reduziert haben, sehe ich bei der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. keinen Vorteil. 

Zur Klärung, wann eine Teilzeittätigkeit vorliegt, stellt die Alte Leipziger auf §2 Absatz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ab. Hier könnte angeführt werden, dass der Gesetzgeber seine Definition nachteilig abändern könnte. Allerdings schätze ich dieses Risiko als eher gering ein.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Einen Mehrwert kann diese Teilzeitklausel m.E. allen versicherten Personen bieten, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, um parallel mehr im Haushalt tätig zu sein oder eine Schule, ein Studium oder eine Ausbildung zu absolvieren.

Denn durch die Berücksichtigung dieser zusätzlichen Tätigkeiten könnte der zeitliche Umfang der prüfenden Gesamttätigkeit denjenigen einer regulären Vollzeittätigkeit übersteigen. Eine Berufsunfähigkeit könnte m.E. somit schneller beziehungsweise einfacher erreicht werden.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Keinen Mehrwert sehe ich für versicherte Personen, die ihre Arbeitszeit rein zu Gunsten einer umfangreicheren Freizeit reduzieren.

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

Die Reduzierung der Tätigkeit kann m.E. bereits vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt sein.

Alte Leipziger, SBU BV10, Stand 01.2023, §8

Alte Leipziger, SBU BV10, Stand 01.2023, Anhang: Erklärungen von Fachbegriffen

AXA Lebensversicherung AG


Die AXA Lebensversicherung AG geht in ihren Bedingungen nicht auf Teilzeittätigkeiten aufgrund familiärer Gründe ein. Angesichts aktueller Rechtsprechung ist hierfür auch nicht unbedingt eine bedingungsseitige Regelung nötig.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Einen gewissen Mehrwert bietet die Teilzeitklausel der AXA Lebensversicherung AG in nachfolgender Fassung m.E. für Versicherte, die rein zur Steigerung ihrer Freizeit auf Teilzeit reduzieren / reduziert haben. Beträgt die tägliche Arbeitszeit im Durchschnitt maximal 6 Stunden, liegt Berufsunfähigkeit ebenfalls vor, wenn die versicherte Person die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nur noch für maximal 3 Stunden pro Tag ausüben kann.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Keinen Mehrwert bietet die Teilzeitklausel der AXA Lebensversicherung AG für Versicherte, die aus familiären Gründen (Kindererziehung / Pflege eines Angehörigen) temporär auf Teilzeit reduzieren. Für diese Fälle hat die Rechtsprechung bereits insofern Klarheit geschaffen, dass auf Vollzeittätigkeit geprüft werden muss.

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

Die Reduzierung der Tätigkeit kann m.E. bereits vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt sein.

AXA SBU, Tarif 791, Stand 12.2022, §8

Baloise Lebensversicherung AG


Die Baloise Lebensversicherung AG berücksichtigt bei der Prüfung auf Berufsunfähigkeit neben der Teilzeittätigkeit eine "über den eigenen Anteil an der Familienversorgung hinausgehende Tätigkeit als Hausfrau / Hausmann oder zur Versorgung von pflegebedürftigen Familienangehörigen". 

Offen bleibt, wie der "eigene" Anteil an der Familienversorgung definiert ist. Hier wäre m.E. eine eindeutige Quantifizierung wünschenswert. 

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Einen Mehrwert bietet diese Teilzeitklausel für Versicherte, die aus familiären Gründen wie Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen ihre Tätigkeit reduzieren. Denn durch die Berücksichtigung dieser zusätzlichen Tätigkeiten könnte der zeitliche Umfang der prüfenden Gesamttätigkeit denjenigen einer regulären Vollzeittätigkeit übersteigen. Eine Berufsunfähigkeit könnte m.E. somit schneller beziehungsweise einfacher erreicht werden.

Konkret betrifft dieser mögliche Vorteil Versicherte, die arbeitsvertraglich weniger als ein vergleichbar vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer arbeiten oder Selbstständige / Freiberufler, die wöchentlich weniger als 40 Stunden arbeiten. 

