Wichtige Kriterien einer Berufsunfähigkeitsversicherung


Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt fraglos zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Eine geschätzter Kollege, der sich ebenfalls auf diesen Absicherungsbereich spezialisiert hat, hatte vor einer Weile den Spruch geprägt "Der Verzicht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wie Autofahren ohne Gurt. Es kann gut gehen, aber es ist ziemlich doof, wenn Etwas passiert.". Nun ist es nicht damit getan einfach irgendeine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, denn dazu ist das Thema viel zu komplex. Es ist definitiv so komplex, dass Sie hierzu die professionelle Hilfe eines spezialisierten Beraters in Anspruch nehmen sollten.

Wenn Sie bei Ihrer Absicherung Alles richtig machen wollen, sollten Sie unbedingt folgende Schritte bedenken:

  1. 1
    Risiko-Voranfrage
  2. 2
    Bedingungsanalyse
  3. 3
    Beitragvergleich
  4. 4
    Vertragsgestaltung
  5. 5
    Prüfung auf Anpassung
  6. 6
    Hilfe im Leistungsfall

Mehr zu diesen Schritten finden Sie auf der Hauptseite zur Berufsunfähigkeitsversicherung. 


In diesem Beitrag hier befassen wir uns mit den wesentlichen Kriterien der Vertragsgestaltung. 

Ein Wort hierzu vorneweg: Auch wenn wir hier viele Punkte sehr detailliert betrachten, sollten Sie sich nicht verleiten und versuchen in Eigenregie eine passende Absicherung zu finden. Dazu ist das Thema zu komplex und die Unterschiede am Markt nicht zu überblicken. Sie werden bereits beim ersten, essentiellen Schritt, der Risiko-Voranfrage, vor einer nicht zu bewältigenden Hürde stehen. Nutzen Sie meine professionelle Beratung. Für Sie bedeutet sie keine Mehrkosten, Ihre Absicherung wird dadurch nicht teurer und ich nehme Ihnen sehr viel Arbeit ab. Fragen Sie am besten direkt für einen Termin an.

Kriterien der Vertragsgestaltung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Rentenhöhe

In der Praxis sehe ich immer wieder Verträge mit viel zu geringen Rentenwerten. Das ist teilweise dem Wunsch geschuldet möglichst wenig zahlen zu wollen, teilweise dem Gedanken, dass man die Rentenhöhe später noch aufstocken könne. Sinnvoll ist es nicht. Sie sollten direkt nach Möglichkeit 100 Prozent Ihres Nettoeinkommens absichern. Damit vermeiden Sie nicht nur, dass Sie im Ernstfall zu geringe Einnahmen erhalten, sondern sichern sich auch dauerhaft den günstigsten Beitrag.    

Denn eine spätere Erhöhung der versicherten Rente bedeutet einen pro Jahr, um das Sie beim Aufstocken älter sind, etwa 3 Prozent höheren Beitrag für die gesamte Restlaufzeit. Nun könnte man denken, dass man sich dafür ja vor dem Aufstocken die Beiträge gespart hat. Das wäre jedoch komplett falsch gerechnet. Stocken Sie erst später auf, zahlen Sie ohnehin schon in der Regel für den kürzeren Zeitraum in der Summe mehr Beiträge UND wenn Sie vor dem Aufstocken berufsunfähig werden, fehlen Ihnen die Einnahmen, die Sie gehabt hätten, wenn Sie direkt mit einer höheren Rente gestartet hätten. Bezogen auf den finanziellen Aufwand, hätten Sie dieses "Mehr" an Berufsunfähigkeitsrente somit geschenkt bekommen, genau genommen sogar ein wenig damit gespart.  

Sie können sicher sein, dass Sie früher oder später sowieso eine höhere Absicherung benötigen werden. Denn Ihr Einkommen und Ihr Absicherungsbedarf werden steigen. Letzteres insbesondere wenn Sie Kinder bekommen oder eine Immobilie erwerben. 

Zudem müssen Sie einen weiteren Punkt bedenken. Grundsätzlich ist jede neue Berufsunfähigkeitsrente, dazu zählen auch Erhöhungen eines bestehenden Vertrages, mit neuen Angaben zu den Gesundheitsfragen verbunden. Zwar gibt es im Rahmen der sogenannten Nachversicherungsgarantie Möglichkeiten eine bestehenden Vertrag hinsichtlich der Rentenhöhe auszubauen. Dies geht jedoch immer nur innerhalb fester Grenzen was die Zeitpunkte und den Erhöhungsrahmen angeht!

