Die Streichung des Paragraph 219a wurde am 9. März 2022 auf den Weg gebracht: Frauenärzte in ganz Deutschland begrüßen es, wenn sie Patientinnen endlich rund um das sensible Thema Schwangerschaftsabbruch informieren und beraten dürfen, ohne Strafen befürchten zu müssen. Doch was genau bedeutet die Neuerung? Was darf dann auf die Website und was nicht? Medizinanwalt Christian Wagner gibt Antworten.