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Keinen Mehrwert bietet diese Teilzeitklausel für Versicherte, die rein zur Freizeitsteigerung ihre Tätigkeit reduzieren.

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

Ja, m.E. muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen.

Baloise BUV, Stand 01.2023, 8.14

BL die Bayerische Lebensversicherung AG


Die Teilzeitklausel der BL die Bayerische Lebensversicherung AG greift grundsätzlich sowohl für Versicherte in einem Angestelltenverhältnis wie auch für Selbstständige / Freiberufler. Anders als die Mehrzahl der Wettbewerber konserviert diese Teilzeitklausel keine vorherige, höhere Arbeitszeit, sondern legt fest, dass bei Prüfung auf Berufsunfähigkeit auch "Nebentätigkeiten" als Hausfrau / Hausmann sowie im Rahmen der Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen berücksichtigt werden.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Einen Mehrwert bietet die Teilzeitklausel der BL die Bayerische Lebensversicherung AG in für Versicherte, die wöchentlich weniger als 30 Stunden arbeiten, und neben ihrer Erwerbstätigkeit auch eine Tätigkeit als Hausfrau / Hausmann oder im Rahmen der Versorgung von pflegebedürftigen Familienangehörigen ausüben.

Durch die gemeinsame Betrachtung der Erwerbstätigkeit und der genannten Nebentätigkeit(en) kann sich ein größerer zeitlicher Umfang ergeben als bei einer Erwerbstätigkeit in Vollzeittätig allein. Damit könnte dann ggf. auch früher / leichter eine Berufsunfähigkeit vorliegen.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Keinen Mehrwert bietet die Teilzeitklausel der BL die Bayerische Lebensversicherung AG explizit Schülern, Studenten, Auszubildenden sowie geringfügigen Beschäftigten sowie Versicherten, die ausschließlich aus Gründen umfangreicherer Freizeitgestaltung ihre Tätigkeit reduziert haben.

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

Die Reduzierung der Tätigkeit kann m.E. bereits vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt sein.

die Bayerische SBU, Stand 01.2022, §2 Punkt 12

Condor Lebensversicherungs-AG


Die Condor Lebensversicherungs-AG berücksichtigt im Rahmen ihrer Teilzeitklausel bei Prüfung auf Berufsunfähigkeit "die während der Versicherungsdauer höchste vertraglich fixierte wöchentliche Arbeitszeit".  

Grundsätzlich unterscheidet die Condor Lebensversicherungs-AG nicht, ob Versicherte ihre Tätigkeit aus familiären Gründen wie zur Kindererziehung oder zur Pflege von Angehörigen reduzieren oder aber aus Gründen einer umfangreicheren Freizeit. 

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Letztlich stellt die Teilzeitklausel der Condor Lebensversicherungs-AG nur für Versicherte, die aus Gründen einer umfangreicheren Freizeit ihre Tätigkeit reduzieren, einen Mehrwert dar. 

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Wie bereits ausführlich weiter oben in diesem Artikel beschrieben, stellt angesichts der aktuellen Rechtsprechung (s. OLG Nürnberg, Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14) die Teilzeitklausel der Condor Lebensversicherungs-AG keinen Mehrwert für Versicherte dar, die aus familiären Gründen wie zur Kindererziehung oder zur Pflege von Angehörigen reduzieren. 

Dennoch ist eine (zusätzliche) vertragliche Klarstellung / Regelung m. E. kein Nachteil, sondern bietet Versicherten Transparenz und vor dem Hintergrund einer möglichen neuen Rechtsprechung Sicherheit. 

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

Definitiv ja, die Reduzierung auf Teilzeit muss während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen.

