Rechtsschutz auch für angestellte Ärzte wichtig

Nicht alle Risiken über Arbeitgeber abgedeckt


Angestellte Mediziner sind in der Regel im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses in Sachen Rechtsschutz schon ganz gut abgesichert. Alle Rechtsstreitrisiken, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Praxis oder den Krankenkassen stehen, sind über den Arbeitgeber abgedeckt. Der Arbeitsrechtsschutz, der beispielsweise alles rund ums Gehalt, Arbeitszeugnis, Abmahnungen oder Kündigungen beinhaltet, hat daher für angestellte Ärzte und Ärztinnen Priorität.

Doch nicht alles ist grundsätzlich über den Arbeitgeber mit abgedeckt. Hier ist zu überprüfen, ob die Police angestellte Mediziner auch absichert, wenn diese zeitweise die Vertretung der Praxisleitung übernehmen. Wer darüber hinaus als Notarzt für ehrenamtliche Rettungsdienste, angestellter Vereinsarzt oder Gutachter tätig ist, muss sicherstellen, dass solche Risiken ebenfalls durch die Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärzte abgedeckt sind.

Ärzte und Ärztinnen, für die eine spätere Niederlassung mit eigener Praxis nicht ausgeschlossen ist, sollten diese Möglichkeit schon in der Angestelltenpolice hinterlegen lassen. Damit entfällt später die Wartezeit, sodass es nicht zu unnötigen Lücken im Versicherungsschutz kommt.

Welche Rechtsgebiete vorrangig abgesichert werden sollten


In einer Rechtsschutzpolice für angestellte Ärzte und Ärztinnen sollten zumindest die folgenden Bereiche abgedeckt sein:

  • Privat- und Verkehrsrechtsschutz
  • Je nachdem, ob der angestellte Mediziner Mieter oder Eigentümer ist, ist ein
     entsprechender Wohnungs- oder Immobilienrechtsschutz erforderlich
  • Rechtsschutz für Schadensersatzleistungen
  • Berufsrecht für Ärzte
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Besonders wichtig ist auch ein Spezialstrafrechtsschutz für Ärzte, der den
     privaten, beruflichen und ehrenamtlichen Bereich absichert
  • Darüber hinaus sollten Rechtsschutz im Vertrags- und Sachrecht,
    Steuerrechtsschutz, Rechtsschutz für Ordnungswidrigkeiten und
     Opferrechtsschutz vorhanden sein

Versicherungsbedingungen


Auch die Versicherungsbedingungen müssen stimmen, damit es im Schadensfall kein böses Erwachen gibt. Nebenberufliche Tätigkeiten wie etwa Praxisvertretungen oder notärztliche Dienste sollten eingeschlossen sein. Unbegrenzte Versicherungssummen europaweit oder noch besser weltweit sowie auch für Strafkautionen sind ein Muss. Wichtig ist ebenfalls der Einschluss einer Niederlassungsklausel ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit als Arzt mit eigener Praxis. Mediationsverfahren sowie anwaltliche Erstberatungen ohne Anrechnung des Selbstbehaltes sollten ebenfalls Bestandteile der Versicherungsbedingungen sein.

Serviceleistungen


Eine gute Rechtsschutzversicherung bietet den Versicherten zusätzliche Serviceleistungen wie etwa eine Aktualisierungsklausel bei Leistungsverbesserungen, Rechtsauskünfte rund um die Uhr, Zugriff auf einen Pool spezialisierter Fachanwälte sowie die Verfügbarkeit von geprüften Musterverträgen zu den häufigsten Rechtsthemen.

Wer als angestellter oder angehender Arzt alle Möglichkeiten zur Optimierung seiner Police ausschöpfen möchte, sollte sich zu diesem komplexen Thema von einem Rechtsschutzexperten beraten lassen.

Beratung zur Rechtsschutzversicherung angestellte Ärzte vereinbaren


Bei der Rechtsschutzversicherung müssen angestellte Ärzte einige Punkte beachten. 

Aus diesem Grund benötigen Sie nicht nur eine Versicherung, die möglichst alle berufsspezifischen Risiken abdeckt, sondern auch einen Ansprechpartner, der sich im Schadenfall kümmert und auf Ihren Berufsstand spezialisiert ist, eben einen zertifizierten Fachberater Heilwesen (IHK).

Vereinbaren Sie über das nachfolgende Formular eine kostenfreie Beratung zur Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärzte.

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