Dynamik in der BU-Versicherung

In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es zwei wichtige Arten von Dynamiken, nämlich

- die Beitragsdynamik und

- die Leistungsdynamik. 

Über die Beitragsdynamik kann der Versicherungsschutz regelmäßig - oder auch nur vereinzelt - an ein gestiegenes Einkommen angepasst werden beziehungsweise die Inflation ausgeglichen werden.

Bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsrente kann im Rahmen der Antragsstellung in der Regel eine Beitragsdynamik in Höhe von bis zu 5 Prozent pro Jahr vereinbart werden. Die Anpassung erfolgt immer zur Hauptfälligkeit. Das ist der Stichtag im Jahr, auf den auch der ursprüngliche Versicherungsbeginn gesetzt war. Hat der Vertrag am 01.12. eines Jahres begonnen, greift jede dynamische Anpassung zum 01.12. eines Folgejahres. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beitragsdynamik erhält Kaufkraft der versicherten Berufsunfähigkeitsrente
  • Anpassung ohne erneute Risikoprüfung möglich
  • Beitrag und Berufsunfähigkeitsrente steigen im Zeitverlauf nicht gleich stark
  • Versicherer kündigen jede Anpassung im Vorfeld an
  • Anpassungen kann je nach Tarif unterschiedlich oft widersprochen werden
  • Beitragsdynamik sollte in jungen Jahren regelmäßig genutzt werden


Natürlich gibt es zwischen den einzelnen Tarifen auch hierbei Abweichungen und Unterschiede im Detail. So bieten manche Anbieter wie etwa die Continentale oder der Volkswohl Bund nicht nur ganze Prozentsätze von 2 bis 5 Prozent bzw. 3 bis 5 Prozent zur Wahl an, sondern auch eine Dynamik gemäß Verbraucherpreisindex oder sogenannte Kaufkraftdynamik (mindestens aber 2,5 Prozent pro Jahr) an. Die LV 1871 bietet als Alternative zu einem Prozentsatz von 3 bis 5 Prozent pro Jahr noch eine Dynamik an, auf deren Basis sich der Beitrag jährlich um den gleichen Prozentsatz wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht, mindestens jedoch um fünf Prozent des Anfangsbeitrags.

Einzelne Anbieter ermöglichen eine Beitragsdynamik lediglich in Höhe von bis zu 3 Prozent pro Jahr oder ausschließlich eine Beitragsdynamik in Höhe von 3 Prozent pro Jahr, wie etwa die Canada Life. Eine niedrigere Begrenzung der möglichen Beitragsdynamik kann mitunter bei manchen Anbietern für bestimmte versicherte Personengruppen gelten. So deckelt etwa die LV 1871 ihre Beitragsdynamik für Studenten auf maximal 3 Prozent pro Jahr, während bei anderen Personengruppen auch 5 Prozent pro Jahr wählbar sind. Leider kann der Dynamiksatz auch nach Studienabschluss hier nicht einfach erhöht werden. 

Bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die an eine Rentenversicherung angehängt wurde, können Sie bei manchen Anbietern sogar bis zu 10 Prozent Beitragsdynamik pro Jahr vereinbaren. Das ist grundsätzlich ein Vorteil, allerdings sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente mit einer Altersvorsorge kombinieren sollen. Ich persönlich rate davon in der Regel eher ab. Vorteile und Nachteile einer solchen Kombination habe ich im folgenden Blog-Artikel ausführlich beschrieben.


Sobald der Versicherungsnehmer Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung beansprucht, sprich berufsunfähig ist, kommt die Leistungsdynamik - oder auch garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall genannt - zum Tragen. Sofern vereinbart, zahlt der Anbieter dann jedes Jahr einen höheren Rentenbetrag aus, um idealerweise den Kaufkraftverlust auszugleichen. In der Regel kann hierbei ein jährlicher Steigerungssatz von 1 bis 3 Prozent vereinbart werden. Die Leistungsdynamik ist wichtig, da während der Berufsunfähigkeit vom Versicherten kein Beitrag mehr gezahlt wird. Er kann deshalb auch nicht mehr aktiv über eine Anpassung des Beitrages, zum Beispiel über die in diesem Artikel beschriebene Beitragsdynamik, die versicherte Leistung beeinflussen. 

Auswirkungen der Inflation


Verbraucher sehen oftmals nicht sofort die Notwendigkeit der Beitragsdynamik, weil sie sich kaum oder gar nicht mit dem Thema Kaufkraftverlust beschäftigen. Letztlich ist die Dynamik - sowohl die Beitragsdynamik wie auch die Leistungsdynamik - in der Berufsunfähigkeitsversicherung nichts anderes als eine Anpassung der Absicherung an die Kaufkraft. Streng genommen tun die Anbieter Ihren Kunden sogar einen Gefallen, in dem sie ihnen das Dynamikrecht einräumen, denn sie erlauben ihren Versicherungsnehmern so, ihre Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsfragen aufzustocken. Und das ist eigentlich eine ziemlich wertvolle Möglichkeit, wie wir weiter unten noch sehen werden. Dabei sind die Versicherer gar nicht dazu verpflichtet, ihren Kunden diese Möglichkeit einräumen. 

Inflation dürfte insbesondere zum Zeitpunkt des Erstellens dieses Artikels im Jahr 2022 jedem ein Begriff sein. Nach Jahren niedriger Inflation zog diese im Laufe des Jahres 2021 immer stärker an, um auf Jahressicht bei einem Wert von circa 3,1 Prozent zu landen. 


Auch in der Vergangenheit gab es durchaus immer wieder Phasen höherer Inflation, wie die nachfolgende Grafik mit den Inflationswerten der letzten 30 Jahre zeigt.

Historische Inflation pro Kalenderjahr in Deutschland

Quelle: Statista 2022 sowie eigener Prognosewert für 2021


Es ist davon auszugehen, dass die Inflation sich auch in den kommenden Jahren zumindest auf einem höheren Niveau bewegen oder einpendeln wird. Grundsätzlich peilt die Europäische Zentralbank zwar eine Inflation von durchschnittlich 2 Prozent pro Jahr an, sprich dieser Wert wird von ihr als ideal für die Wirtschaftsentwicklung erachtet. Natürlich weicht aber der tatsächliche Wert zeitweise deutlich von diesem Ideal ab, so wie es eben auch derzeit der Fall ist.

Die nachfolgende Tabelle zeigt wie sich die Preise für einzelne Güter im Zeitraum von 2000 bis 2018 entwickelt haben. Denn letztlich greift für jeden von uns eine eigene, individuelle Inflation, je nachdem wofür und in welchem Umfang wir unser Geld ausgeben. Oder anders gesagt, die Preise entwickeln sich für einzelne Güter unterschiedlich. 

Inflationsausgleich besonders bei langer Laufzeit wichtig


Berufsunfähigkeitspolicen werden sinnvollerweise meist schon in jungen Jahren abgeschlossen, etwa im Studium. Denn je jünger man ist, umso problemloser lassen sich tendenziell die Gesundheitsfragen beantworten. Zudem kann man sich im Studium oftmals auch die günstigste Einstufung für die Zukunft sichern. So werden beispielsweise operativ tätige Ärzte meist schlechter beziehungsweise teurer eingestuft. Die günstigere Einstufung als Medizinstudent (sowie als nicht-operativ tätiger Arzt) behält man jedoch auch später, wenn man dann approbierter Arzt ist.