Condor SBU, Tarif 9T18, Stand 01.2024, §2 Punkt 9

Continentale Lebensversicherung AG


Die Teilzeitklausel der Continentale Lebensversicherung AG greift grundsätzlich, wenn aus bestimmten Gründen die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit reduziert wurde. Zu diesen Gründen zählen gesetzliche Elternzeit, Pflege von Angehörigen und berufliche Weiterbildung mit teilweiser Freistellung von der Arbeit.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Im Grunde bietet diese Teilzeitklausel für kaum jemanden einen Mehrwert, wenn man bedenkt, dass die aktuelle Rechtsprechung ohnehin entschieden hat, dass bei versicherten Personen, die vorübergehend aus familiären Gründen auf Teilzeit reduzieren, die Prüfung auf Berufsunfähigkeit auf Vollzeittätigkeit zu erfolgen hat. 

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Explizit keinen Mehrwert bietet die Teilzeitklausel der Continentale Lebensversicherung AG für Selbstständige / Freiberufler sowie für versicherte Personen, die aus Gründen einer umfangreicheren Freizeit oder für Kindererziehung (außerhalb der Elternzeit) reduzieren.

Für Versicherte, die aufgrund gesetzlicher Elternzeit oder aufgrund Pflege von Angehörigen reduzieren, bedeutet diese Teilzeitklausel bestenfalls eine Klarstellung, die allerdings noch nicht einmal den gesamten Umfang der aktuellen Rechtsprechung widergibt. Ein echter Mehrwert besteht somit auch für diese Personengruppe nicht. 

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

Definitiv ja, die Reduzierung auf Teilzeit muss während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen.

Continentale PremiumBU, Stand 01.2022, II B Punkt 1.5 

Cosmos Lebensversicherung AG


Die Cosmos Lebensversicherung AG bietet eine m.E. eher rudimentäre Variante einer Teilzeitklausel an. Sie greift nur bei Versicherten in einem Angestelltenverhältnis und das auch nur innerhalb von zwölf Monaten nach dem tatsächlichen Beginn der Arbeitsreduzierung. Innerhalb dieses vergleichsweise kurzen Zeitraums prüft die Cosmos Lebensversicherung AG auf die berufliche Tätigkeit in Art und Umfang vor der Reduzierung. Es wird nicht differenziert, aus welchem Grund die Reduzierung erfolgt ist.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Die Teilzeitklausel der Cosmos Lebensversicherung AG bietet m.E. ggf. einen Mehrwert für Versicherte in einem Angestelltenverhältnis, die aus Gründen einer umfangreicheren Freizeit auf Teilzeit reduziert haben. Die Berufsunfähigkeit muss innerhalb der ersten zwölf Monate ab Reduzierung eingetreten sein.  

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Wie bereits ausführlich weiter oben in diesem Artikel beschrieben, stellt angesichts der aktuellen Rechtsprechung (s. OLG Nürnberg, Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14) die Teilzeitklausel der Cosmos Lebensversicherung AG keinen Mehrwert für Versicherte dar, die aus familiären Gründen wie zur Kindererziehung oder zur Pflege von Angehörigen reduzieren. 

Ebenso besteht kein Mehrwert für Selbstständige / Freiberufler. Auch versicherte Personen, deren Arbeitskraft erst nach über zwölf Monaten nach Beginn der Arbeitszeitreduzierung eingetreten ist, können keinen Vorteil aus dieser Teilzeitklausel ziehen. 

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

Ja, die Reduzierung auf Teilzeit muss während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen.