Die Reduzierung einer bestehenden Absicherung (wie auch Kündigung) ist hingegen immer möglich, auch wenn dies auch nur in Ausnahmesituationen angestrebt sein wird. Zu diesen Ausnahmesituationen kann das Erreichen der finanziellen Freiheit zählen. Allerdings erlebe ich oft den Fall, dass auch bei hohen finanziellen Rücklagen, womöglich auch durch ein hohes Immobilienvermögen, diese Werte für die Zukunft gesichert sein sollen. Nicht nur für die Person selbst, sondern auch zur späteren Übertragung auf deren Kinder. Zumal insbesondere bei einer hohen finanziellen Leistungsfähigkeit der Beitrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht stark ins Gewicht fallen wird. 

Wenn Sie jetzt für sich überlegen welche Rentenhöhe für Sie passend ist, sollten Sie sich vor allem fragen, auf welchen Teil Ihres heutigen Netto-Einkommens Sie verzichten könnten, wenn Sie bis zum Ruhestand, für die meisten von uns als bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres, kein Geld mehr verdienen könnten.

Wenn Sie gesundheitlich eingeschränkt sind und womöglich auf fremde Hilfe angewiesen sind, werden Sie dann eher weniger oder mehr Geld als heute benötigen?

Ihre monatlichen Ausgaben

Nicht nur für die Bestimmung der passenden Rentenhöhe bei der Berufsunfähigkeitsrente ist sinnvoll ein Haushaltsbuch zu führen und eine Liquiditätsplanung aufzustellen. Ein Haushaltsbuch gibt Ihnen einen sehr guten Anhaltspunkt dazu, wie viel Geld Sie auch im Falle einer Berufsunfähigkeit benötigen. Berücksichtigen Sie auf der Ausgabenseite nicht nur die regelmäßigen Fixkosten, sondern auch weiche, unregelmäßig anfallende Ausgaben für Verpflegung, Freizeitgestaltung, Urlaub, Kleidung, etc.. 

Wenn Sie die Auflistung erledigt haben, sollten Sie sich fragen, welche Ausgaben hiervon bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit wegfallen. Seien Sie hier bitte realistisch und rechnen Sie die Kosten nicht mit aller Gewalt niedrig. Auch wenn Sie nicht mehr (voll) arbeiten können, werden Sie dennoch "leben" und einen gewissen Standard weiterhin benötigen und auch wollen. Umgekehrt sollten Sie auch bedenken, welche Kosten womöglich bedingt durch die Berufsunfähigkeit hinzu kommen. Dies könnten beispielsweise Kosten für eine Haushaltshilfe sein. Aus der Erfahrung heraus lässt sich sagen, dass die Ausgaben in der Regel auch bei einer Berufsunfähigkeit nicht deutlich sinken.

Was oftmals auf der Ausgabenseite vernachlässigt wird, ist die Altersvorsorge. Infolge einer Berufsunfähigkeit zahlen weder Sie noch ein Arbeitgeber weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk ein. Zuschüsse zu einer betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung ist bei Besserverdienern in der Regel ohnehin weniger lukrativ) und in den meisten Fällen auch die staatliche Riesterförderung entfallen.  

Auch ohne den Eintritt einer Berufsunfähigkeit müssten Sie mindestens einige hundert Euro im Monat für eine zusätzliche Altersversorgung aufwenden. Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit steigt der Ansparbedarf noch einmal deutlich an, um die wegfallenden Sparbeiträge auszugleichen. Als Orientierung können Sie als besser verdienender Human- oder Zahnmediziner an den vor Eintritt der Berufsunfähigkeit zu leistenden Beiträgen zum Versorgungswerk orientieren (2019: bei Angestellten ca. 1.150 Euro, s. Baden-Württembergische Versorgungsanstalt: https://www.bwva.de/fuer-teilnehmer/versorgungsabgaben/abgabe-werte-2019.html).

Ein weiterer Punkt sind die Krankenversicherungsbeiträge. Nicht nur privat Krankenversicherte müssen Krankenversicherungsbeiträge auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente leisten. Auch als freiwillig gesetzlich krankenversicherte Person (Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsverdienstgrenze, 2019: 60.750 Euro) müssen Sie den kompletten Beitragssatz für die GKV sowie Pflegepflichtversicherung, d.h. ohne Arbeitgeberzuschuss, auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente abführen.

