Wer diagnostiziert Berufsunfähigkeit?

Sie sind im Besitz einer Berufsunfähigkeitspolice und befinden sich nun in der Situation, Ihren Beruf wegen Krankheit schon länger nicht mehr ausüben zu können?

Doch Sie fragen sich, ob Sie tatsächlich schon berufsunfähig sind, wer das überhaupt feststellen kann und was Sie selbst jetzt tun müssen?

Wer nur vom Arzt krankgeschrieben ist, ist zunächst einmal arbeitsunfähig, aber noch längst nicht berufsunfähig. Diese beiden Begriffe werden oftmals von ihrer Definition her in einen Topf geworfen, obwohl sie völlig verschiedene Bedeutungen haben.

Doch wo liegt denn nun der Unterschied? 

Arbeitsunfähigkeit bedeutet zunächst nur einen vorübergehenden Arbeitsausfall mit Aussicht auf Genesung. Erst wenn eine dauerhafte Einschränkung in der Ausübung des Berufes im Raum steht, kommt eine Berufsunfähigkeit in Betracht. Nachdem der betroffene Versicherungsnehmer in seinem Job schon seit sechs Monaten gar nicht mehr oder weniger als 50 % einsatzfähig ist, kann er einen Leistungsantrag bei seinem Anbieter stellen. Die Versicherung lässt die Berufsunfähigkeit durch Leistungsprüfer feststellen und gegebenenfalls können auch Gutachter hinzugezogen werden. Das Prozedere ist recht aufwendig und oftmals für die Betroffenen sehr nervenaufreibend. Wie der Weg zur Berufsunfähigkeit in der Regel aussieht, wird im Folgenden näher beleuchtet.

„Diagnose“ Berufsunfähigkeit


Eine Berufsunfähigkeit kann nicht diagnostiziert werden, denn es handelt sich dabei ja nicht um eine Erkrankung, sondern um ihre Folgen. Die Krankheit wird vom Haus- oder Facharzt diagnostiziert und der daraus resultierende ärztliche Nachweis bildet die Grundlage für die Feststellung einer Berufsunfähigkeit. Die Diagnose allein macht aber noch keine Berufsunfähigkeit, deren Anerkennung an weitere Bedingungen geknüpft ist. Es muss darüber hinaus eine voraussichtlich dauerhafte gesundheitliche Einschränkung von mehr als 50 Prozent vorliegen. Wie sich Ihre Erkrankung auf die zuletzt ausgeführte Tätigkeit ausgewirkt hat, wird seitens des Versicherers eingeschätzt. Das heißt, Sie müssen eine Menge Fragen zu Ihrem Beruf über sich ergehen lassen. Ihre Antworten werden zum Bestandteil eines Fragebogens, den Ihr behandelnder Arzt mit der Bitte um einen Bericht erhält. Ihr Arzt nimmt eine Einschätzung vor, welche Aufgaben Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit noch ausführen können und welche nicht. Daraus ergibt sich der Grad der Berufsunfähigkeit.

Wer über eine Berufsunfähigkeit entscheidet


Die Feststellung einer Berufsunfähigkeit erfolgt sowohl aus medizinischer als auch aus versicherungsvertraglicher Sicht.

Das letzte Wort hinsichtlich der medizinischen Feststellung einer Berufsunfähigkeit haben letztlich die Leistungsprüfer der Versicherung, bei denen es sich um Ärzte handelt. Diese treffen ihre Entscheidungen meist aufgrund von Dokumenten aus der Patientenakte. Dazu gehören vor allem Diagnosen und Befunde, Arztberichte und Angaben aus Fragebögen. Medizinische Gutachter werden meist nur in Zweifelsfällen und bei psychischen Erkrankungen hinzugezogen.

Ist die medizinische Feststellung der Berufsunfähigkeit erfolgt, muss noch der Nachweis gegenüber der Versicherung erbracht werden, dass der Betroffene berufsunfähig im Sinne der bestehenden Versicherungsbedingungen ist. Die Versicherungsgesellschaft trifft letztlich die endgültige Entscheidung, ob eine Berufsunfähigkeit gemäß den vertraglichen Bestimmungen vorliegt oder nicht. Es gilt also: Wenn Sie Leistungen aus Ihrem Vertrag beziehen möchten, sind Sie als Antragsteller grundsätzlich in der Beweispflicht.