Cosmos SBU Premium, Stand 03.2023, §2 Punkt 6

Deutsche Ärzte Lebensversicherung AG


Die Deutsche Ärzte Lebensversicherung AG nutzt auch bei der Teilzeitklausel wieder einmal die Regelung der AXA Lebensversicherung AG - wie in guten 99 Prozent der Versicherungsbedingungen - und geht in ihren Bedingungen nicht auf Teilzeittätigkeiten aufgrund familiärer Gründe ein. Angesichts aktueller Rechtsprechung ist hierfür auch nicht unbedingt eine bedingungsseitige Regelung nötig.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Einen Mehrwert bietet die Teilzeitklausel der AXA Lebensversicherung AG in nachfolgender Fassung für Versicherte, die rein zur Steigerung ihrer Freizeit auf Teilzeit reduzieren / reduziert haben. Beträgt die tägliche Arbeitszeit im Durchschnitt maximal 6 Stunden, liegt Berufsunfähigkeit ebenfalls vor, wenn die versicherte Person die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nur noch für maximal 3 Stunden pro Tag ausüben kann.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Keinen Mehrwert bietet die Teilzeitklausel der AXA Lebensversicherung AG für Versicherte, die aus familiären Gründen (Kindererziehung / Pflege eines Angehörigen) temporär auf Teilzeit reduzieren. Für diese Fälle hat die Rechtsprechung bereits insofern Klarheit geschaffen, dass auf Vollzeittätigkeit geprüft werden muss.

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

Die Reduzierung der Tätigkeit kann m.E. bereits vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt sein.

Deutsche Ärzteversicherung SBU, Stand 12.2022, Regelung bestimmte Personengruppe

Generali Deutschland Lebensversicherung AG


Die Teilzeitklausel der Generali Deutschland Lebensversicherung AG wirft m.E. viele Fragen auf. Sie gilt offenbar grundsätzlich sowohl für Versicherte in einem Angestelltenverhältnis als auch für Selbstständige / Freiberufler. 

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Gemäß Formulierung greift die Klausel, sofern die versicherte Person zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit ihre berufliche Tätigkeit "zeitlich eingeschränkt" ausübt. Offen bleibt m.E. wann eine Tätigkeit als "zeitlich eingeschränkt" gilt.

Ist die Referenz für eine zeitlich nicht eingeschränkte Tätigkeit eine vergleichbare Vollzeitstelle?

Genügt eine Reduzierung von etwa 40 Wochenstunden auf 37,5 Wochenstunden, um "zeitlich eingeschränkt" tätig zu sein? Über welchen Zeitraum muss die zeitliche Einschränkung gegeben sein?

Welcher zeitliche Umfang stellt die Referenz bei Selbstständigen / Freiberuflern dar? 

Da die Teilzeitklausel der Generali Deutschland Lebensversicherung AG m.E. viele Fragen offen lässt, möchte ich hier keine Personengruppe anführen.

An sich würde jedoch - sofern diese m.E. sehr unklaren Voraussetzungen für eine Teilzeittätigkeit erfüllt sind - eine Berufsunfähigkeit vorliegen, wenn die versicherte Person ihre Teilzeittätigkeit, so wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, weniger als drei Stunden pro Arbeitstag ausüben kann. 

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Auch wenn die Voraussetzungen für eine vorliegende Teilzeittätigkeit klar definiert wären, wäre der Mehrwert der vorliegenden Klausel sehr überschaubar. Denn gemäß aktueller Rechtsprechung (s. OLG Nürnberg, Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14) ist bei temporärer Reduzierung der Arbeitszeit aus familiären Gründe (Kindererziehung / Pflege eines Angehörigen) zur Prüfung auf vorliegende Berufsunfähigkeit ohnehin auf Vollzeittätigkeit abzustellen. 

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

M.E. muss die Reduzierung nicht erst während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgt sein. 

Generali SBU 928, Stand 10.2022, §2 Punkt 12

Gothaer Lebensversicherung AG


Die Gothaer Lebensversicherung AG berücksichtigt bei der Prüfung auf Berufsunfähigkeit neben der Teilzeittätigkeit eine "über den eigenen Anteil an der Familienversorgung hinausgehende Tätigkeit als Hausfrau / Hausmann oder zur Versorgung von pflegebedürftigen Familienangehörigen".  

Wie auch bei der Baloise Lebensversicherung AG bleibt allerdings auch bei der Gothaer Lebensversicherung AG offen, wie der "eigene" Anteil an der Familienversorgung definiert ist. Hier wäre m.E. eine eindeutige Quantifizierung wünschenswert. 

