Weshalb es solidarisch ist, sich für die Private Krankenversicherung zu entscheiden

Einige Menschen, die vor der Wahl stehen, in die Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln oder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bleiben, denken, dass der Verbleib in der GKV solidarisch wäre und Sie damit andere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen. 

Das Gegenteil ist jedoch der Fall.

Bei genauer Betrachtung lässt sich nämlich feststellen, dass es solidarischer ist, sich selbst privat zu versichern. Denn gesetzlich Krankenversicherte profitieren erheblich von der privaten Krankenversicherung (PKV) beziehungsweise den privat Krankenversicherten.

Schauen wir uns zu dieser Behauptung ein paar Beispiele an. Dabei sollten wir immer im Hinterkopf behalten, dass die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach §12 des SGB V "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein [Anm.: müssen]; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten." und Kliniken nichts anderes als Wirtschaftsunternehmen sind. 

Zum 01. April 2017 wurde beispielsweise an den Kliniken eine Abklärungspauschale eingeführt.


Denken Sie die Abklärungspauschale ist der Versorgung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuträglich?

Stellen Sie sich vor, Sie leiden unter starken Kopfschmerzen, Übelkeit und Gliederschmerzen und Sie begeben sich in die Notfallambulanz einer nahe gelegenen Klinik. Der Notfallarzt muss dann in etwa zwei Minuten entscheiden, ob Sie lediglich unter einer einfachen Grippe leiden oder unter einer Meningitis (Hirnhautentzündung). Denn mehr Zeit kann er angesichts der niedrigen Pauschale in Höhe von 4,74 Euro, die die Klinik bei einer Verweisung an einen niedergelassenen Arzt erhält, nicht aufwenden. Allerdings kann er auch nicht riskieren, dass er sie ohne Abklärung fortgeschickt und doch eine Meningitis vorliegt. Denn eine Meningitis kann im schlimmsten Fall tödlich enden oder schwere Schäden wie Taubheit oder Epilepsie zur Folge haben. Zudem könnte er eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung riskieren.

Also wird er eine Liquorpunktion durchführen, bei der er Ihnen Nervenwasser im Bereich der Lendenwirbelsäule entnimmt. Die Liquorpunktion kostet die Klinik etwa 100 Euro. Stellt sich heraus, dass keine Meningitis vorliegt, bleibt die Klinik auf diesen Kosten sitzen und erhält lediglich die 4,74 Euro Abklärungspauschale. Die angefallenen Kosten muss die Klinik an anderer Stelle wieder einsparen. 

Wo spart eine Klinik unter anderem ein?

Das zeigt beispielhaft der Fall der schwangeren 28-jährigen Patientin Katharina H. im Jahr 2017 an einer Hamburger Klinik. 

Sie begab sich am 17.10.2017 um 14:30 Uhr mit Wehen in der 39. Woche zur Entbindung in die Klinik. Um 17:18 Uhr kam es zu einem Geburtsstillstand und die Herzfrequenz des Kindes sank ab (Dezelerationen im CTG). Um 17:23 Uhr wurde mit einem Notkaiserschnitt begonnen, der vermeintlich komplikationslos verlief. Um 18:37 Uhr wurde die Patientin auf die Entbindungsstation verlegt und ihr Zustand als "stabil" vermerkt. Um 18:45 Uhr klagte die Patientin über Übelkeit und schlechtes Allgemeinbefinden. Die Krankenschwester vor Ort telefonierte deshalb mit einem der insgesamt nur zwei in der Abteilung anwesenden Ärzte. 

In der betreffenden Klinik in Hamburg finden pro Jahr etwa 3.700 Geburten statt. Laut Betreiberrichtlinie müssten damit immer mindestens 5 Ärzte Dienst haben. Als sich der Zustand der Patientin verschlechterte waren jedoch nur 2 Ärzte eingeteilt. Da die beiden Ärzte schlichtweg überlastet waren, wurde lediglich telefonisch um 19:18 Uhr, ohne die Patientin in Augenschein zu nehmen, 10mg Paspertin intravenös verordnet. Paspertin ist ein Mittel gegen Übelkeit. Aus ärztlicher Sicht wurde sozusagen aus der Ferne auf die wahrscheinlichste Ursache hin eine Behandlung verordnet. 

Der Allgemeinzustand der Patientin verschlechterte sich weiter und im 19:56 Uhr wurde die Patientin bewusstlos vorgefunden. Nach einer Inspektion der Patientin wurde um 20:07 die Diagnose "Atonische Blutung" gestellt. Laienhaft ausgedrückt lag die Patientin zu dieser Zeit bereits in einer Blutlache. Um 20.24 Uhr wurde mit einer notfallmäßigen Hysterektomie, also der Entfernung der Gebärmutter, begonnen. Um 22:15 Uhr verstarb die Patientin auf der Intensivstation an Multiorganversagen. Sie hinterließ einen Ehemann, einen 18 Monate alten Sohn und ein Neugeborenes.

Die Klinik hatte bewusst nur zwei Ärzte eingeteilt, obwohl es fünf hätten sein müssen. Fünf anwesende Ärzte waren und sind für die Klinik nicht wirtschaftlich. 

Was hat dieser Fall mit der Wahl des Krankenversicherungssystems zu tun?