Und man sollte auch nicht vergessen: Eine Berufsunfähigkeit in jungen Jahren ist zwar weniger wahrscheinlich, aber die Auswirkungen wiegen umso schwerer als wenn man bereits Vermögen und eine ausreichende Altersversorgung aufgebaut hat! 

Wer sich in jungen Jahren für einen Vertrag entscheidet, benötigt eine Absicherung, die mehrere Jahrzehnte hält. In dieser langen Zeitspanne verändert sich die Lebenssituation des Versicherten in der Regel stetig. Steigt das Einkommen über die Jahre an, sollte auch die Versicherung angepasst werden. Für die Erhöhung der Absicherung im Rahmen der Beitragsdynamik müssen Versicherte nicht nochmals die umfangreichen Gesundheitsfragen beantworten, die in einigen Fällen auch schnell mal zu Beitragszuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnungen führen können.

Allerdings ist die Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung umso wichtiger, je höher die monatliche Absicherung im Laufe des Berufslebens ausfallen muss. Jüngere Versicherungsnehmer können sich in der Regel während Ihrer beruflichen Laufbahn über die eine oder andere Gehaltserhöhung freuen, sodass Anpassungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung absolut Sinn machen. 

Folgende Tabelle veranschaulicht, welche Kaufkraft eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.500 Euro/Monat bei unterschiedlicher Inflation pro Jahr nach verschiedenen Zeiträumen noch hat. 

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25 Jahre

30 Jahre

35 Jahre

40 Jahre

2 Prozent

1.523 Euro

1.380 Euro

1.250 Euro

1.132 Euro

2,5 Prozent

1.348 Euro

1.192 Euro

1.053 Euro

931 Euro

3,0 Prozent

1.194 Euro

1.030 Euro

888 Euro

766 Euro

3,5 Prozent

1.058 Euro

891 Euro

750 Euro

631 Euro

Quelle: Eigene Berechnung


Somit dürfte offensichtlich sein, dass eine Anpassung des Versicherungsschutzes während der Vertragslaufzeit, insbesondere auch über die Beitragsdynamik, absolut notwendig ist, allein schon um die Inflation auszugleichen, in der Regel aber auch um nach Kaufkraft den Versicherungsschutz an ein gestiegenes Einkommen anzupassen. 

Anpassung auch bei schlechtem Gesundheitszustand


Dass sich über die Beitragsdynamik im Schnitt die Inflation ausgleichen lässt, ist an sich schon eine sehr gute Sache, der Clou ist aber, dass das sogar ohne erneute Risikoprüfung, sprich ohne erneute Angaben zu den Gesundheitsfragen, zur aktuellen Tätigkeit und zu (neuen) Freizeitaktivitäten möglich ist, ist der eigentliche Clou. 

Stellen Sie sich vor, dass Sie irgendwann in der Zukunft von einem Arzt untersucht werden. Am Ende teilt er Ihnen eine schlechte Nachricht mit. Sagen wir, er diagnostiziert Multiple Sklerose. Mit dieser Diagnose könnten Sie mittelfristig berufsunfähig werden. Wahrscheinlich hätten Sie jetzt gern eine deutlich höhere Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, denn im Idealfall möchten Sie keine finanziellen Einbußen haben, insbesondere wenn noch Kinder zu versorgen sind und zudem noch ein Immobiliardarlehen abzubezahlen ist.

Was machen Sie also?

Sie gehen zu Ihrem Versicherer - oder auch zu einem anderen Anbieter - und stellen einen Antrag auf eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente.

Was macht derjenige Versicherer?

Er wird natürlich angesichts dieser neuen Diagnose jeglichen (neuen) Versicherungsschutz ablehnen.

Glücklicherweise haben Sie aber in Ihrem bestehenden Versicherungsvertrag eine Beitragsdynamik vereinbart. Hierüber können Sie trotz der neuen Diagnose Ihren Versicherungsschutz, sprich die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, jedes Jahr weiter erhöhen - solange bis Sie letztlich berufsunfähig werden. Je höher zudem der vereinbarte Prozentsatz ist, umso schneller kommen Sie auf ein höheres Niveau, was den Versicherungsschutz angeht.

Schauen wir uns in nachfolgender Tabelle an, wie stark sich eine Beitragsdynamik in ein paar Jahren auf die versicherte Berufsunfähigkeitsrente auswirken kann. Wir gehen wieder von einer anfänglich versicherten Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.500 Euro/Monat aus.

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4 Jahre

5 Jahre

6 Jahre

7 Jahre

2 Prozent

2.706 Euro

2.760 Euro

2.815 Euro

2.872 Euro

3 Prozent

2.814 Euro

2.898 Euro

2.985 Euro

3.075 Euro

5 Prozent

3.039 Euro

3.191 Euro

3.350 Euro

3.518 Euro

10 Prozent

3.660 Euro

4.026 Euro 

4.429 Euro

4.8172 Euro


Der Vollständigkeit halber ist noch zu ergänzen, dass die Rentenbeträge in obiger Tabelle nicht ganz korrekt sind, da sich die versicherte Berufsunfähigkeitsrente nicht fortwährend in gleicher prozentualer Höhe steigert wie der Beitrag, aber diesen Umstand betrachten wir weiter unten noch genau. Die qualitative Aussage der Tabelle bleibt jedoch bestehen, nämlich dass sich über einen höheren Prozentsatz bei der Beitragsdynamik viel schneller ein höheres Absicherungsniveau erreichen lässt. Je länger der Zeitraum ist, über den die Beitragsdynamik genutzt wird, umso stärker wirkt sich ein höherer Prozentsatz aus, da die Steigerung exponentiell erfolgt.

Als Zwischenfazit lässt sich festhalten, dass eine Beitragsdynamik ein sehr sinnvolles Instrument ist, um die Beitragsdynamiken auszugleichen. Um den Versicherungsschutz auch nach Kaufkraft bei verschlechtertem Gesundheitszustand anzupassen, sollte ein möglichst hoher Prozentsatz vereinbart werden.

Beitragsdynamik – das missverstandene Wesen


Was ist aber mit den Beiträgen, wenn die Dynamik Jahr für Jahr in Anspruch genommen wird? Wie soll ich mir diese auf Dauer leisten können?

Die Beitragsdynamik wird zu Beginn von vielen Versicherungsnehmern anfänglich falsch bewertet, denn sie fürchten damit lediglich einen starken Anstieg der Beiträge zu erhalten, vor allem wenn Sie die in den Angebotsunterlagen ausgewiesenen jährlichen Beitragssteigerungen über die gesamte Vertragslaufzeit betrachten.

Hierzu ein Auszug aus einem Angebot über eine Berufsunfähigkeitsversicherung für eine 24-jährige Person, eine Rente in Höhe von 1.500 Euro bis Alter 67 und 5% Dynamik p.a.: 


Bezogen auf das obere Angebot beziehungsweise den dargestellten Dynamikverlauf befürchten erfahrungsgemäß zu Beginn viele, dass sie in 37 Jahren die aufgeführten circa 350 Euro als monatlichen Beitrag zahlen müssten - gegenüber dem Anfangsbeitrag von circa 60 Euro/Monat. 