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Einen Mehrwert bietet diese Teilzeitklausel für Versicherte, die aus familiären Gründen wie Kindererziehung oder Pflege eines Angehörigen ihre Tätigkeit reduzieren. Zudem können auch Versicherte einen Mehrwert genießen, die neben der Teilzeit-Erwerbstätigkeit eine Ausbildung, ein Studium oder eine berufliche Weiter- oder Fortbildung ausüben. 

Denn durch die Berücksichtigung dieser zusätzlichen Tätigkeiten könnte der zeitliche Umfang der prüfenden Gesamttätigkeit denjenigen einer regulären Vollzeittätigkeit übersteigen. Eine Berufsunfähigkeit könnte m.E. somit schneller beziehungsweise einfacher erreicht werden.

Konkret betrifft dieser mögliche Vorteil Versicherte, die arbeitsvertraglich weniger als ein vergleichbar vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer arbeiten oder Selbstständige / Freiberufler, die wöchentlich weniger als 40 Stunden arbeiten. 

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Keinen Mehrwert bietet diese Teilzeitklausel für Versicherte, die rein zur Freizeitsteigerung ihre Tätigkeit reduzieren.

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

Die Reduzierung der Tätigkeit kann m.E. bereits vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt sein.

Gothaer BU Premium, Stand 07.2023, §2 Punkt 12

Hannoversche Lebensversicherung AG


Die Hannoversche Lebensversicherung AG sieht in ihren Versicherungsbedingungen eine Teilzeitklausel vor, die ausschließlich für Versicherte in einem Angestelltenverhältnis greift. Selbstständige / Freiberufler bleiben somit schon einmal generell außen vor. Tritt die Einschränkung der Berufsfähigkeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem tatsächlichen Beginn der Reduzierung ein, prüft die Hannoversche Lebensversicherung AG in Art und Umfang auf die berufliche Tätigkeit vor der Reduzierung. 

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Ein Mehrwert kann sich hier m.E. lediglich für Versicherte in einem Angestelltenverhältnis ergeben, die aus Gründen einer umfangreicheren Freizeit ihre Arbeitszeit in den letzten zwölf Monaten reduziert haben. 

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Selbstständige /  Freiberufler werden grundsätzlich nicht von dieser Teilzeitklausel erfasst. Darüber hinaus besteht für Versicherte, die aus familiären Gründen (Kindererziehung / Pflege eines Angehörigen) ihre Arbeitszeit reduzieren, kein Mehrwert gegenüber der aktuellen Rechtsprechung (s. Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14). Zudem besteht natürlich auch kein Vorteil für Versicherte, die vor mehr als zwölf Monaten ihre Arbeitszeit reduziert haben. 

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

M.E. ja, die Reduzierung muss während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen.

Hannoversche SBU Exklusiv, Stand 06.2023, §5

HanseMerkur Lebensversicherung AG


Die Teilzeitklausel der HanseMerkur Lebensversicherung AG hebt sich zumindest dadurch ab, dass sie optional und nur gegen Mehrbeitrag vereinbart werden kann. Bei m.W. allen anderen Versicherern ist die Teilzeitklausel - sofern angeboten - kostenfrei enthalten.

Neben dieser Besonderheit bietet die Klausel der HanseMerkur Lebensversicherung AG durchaus Seltsames.

Sofern die tatsächliche Wochenarbeitszeit der versicherten Person zwischen 31 und 35 Stunden beträgt, gilt diese auch als berufsunfähig, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Einschränkung ausgestaltet war, nicht mehr zu mindestens 40% ausüben kann. Liegt die tatsächliche Wochenarbeitszeit hingegen unter 31 Stunden, gilt sie als berufsunfähig, wenn sie diesen nicht mehr zu mindestens 30% ausüben kann. 

