Apothekenspezifische Risiken

Versicherung muss ApBetrO berücksichtigen


Zahlreiche Apotheker und Apothekerinnen schließen nur handelsübliche Gewerbepolicen ab, die für die Abdeckung von allgemeinen Risiken kleiner und mittelständischer Unternehmen ausreichend sein mögen. Apothekenspezifische Risikofaktoren sind dort aber in der Regel nicht benannt. Das kann im Schadensfall für den Apotheken-Inhaber hohe Kosten nach sich ziehen, denn wenn Apothekenrecht und allgemeine Versicherungsbedingungen in bestimmten Punkten nicht übereinstimmen, besteht keine eindeutige Regulierungspflicht. Ausschlaggebend ist in dem Fall nur, was in der Police rechtsverbindlich vereinbart wurde. Daher ist es besonders wichtig, dass Apotheken-Inhaber das Kleingedruckte lesen und darauf achten, dass sie in ihrer Police auch wirklich gemäß der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) versichert sind.

Apotheken müssen risikogerecht versichert sein


Apotheken unterliegen speziellen Risikosituationen, die den üblichen Rahmen sprengen und haben daher auch einen spezifischen Absicherungsbedarf, den die meisten Standard-Versicherungen nicht abdecken, weil es sich für sie einfach nicht rechnet.
Das Problem, das Versicherer mit Apotheken haben, ist die berufliche Spezialisierung, mit der sie sich meist nicht auskennen. Apotheken-Inhaber sind hingegen keine Versicherungsexperten und empfinden das Thema eher als lästig. Daher ist es so schwierig, hierfür eine adäquate Versicherungslösung zu finden. Es gibt einige wenige Versicherungen, die auf die Bedürfnisse der Apotheken spezialisiert sind, aber selbst diese unterscheiden sich in Umfang, Qualität und Service so sehr voneinander, dass es für den Apotheken-Inhaber fast unmöglich ist, genau die passende Police für sich herauszupicken. Ohne Beratung durch Fachleute gelingt das meistens nicht.

Apothekenspezifische Risiken im Überblick


Wer dennoch in Sachen Versicherungsabschluss keine Hilfe in Anspruch nehmen und sich lieber alleine durch dieses schwierige Kapitel arbeiten möchte, muss ein paar Dinge beachten. So müssen Apotheken-Inhaber bei ihrem Versicherer unter anderem folgende Besonderheiten hinterfragen, um auch wirklich eine berufsspezifische Absicherung zu erhalten:

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    Zunächst muss geklärt werden, inwieweit die Police das Votum eines Amtsapothekers oder Pharmazie-Rates als Entscheidungspriorität berücksichtigt und ob im Rahmen der Pharmazie-Rat-Klausel äußerlich intakte aber dennoch nicht mehr abgebbare Ware mitversichert ist. Darüber hinaus ist es wichtig, dass bei einer Betriebsunterbrechung so lange weitergezahlt wird, bis die Apotheke die Revision erfolgreich bestanden hat und wiedereröffnet werden darf.
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    Gibt es womöglich eine „40-Prozent-Klausel“? Hier sollte sichergestellt sein, dass eine Police ausgewählt wird, die Ersatz zum Neuwert vorsieht.
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    Ein Unterversicherungsverzicht sollte rechtsverbindlich festgelegt sein. Denn gerade Apotheken können den tatsächlichen Wert ihres Lagers nicht immer sicher einschätzen, da dieser täglich schwanken kann. Liegt die Versicherungssumme dann unter dem tatsächlichen Wert, bleibt der Apotheken-Inhaber auf der Kosten-Differenz sitzen.
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    Was ist alles versichert – sind Elementarschäden und Feuerhaftung enthalten. Berücksichtigt die Außenversicherung Heim- und Praxisbelieferungen?
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    Der Apothekenkühlschrank muss in der Police abgedeckt sein. Versicherungssumme, geltende Bedingungen und versicherte Schadensursachen sind vorab zu genau klären. Sind Rezept- und Trickdiebstahl mit abgedeckt?
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    Wie handhabt die Versicherung den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit?
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    Wichtig ist auch die Absicherung von Mitarbeitern, die den sogenannten Repräsentanten-Status innehaben. Wie sind die Vermögensschäden in den Versicherungsbedingungen geregelt?
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    Kommt die Versicherung für Umweltschäden auf?
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    Ist der Rechtsschutz ausreichend, auch dann, wenn Vorwürfe wie Körperverletzung oder Betrug im Raum stehen?

Ein nicht zu unterschätzendes Thema ist auch der Nachhaftungsschutz als Bestandteil der Betriebshaftpflicht, der den Apotheken-Inhaber gegen die Folgen einer Haftpflichtforderung durch frühere Kunden absichert. Sinnvoll sind hierbei Policen, die eine Nachhaftungszeit von fünf bis zehn Jahren vorsehen.

Das sind nur einige der risikobehafteten Besonderheiten in der Apothekenbranche, die bei der Wahl der Versicherung zu berücksichtigen sind. Es gibt noch wesentlich mehr Punkte, die in der Regel von handelsüblichen Versicherungen nicht abgedeckt werden. Apotheken-Inhaber sollten sich daher an Fachleute wenden, um sich einen guten Gesamt-Überblick zum Thema apothekenspezifische Risiken zu verschaffen. So lässt sich leichter eine geeignete Versicherung finden, die den Versicherungsnehmer im Schadensfall adäquat absichert und unterstützt.

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