Zunächst einmal ist folgendes festzuhalten:

So abschreckend die 350 Euro anfänglich wirken mögen, nach Berücksichtigung der Inflation sieht es schon um einiges erträglicher aus. Schauen wir uns das für unterschiedliche  Inflationsraten an:

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2 Prozent Inflation

2,5 Prozent Inflation

3 Prozent Inflation

3,5 Prozent Inflation

nach 36 Jahren

172 Euro

144 Euro

121 Euro

101 Euro


Beitrag und Rente steigen unterschiedlich stark


Wenn wir uns in der obigen Tabelle zum Verlauf der Dynamik die Entwicklung der Beiträge und der Berufsunfähigkeitsrenten genauer ansehen, fällt auf, dass sich die Rentenbeträge nicht im gleichen Maße erhöhen wie die Beiträge. Der Grund hierfür liegt darin, dass jede Erhöhung einer Berufsunfähigkeitsrente, so auch diejenigen über eine Beitragsdynamik, immer zum jeweils dann aktuellen Alter erfolgt. Grundsätzlich gilt, dass eine Berufsunfähigkeitsrente, die zu einem höheren Alter abgeschlossen wird, teurer ist. Dieser Umstand macht sich auch bei den jährlichen Dynamikanpassungen bemerkbar, da jede Anpassung kalkulatorisch wie ein Neuabschluss behandelt wird. 

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die prozentuale Steigerung der Berufsunfähigkeitsrenten aus obigem Beispiel, in dem Beitrag jährlich um 5 Prozent steigt:


Wie zu sehen ist, steigt die Berufsunfähigkeitsrente mit jedem Jahr etwas weniger stark an. Das ist ein weiterer Grund - neben dem Umstand, dass der Absicherungsbedarf in jungen Jahren noch stärker steigt - weshalb in der Praxis die Beitragsdynamik vor allem in der ersten Vertragshälfte, sagen wir bis zu einem Alter von 40 oder 45 Jahren, recht regelmäßig genutzt werden sollte, und erfahrungsgemäß auch genutzt wird. Man erhält mehr an zusätzlichem Versicherungsschutz bezogen auf die gleiche Beitragssteigerung. 

Mit höherem Alter wächst meistens der Absicherungsbedarf nicht mehr so stark an. Kinder sind bereits geboren, die Immobilienfinanzierung besteht bereits. Dann geht es primär darum, weiterhin die Inflation auszugleichen. Dazu muss eine Beitragsdynamik, vor allem wenn es sich um - wie von mir empfohlen - höheren Prozentsatz handelt, nicht mehr jedes Jahr genutzt werden. Das dies auch vertraglich nicht verlangt wird, schauen wir uns in den nächsten Abschnitten im Detail an.

Flexibilität der Beitragsdynamik


Die Beitragsdynamik bietet deutlich mehr Flexibilität als die meisten zu Beginn befürchten. So kann die Beitragsdynamik jederzeit gekündigt werden, wovon allerdings definitiv abzuraten ist. Denn wie wir bereits gesehen haben, ist sie wichtig, um die Kaufkraft der versicherten Leistung zu erhalten, sogar unabhängig davon, wie sich der Gesundheitszustand entwickelt. 

Eine andere Möglichkeit, die Versicherungsnehmern grundsätzlich offensteht, ist innerhalb einer festgelegten Frist Widerspruch zur jährlich angebotenen Anpassung im Rahmen der Beitragsdynamik einzulegen. Es ist noch nicht einmal zu befürchten, dass diese Möglichkeit übersehen beziehungsweise vergessen wird, denn der Versicherer schreibt seine Kunden jedes Jahr im Vorfeld der anstehenden dynamischen Anpassung an, stellt diese im Detail dar, und weist auch jeweils auf das Recht hin, diese eine Anpassung zu widerrufen. Dazu wird je nach Versicherer ein unterschiedlich langer, aber in jedem Fall ausreichender Zeitraum eingeräumt.

Zu beachten ist jedoch, wie oft im Rahmen des jeweiligen Vertrages der Dynamik in Folge widersprochen werden darf. Früher noch Standard, sehen auch heute noch einige aktuelle Tarife die Regelung vor, dass das Recht auf dynamische Anpassung verfällt, wenn der angebotenen Anpassung dreimal in Folge widersprochen wird. Inzwischen ermöglichen aber immer mehr Anbieter der Dynamik beliebig oft zu widersprechen, ohne dass das Recht auf zukünftige Anpassungen verloren geht. Ändert diesbezüglich ein Anbieter seine Versicherungsbedingungen, gelten die Änderungen immer nur für neu abgeschlossene Versicherungsverträge, nicht jedoch für bereits bestehende Verträge.

Damit dürfte auch ersichtlich sein, dass die Beitragsdynamik keineswegs zu ausufernden Beiträgen führt. Selbst bei weniger flexiblen Versicherungsbedingungen würde eine Anpassung des Beitrages alle drei Jahre zur Aufrechterhaltung des Dynamikrechts in Höhe des bei selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen maximalen Prozentsatzes von 5 Prozent pro Jahr einer jährlichen Steigerung von gerade einmal etwa 1,6 Prozent pro Jahr entsprechen. Damit läge man noch deutlich unter der von der Europäischen Zentralbank angestrebten mittelfristigen Inflation.

Beitragsdynamik in der Praxis


Wie erwähnt schreiben Versicherer Ihre Kunden jedes Jahr im Vorfeld einer möglichen Dynamikanpassung an. Ein solches Schreiben sieht beispielsweise wie folgt aus:


Wenn einem Dynamikangebot widersprochen werden soll, kann das unkompliziert auf verschiedenen wegen erfolgen. So genügt ein formloses Schreiben an den Versicherer, eine Mail an ihn, eine kurze Mitteilung über eine Versicherer-App (sofern angeboten) oder auch eine Mitteilung an den betreuenden Versicherungsmakler. Dieser kann dann im Auftrag seines Mandanten den Widerspruch dem Versicherer melden. Ein formloses Schreiben kann beispielsweise wie folgt aussehen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 08.10.2021, widerspreche ich der angebotenen Dynamik für das Jahr 2021. Bitte bestätigen Sie mir diesen Widerspruch.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann"


In der Folge wird der Versicherer seinen Kunden noch einmal anschreiben und bestätigen, dass die Dynamik ausgesetzt wird und Beitrag sowie Leistung auf dem alten Stand verbleiben.


Im nächsten Jahr wird er zudem seinen Kunden abermals bezüglich der Beitragsdynamik anschreiben, und das solange bis das Dynamikrecht gegebenenfalls erlischt.  

Widerspruch ohne Einschränkung


Einige Versicherer beschränken wie erwähnt nach wie vor die mögliche Anzahl der Widersprüche gegen die Beitragsdynamik für Versicherte. Andere bieten hier bereits deutlich mehr Flexibilität. Doch ist das in der Praxis überhaupt ein Vorteil beziehungsweise macht es Sinn diese umfangreicheren Möglichkeiten auszuschöpfen und mehrmals in Folge der Dynamik zu widersprechen?

