Berufsunfähigkeitsversicherung und Elternzeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist zwar nicht gerade die günstigste Versicherung auf dem Markt, aber dennoch unverzichtbar für Berufstätige. Etwa jeder vierte Arbeitnehmer scheidet schon vor dem gesetzlichen Rentenalter wegen Krankheit oder Unfallfolgen aus dem Berufsleben aus. Es kann jeden treffen und in der Regel naht das Unheil unvorhergesehen. Betroffene stehen dann urplötzlich vor dem Nichts, denn die staatliche Unterstützung ist in solchen Fällen sehr gering und reicht meist nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard auch nur annähernd zu erhalten.

Das ist vor allem für Familien mit Kindern schlimm, denn diese kommen so kaum noch über die Runden. Wer nach 1961 geboren wurde, bekommt bei Berufsunfähigkeit gar nichts mehr vom Staat und muss in der Regel andere, körperlich zumutbare Jobs annehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene für die Tätigkeit gar nicht geeignet oder womöglich überqualifiziert ist. Wer noch 3-6 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält zumindest eine geringe (teilweise) Erwerbsminderungsrente. Erst wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, gibt es die volle Erwerbsminderungsrente. Luxuriös ist aber auch diese Leistung nicht ausgestaltet. So lag die durchschnittliche Höhe der vollen Erwerbsminderunsrente im Jahr 2017 bei 716 Euro im Monat, die der teilweisen Erwerbsminderungsrente bei 410 Euro.

Für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente müssen zudem weitere Voraussetzungen (§ 43 SGB 6) erfüllt sein:

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    Das primäre Ziel der Rentenversicherung ist die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Aus diesem Grund wird zunächst eine Rehabilitation geprüft.
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    Es muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein. 
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    In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung muss mindestens drei Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein.

Berufsunfähige, die keiner Tätigkeit mehr nachgehen können, müssen schlimmstenfalls den Gang zum Sozialamt auf sich nehmen. Daher ist es gerade für Eltern wichtig, sich und die Kinder durch den rechtzeitigen Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitspolice vor dem finanziellen Ruin zu schützen. 

Doch was passiert, wenn ein Elternteil sich in der Elternzeit befindet und so über längere Zeit ein Gehalt wegfällt?

Wie soll man in diesem Fall noch die Prämie für die abgeschlossene Berufsunfähigkeitspolice aufbringen? 

Für dieses Problem gibt es eine Lösung, dazu sind allerdings schon bei Vertragsabschluss einige Dinge zu beachten.

Existenzielle Risiken grundsätzlich versichern


Sicher benötigt man nicht für alles und jedes eine Versicherung, aber zumindest existenzielle Risiken sollten abgesichert sein. Die Berufsunfähigkeitspolice gehört auf jeden Fall zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen. Vor allem Eltern, die im Normalfall beide berufstätig sind und durch ein fehlendes Gehalt in finanzielle Schwierigkeiten geraten können, sollten sich absichern. Mindestens sollte aber der Hauptverdiener für die Familie eine private Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit treffen. Im Ernstfall wird dann je nach gewähltem Tarif bis zum Eintritt in das gesetzliche Rentenalter eine monatliche Rente ausgezahlt, sobald die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit über einen längeren Zeitraum oder sogar dauerhaft nicht mehr fortgeführt werden kann.

Während der beruflichen Pause ist das Einkommen in der Regel geringer oder es fehlt sogar ein komplettes Gehalt, sodass die Beitragszahlungen für die Berufsunfähigkeitspolice zum Problem werden können. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung während dieser Phase. Doch Vorsicht! Das ist so nicht automatisch im Vertrag festgelegt, sondern bedarf einer expliziten Klausel in den Tarifbedingungen. Wer also darüber nachdenkt, die Beitragszahlungen vorübergehend auszusetzen, sollte zunächst überprüfen, ob das laut Vertragsbedingungen überhaupt möglich ist - und in welcher Form konkret. Manche Versicherer kommen dem Wunsch des Betroffenen aber auch dann nach, wenn die Beitragsfreistellung nicht ausdrücklich in der Police erwähnt ist. Darauf sollten sich Versicherungsnehmer aber nicht blind verlassen.