Aktuell beziehungsweise auch damals im Jahr 2017 liegt die Quote an privat versicherten Patienten bei etwa 20 Prozent. Bei einer Quote von 35 Prozent wäre es für die Klinik wirtschaftlich darstellbar gewesen mehr Ärzte einzuteilen und die Betreiberrichtlinie einzuhalten. Die Patientin wäre mit dieser höheren Quote womöglich noch am Leben. Für die Klinik war und ist es nach wie vor jedoch "günstiger" für den Fall, dass wie bei Katharina H. etwas passiert und sie deshalb verklagt wird, Rückstellungen zu bilden als für eine bessere ärztliche Versorgung zu sorgen. Dass dieses Vorgehen möglich ist, liegt sicher auch daran, dass sich die Schadensersatzsummen (noch) nicht auf einem Niveau wie beispielsweise in den USA befinden.

Auch Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren somit von einer größeren Anzahl an Mitgliedern der privaten Krankenversicherung und einer damit besseren medizinischen Versorgung.

Ein weiterer Bereich, in dem auch Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stark von der privaten Krankenversicherung (PKV) profitieren, sind die Arzneimittel.

Biopharmazeutika (Biologicals)


Der Wirkstoff Methotrexat wird bei Krankheiten des rheumatischen Formenkreises wie rheumatoide Arthritis eingesetzt. Bei der rheumatoiden Arthritis ist das Immunsystem überaktiviert und greift eigene Körperzellen an. Es kommt dadurch zu einer ständigen Entzündungsreaktion im Körper, die große Schäden hinterlassen kann.

Methotrexat hemmt in niedriger Konzentration die Bildung von Folsäure, welche die Zellen des Immunsystems dringend zur Zellteilung benötigen. So wird die akute Entzündungsreaktion unterdrückt. Die Wirkung der Behandlung tritt dabei erst nach ein bis zwei Monaten ein. Wohl gemerkt kann Methotrexat Arthritis nicht heilen, sondern bekämpft lediglich die Symptome. Die Kosten für das Zytostatikum Methotrexat liegen bei 60,- bis 200,- Euro pro Jahr.

Das Mittel Remicade mit dem Wirkstoff Infliximab hingegen bekämpfte erstmals die Ursache der rheumatoiden Arthritis. Es handelt sich bei dem Mittel um ein sogenanntes Biological oder Biopharamzeutikum. Biopharmazeutika sind Arzneistoffe, die mit Mitteln der Biotechnologie und gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden.

Die Entwicklung von Remicade stellte einen fast revolutionären Fortschritt dar, da einige Patienten selbst mit schwer verlaufenden entzündlichen Erkrankungen durch die Behandlung wieder eine normale oder weitgehend normale Lebensqualität erlangen konnten.

Anfänglich lagen die Kosten für die Behandlung mit Remicade bei 14.000 bis 21.000 Euro pro Jahr. Inzwischen sind sie auf etwa 10.000 Euro gesunken und die Behandlung wurde nach 1,5 Jahren in den Regelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Von der privaten Krankenversicherung wurden die Kosten bereits davor übernommen.

Entscheidend ist, dass viele Arzneimittel wie auch Harvoni ohne die private Krankenversicherung aus Kostengründen vermutlich gar nicht erst entwickelt worden wären. 

Harvoni mit der Wirkstoffkombination Ledipasvir / Sofosbuvir ist seit 2014 zur Behandlung von Patienten, die mit Hepatitis-C-Viren infiziert sind, zugelassen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden vorwiegend Mittel wie Ribavirin, das den Prozess der Hepatits lediglich verlangsamen konnte, genutzt. Die Kosten dieser Behandlung lagen bei etwa 2.000 bis 4.000 Euro pro Jahr. Das Biological Harvoni tötete erstmals den Virus ab. Die Kosten für die Behandlung liegen bei etwa 52.000 Euro einmalig. 

Beratung zur privaten Krankenversicherung anfragen 


Wenn Sie die bestmögliche Versorgung zum Erhalt Ihrer Gesundheit wünschen, sollten Sie sich fachkundige Hilfe nehmen. Nur so behalten Sie den Überblick und können sicher sein, langfristig die richtigen Leistungen gewählt zu haben.

Gern stehe ich Ihnen als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

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Berechnungsvorgaben

Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer) des Krankenhauses in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet das Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen an: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte (Chefarztbehandlung).

Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen Selbstbehalt-Stufen an.

Die Krankentagegeldversicherung leistet erst, wenn der Versicherte eine bestimmte Zeit lang arbeitsunfähig gewesen ist. Diese Wartezeit zwischen Arbeitsunfähigkeit und Leistungsbeginn wird als Karenz bezeichnet und entspricht einer Selbstbeteiligung bei Selbstständigen. Bei Angestellten ist eine Absicherung nicht vor dem 43. Tag möglich, weil der Arbeitgeber bis dahin eine Entgeltfortzahlung leistet. Danach erst leistet die Versicherung ein Krankentagegeld, das meist um ein Viertel niedriger als das Gehalt des Versicherungsnehmers liegt. Arbeitsunfähigen Selbstständigen dagegen droht der sofortige Verdienstausfall, weshalb es bei ihnen keine festgelegte Mindest-Karenz gibt.

Im Rahmen eines Beitragsentlastungsprogrammes durch spezielle Tarife, zahlt der PKV-Versicherte in jungen Jahren einen zusätzlichen Beitrag. Dieser wird für eine Beitragsreduzierung im Alter eingesetzt. Die Beitragsentlastungsprogramme sind als integrierter Bestandteil der Krankenvollversicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschussfähig. Eine dauerhafte Bindung an den Krankenversicherer ist notwendig.

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