Die Beitragsdynamik ist eine wichtige Option für den Ausgleich der Inflation und den Erhalt der Kaufkraft der versicherten Berufsunfähigkeitsrente. Darüber machen sich jedoch viele Versicherte keine Gedanken und lehnen oftmals vorschnell ab. Ist jemand tatsächlich einmal knapp bei Kasse, wie es etwa bei Studenten durchaus vorkommen mag, kann man den Widerspruch gegen die Dynamik der Berufsunfähigkeitsrente durchaus nachvollziehen. Nicht verständlich ist diese Haltung jedoch, wenn Versicherte mit beiden Beinen im Arbeitsleben stehen.

Die unbegrenzte Möglichkeit zum Widerspruch veranlasst Versicherungsnehmer nun auch nicht gerade dazu, über Ihre Entscheidung noch einmal genauer nachzudenken. Würde das Recht auf Anpassung des Versicherungsschutzes ohne weitere Risikoprüfung jedoch bei dreimaligem Ablehnen der Beitragsdynamik verwirkt, überdenken Versicherte Ihre Entscheidung tendenziell doch noch einmal. Ist das Kind nämlich einmal in den Brunnen gefallen und der Gesundheitszustand hat sich erheblich verschlechtert, lässt sich das verlorene Dynamikrecht in der Regel nicht wieder reaktivieren.

Die Möglichkeit, der Beitragsdynamik beliebig oft zu widersprechen, erweist sich deshalb in der Praxis nicht wirklich als Vorteil, sondern gerät unbedacht schnell zum Nachteil!

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zu vielen angebotenen Tarifen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung und deren Regelungen zur Beitragsdynamik.

Tarif

Tarifwerk

Ablehnungen in Folge der Dynamik ohne Verlust des Erhöhungsrechts

Begrenzung der Rentenhöhe durch Dynamisierung

12/2020

Unbegrenzt

Ja

12/2020

Unbegrenzt

Ja

04/2021

Unbegrenzt

Ja

Barmenia SoloBU

01/2021

2 mal hintereinander

Nein

Basler BUV

07/2021

Unbegrenzt

Nein

Canada Life SBU

02/2020

Unbegrenzt

Nein

01/2021

Unbegrenzt

Ja

08/2019

Unbegrenzt

Ja

Cosmos Premium-Schutz

12/2020

2 mal hintereinander

Nein

04/2021

Unbegrenzt

Ja

01/2021

2 mal hintereinander

Ja

01/2021

2 mal hintereinander

Ja

10/2020

2 mal hintereinander

Ja

04/2021

Unbegrenzt

Ja

ERGO BU Premium

12/2020

Unbegrenzt

Nein

07/2020

2 mal hintereinander

Ja

01/2021

Unbegrenzt

Ja

08/2021

2 mal hintereinander

Ja

05/2021

Unbegrenzt

Ja

Helvetia CleverProtect BU

03/2021

2 mal hintereinander

Ja

HUK SBU Premium

12/2020

2 mal hintereinander

Nein

InterRisk SBU XXL

12/2020

2 mal hintereinander

Nein

LV1871 Golden BU

08/2021

Unbegrenzt 

Nein

Münchener Verein SBU

01/2018

2 mal hintereinander

Nein

02/2021

keine Regelung

Ja

07/2021

2 mal hintereinander

Ja

R+V SBU

01/2021

Unbegrenzt

Nein

12/2019

Unbegrenzt

Ja

01/2021

keine Regelung

Ja

07/2021

Unbegrenzt

Ja

SwissLife SBU

07/2021

Unbegrenzt

Nein

01/2021

2 mal hintereinander

Ja

VGH Premium

05/2018

2 mal hintereinander

Nein

VKBayern SBV

07/2021

3 mal hintereinander

Nein

10/2020

2 mal hintereinander

Ja

VPV Berufsunfähigkeits-Schutz

01/2021

Unbegrenzt

Nein

06/2021

Unbegrenzt

Ja

Zurich SBU

01/2021

2 mal hintereinander

Nein


Wie die Tabelle auch zeigt, sehen viele Tarife Begrenzungen hinsichtlich der über die Beitragsdynamik erzielbare Rentenhöhe vor.

Regelungen zur Begrenzung der Dynamik


Wie in nahezu allen Punkten in den Versicherungsbedingungen sind die Regelungen im Versicherungsmarkt auch zur Dynamik, genauer gesagt zu deren Begrenzung, sehr unterschiedlich, wie die folgenden Auszüge aus den jeweiligen Bedingungswerken zeigen.

Allianz E356, Stand 12/2020, schreibt unter "Abänderung SBV7: Was gilt bei einer Selbstständigen BerufsunfähigkeitsPolice mit dynamischemZuwachs?":

"(3) Bis zu welcher Grenze können die Versicherungsleistungen erhöht werden?

Die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente muss in einem angemessenen Verhältnis zum Bruttoarbeitseinkommen der →versicherten Person stehen. Wenn die Summe aller bei der Allianz Lebensversicherungs-AG versicherten jährlichen Berufsunfähigkeitsrenten der →versicherten Person 40.000 EUR im Jahr übersteigt, ist Voraussetzung für eine wirksame Erhöhung, dass die Summe aller zu diesem Zeitpunkt versicherten jährlichen Berufsunfähigkeitsrenten der versicherten Person nicht mehr als 70 Prozent ihres Bruttoarbeitseinkommens im letzten Kalenderjahr vor der Erhöhung beträgt. Damit uns dies bestätigt werden kann, schreiben wir Sie rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin an. Solange uns diese Bestätigung nicht vorliegt, kann die Erhöhung nicht durchgeführt werden."

Alte Leipziger BV10, Stand 12/2020, schreibt unter "Zusatzbedingungen für eine Dynamik zur Berufsunfähigkeitsversiche-rung":

"(6) Auch Erhöhungen aus der Dynamik müssen in einem [→] angemessenen Verhältnis zum Arbeitseinkommen des [→] Versicherten stehen. Wir prüfen das Verhältnis, wenn die versicherte Berufsunfähigkeitsrente die im Versicherungsschein oder Nachtrag genannte Obergrenze übersteigt. Damit Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente weiter erhöhen können, werden wir Sie nach Überschreiten der Grenze bitten, Folgendes nachzuweisen:

– das aktuelle Bruttoeinkommen des Versicherten und

– die Höhe der gesamten Absicherung bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.

Solange das Verhältnis nicht angemessen ist oder die oben genannten Nachweise nicht vorliegen, führen wir keine weiteren Erhöhungen durch.

Als angemessen gilt zum Beispiel bei Arbeitnehmern: Die Höhe der gesamten Absicherung bei Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung beträgt nicht mehr als 70 % des Bruttoeinkommens des letzten Kalenderjahrs. Bei Selbständigen gelten 70 % des Gewinns vor Steuern."

AXA SBU, Stand 04/2021, schreibt unter "Bedingungen für die Dynamik der Berufs-/Dienstunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung":

"5.2 Ist Ihr Versicherungsvertrag in der Privatversorgung abgeschlossen, gilt zusätzlich:

Wenn die jeweilige jährliche Gesamtrente einschließlich Rente aus dem Leistungsfallbonus aller bei der AXA Lebensversicherung AG (inkl. der DBV-Zweigniederlassung) bestehenden Verträge den Betrag von 30.000,-Euro erstmals erreicht oder überschreitet, behalten wir uns vor, weitere Erhöhungen der Rente vom Ergebnis einer wirtschaftlichen Angemessenheitsprüfung abhängig zu machen. Berufs-,Dienst-und Erwerbsunfähigkeitsrenten werden hierbei addiert. Die wirtschaftliche Angemessenheitsprüfung bezieht sich auf die Relation der versicherten Gesamtrente zum Bruttoeinkommen der versicherten Person (bei Selbstständigen ist insoweit der Gewinn vor Steuer maßgeblich)."