Je nach Situation und eigenem Anspruch müssen Sie noch weitere Posten auf der Ausgabenseite bedenken. Haben Sie beispielsweise ein Darlehen für eine Immobilie aufgenommen, sollten Sie die Raten hierfür auch weiterhin leisten können, um nicht hohe Einbußen im Falle eines Notverkaufes oder einer Zwangsversteigerung hinnehmen zu müssen. Wenn Sie Kinder haben oder Familienplanung im Sinn haben, wird Ihnen vermutlich viel daran liegen, dass Sie Ihnen auch im Falle Ihrer Berufsunfähigkeit eine gute Ausbildung oder ein Studium finanziell ermöglichen können. 

Zwar gibt es für Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes theoretisch eine Berfsunfähigkeitsleistung. Da diese aber nur in Extremfällen (vollständige Berufsunfähigkeit im gesamten ärztlichen Spektrum, Abgabe der Approbation) gewährt wird, kann und sollte diese bei der Berechnung der Rentenhöhe der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht berücksichtigt werden.

Fazit Rentenhöhe:

Sichern Sie nach Möglichkeit Ihr Nettoeinkommen zu hundert Prozent ab. Auch wenn ich kein großer Freund von Finanztest und Verbraucherzentrale bin, liege ich bezüglich der Rentenhöhe mit diesen auf einer Linie. 

Auch wenn praktisch alle Tarife Nachversicherungsgarantien zur Aufstockung der Rentenhöhe ohne erneute Gesundheitsfragen vorsehen, dürfen Sie sich nicht darauf verlassen, dass diese ausreichen. Denn die überwiegende Mehrheit der Tarife haben hier feste Obergrenzen, bis zu denen Sie ohne erneute Angaben erhöhen können und / oder haben eine Limitierung hinsichtlich der Anzahl der Erhöhungen und / oder sehr enge Grenzen bei den absoluten oder prozentualen Erhöhungsbeträgen.

Insbesondere wenn absehbar ist, dass künftig eine Absicherung in einem höheren Bereich erforderlich sein wird, sollte deshalb eine Aufteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf zwei Anbieter in Erwägung gezogen werden. Dies bietet folgende Vorteile:  

  • Umgehen ärztlicher Untersuchungen, da Untersuchungsgrenzen (Rentenhöhen) bei den einzelnen Anbietern nicht überschritten werden
  • Risikostreuung hinsichtlich Anbieter
  • umfangreiche Erhöhungsoptionen, da diese in beiden Verträgen bestehen

Prüfung der Angemessenheit

Zwar gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung entgegen der landläufigen Meinung kein Bereicherungsverbot. Aber die Versicherer achten individuell darauf, dass die versicherten Berufsunfähigkeitsrenten im Verhältnis zu den Einnahmen der versicherten Person angemessen sind. Was tatsächlich angemessen ist, entscheidet der jeweilige Versicherer in Abhängigkeit der gewünschten Rentenhöhe und bereits bestehender Ansprüche, u.a. auch von Seiten der Versorgungswerke, selbst wenn wie wir wissen, die Leistungshürde dort wesentlich höher ist. 

Mögliche Regelungen am Markt zur angemessenen Rentenhöhe sind beispielsweise:

  • "Die jährliche Gesamt-BU-Rente darf 60 Prozent des jährlichen
    Bruttoarbeitseinkommens der versicherten Person nicht übersteigen. Darunter fallen alle für dieselbe versicherte Person bei uns oder anderen Versicherungen bestehenden oder beantragten BU-Renten." 
  • "Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente darf nicht höher als 2/3 des durchschnittlichen Bruttojahreseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze zuzüglich 1/3 des durchschnittlichen Bruttojahreseinkommens, das die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, sein."
  • "Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente darf nicht höher als 95 % des Jahresnettoeinkommens bis 25.000 EUR zuzüglich 70% der Einkommensanteile über 25.000 EUR sein."

