Bauherren-Rechtsschutz

Das Wichtigste vorneweg

  • Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung ist NICHT in der klassischen Rechtsschutzversicherung enthalten!
  • Sie muss zwingend VOR Baubeginn beantragt werden. Andernfalls ist kein Versicherungsschutz mehr möglich.
  • Baumängel treten leider häufig auf und führen oft zu teuren Rechtsstreitigkeiten.
  • Bauherren ist der Abschluss einer Bauherren-Rechtsschutzversicherung deshalb VOR Baubeginn dringend zu empfehlen! 

Baumängel bei Immobilien

Sie haben sich für eine Immobilie entschieden, möglicherweise Ihr Traumhaus. Wäre es nicht traumhaft, wenn nun alles glatt liefe?

In der Realität warten große und kleine Ärgernisse auf Sie. Wer einmal gebaut oder umgebaut hat, kann ein Lied davon singen – Planungsfehler und Baumängel sind leider keine Ausnahme. Werden sie zu spät entdeckt, kann Ihnen ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung Ihres Darlehens gefährdet. Oft bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihr gutes Recht vor Gericht zu erstreiten. Das kostet nicht nur Nerven, sondern in der Regel auch viel Geld.

Zu spät entdeckte Baumängel verursachen Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Bei jedem Bauvorhaben von Ein-und Zweifamilienhäusern finden sich durchschnittlich 20 gravierende Mängel.

Besonders mangelanfällig waren demnach:

  • Innenputz/Estrich/Innenausbau
  • Rohbau/Statik/Dachkonstruktion
  • Gebäudeabdichtung/Perimeterdämmung

Jetzt können Sie ganz einfach vorsorgen – mit der einzigartigen Bauherren-Rechtsschutzversicherung.

Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung sorgt für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Sie schützt Sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Sie da, selbst wenn Sie einfach nur eine Frage haben, die Sie mit einem kompetenten Spezialisten klären möchten.

Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen Sicherheit in rechtlichen Belangen

Durch die Bauherren-Rechtsschutzversicherung sind Sie geschützt bei

  • Kauf vom Bauträger (Erwerber-Eigenschaft)
  • Bau mit Generalunternehmer (Bauherr-Eigenschaft)
  • Planung mit Architekten (Bauherr-Eigenschaft)
  • Um-/Ausbau oder Sanierung (Bauherr-Eigenschaft)
  • Kauf einer Bestandsimmobilie

und zwar OHNE die sonst üblichen Wartezeiten!

Notwendigkeit einer Bauherren-Rechtsschutzversicherung

Klassische Rechtsschutzversicherungen schließen Streitigkeiten wegen Mängel am Bau aus. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig eine separate Bauherren-Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Nur hiermit sind Sie als Bauherr vor den anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten geschützt, wenn Sie gegen Baupfusch vorgehen und die Schäden von der Baufirma beheben lassen wollen.  

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Gerade beim Bau Ihres Traumhauses, bei einer Sanierung sowie Um- und Anbau sind Streitigkeiten zahlreich. Diese reichen von immensen Kostensteigerungen infolge fehlerhafter Kalkulation, über aufgetretene Risse durch Berechnungsfehler und Lieferung fehlerhaften Materials bin hin zu Schimmelbildung aufgrund verpfuschter Isolierung.

Rechtsstreitigkeiten sind für Bauherren und Käufer auch bei gut vorbereiteten, fachgerecht geplanten und begleiteten Bau-/Sanierungsvorhaben nie ganz auszuschließen und oft zeit-und kostenintensiv, da das private Baurecht komplex ist. 

Sichern Sie sich rechtzeitig gegen solche Risiken ab, damit der Bau Ihres Traumhauses nicht zum Albtraum wird.

Konkrete Leistungsbeispiele zur Bauherren-Rechtsschutzversicherung

Laut einer Umfrage zu Rechtsstreitigkeiten am Bau kommt es am häufigsten mit Bauträgern (rund 42%), dicht gefolgt von Generalunternehmern/-übernehmern (rund 30%) und mit Architekten (rund 18 %) zu Streitfällen.

