Rechtsschutz für Arzt-Praxis schwieriges Thema

Rechtsschutzpolice muss bedarfsgerecht sein


Für Ärzte und Ärztinnen gestaltet sich die Suche nach einer bedarfsgerechten Rechtsschutzpolice in der Regel sehr schwierig. Grund dafür sind die zahlreichen Risiken, die den Arztberuf prägen. Mediziner sind in einem Umfeld tätig, das in zunehmendem Maße Reglementierungen ausgesetzt ist. Dadurch kommt es immer häufiger zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen Praxisinhaber und Patienten oder Mitarbeitern. Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen sollten sich daher vor Aufnahme einer Tätigkeit genau über die juristischen Folgen möglicher Haftpflichtrisiken und Datenrechtsverletzungen informieren. Alle potenziellen Risiken müssen durch eine arztgerechte Police adäquat abgesichert sein. Eine Rechtsschutzversicherung von der Stange kann das nicht leisten, sodass Praxisinhaber auf eine Police zurückgreifen sollten, die ihren speziellen Bedarf berücksichtigt.

Die geeignete Rechtsschutzpolice zu finden, ist eine echte Herausforderung, denn diese Versicherungssparte birgt einige Haken. So sind beispielsweise in den meisten Verträgen Wartezeiten festgelegt, bevor der Versicherungsschutz greift. Diese können niedergelassene Mediziner umgehen, indem sie auch schon vor dem eigentlichen Bedarf eine gute Rechtsschutzversicherung besitzen, denn bestehende Vorversicherungen können Wartezeiten teilweise oder sogar vollständig aufheben. Vertragskündigung und Neuabschluss sollten immer koordiniert erfolgen, damit der Versicherungsschutz nicht unterbrochen wird. Praxisinhaber sollten dabei die Unterstützung eines Experten in Anspruch nehmen, damit das Recht im Ernstfall auch wirklich auf ihrer Seite ist.

Was eine gute Police leisten muss


Rechtsschutz ist nicht gleich Rechtsschutz, denn Ärzte und Ärztinnen sind im Gegensatz zu den meisten anderen Unternehmen in ihrem Berufsalltag ganz speziellen Risiken ausgesetzt. So individuell diese Risiken sind, so individuell muss auch die Police beschaffen sein. Die versicherten Werte sollten natürlich in ausreichendem Umfang abgedeckt sein, aber auch der Service des Versicherers muss stimmen.

Gibt es eine kompetente Hotline für Rechtsauskünfte? Kann der Versicherungsnehmer bei Fragen auf einen Pool spezialisierter Fachanwälte zurückgreifen? Diese Leistungen sollten im Versicherungsumfang enthalten sein, denn das Spektrum möglicher Rechtsfragen ist bei Medizinern besonders breit. Kommt es zu einem Rechtsstreit, benötigen die betroffenen Mediziner einen sofortigen Zugriff auf Fachanwälte und Gutachter.

Praxisinhaber sind täglich dem Risiko ausgesetzt, dass sie von Patienten einer Körperverletzung bezichtigt werden. Steht dieser Vorwurf einmal im Raum, wird jede Standardrechtsschutzversicherung das Urteil abwarten, bevor Leistungen erfolgen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Unterstellung des Patienten berechtigt ist oder nicht.

Die risikogerechte Rechtsschutzpolice beinhaltet daher einen Spezialstrafrechtsschutz für Ärzte, der alle sich schon aus dem Vorwurf ergebenden Kosten uneingeschränkt abdeckt.

Für Praxisinhaber lohnt sich aufgrund der zahlreichen Risiken der Abschluss einer All-Risk-Police. Diese deckt neben Behandlungsfehlern und Abrechnungsstreitigkeiten mit den Krankenkassen auch Vertrags- und Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht und Datenschutzrecht ab. Ein solches, auf Praxisinhaber zugeschnittenes Spezialkonzept bietet nicht nur einen umfassenden Schutz, sondern ist meist auch günstiger als eine Absicherung durch mehrere Einzellösungen.

Je nach besonderem Bedarf können Rechtsschutzpolicen um weitere Rechtsgebiete ergänzt werden. So sollten niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, die online sehr aktiv sind, über einen speziellen Internetrechtsschutz nachdenken. Gerade im Netz kursieren schnell Gerüchte, die sich wie ein Lauffeuer verbreiten und den Praxisinhaber womöglich um seinen guten Ruf bringen. Die ständige Übermittlung besonders brisanter Daten macht eine solide Absicherung gegen Datenrechtsverletzungen unumgänglich. Wer in seiner Praxis viele Selbstzahler auf Rechnung bedient, sollte sich unbedingt mit dem Thema Forderungsrechtsschutz beschäftigen. Jede Rechtsschutzpolice für Mediziner sollte auch das Recht auf anwaltlichen Stichentscheid beinhalten. Gerät der Praxisinhaber in eine unklare Rechtslage, nimmt in diesem Fall der Anwalt die Bewertung der Sachlage vor, die für Versicherungsnehmer und Versicherer bindend ist.

Was noch zu beachten ist


Praxisinhaber tun gut daran, ihre Rechtsschutzpolice regelmäßig auf Aktualität überprüfen zu lassen, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen des Arztberufes und der Praxisführung hin und wieder ändern. Dadurch können neue Risiken entstehen, die in der ursprünglich abgeschlossenen Police nicht eingeschlossen sind. Veraltete Policen können aufgrund nicht angepasster Bedingungen zu Lücken in der Absicherung führen, die sich erst im Schadensfall bemerkbar machen. Vor allem, wenn sich in der Arztpraxis etwas Grundlegendes ändert, sollte der Rechtsschutzvertrag entsprechend angeglichen werden.

Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen sollten an ihrer Rechtsschutzpolice auch nicht sparen, denn bei Praxisabsicherungen hat nicht der Preis, sondern die tatsächliche Abdeckung aller Risiken höchste Priorität. Wer auf Kosten der Versicherungsbedingungen spart, muss im Schadensfall unter Umständen tief in die eigene Tasche greifen. Der erfahrene Berater kann andere Möglichkeiten zur Minimierung der Prämienbelastung aufzeigen, ohne dass der Versicherungsumfang darunter leidet.

Beispielsweise können Praxisinhaber in der Regel beim Selbstbehalt sparen, wenn sie bei juristischen Auseinandersetzungen auf Partneranwälte des Versicherers zurückgreifen. Ebenso gibt es bei jährlicher Zahlweise meist einen kleinen Rabatt. Wer seinen Rechtsschutz über eine längere Zeit nicht in Anspruch genommen hat, erhält je nach Anbieter eine Art Schadensfreiheitsrabatt oder bessere Konditionen für den Selbstbehalt. Einsparungen sind also auch ohne Leistungseinschränkungen in den versicherten Rechtsgebieten möglich.

Beratung zur Rechtsschutzversicherung für Ihre Arztpraxis vereinbaren


Bei der Rechtsschutzversicherung müssen niedergelassene Ärzte einige Punkte beachten. 

Aus diesem Grund benötigen Sie nicht nur eine Versicherung, die möglichst alle berufsspezifischen Risiken abdeckt, sondern auch einen Ansprechpartner, der sich im Schadenfall kümmert und auf Ihren Berufsstand spezialisiert ist, eben einen zertifizierten Fachberater Heilwesen (IHK).

Vereinbaren Sie über das nachfolgende Formular eine kostenfreie Beratung zur Rechtsschutzversicherung für Ihre Arzt-Praxis.

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