Beitragsfreie Elternzeit


Wenn ein Elternteil während der Elternzeit vorübergehend aus dem Arbeitsleben ausscheidet, stellt sich meist die Frage, wie es mit der Berufsunfähigkeitsversicherung in dieser Zeit weitergeht. Werden die Prämien weiterhin bezahlt, bleibt der Versicherungsschutz unabhängig von der Berufspause bestehen. Kommt es also beim Versicherungsnehmer während der Elternzeit zur Berufsunfähigkeit, hat dieser unveränderten Anspruch auf eine monatliche Rente. Doch die meisten Familien geraten in finanzielle Engpässe, wenn der Nachwuchs da ist und damit gleichzeitig eines der bisherigen Gehälter wegfällt. Die Versicherungsprämie ist dann kaum noch bezahlbar. In diesem Fall sollte die Berufsunfähigkeitspolice nicht gleich gekündigt, sondern die Beitragszahlungen vorübergehend ausgesetzt werden.

Lässt man den Schutz nur ruhen, kann die Beitragszahlung in der Regel innerhalb einer bestimmten Zeitspanne ohne erneute Gesundheitsfragen wieder aufgenommen werden. Diese Möglichkeit gibt es nach einer Kündigung nicht mehr. Sollten betroffene Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerinnen mit Beitragspause während der Elternzeit berufsunfähig werden, besteht oftmals auch ein Anspruch auf Leistungen. Wird jedoch länger als für die in den Versicherungsbedingungen genannte Zeitspanne der Beitrag pausiert, ist zu beachten, dass für die Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes eine erneute Gesundheitsprüfung vorgesehen ist. Ein erneuter medizinischer Check könnte sich dann nachteilig auf die Beitragshöhe auswirken, wenn der Betroffene inzwischen nicht mehr auf dem gleichen Gesundheitsniveau ist wie beim Abschluss der Police. Außerdem verringert sich in der Regel die vereinbarte Rente durch die Beitragspause, sofern die eingesparten Beiträge nicht nachgezahlt werden. 

Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen für eine Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes von Anbieter zu Anbieter. So ist beispielsweise die Definition des kurzfristigen Ausscheidens aus dem Berufsleben nicht einheitlich. Ist die Grenze auf drei Jahre festgelegt, ist bis zu diesem Zeitpunkt nach Wiederaufnahme der Versicherung der bereits ausgeübte Beruf der zugrunde gelegte Maßstab. Es gibt aber auch Anbieter, die für den beruflichen Wiedereinstieg nach einer längeren Arbeitspause eine abstrakte Verweisung in ihre Verträge integriert haben. In diesem Fall müsste der Betroffene bei Berufsunfähigkeit einen anderen gesundheitlich zumutbaren Job ausüben und das, auch wenn dieser nicht seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Damit Sie nicht in diese Falle tappen, sollten Sie rechtzeitig mithilfe eines Versicherungsfachmannes die Bedingungen und das Kleingedruckte in der Police genau unter die Lupe nehmen.

Wiederaufnahme der Versicherung


Zur Wiederaufnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es seitens der Anbieter in der Regel zwei Möglichkeiten. Die versicherte Rente kann aufgrund fehlender Beitragszahlungen entsprechend gemindert werden. Der Versicherte kann aber stattdessen auch künftig höhere Beiträge zahlen, um seine Absicherung auf dem ursprünglich vereinbarten Niveau zu halten. Sind Sie jedoch in eine finanzielle Notlage geraten, gibt es auch die Möglichkeit, die Beiträge in der Regel für einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten, mitunter zinslos, stunden zu lassen. In diesem Fall läuft der Versicherungsschutz während des Aufschubs weiter. Allerdings müssen Sie dann alle aufgelaufenen Beträge später nachzahlen. Werden Sie während der Stundung berufsunfähig, haben Sie auch wieder zwei verschiedenen Optionen. Sie enthalten entweder eine stark reduzierte Rente oder zahlen die fehlenden Beiträge sofort nach, damit Sie die ursprünglich vereinbarte Rente bekommen.