Offenbar ist der Gedanke der HanseMerkur, dass zu erreichende 40% Berufsunfähigkeit bezogen auf z.B. 33 Wochenstunden eine ähnliche hohe Hürde darstellen, wie eine zu erreichend Berufsunfähigkeit von 50% bezogen auf 40 Wochenstunden. 

Allerdings erhält die versicherte Person infolge einer auf dieser beschriebenen Grundlage eingetretenen Berufsunfähigkeit nicht generell die zu diesem Zeitpunkt versicherte Rente, sondern maximal 80% des letzten Nettoeinkommens. Weshalb ggf. die auszuzahlende Rente gekürzt werden soll, erschließt sich mir nicht. 

Des Weiteren ist zu beachten, dass für die Feststellung der tatsächlichen Wochenarbeitszeit die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten sechs Monate betrachtet wird.

Hat die versicherte ihre Arbeitszeit beispielsweise erst vor einer Woche von 40 auf 20 Stunden reduziert, läge die tatsächliche Wochenarbeitszeit immer noch bei ca. 39 Stunden, weshalb die Teilzeitklausel ohnehin nicht greifen würde. Sprich die versicherte Person müsste schon vor einiger Zeit ihre Arbeitszeit reduziert haben, um einen vermeintlichen Vorteil aus dieser Teilzeitklausel zu generieren.

Die HanseMerkur Lebensversicherung AG unterscheidet in ihrer Teilzeitklausel nicht, ob die versicherte Person in einem Angestelltenverhältnis tätig war oder als Selbstständige/r beziehungsweise Freiberufler/in.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Ein Mehrwert ergibt sich hier m.E. auch nur für Versicherte, die aus Gründen einer umfangreicheren Freizeit ihre Arbeitszeit reduziert haben. Die Reduzierung muss allerdings schon einige Zeit bestanden haben, damit die Klausel überhaupt greift.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Keinen Mehrwert bietet diese Teilzeitklausel Versicherten, die aus familiären Gründen ihre Arbeitszeit reduziert haben beziehungsweise mussten. Hier hat die Rechtsprechung bereits für Klarheit zugunsten der Versicherten gesorgt (s. OLG Nürnberg, Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14). Keinen Mehrwert bietet diese Klausel zudem generell, sofern die Arbeitszeitreduzierung erst vor kurzer Zeit erfolgt ist, da sonst die zu betrachtende "tatsächliche Wochenarbeitszeit" ggf. noch zu hoch ausfällt. 

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

Nein, m.E. kann die Reduzierung bereits vor Beginn des Versicherungsvertrages erfolgt sein.

HanseMerkur Profi Care, Stand 01.2022, §5 

HDI Lebensversicherung AG


Die Teilzeitklausel der HDI Lebensversicherung AG greift, sofern die Arbeitszeit auf weniger als 30 Wochenstunden reduziert wurde und seit der Reduzierung weniger als 5 Jahre vergangen sind. Zwischenzeitlich darf die Arbeitszeit die 30 Wochenstunden nicht überschritten haben.  Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird bei Prüfung auf Berufsunfähigkeit die Arbeitszeit und der zuletzt ausgeübte Beruf zugrunde gelegt, so wie sie vor der Reduzierung ausgestaltet waren. 

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Ein Mehrwert ergibt sich hier m.E.  für Versicherte, die aus Gründen einer umfangreicheren Freizeit ihre Arbeitszeit reduziert haben. 

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Keinen Mehrwert bietet diese Teilzeitklausel Versicherten, die aus familiären Gründen ihre Arbeitszeit reduziert haben beziehungsweise mussten. Hier hat die Rechtsprechung bereits für Klarheit zugunsten der Versicherten gesorgt (s. OLG Nürnberg, Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14). 

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

M.E. ja. Die Reduzierung muss während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgt sein.

HDI SBU, Stand 01.2023, §2 Punkt 6

Lebensversicherung von 1871 a.G. München


Die Lebensversicherung von 1871 a.G. München berücksichtigt bei der Prüfung auf Berufsunfähigkeit neben der in Teilzeit ausgeübten Erwerbstätigkeit bei der Feststellung des beruflichen Tätigkeitsbildes zur Ermittlung des Grades der Berufsunfähigkeit auch die Tätigkeit im Rahmen der Versorgung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. 