Condor SBU 9T09, Stand 01/2021, schreibt unter "§ 28 Was gilt bei Einschluss der Dynamik?":

"8. Es erfolgen keine Erhöhungen,

-solange Ihre Beitragszahlungspflicht wegen Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit entfällt,

-wenn sich der Vertrag in der Karenzzeit befindet,

-wenn die Restlaufzeit der Versicherung weniger als drei Jahre beträgt,

-wenn die garantierte monatliche Berufsunfähigkeitsrente einschließlich aller erfolgten Erhöhungen aus der Dynamik und der Nachversicherungsgarantie mehr als 5.000 EUR beträgt oder

-wenn die versicherte Person das rechnungsmäßige Alter von 56 Jahren am Erhöhungstermin erreicht hat."

Conti PremiumBU, Stand 08/2019, schreibt unter "VII. Besondere Bedingungen für die Dynamik zur Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits-Versicherung":

"2.3 Erhöhungen finden bis fünf Jahre vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer statt. Die letzte Erhöhung erfolgt, wenn mit der Erhöhung die versicherte Jahresrente von 90.000 Euro, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, überschritten wird. Bei vor-zeitig beitragsfrei gestellten Versicherungsverträgen findet keine weitere Erhöhung statt."

DBV SBU, Stand 04/2021, schreibt unter "

Bedingungen für die Dynamik der Berufs-/Dienstunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung":

"5.2 Ist Ihr Versicherungsvertrag in der Privatversorgung abgeschlossen, gilt zusätzlich:

Wenn die jeweilige jährliche Gesamtrente einschließlich Rente aus dem Leistungsfallbonus aller bei der AXA Lebensversicherung AG (inkl. der DBV-Zweigniederlassung) bestehenden Verträge den Betrag von 30.000,-Euro erstmals erreicht oder überschreitet, behalten wir uns vor, weitere Erhöhungen der Rente vom Ergebnis einer wirtschaftlichen Angemessenheitsprüfung abhängig zu machen. Berufs-,Dienst-und Erwerbsunfähigkeitsrenten werden hierbei addiert. Die wirtschaftliche Angemessenheitsprüfung bezieht sich auf die Relation der versicherten Gesamtrente zum Bruttoeinkommen der versicherten Person (bei Selbstständigen ist insoweit der Gewinn vor Steuer maßgeblich)."

DEVK SBU, Stand 01/2021, schreibt unter "2.9. Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik)":

"(3) Erhöhung von Berufsunfähigkeits-/Grundfähigkeitsleistungen

Übersteigt die gesamte jährliche Anwartschaft auf Berufsunfähigkeits-/ Grundfähigkeitsleistungen zuzüglich gegebenenfalls anderweitig bestehender privater oder betrieblicher Anwartschaften einen Betrag in Höhe von 30.000 Euro, erlischt Ihr Recht auf weitere dynamische Erhöhungen. Weisen Sie uns jedoch nach, dass weitere Erhöhungen wirtschaftlich angemessen sind, können Sie in den fünf folgenden Jahren einen Antrag auf Wiedereinschluss der Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung stellen. Ab einem Alter von 55 Jahren ist kein Einschluss mehr möglich.

Als wirtschaftlich angemessen gilt, wenn die gesamte Anwartschaft auf Berufsunfähigkeits-/Grundfähigkeitsleistungen einschließlich gegebenenfalls anderweitig bestehender privater oder betrieblicher Anwartschaften nicht mehr als 60 Prozent des Bruttojahreseinkommens beträgt. Hierzu sind Nachweise für die Prüfung vorzulegen (zum Beispiel Steuerbescheide, Versorgungsbescheide)."

Dialog SBU-professional, Stand 01/2021, schreibt unter "§ 11 Nachversicherungsgarantie":

"(2) [...] Unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhungen darf die jährliche Berufsunfähigkeitsrente insgesamt auf maximal 100 % der anfänglichen versicherten Berufsunfähigkeitsrente, höchstens jedoch auf maximal 40.000 Euro jährliche Berufsunfähigkeitsrente angehoben werden. [...] 

(Anmerkung des Autors: Da ist der Dialog wohl ein Fehler unterlaufen, denn eine Erhöhung AUF maximal 100% der anfänglich versicherten Berufsunfähigkeitsrente bedeutet eigentlich, dass gar keine Anpassung möglich ist?!)

(3) Dieses Nachversicherungsrecht besteht nur, wenn die gesamte versicherte Berufsunfähigkeitsrente einschließlich anderweitig bestehender privater, gesetzlicher und betrieblicher Anwartschaften dann nicht mehr als 60 % des letzten jährlichen Bruttoeinkommens der versicherten Person beträgt. Dies ist in geeigneter Form nachzuweisen. Bei Einschluss einer Dynamik umfasst diese finanzielle Angemessenheitsprüfung auch eine Überprüfung der Höhe des vereinbarten Dynamiksatzes. Dies kann im Einzelfall zu einer Kürzung des Dynamiksatzes auf bis zu 2 % führen."

dieBayerische SBU PROTECT Prestige, Stand 10/2020, schreibt unter "Bedingungen für die planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen der Berufsunfähigkeits-Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung – „Prestige“ (Dynamik)":

"(3) Die Beiträge erhöhen sich längstens bis zum Eintritt eines der folgenden Ereignisse:

- Ablauf der Beitragszahlungsdauer des Vertrages;

- Erreichen des rechnungsmäßigen Alters*) von 55 Jahren durch die VERSICHERTE PERSON;

- bis die versicherte Jahresrente (gegebenenfalls inklusive Bonus) der VERSICHERTEN PERSON erstmals die im jeweiligen Vertragsjahr geltende Beitragsbemessungsgrenze West in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung (BBG RV) erreicht hat oder übersteigt.

(5) Sind nach Erreichen der im jeweiligen Vertragsjahr geltenden BBG RV Beitragserhöhungen nicht mehr möglich, erlischt nach zwei Jahren Ihr Recht auf weitere Erhöhungen. Es kann jedoch ohne erneute Gesundheitsprüfung neu begründet werden, wenn 60 % des Bruttojahreseinkommens bei abhängig Beschäftigten, 60 % des Jahresgewinns vor Steuern bei Selbständigen oder 30 % der Bruttojahresbezüge bei Beamten, Richtern und Soldaten die BBG RV um mindestens 10 % übersteigen. Hierzu gelten folgende Regelungen:- der Antrag auf Wiederaufnahme muss innerhalb von zwei Jahren seit Einstellen der Beitragserhöhungen durch Vorlage entsprechender Einkommensnachweise erfolgen;- die verbleibende Versicherungsdauer beträgt noch mindestens 10 Jahre;- die VERSICHERTE PERSON hat das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet;- es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Erhöhungssatz."