Vertragskündigung während der Elternzeit


Die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung während der Elternzeit ist nicht ratsam, da dies zu Problemen führen kann. Nach der Kündigung wird die Berufsunfähigkeitsabsicherung ganz oder teilweise in eine beitragsfreie Versicherung mit stark verminderter Rente umgewandelt. Erreicht die beitragsfreie Rente jedoch einen bestimmten Mindestbetrag nicht, erlischt die Versicherung komplett. Versicherungsnehmer erhalten dann, falls vorhanden, nur den Rückkaufswert der Police. Die Erstattung der Beiträge kann der Anbieter jedoch komplett verweigern, wenn dies im Vertrag explizit festgehalten ist. Also auch hier lautet das Motto: keine Police abschließen, ohne vorab die Vertragsbedingungen gründlich zu studieren! Wer unsicher ist, worauf es in den Vertragsbedingungen ganz besonders ankommt, sollte einen Versicherungsexperten zurate ziehen.

Was noch zu beachten ist


Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice während der Elternzeit macht wenig Sinn, denn für die Ermittlung der Versicherungssumme der Rente geht der Versicherer vom derzeit ausgeübten Beruf aus. Das heißt, während der laufenden Elternzeit gibt es keine relevante Bemessungsgrundlage, so dass nur eine Rente bis zu einem durch den Versicherer festgelegten Maximalbetrag möglich ist - sofern der jeweilige Anbieter überhaupt in dieser Zeit einen Vertrag abzuschließen bereit ist.

Die Absicherung sollte daher vor Eintritt in die Elternzeit erfolgen. Je früher die Police abgeschlossen wird, desto günstiger ist sie auch. Achten Sie bei der Tarifwahl darauf, dass im Vertrag eine sogenannte Nachversicherungsgarantie vereinbart ist. Sobald Sie Kinder haben, ändern sich die Lebensumstände und wirtschaftlichen Voraussetzungen. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht Ihnen die nachträgliche Anpassung der vereinbarten Rentenhöhe zur Deckung der Versorgungslücken im Leistungsfall.

Sparen statt versichern nicht empfehlenswert


Man könnte sich doch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice sparen, stattdessen die Beträge auf ein Sparbuch legen und im Ernstfall darauf zurückgreifen, denken Sie? Das mag gut gehen, wenn Sie kurz vor Eintritt in das gesetzliche Rentenalter berufsunfähig werden. Was aber, wenn es Sie viel früher trifft und Sie noch viele Jahre bis zur gesetzlichen Rente überbrücken müssen?

Das funktioniert in der Regel nicht, sodass eine private Vorsorge die einzig richtige Wahl ist. Die vertraglich festgelegte Rente sollte dabei auch nicht zu niedrig bemessen sein, denn damit müssen im Leistungsfall alle Kosten des Alltags gedeckt werden. Es ist empfehlenswert mindestens etwa 80 Prozent des eigenen Nettoeinkommens zugrunde zu legen.

Fazit


Beachtet man die negativen wirtschaftlichen Folgen einer Berufsunfähigkeit, sollte jeder Erwerbstätige eine private Vorsorge treffen. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die keinen besonders risikobehafteten Beruf ausüben. Wer im Büro arbeitet, trägt zwar nicht annähernd die gleichen Risiken wie etwa ein Dachdecker, aber es kann dennoch jeden treffen. Es sind längst nicht mehr nur orthopädische Erkrankungen, Unfallfolgen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen. Immer mehr Menschen geraten in unserer Leistungsgesellschaft so extrem unter Druck, dass sie psychisch krank werden. Und auch psychische Leiden können von heute auf morgen zum Ende der beruflichen Laufbahn führen. Das gilt auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die sich mitten in der Elternzeit befinden. In diesem Fall trifft es gerade Familien besonders hart, wenn zuvor keine Berufsunfähigkeitspolice abgeschlossen wurde. Wer sich nur auf staatliche Unterstützung verlässt, steht im Ernstfall meist mit wenig da oder muss sogar Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Das muss nicht sein, und wenn Sie aufgrund mangelnder Versicherungskenntnisse einen Vertragsabschluss scheuen, nutzen Sie das Know-how eines Experten.

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