Mögliche Regelungen am Markt bezüglich Anrechnung von Vorversicherungen sind beispielsweise:

  • Vorversicherungen werden erst angerechnet ab einer Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.500 EUR. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen in Schicht 3 werden zu 100%,  Berufsunfähigkeitsversicherungen in Schicht 1 oder 2 zu 80% angerechnet. Versorgungswerkrenten werden erst ab 3.001 Euro gesamter Berufsunfähigkeitsrente zu 50% angerechnet. Nicht angerechnet wird die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
  • Bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen werden zu 100% angerechnet, Versorgungswerkrenten erst ab 2.501 Euro gesamter Berufsunfähigkeitsrente zu 50%. Nicht angerechnet wird die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Einkommensnachweise

Einkommensnachweise sind meistens für die letzten drei Jahre erforderlich. Als Nachweise dienen hier:

  • Steuerbescheide bzw. Steuererklärungen
  • Bei Angestellten dienen als Nachweise zudem Gehaltsabrechnungen (aktuell + Dezember mit Jahressummen für die letzten beiden Jahre). Als Berufseinsteiger genügt der Arbeitsvertrag.
  • Bei Selbstständigen dienen als Nachweise Geschäftsbilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung oder sonstigen Unterlagen vom Steuerberater wie etwa die betriebswirtschaftliche Auswertung.

Laufzeit


Bei der Laufzeit sind sich praktisch alle Institutionen /Verbraucherzentrale, Bund der Versicherten, Finanztest, etc.) einig, dass diese bis zum Renteneintritt, also für die meisten von uns mindestens bis zum Alter 67 gehen sollte. Mindestens mag seltsam klingen, da 67 ohnehin das Maximum darstellt bis zu dem Sie eine Berufsunfähigkeitsrente versichern können. Allerdings können wir vermutlich schon damit planen, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter sich in der Zukunft noch nach hinten verschieben wird. Eine nachträgliche Verlängerung der abgesicherten Berufsunfähigkeitsrente ist jedoch in der Regel nicht möglich. 

Auch der Gesetzgeber hat sich vermutlich etwas dabei gedacht, als er das Endalter 67 zur Voraussetzung machte, um bei der Kombination mit einer Basisrente, überhaupt eine steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zu erlangen. 

Warum überlegen dann doch immer wieder Einige eine Laufzeit ihrer Berufsunfähigkeitsrente nur bis Alter 65 oder gar nur bis Alter 60 zu vereinbaren?

Die Antwort ist einfach:

Sie wollen Beiträge sparen. Denn bei einer Reduzierung der Laufzeit von 67 auf 65 sinkt der Beitrag je nach Anbieter um ca. 10 bis 15 Prozent. Das liegt daran, dass die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit mit dem Alter deutlich zunimmt. Eine Reduzierung der Laufzeit auf Alter 60 kann sogar die Halbierung der Beiträge im Vergleich zu Alter 67 bedeuten. Aber ist eine kürzere Laufzeit auch sinnvoll?

Bei genauer Betrachtung ist eine Reduzierung der Laufzeit absolut nicht sinnvoll. Einem heute 25-jährigen, der 2.000 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente absichert, würden bei einer Laufzeit nur bis Alter 65 und bei einer Inflation von 2,5 Prozent pro Jahr etwa 130.500 Euro fehlen, um nur die Zeit bis Alter 67 zu überbrücken! Müsste er sogar sieben Jahre von Alter 60 bis Alter 67 überbrücken, fehlen ihm ca. 430.000 Euro!

Insbesondere wenn Sie frühzeitig berufsunfähig werden, werden Sie es nie schaffen solche Vermögenswerte anzusparen. Zumal das ja nicht Ihr einziges Problem ist. Denn aufgrund der Berufsunfähigkeit reduziert sich auch Ihre Altersvorsorge! Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke fallen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit weg. Zuschüsse zu betrieblicher Altersvorsorge enden ebenso wie in den meisten Fällen die Riesterförderung (Riesterförderung ist bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke in der Regel ohnehin nicht gegeben).

Oftmals kommt zu Beginn von Privatpersonen der Einwand, dass diese ohnehin nur bis 65 oder 60 arbeiten wollten. Nach Möglichkeit würden wir das vermutlich alle wollen. Dies auch zu realisieren ist jedoch um Einiges schwerer, als viele zunächst bedenken und der gedankliche Ansatz hierzu ist leider völlig falsch gewählt! 