Beschreibung des Berufsbildes wichtig


Neben dem Krankheitsbild ist vor allem das Berufsbild des Versicherten ein wesentlicher Faktor für die Entscheidung, ob eine Berufsunfähigkeit anerkannt werden kann. Dies kann die Ausgangsposition des Antragsstellers sehr erschweren. In der Regel verlangen die Versicherer eine detaillierte Dokumentation, welche Aufgaben der Betroffene im Laufe eines Arbeitstages zu erledigen hat. Sind die Arbeitsabläufe standardisiert, also jeden Tag weitgehend gleich, fällt die Beschreibung des Berufsbildes wesentlich leichter als bei vielseitigeren Tätigkeiten. Ein Beispiel: Wenn Sie als Möbelpacker in einem Umzugsunternehmen arbeiten, aber an einer chronischen Rückenerkrankung leiden und nicht mehr schwer heben dürfen, ist der Fall recht klar. Mit einem schweren Rückenleiden können Sie nun einmal keine Möbel mehr tragen. Sind Sie hingegen körperlich soweit fit, können aufgrund einer psychischen Störung Ihre Tätigkeit als Vertriebsmitarbeiter im Außendienst aber nicht mehr ausüben, weil Sie beim Autofahren regelmäßig Panikattacken erleiden, gestaltet sich die Beweisführung wesentlich komplizierter. Ohne die Hilfe eines Fachmannes ist dies für Laien kaum machbar.
Die Feststellung einer Berufsunfähigkeit ist also die eine Sache, die Anerkennung durch die Versicherung die andere.

Der Weg ist das Ziel


Viele Versicherte sind mit dem Prozedere von der Antragstellung auf Berufsunfähigkeit bis zum Erhalt von Leistungen nicht besonders gut vertraut. Welche Schritte sind zu bewältigen, wer prüft was und wann zahlt die Versicherung? Der Weg bis zur Anerkennung einer Berufsunfähigkeit und der Auszahlung der Rente ist lang und oftmals auch steinig. Alles beginnt mit einer Erkrankung, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Fähigkeit des Betroffenen, seinen Beruf weiter wie bisher ausüben zu können, nimmt. Es folgen Arztbesuche, Diagnosen und sobald aus medizinischer Sicht klar ist, dass der Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann, wird die Berufsunfähigkeit vom Arzt attestiert.

Der nächste Schritt ist die Beantragung von Leistungen beim Versicherer. Dort müssen neben einem Antrag auf Rente auch alle entscheidungsrelevanten medizinischen Unterlagen von Ärzten und Fachärzten vorgelegt und Fragebögen ausgefüllt werden. Der Versicherer möchte mittels ausgefüllter Fragebögen in Erfahrung bringen, aus welchem Grund der Antragsteller berufsunfähig ist, also seiner letzten Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Nach Erhalt Ihrer Unterlagen werden diese vom Versicherer auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Je nachdem, wie alt Ihr Vertrag ist, findet auch eine Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht sowie einer möglichen Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss statt. Sie sollten sich also keinen Patzer bei der Beantragung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente leisten, denn das könnte schlimmstenfalls zur Ablehnung von Leistungen führen. Sie können dieses Risiko umgehen, indem Sie sich während des gesamten Prozederes von einem Fachmann unterstützen lassen. Je nachdem, wie vollständig Ihre Unterlagen und wie präzise Ihre Angaben sind, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet oder auf Eis gelegt, bis Sie fehlende Dokumente und Informationen nachgeliefert haben.

Wird Ihre Berufsunfähigkeit aufgrund der ersten Prüfung anerkannt, geht es in die nächste Runde. Ihr Fall wird nun genauer unter die Lupe genommen und möglicherweise werden noch weitere medizinische Unterlagen angefordert. Das muss aber nicht sein, denn im besten Fall bleibt Ihnen das erspart und die Berufsunfähigkeit wird ohne weiteren Aufwand festgestellt.

Gibt es eine Ungereimtheit in Ihrem Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente, wird ein Gutachter hinzugezogen, der die Zweifel der Versicherung entweder aus dem Weg räumt oder Ihre Berufsunfähigkeit dementiert. Hat alles gepasst, erhalten Sie entweder eine zeitlich befristete oder dauerhafte Rentenzahlung.

Fazit


Wer in seinem zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfallfolgen dauerhaft nicht mehr tätig sein kann, gilt in der Regel als berufsunfähig. Doch das hört sich einfacher an, als es ist, denn das Prozedere bis zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer ist sehr aufwendig. Der Nachweis erfolgt zunächst über ein entsprechendes ärztliches Attest, aber damit allein ist es noch nicht getan. Die endgültige Feststellung einer Berufsunfähigkeit erfolgt letztlich durch den Versicherer. Sobald die medizinischen Unterlagen vorliegen, muss die Zahlung einer Rente beim Versicherer beantragt werden. Die eingereichten Dokumente und von der Versicherung geforderten, ausführlich beantworteten Fragebögen werden ganz genau unter die Lupe genommen. Je vollständiger und plausibler die Unterlagen sind, desto größer sind die Chancen auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Gutachter kommen meist nur bei Ungereimtheiten in der Antragstellung zum Einsatz. Bestehen seitens der Versicherung keine Zweifel mehr an Ihrer Berufsunfähigkeit, wird Ihre Rente ausgezahlt. Da sich der gesamte Prozess oft schwierig gestaltet und schon kleinste Fehler bei der Antragstellung zur Ablehnung führen können, ist die Inanspruchnahme eines Experten ratsam.

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