DÄV SBU, Stand 04/2021, schreibt unter "Bedingungen für die Dynamik der Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilberufe":

"5.2 Wenn die jeweilige jährliche Gesamtrente einschließlich Rente aus dem Leistungsfallbonus aller bei der Deutsche Ärzteversicherung AG bestehenden Verträge den Betrag von 48.000,- Euro erstmals erreicht oder überschreitet, behalten wir uns vor, weitere Erhöhungen der Rente vom Ergebnis einer wirtschaftlichen Angemessenheitsprüfung abhängig zu machen. Berufs-, Dienst- und Erwerbsunfähigkeitsrenten werden hierbei addiert. Die wirtschaftliche Angemessenheitsprüfung bezieht sich auf die Relation der versicherten Gesamtrente zum Bruttoeinkommender versicherten Person (bei Selbstständigen ist insoweit der Gewinn vor Steuer maßgeblich)."

Generali BUV, Stand 07/2020, schreibt unter "Besondere Bedingungen für planmäßige Erhöhungen der Beiträge und Leistungen (Beitragsdynamik) und für Rentenerhöhungen im Falle der Berufsunfähigkeit (Leistungsdynamik) der Tarifgruppe SBU 17":

"§ 2 Wann und wie lange erhöhen sich Beiträge und Versicherungsleistungen??

(4) Wenn die jeweilige monatliche Berufsunfähigkeitsrente aller bei unserer Gesellschaft bestehenden Verträge den Betrag von 3.000 € erstmals erreicht oder überschritten hat, behalten wir uns vor, weitere Erhöhungen der Berufsunfähigkeitsrente vom Ergebnis einer wirtschaftlichen Angemessenheitsprüfung abhängig zu machen. Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten werden hierbei addiert. "

Gothaer BU Premium, Stand 01/2021, schreibt unter "§16 Was gilt für die dynamische Erhöhung Ihrer Versicherung?":

"(11) Unsere Leistungen betragen höchstens 250% der Leistungen, die wir

- bei Beginn des Vertrags vereinbart haben,

- zuzüglich etwaiger Erhöhungen aus Nachversicherungen (siehe §17). Wenn die versicherte Berufsunfähigkeitsrente diese Grenze aufgrund von dynamischen Erhöhungen überschreiten würde, führen wir keine weiteren dynamischen Erhöhungen mehr durch.

(12) Wir dürfen prüfen, ob die gesamten jährlichen Berufsunfähigkeitsrenten in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen der versicherten Person stehen. Sie dürfen inklusive eines eventuellen »Sofortbonus (siehe §12 Abschnitt III) einen bestimmten Prozentsatz des jährlichen Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Dieser Prozentsatz beträgt bei jährlichen Berufsunfähigkeitsrenten inklusive eines eventuellen »Sofortbonus

- bis 24.000 EUR 65% des jährlichen Bruttoeinkommens,

- bis 30.000 EUR 60% des jährlichen Bruttoeinkommens,

- ab 30.001 EUR 50% des jährlichen Bruttoeinkommens.

Wenn diese Grenzwerte durch eine dynamische Erhöhung oder eine Nachversicherung überschritten werden, setzen wir die dynamische Erhöhung aus."

Hannoversche LV-SBU20, Stand 08/2021, schreibt unter "§ 6 Welche Tarif-Optionen können Sie bei Vertragsabschluss wählen?":

"(4) Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch letztmals, wenn die versicherte Person das Alter von 55 Jahren erreicht hat. Außerdem erfolgen keine Erhöhungen

• in den letzten 5 Jahren der Vertragsdauer oder

• wenn die versicherte Jahresrente durch die Erhöhung 48.000 Euro überstei­gen würde."

HDI EGO Top, Stand 05/2021, schreibt unter "BB-DYN: Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung der Prämie und Leistungen ohne Gesundheitsprüfung":

"§ 6 In welchen Fällen ist die Erhöhung abhängig vom Bestehen eines Bedarfs? 

(1) Voraussetzung für die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ist, dass ein Bedarf der versicherten Person besteht. Ein Bedarf besteht nur, sofern zum Zeitpunkt der Erhöhung die im Falle der Berufsoder Erwerbsunfähigkeit für die versicherte Person insgesamt zu erwartenden Leistungen in einem angemessenen Verhältnis zu dem letzten jährlichen Bruttoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit der versicherten Person vor der Erhöhung stehen. 

(2) Für die Ermittlung des Bedarfs nach Absatz 1 verwenden wir als Rechengröße die gewichtete Gesamtleistung. Die gewichtete Gesamtleistung ist die Summe aller zum Zeitpunkt der Erhöhung für die versicherte Person insgesamt versicherten Leistungen für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bei privaten Versicherern sowie der Erhöhungsrente, wobei Versicherungen der privaten Altersversorgung dabei zu 100 %, Versicherungen der Basisversorgung zu 80 % und Direktversicherungen, Pensionskassen- sowie Rückdeckungsversicherungen zu 67 % berücksichtigt werden; privat fortgeführte Direkt- oder Pensionskassenversicherungen gelten diesbezüglich als private Altersversorgung. Die so ermittelte gewichtete Gesamtleistung darf den in Absatz 3 beschriebenen Höchstsatz nicht überschreiten. Wird der Höchstsatz überschritten, entfällt das Erhöhungsrecht; das heißt, dass die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen kann. 

(3) Der Höchstsatz für die gewichtete Gesamtleistung nach Absatz 2 beträgt 65 % des letzten jährlichen Bruttoeinkommens aus beruflicher Tätigkeit bis zu einem Bruttoeinkommen von 84.000 EUR zzgl. 32,5 % des Teils des letzten jährlichen Bruttoeinkommens, der 84.000 EUR übersteigt.
"

Nürnberger BU4Future (Premium Schutz), Stand 02/2021, schreibt unter "Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit
NÜRNBERGER Plus":

"(3) Die letzte Erhöhung von Beitrag und Versicherungsleistung erfolgt vier Jahre vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer. Es findet jedoch keine Erhöhung mehr statt, nachdem die gesamte monatliche Barrente, bei Einschluss einer Unfall-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die gesamte monatliche Barrente aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung und der Unfall-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, erstmals die in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten genannte Höchstrente erreicht oder überschritten hat."

(Anmerkung des Autors: Die erwähnte Höchstrente ist leider in den Versicherungsbedingungen nicht festgelegt. In den Allgemeinen Vertragsdaten findet sich jedoch folgende Aussage hierzu: 

"Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsrente wird erhöht, bis insgesamt 6.000,00 EUR Monatsrente erreicht oder erstmals überschritten werden. Sobald dies erfolgt ist, finden keine planmäßigen Erhöhungen mehr statt.")

Provinzial Rheinland Top-SBV, Stand 07/2021, schreibt unter "Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit erweitertem Leistungsumfang (TopSBV) mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung 10.2020":

"Eine Erhöhung der Leistungen aus dem Vertrag kann nur erfolgen, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:

–die gesamte vereinbarte Jahresrente einschließlich aller Erhöhungen und anderweitig versicherter privater Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrenten sind nicht höher als 60 % des letzten Bruttojahresarbeitseinkommens der versicherten Person; 

–die gesamte vereinbarte Jahresrente einschließlich aller Erhöhungen übersteigt nicht den Betrag von 60.000 Euro.