Auch wenn Sie gesund bleiben, müssen Sie dazu a) sehr hohe Einnahmen erzielen und b) diszipliniert sparen. Bereits ohne früheren Rentenbeginn müssen Sie einige hundert Euro pro Monat für Ihre Altersversorgung einplanen. Der Aufwand hierfür ist selbst mit den "normalen" Einnahmen beträchtlich. Wenn Sie aber dann auch noch in jungen Jahren berufsunfähig werden, und von den ohnehin im Vergleich zu Ihrem Gehalt geringeren Einnahmen durch die Berufsunfähigkeitsrente nicht nur Ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, sondern hierauf auch noch Steuern und Krankenversicherungsbeiträge leisten müssen, werden Sie definitiv nicht auch noch genügend für Ihre Altersvorsorge, die Sie ja ab dem Zeitpunkt komplett alleine bestreiten müssen, zur Seite legen können! 

Bedenken Sie also, dass Sie eine Berufsunfähigkeitsrente nicht abschließen für den Fall, dass Sie kurz vor dem Ruhestand mit Alter 60 oder 65 berufsunfähig werden, sondern für den Fall, dass eine Berufsunfähigkeit in jungen Jahren eintritt!

Die Auswirkungen sind hier ungleich höher. Sie können das mit einer Haftpflichtversicherung vergleichen. Die meisten denken hier zunächst an kleine Schäden wie ein eingeschossenes Fenster oder eine auf den Boden gefallene Kamera. Doch solche Schäden, die nur ein paar hundert Euro ausmachen, sind eigentlich irrelevant. Sie treten zwar deutlich häufiger auf, aber diese können Sie in der Regel ohne Probleme aus Ihren laufenden Einnahmen oder Ersparnissen bezahlen. Entscheidend und existenzgefährdend sind die deutlich selteneren Schäden, die in die hunderttausende und Millionen gehen! Bei der Berufsunfähigkeit sind das die Fälle, die in jungen Jahren eintreten. Das sollte auch verdeutlichen, weshalb der beste Zeitpunkt für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung "heute" ist. 

Und noch einmal: Sollten Sie in die glückliche Lage kommen, dass Sie irgendwann von Ihrem angesparten Vermögen leben können, können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zum Ende jeder Versicherungsperiode (bei monatlicher Zahlweise monatlich) kündigen. Womöglich wollen Sie aber auch dann Ihr erreichtes Vermögen, z.B. für die nächste Generation, schützen. Eine Verlängerung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente ist in der Regel jedoch nicht möglich.  

Fazit Laufzeit:

Sichern Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 ab. Die vermeintliche Ersparnis bei einer kürzeren Laufzeit löst sich bei Eintritt der Berufsunfähigkeit in Luft auf. Die sich dann ergebende finanzielle Lücke können Sie mit den ohnehin geringeren Einkünften aus der Berufsunfähigkeitsrente nicht schließen. 

Leistungsdynamik


Auch wenn es in jungen Jahren mitunter schwer fällt, sich vorzustellen berufsunfähig zu werden, müssen wir uns mit diesem Szenario - schließlich wird jeder fünfte bis sechste Akademiker irgendwann berufsunfähig - befassen. Ist eine Berufsunfähigkeit dauerhaft oder besteht sie zumindest für einen längeren Zeitraum, müssen wir uns auch mit den Auswirkungen der Inflation beschäftigen. Denn diese führt dazu, dass Ihre versicherte Berufsunfähigkeitsrente immer mehr an Kaufkraft verliert. 

In der jüngeren Vergangenheit lag die "offizielle" durchschnittliche Inflation zwar etwas unter 2 Prozent pro Jahr, für längere Zeiträume jedoch teilweise deutlich darüber. Es wird sicher niemand bezweifeln, dass die individuelle Inflation für jeden anders ausfällt, da sich der "Warenkorb" für jeden anders zusammensetzt (siehe hierzu https://www.focus.de/finanzen/news/preise-die-inflationsluege_id_3441718.html). Neben der Inflation, die über einen einheitlichen Warenkorb berechnet wird, gibt es noch die "wahre Inflation", für die sich durchschnittliche Werte von etwa 6 Prozent pro Jahr ergeben. 

Werden Sie im Alter von 30 Jahren berufsunfähig und erhalten eine monatliche von 2.500 Euro, haben Sie bei einer unterstellten Inflationsrate von 2,5 Prozent pro Jahr nach 20 Jahren nur noch eine Kaufkraft von 1.526 Euro!