Diese Teilzeitklausel greift, sofern die versicherte Person arbeitsvertraglich oder auf selbstständiger Basis wöchentlich weniger als 30 Stunden arbeitet.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Einen Mehrwert kann diese Teilzeitklausel m.E. allen versicherten Personen bieten, die aus familiären Gründen wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen ihre Erwerbstätigkeit reduzieren.

Denn durch die Berücksichtigung dieser zusätzlichen Tätigkeiten könnte der zeitliche Umfang der prüfenden Gesamttätigkeit denjenigen einer regulären Vollzeittätigkeit übersteigen. Eine Berufsunfähigkeit könnte m.E. somit schneller beziehungsweise einfacher erreicht werden.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Keinen Mehrwert bietet diese Klausel versicherten Personen, die rein aus Gründen der Freizeitgestaltung ihre Arbeitszeit reduzieren sowie den explizit genannten Schülern, Studierenden oder Auszubildenden.  

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

Nein, m.E. muss die Reduzierung nicht während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen.

LV1871 Golden BU, Stand 01.2023, §2 1.d

Nürnberger Lebensversicherung AG


Die Teilzeitklausel der Nürnberger Lebensversicherung AG greift grundsätzlich, wenn die versicherte Person den zeitlichen Umfang ihrer beruflichen Tätigkeit reduziert. Dann legt der Versicherer für einen Zeitraum von 10 Jahren bei Prüfung auf Berufsunfähigkeit den vorherigen zeitlichen Umfang der beruflichen Tätigkeit zugrunde.

Im Rahmen dieser Klausel ist es unerheblich, ob sich die versicherte Person in einem Angestelltenverhältnis befindet oder als Selbstständige/r beziehungsweise Freiberufler/in tätig ist.  

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Einen Mehrwert kann diese Teilzeitklausel m.E. versicherten Personen bieten, die aus Gründen einer umfangreicheren Freizeit ihre Arbeitszeit reduzieren.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Keinen Mehrwert bietet diese Teilzeitklausel Versicherten, die aus familiären Gründen ihre Arbeitszeit reduziert haben beziehungsweise mussten. Hier hat die Rechtsprechung bereits für Klarheit zugunsten der Versicherten gesorgt (s. OLG Nürnberg, Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14). 

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

Ja, die Reduzierung muss definitiv während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen.

Nürnberger Premium SBU, Stand 07.2022, §2 Punkt 3a

Swiss Life AG


Damit die Teilzeitklausel der Swiss Life AG greift, müssen Voraussetzungen hinsichtlich Art und Umfang der beruflichen Tätigkeit erfüllt sein.

So muss die versicherte Person eine "weisungsgebundene und sozialversicherungspflichtige" Tätigkeit ausüben oder in einer Versorgungseinrichtung pflichtversichert sein, die der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt ist. Letzteres wäre m.E. etwa bei einer Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk erfüllt. Es gibt jedoch auch andere Einschätzungen, dass Freiberufler von dieser Teilzeitklausel nicht erfasst werden, da diese nicht weisungsgebunden sind. 

Als weitere Voraussetzung muss die Tätigkeit zeitlich eingeschränkt ausgeübt werden, wobei die Swiss Life AG auf §2 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (Stand 22.11.2019) abstellt.

Sind diese Voraussetzungen hinsichtlich Art und Umfang erfüllt, prüft die Swiss Life AG zusätzlich, ob die berufliche Teilzeittätigkeit noch 3 Stunden oder mehr pro Arbeitstag ausgeübt werden kann. 

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Einen Mehrwert kann diese Teilzeitklausel m.E. versicherten Personen bieten, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden beziehungsweise weisungsgebunden sind, und ihre Arbeitszeit aus Gründen einer umfangreicheren Freizeit reduzieren. Ebenso können m.E. Mitglieder in einem Versorgungswerk einen Mehrwert erhalten, die aus den gleichen Gründen reduzieren. 