1) Planungsfehler beim Bau

Sie hoffen, Ihr Architekt oder Bauträger leistet gute Arbeit, denn Planungsfehler können zu erheblichen Schäden am Bauwerk und hohen Kosten für Sie führen. Schlimmstenfalls kommen in der Bauausführungsphase noch Überwachungsfehler hinzu – und die Auseinandersetzung mit dem Architekten oder Bauträger ist vorprogrammiert.

Auch bei wirtschaftlichen Planungsfehlern, z. B. wenn Ihr Architekt die Kosten falsch ermittelt oder das vereinbarte Kostenlimit überschreitet, muss er für diese Fehler bei
der Planung und Überwachung der Bauausführung einstehen.

Die teure Planung

Schon vor der Finanzierung Ihres Einfamilienhauses bei bei Ihrem Finanzierungspartner beauftragen Sie einen Architekten mit der Planung des Bauobjekts. Er übersieht, dass der Baugrund nicht ausreichend tragfähig
ist. Als Ihr Haus fertiggestellt ist, können Sie es nicht beziehen, da es wegen der
Bodenbeschaffenheit umfangreiche Mängel aufweist. Der Schaden beträgt 250.000 €. Diesen möchten Sie von Ihrem Architekten, der auch mit der Beaufsichtigung der Bauarbeiten beauftragt war, ersetzt haben.

2) Baumängel

Viele Baumängel könnten problemlos behoben werden, wenn sie rechtzeitig erkannt und
die Ursachen ermittelt würden. Leider werden sie oft zu spät bemerkt. Wenn Sie dann Ihr
gutes Recht vor Gericht erstreiten müssen, kann Sie das viel Geld kosten.

Da die Ursachen von Baumängeln auch vor Gericht in fast allen Fällen nur durch teure
Bausachverständigengutachten zu ermitteln sind, brauchen Sie einen langen Atem – persönlich und finanziell.

Der mangelhafte Neubau

Innerhalb eines Jahres nach Errichtung Ihres Einfamilienhauses stellt sich heraus,
dass die Wände aufgrund fehlerhafter Bauausführung Risse bekommen haben.
Zudem wurde die Wärmedämmung mangelhaft erstellt. Als Sie verlangen, die Schäden zu beheben, weist die Baufirma jede Verantwortung von sich. Laut Gutachten soll die Sanierung der Wände inkl. Wärmedämmung 110.000 € kosten. Sie sehen sich gezwungen, Ihren Gewährleistungsanspruch gerichtlich durchzusetzen.

3) Sanierung und Umbau

Größere Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an Bestandsimmobilien sind meistens sehr aufwendig und teuer. Hier lohnt es sich fast immer, einen Architekten oder Fachmann zur Bauplanung und Beratung hinzuzuziehen.

Trotz aller Umsicht und Planung treten hierbei oft ähnliche Probleme wie beim Neubau
eines Hauses auf. Zum Beispiel können Fehler der Baufirmen dazu führen, dass das Kostenlimit durch notwendige Ausbesserungen und Reparaturen überzogen wird.
Schützen Sie sich, damit Ihre geplante Finanzierung nicht gefährdet wird.

Der verschimmelte Dachstuhl

Sie erben ein sanierungsbedürftiges Haus. Der Dachstuhl ist so marode, dass er abgerissen und neu errichtet werden muss. Nach zwei Jahren stellen Sie Schimmelpilz
am Holzgebälk des neuen Dachstuhls fest. Nähere Untersuchungen ergeben, dass
das Gebälk schon beim Einbau pilzbelastet war. Nachdem Sie dem Bauunternehmen
mehrfach erfolglos Fristen gesetzt haben, beauftragen Sie eine andere Firma mit der Instandsetzung. Mit einer Klage verlangen Sie von dem Architekten und der Baufirma für diese Arbeiten Ersatz der Kosten in Höhe von 80.000 €.

Wer und was ist versichert?