Egal an welchen Werten Sie sich letztlich orientieren möchten, ist unbestritten, dass es das Ziel sein muss die Kaufkraft Ihrer Berufsunfähigkeitsrente nach Möglichkeit zu erhalten. 

Dazu bieten die meisten Versicherer eine sogenannte Leistungsdynamik oder garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall an. Diese greift ab Eintritt (!) der Berufsunfähigkeit. Wählbar sind hier in der Regel Werte zwischen 0 und 3 Prozent pro Jahr, wobei der Prozentsatz für die gesamte Vertragslaufzeit bei Abschluss des Vertrages festgelegt wird.

Eine Leistungsdynamik bedeutet einen deutlich höheren Versicherungswert und für Sie eine deutlich hochwertigere Absicherung. Eine versicherte Berufsunfähigkeitsrente von 2.500 Euro hat über 40 Jahre einen Wert von 1,2 Millionen Euro - ohne Leistungsdynamik. Bei einer Leistungsdynamik von 3 Prozent pro Jahr steigt der Wert auf etwa 2,315 Millionen Euro. 

Viele Berufsunfähigkeitsversicherer prognostizieren zwar auch ohne Leistungsdynamik eine steigende Rente. Diese hängt dann aber völlig von Überschüssen ab, die der Versicherer erwirtschaften muss, die in der Höhe schwanken und ganz ausbleiben können. Dies gilt umso mehr in unserer Zeit der Niedrigzinsen. Aber auch wenn Überschüsse anfallen, genügen diese in der Regel bei Weitem nicht um die Inflation auszugleichen. 

Natürlich wird der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vereinbarung einer Leistungsdynamik höher ausfallen. Sie ist aber unbedingt zu empfehlen, damit die ohnehin schon geringeren Einnahmen während der Berufsunfähigkeit nicht noch weiter sinken. Bei einer ausreichend hohen Leistungsdynamik können Sie im Idealfall auch Dynamiken Ihrer Altersvorsorgeverträge annehmen und so die aufgrund der Berufsunfähigkeit deutlich niedriger ausfallenden Leistungen aus Gesetzlicher Rentenversicherung und / oder berufsständischem Versorgungswerk (teilweise) kompensieren. 

Fazit Leistungsdynamik:

Vereinbaren Sie bei Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Leistungsdynamik in maximaler Höhe, was bei vielen Versicherern einem Wert von 3 Prozent pro Jahr entspricht. 

Einige Versicherer bieten selbst heutzutage nach wie vor keine Leistungsdynamik an. Dies sind aber in der Regel ohnehin Anbieter mit generell schlechten Versicherungsbedingungen und sollten nicht in Erwägung gezogen werden (u.a. SV Versicherung, Cosmos, etc.) .

Beitragsdynamik


Da die Leistungsdynamik erst ab Eintritt der Berufsunfähigkeit greift, muss unabhängig von ihr darauf geachtet werden, dass die Kaufkraft auch in der Zeit davor, also ab Vertragsbeginn erhalten bleibt. Dies ist über eine Beitragsdynamik möglich. 

Die Beitragsdynamik wird zwar auch in der Höhe bei Vertragsabschluss festgelegt, doch sie hat zu diesem Zeitpunkt noch keine Auswirkung auf den Versicherungsbeitrag. Denn die Beitragsdynamik ist zunächst nur ein Recht eine bestehende Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsfragen anpassen zu können. Ob Sie eine Anpassung mittels einer Beitragsdynamik vornehmen möchten, können Sie grundsätzlich jedes Jahr entscheiden. Der vereinbarte Prozentsatz bezieht sich dabei, wie der Name schon sagt, nicht auf die Berufsunfähigkeitsrente, sondern auf den Beitrag. Das bedeutet primär wächst der Beitrag bei Annahme einer Beitragsdynamik an, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente steigt infolge dessen indirekt an. Das ist insofern ein Unterschied, als die jede Erhöhung einer Berufsunfähigkeitsrente immer zu dem dann aktuellen Alter der versicherten Person kalkuliert wird. Oder anders ausgedrückt: Je später Sie eine Beitragsdynamik annehmen, umso weniger zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie dafür prozentual. 