Um die Einhaltung der unter Absatz 3 aufgeführten Voraussetzungen zu gewährleisten, behalten wir uns das Recht einer finanziellen Risikoprüfung jederzeit vor.

Signal Iduna - SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS, Stand 12/2019, schreibt unter "Besondere Bedingungen für Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Beitragsdynamik":

"§ 3 Welche Begrenzungen gelten für die Erhöhung der Versicherungsleistungen?

1 Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente muss in einem angemessenen Verhältnis zum Bruttojahreseinkommen der versicherten Person (bei Selbstständigen gilt: Gewinn vor Steuern) stehen.

Wenn die Summe aller bei uns versicherten Berufsunfähigkeitsrenten der versicherten Person 40.000 EUR im Jahr übersteigt, so kann eine Erhöhung nur erfolgen, wenn die Summe der bei uns und bei anderen privaten Versicherungsunternehmen versicherten Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrenten der versicherten Person zum Zeitpunkt der Erhöhung 60 % des Bruttojahreseinkommens der versicherten Person (bei Selbstständigen gilt: 60 % des Gewinns vor Steuern) im letzten Kalenderjahr vor der Erhöhung nicht übersteigt.

Wir sind berechtigt, entsprechende Auskünfte über die Höhe der bei anderen privaten Versicherungsunternehmen versicherten Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrenten der versicherten Person sowie entsprechende Einkommens-nachweise der versicherten Person zu verlangen. Wir werden Sie rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin darauf hinweisen, soweit diese Auskünfte und Einkommensnachweise durch Sie erforderlich sind. Solange uns die angeforderten Auskünfte und Einkommens-nachweise nicht vorliegen, kann eine Erhöhung nicht erfolgen.

[...]

2 Soweit nach Ende der Beitragsdynamik das Bruttojahreseinkommen der versicherten Person (bei Selbstständigen: der Gewinn vor Steuern) so steigt, dass nun die Voraussetzungen für eine weitere Erhöhung nach Absatz 1 wieder gegeben sind, können Sie uns gegenüber den Wiedereinschluss der Dynamik in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) beantragen. Eine Gesundheitsprüfung erfolgt für den Wiedereinschluss nicht. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist uns nachzuweisen, Absatz 1 gilt entsprechend."

Sparkassen Versicherung Top-SBV, Stand 01/2021, schreibt unter "Besondere Bedingungen für das persönliche Anpassungsrecht bei Berufsunfähigkeits-Versicherungen mit erweitertem Leistungsumfang (Top-SBV)":

"(3) Eine Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes kann nur ohne Risikoprüfung erfolgen, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:

- die gesamten versicherten Jahresrenten einschließlich Erhöhung und anderweitig bestehender privater, betrieblicher sowie gesetzlicher Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten sind nicht höher als 60 % des letzten Bruttojahresarbeitseinkommens der versicherten Person;
- innerhalb von fünf Jahren übersteigt die Summe der Erhöhungsrenten nicht den Betrag von 6.000 EUR;
- die Summe aller Erhöhungen übersteigt nicht 50 % der ursprünglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente."

Stuttgarter BUV-PLUS premium, Stand 07/2021, schreibt unter "Besondere Bedingungen für das persönliche Anpassungsrecht bei Berufsunfähigkeits-Versicherungen mit erweitertem Leistungsumfang (Top-SBV)":

"(3) Eine Erhöhung Ihres Versicherungsschutzes kann nur ohne Risikoprüfung erfolgen, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:

- die gesamten versicherten Jahresrenten einschließlich Erhöhung und anderweitig bestehender privater, betrieblicher sowie gesetzlicher Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten sind nicht höher als 60 % des letzten Bruttojahresarbeitseinkommens der versicherten Person;
- innerhalb von fünf Jahren übersteigt die Summe der Erhöhungsrenten nicht den Betrag von 6.000 EUR;
- die Summe aller Erhöhungen übersteigt nicht 50 % der ursprünglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente."

uniVersa PremiumSBU, Stand 01/2021, schreibt unter "Besondere Bedingungen für Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Dynamik":

"§ 4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung der Versicherungsleistungen?

(3) Übersteigt die gesamte bei uns versicherte Berufsunfähigkeits-Jahresrente durch den Erhöhungsvorgang 30.000 EUR, dann gelten für Sie folgende zusätzliche Pflichten und Einschränkungen:

- Für die Erhöhung von Berufsunfähigkeitsleistungen wird eine stets angemessene Relation der Rente zum Einkommen des Versicherten vorausgesetzt. Übersteigt der Jahresbetrag der Rente einschließlich anderweitig bestehender Versorgungsanwartschaften der versicherten Person aus privaten Berufsunfähigkeits-Versicherungen und betrieblicher Altersversorgung 75 % ihres Nettoarbeitseinkommens der letzten zwölf Monate, müssen Sie der Erhöhung widersprechen. Hierauf werden wir Sie in jedem Nachtrag über die Erhöhung hinweisen. 

- Stellen wir im Leistungsfall fest, dass zum Zeitpunkt einer Erhöhung keine angemessene Relation zum Einkommen gegeben war, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung aus dieser Erhöhung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung aus der Erhöhung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde. Die für diese Erhöhung aufgewendeten Beiträge für die Rente werden – unter Abzug bereits erhaltener Überschussanteile – unverzinst zurückerstattet. Bei einer Kürzung der Leistung aus der Erhöhung erfolgt die Erstattung der Beiträge nach Satz 6 anteilig"

Volkswohl Bund SBU, Stand 10/2020, schreibt unter "Besondere Bedingungen für die Lebensversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung":

"(4) Für den Umfang der planmäßigen Erhöhung gilt je nach Dynamikform Folgendes:

1.Bei der Dynamikform P erhöht sich der Beitrag im gleichen Verhältnis wie die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung, alte Bundesländer). Alternativ kann ein fester Erhöhungssatz vereinbart sein. Die Mindesterhöhung beträgt in beiden Fällen 18Europro Jahr.

2.Bei der Dynamikform I erhöhen sich die Leistungen im gleichen Verhältnis wie der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland, mindestens aber um 2,5%.

3.Bei der Dynamikform Q für die Hauptversicherung er-höht sich der Beitrag um den vereinbarten Erhöhungssatz.

(5) Es finden keine Erhöhungen mehr statt, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

-Die versicherte Person - bei Versicherung mehrerer Personen die älteste versicherte Person - hat im voran-gehenden Kalenderjahr das 67.Lebensjahrvollendet.

-Bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer verbleibt weniger als ein Jahr.

-Es ist die Dynamikform Q vereinbart und die restliche Versicherungsdauer beträgt weniger als fünf Jahre.

-Es ist die Dynamikform Q vereinbart und die monatliche Rente überschreitet die im Versicherungsschein genannte Obergrenze. Weisen Sie uns nach, dass weitere Erhöhungen nach unseren dann geltenden Annahmerichtlinien wirtschaftlich angemessen sind, passen wir die Obergrenze entsprechend an und die Versicherung wird mit der Dynamikform Q bis zu dieser Obergrenze weitergeführt. Ergibt die Angemessenheitsprüfung, dass die Obergrenze nicht erhöht werden kann, kann die Versicherung mit der Dynamikform I fortgeführt werden, wenn die aktuelle Absicherung zum Einkommen passt. Eine Kürzung der über der Angemessenheit liegenden monatlichen Rente erfolgt nicht."