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Keinen Vorteil bietet diese Teilzeitklausel m.E. denjenigen versicherten Personen, die aus familiären Gründen ihre Arbeitszeit reduzieren. Denn hierfür hat bereits die Rechtsprechung für Klarheit zugunsten der Versicherten gesorgt (s. OLG Nürnberg, Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14). 

Zudem bietet diese Klausel generell keinen Mehrwert für Selbstständige.

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

M.E. muss die Reduzierung nicht erst während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen.

Swiss Life SBU, Stand 10.2022, Punkt 9.7

Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.


Die Teilzeitklausel der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. greift ausschließlich bei versicherten Personen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, d.h. nicht bei Selbstständigen / Freiberuflern. Wird die arbeitsvertraglich vereinbarte Vollzeittätigkeit aus Gründen der gesetzlichen Elternzeit, der Pflege eines Angehörigen oder aufgrund von Kurzarbeit reduziert, legt der Versicherer bei Prüfung auf Berufsunfähigkeit die vertragliche vereinbare, wöchentliche Arbeitszeit der ursprünglichen Vollzeittätigkeit zugrunde.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

M.E. für niemanden.

Denn genau für die in den Bedingungen erwähnten Gründe einer Arbeitszeitreduzierung hat bereits die Rechtsprechung Klarheit zugunsten der Versicherten geschaffen (s. OLG Nürnberg, Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14). Die sogenannten Teilzeitklausel der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. schafft allenfalls bedingungsseitig Klarheit, sieht m.E. aufgrund der zeitlichen Begrenzung ihrer Anwendung aber eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtsprechung dar.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

M.E. für alle versicherten Personen.

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

Definitiv ja. 

Volkswohl Bund SBU, Stand 06.2022, §1 Punkt 14

Württembergische Lebensversicherung AG


Die Teilzeitklausel der Württembergische Lebensversicherung AG gilt eigentlich sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Selbstständige / Freiberufler.

Reduziert die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit von Vollzeit auf Teilzeit, legt der Versicherer die berufliche Tätigkeit in Art und Umfang vor der Reduzierung der Arbeitszeit zugrunde, jedoch nur in den nächsten 12 Monaten ab Reduzierung. Offen bleibt m.E., ob dieser Zeitraum ab Vereinbarung der Reduzierung beginnt oder ab tatsächlicher Reduzierung.

Da allerdings die versicherte Person Nachweise über die jeweiligen Arbeitszeiten vorlegen muss, erscheint mir diese Teilzeitklausel für Selbstständige / Freiberufler problematisch. 

Für wen bietet diese Teilzeitklausel ggf. einen Mehrwert?

Einen Mehrwert kann diese Teilzeitklausel m.E. versicherten Personen bieten, die ihre Arbeitszeit aus Gründen einer umfangreicheren Freizeit innerhalb der letzten zwölf Monate vor Prüfung auf Berufsunfähigkeit reduziert haben.

Zwar können an sich auch Selbstständige / Freiberufler von dieser Teilzeitklausel profitieren, aber aufgrund der nachzuweisenden Arbeitszeiten gehe ich nicht davon aus, dass dies in der Praxis oft der Fall sein wird.

Für wen bietet diese Teilzeitklausel keinen Mehrwert?

Keinen Mehrwert bietet diese Teilzeitklausel versicherten Personen, die aus familiären Gründen ihre Arbeitszeit reduzieren. Denn für diese Fälle hat bereits die Rechtsprechung Klarheit zugunsten der Versicherten geschaffen (s. OLG Nürnberg, Urteil vom 30.11.2015, Az. 8 U 697/14). 

Muss die Reduzierung auf Teilzeit während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen?

M.E. ja, die Reduzierung muss während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen.

Württembergische SBU, Stand 01.2022, §2 Punkt 14

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