Ihr Versicherer wird Sie jedes Jahr im Vorfeld einer anstehenden Beitragsdynamik anschreiben und ausweisen, auf welchen Betrag Ihr Versicherungsbeitrag und auch Ihre Berufsunfähigkeitsrente ansteigen würde. Reagieren Sie auf dieses Schreiben nicht, wird Ihr Versicherer diese Anpassung entsprechend vornehmen. Sollten Sie eine Anpassung einmal nicht wollen, müssen Sie dieser bei Ihrem Versicherer widersprechen. 

Bei den meisten Versicherern entfällt Ihr Dynamikrecht für die Zukunft, wenn Sie den Anpassungen drei Jahre in Folge widersprechen. Bei leistungsstarken Anbieter ist ein Widerspruch mitunter auch öfter in Folge möglich, ohne dass Sie Ihr Dynamikrecht verlieren. 

Fazit Beitragsdynamik:

Vereinbaren Sie auf jeden Fall eine Beitragsdynamik. Diese kostet Sie zunächst nichts und sie stellt für Sie lediglich das Recht, nicht aber die Verpflichtung, dar, Ihre Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsangaben anpassen zu können. 

Sie sollten bei der Beitragsdynamik den höchstmöglichen Prozentsatz wählen, denn a) wird Ihr Absicherungsbedarf sehr wahrscheinlich ohnehin noch ansteigen und b) wird Ihr Gesundheitszustand sich künftig eher verschlechtern. 

Mitunter kriegen Sie in Zukunft aus gesundheitlichen Gründen keine weitere Berufsunfähigkeitsversicherung. Solange Sie noch nicht berufsunfähig sind, können Sie Ihre Rente jedoch mittels Beitragsdynamik weiter anheben, auch bei verschlechtertem Gesundheitszustand. Einen höheren Anpassungsrahmen werden Sie dann sehr zu schätzen wissen. 

Zu hoch kann der Prozentsatz der Beitragsdynamik ohnehin nicht sein. Denn sollte die Berufsunfähigkeitsrente Ihnen in der Höhe einmal ausreichend erscheinen, können Sie problemlos einer weiteren Anpassung widersprechen. Bei einem Wert von Prozent kommen Sie somit mit einem Widerspruch in jedem zweiten Jahr auf eine Anpassung von ca. 2,5 Prozent pro Jahr.

In der Praxis macht es Sinn Beitragsdynamiken vor allem in der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit regelmäßig anzunehmen. Zum Einen wächst der Absicherungsbedarf hier noch stärker und zum anderen ist eine Anpassung hier aufgrund des jüngeren Alters noch günstiger.

Leistungsdynamik und Beitragsdynamik in Kombination

Beratung vereinbaren


Versuchen Sie nicht sich in Eigenregie durch das komplexe Thema Berufsunfähigkeitsversicherung zu kämpfen. Das ist diese Absicherung zu wichtig und beinhaltet zu viele Stolpersteine. Als unabhängiger und auf Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierter Makler profitieren Sie über mich von vielen Vorteilen:

  • Keine Mehrkosten für Sie! Meine Beratung ist kostenfrei. Sie zahlen keinen höheren Beitrag als wenn Sie die Absicherung direkt beim Versicherer beantragen.
  • Im Vorfeld des Versicherungsantrages stelle ich für Sie schriftliche, anonyme Risikovoranfragen. So wissen wir konkret bei welchen Anbietern Sie zu welchen Konditionen versichert werden. Erst damit ist es möglich den passenden Anbieter und Tarif für Sie zu finden. Je nach Tätigkeit, Angaben zu Gesundheitsfragen und Freizeitaktivitäten könnten Beitragszuschläge, Leistungsausschlüsse oder Ablehnungen anfallen und zu einem Eintrag in das Informationssystem der Versicherer führen. Da aber jeder Versicherer Ihre Angaben für sich prüft und anders bewertet, sollte eine Risikovoranfrage immer der erste Schritt sein.
  • Gemeinsam können wir die Tarife von allen Anbietern vergleichen, hinsichtlich Versicherungsbedingungen, Beitrag und Vertragsgestaltung.
  • Ich nehme Ihnen viel Arbeit ab und bin auch nach Vertragsabschluss Ihr persönlicher Ansprechpartner für Fragen rund um Ihren Vertrag und kümmere mich um notwendige Anpassungen. Sie müssen sich nicht durch Warteschleifen des Versicherers quälen.
Markus Fischer hat 4,88 von 5 Sternen 244 Bewertungen auf ProvenExpert.com