Württembergische SBU, Stand 06/2021, schreibt unter "Versicherungsbedingungen für die planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen der Berufsunfähigkeits-versicherung":

"(3) Einkommensbezogene Obergrenzen für die Erhöhung

Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn dadurch insgesamt nicht mehr als 80% des Nettoeinkommens aus beruflicher Tätigkeit abgesichert wird. Ist eine doppelte Berufsunfähigkeitsrente bei Unfall vereinbart, beträgt diese Grenze 60% des Nettoeinkommens. Bei Selbstständigen ist hierfür der durchschnittliche Nettogewinn über die letzten 3 Geschäftsjahre maßgeblich.

Wir berücksichtigen hierbei

-alle privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen und sonstigen Invaliditätsversicherungen inklusive Leistungen aus der Überschussbeteiligung.

-gleichartige Ansprüche aus gesetzlichen sowie betrieblichen Versorgungssystemen.

-Versorgungen bei berufsständischen Versorgungswerken mit 50% ihrer aktuellen Berufsunfähigkeits-oder Invaliditätsrente."

Recht auf Beitragsdynamik kostenneutral


Der Einschluss einer Beitragsdynamik in den Versicherungsvertrag ist im Gegensatz zur Leistungsdynamik nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Es gibt somit keinen Grund, sich gegen das Recht zur dynamischen Beitragsanpassung zu entscheiden. Eine Auswirkung auf den zu leistenden Beitrag hat die Beitragsdynamik erst dann, wenn diese in einem Jahr auch tatsächlich zur Anpassung des Versicherungsschutzes genutzt wird. Erst dann steigt der zu zahlende Beitrag, aber eben auch die versicherte Berufsunfähigkeitsrente.

Wie bereits an früherer Stelle erwähnt: Jede Beitragsdynamik, die genutzt wird, ist eine Art kleiner Neuvertrag ohne Gesundheitsprüfung. Und weil dies so ist, wird auch jedes Mal das aktuelle Eintrittsalter zugrunde gelegt. Das heißt: Je älter der Versicherungsnehmer ist, desto geringer wird der für die gleiche prozentuale Steigerung des Beitrages erhaltene zusätzliche Versicherungsschutz ausfallen. Die Beitragsdynamik auf später zu verschieben, lohnt sich also keinesfalls. Darüber hinaus sind auch junge Menschen nicht vor Krankheiten oder Unfallfolgen und damit eben auch nicht vor einer frühen Berufsunfähigkeit gefeit.

BU-Rente ist Bruttoeinkommen


Viele Berufsunfähigkeitsrenten sind grundsätzlich zu gering angesetzt. Ebenso werden Anpassungen im Rahmen der Beitragsdynamik zu oft ausgesetzt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Manche versuchen die Ausgaben für Versicherungsschutz schlicht so gering wie möglich zu halten. Andere unterschätzen einfach ihren Kapitalbedarf im Ernstfall oder verlassen sich leichtfertig auf vermeintliche familiäre Unterstützung. Ob letztere jedoch im Berufsunfähigkeitsfall tatsächlich über Jahrzehnte hinweg einen vierstelligen monatlichen Betrag umfassen kann, bleibt dahingestellt. Vielen ist auch nicht bewusst, dass die ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente zunächst einmal nur ein Bruttoeinkommen darstellt. 

Sofern die Berufsunfähigkeitsversicherung in Form einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsrente besteht, müssen bei Auszahlung in Abhängigkeit der Höhe der versicherten Rente keine bis sehr geringe Steuern abgezogen werden. Ist die Berufsunfähigkeitsrente jedoch als Zusatzversicherung zu einer Basisrente gestaltet, sind durchaus auch beträchtliche Steuerabzüge zu berücksichtigen. Detailliertere Ausführungen hierzu bietet der folgende Artikel:

Was in den meisten Konstellationen zu berücksichtigen ist, sind die Abzüge für die Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung. Diese fallen bei kinderlosen Beziehern einer Berufsunfähigkeitsrente mit einem Beitragssatz in Höhe von 18,6 Prozent an. Für die gesetzliche Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch sind es 14,0 Prozent zuzüglich dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,3 Prozent (Stand 2022) zuzüglich 3,3 Prozent für die Pflegepflichtversicherung. Bei einer Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.500 Euro/Monat fallen damit Abzüge von absolut 465 Euro/Monat an. Somit verbleiben in diesem Fall nur noch 2.035 Euro/Monat netto. 

Es darf zudem nicht vergessen werden, dass im Falle der Berufsunfähigkeit weder vom Versicherten selbst, noch vom Arbeitgeber, weiter Beiträge in die Altersvorsorge, sprich in die Gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk eingezahlt werden. Junge Assistenzärzte mit einem Grundgehalt von 4.694,75 Euro/Monat im ersten Jahr zahlen monatlich 457,84 Euro in das ärztliche Versorgungswerk ein. Der Arbeitgeber gibt den gleichen Betrag hinzu, so dass in Summe 915,68 Euro pro Monat für die Altersvorsorge eingezahlt werden. Diese monatliche Einzahlung entfällt bei Berufsunfähigkeit, was eigentlich aus eigenen Mitteln, die sich womöglich auf die Berufsunfähigkeitsrente beschränken, ausgeglichen werden müsste.

Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung, wegbrechende Altersvorsorge und gegebenenfalls Steuern (je nach Höhe der Berufsunfähigkeitsrente und Art der Absicherung) sind finanziell relevante Punkte, die bei der Absicherung des Einkommensausfalles häufig übersehen werden. 

Fazit


Die Beitragsdynamik ist ein sehr sinnvolles Instrument, um die Kaufkraft der versicherten Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. Ein erhöhter Versicherungsbeitrag ist im Rahmen der dynamischen Anpassung nicht als negativ zu betrachten, denn schließlich gibt es dafür auch einen Zuwachs an Versicherungsschutz. Zudem relativiert sich auch der gestiegene Beitrag bei Berücksichtigung der angefallenen Inflation.

Eine quantitative Begrenzung der Widerspruchsmöglichkeiten ist in der Praxis kein wirklicher Nachteil. Im Gegenteil führt ein unbegrenzt häufiges Ablehnungsrecht im Verlauf häufig zu zu geringen Berufsunfähigkeitsrenten.

Wer in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte die Möglichkeit der dynamischen Beitragsanpassung unbedingt wahrnehmen. Das Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit stellt in der Regel die Haupteinnahmequelle dar, von der das künftige Leben abhängt. Jüngere Versicherte werden beispielsweise im Laufe der Jahre eine Familie gründen und eine Immobilie finanzieren, sodass eine höhere Absicherung erforderlich ist. Insbesondere die Beitragsdynamik kann diese gewährleisten. 

Da das Recht zur Beitragsdynamik beitragsneutral ist, sollte es im Grunde immer eingeschlossen werden, und das mit dem höchstmöglichen Prozentsatz.

Wahrscheinlich haben Sie in diesem Artikel den ein oder anderen Punkt gelesen, den Sie zuvor noch anders eingeschätzt hatten oder der Ihnen so noch nicht bewusst war. Lassen Sie sich deshalb zur Berufsunfähigkeitsversicherung von einem Experten beraten. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung. 

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