Versicherte Objekte

Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland:

  • Eigentumswohnung
  • Einfamilienhaus inkl. Einliegerwohnung
  • Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten
  • Ferienwohnung bzw. -haus

Vermietete Objekte sind versicherbar, wenn

  • kein gewerblicher Hintergrund/Absicht des Kunden besteht, 
  • die Anzahl der vermieteten Wohneinheiten nicht > als vier ist und
  • die Bau-/Kaufsumme für die vermietete Immobilie nicht 2 Mio. € übersteigt.

Teilweise gewerblich genutzte Objekte sind versicherbar, wenn die Nutzung der Immobilie überwiegend privat ist (>= 51%).

Versicherte Personen

Der Versicherungsnehmer ist versichert in seiner Eigenschaft als

  • als Bauherr oder
  • als Käufer / Erwerber

der im Versicherungsschein genannten privat genutzte Immobilie.

Was ist nicht versichert?

Kein Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten im Zusammenhang mit ...

  • Handwerker-, Techniker-oder sonstigen Dienstleistungen, die nicht den (Innen-) Ausbau einer Neubau-oder Sanierungsmaßnahme betreffen (zum Beispiel Streitigkeiten mit Telefon-/Internetprovidern)
  • mit einer Insolvenz des Bauträgers, General-oder Einzelunternehmers
  • mit der Finanzierung selbst
  • mit dem Kauf von Möbeln oder Einrichtungsgegenständen
  • mit Verwaltungs-und Nachbarschaftsrecht

Nachbarschafts- und verwaltungsrechtliche sowie vertragliche Streitigkeiten des privaten Bereichs fallen unter den Privat-Rechtsschutz. 

Rechtsschutz ist Kostenschutz

Im Rahmen von Baurechtsstreitigkeiten können sich aus der Arbeit von Rechtsanwälten, Gerichten und Sachverständigen erhebliche Kosten ergeben. 

Die Streitwerte liegen zwischen 350€ und 2,5 Mio €, wobei der Durchschnitt rund 26.000 € beträgt. 

Ihr Bauherren-Rechtsschutz übernimmt im Fall eines Rechtsstreits – mit Ausnahme der vereinbarten Selbstbeteiligung – die Kosten für:

  • Anwälte
  • Gerichte
  • Sachverständige
  • Zeugen
  • Reisekosten
  • Mediation (auf Wunsch)

Wenn erforderlich, auch die Kosten der Gegenseite.

Gut zu wissen

  • Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland: Ihre Eigentumswohnung, Ihr Einfamilienhaus inkl. Einliegerwohnung, Ihr/-e Ferienhaus/ -wohnung und sogar Ihr Mehrfamilienhaus mit bis zu 4 Wohneinheiten.
  • Versicherungslaufzeit: 5 Jahre
  • Versicherungssumme: 100.000 € je Rechtsschutzfall
  • Selbstbeteiligung: wahlweise 250€/400€ oder 850€/1000€
  • Selbstbeteiligung entfällt, wenn der Rechtsschutzfall mit einer Beratung erledigt ist
  • Keine Wartezeit
  • Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit rückwirkend für ein Jahr vor Versicherungsbeginn ( Vorteil: versteckte Mängel beim Wohnungskauf sind mitversichert)

Innovativ und einzigartig: Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung

Das Besondere am Bauherren-Rechtsschutz: Diese wichtige Absicherung ist in dieser Form aktuell einzigartig auf dem Markt.

Immer inklusive:

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall

Mit unseren rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungs-schutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.


Anwaltsempfehlung
 

Gerne benennen wir erfahrene Fachanwälte aus unserem Netzwerk für eine persönliche Beratung – ganz in Ihrer Nähe.




Telefonische 

Rechtsberatung

Immer ohne Selbstbeteiligung – Auf Wunsch vermitteln wir Sie an eine qualifizierte Anwaltskanzlei zur telefonischen Erstberatung – auch in nicht versicherten und nicht versicherbaren Fällen.

Mediation


Vertragen statt Streiten: In passenden Fällen vermitteln wir Ihnen gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung!


SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie

Wenn Sie sich bei einem Rechtsschutzfall für eine vom Versicherer empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung um 150 €!

Sollten Sie mit der Empfehlung einmal nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl wechseln. In diesem Fall trägt der Versicherer einmalig anfallende Mehrkosten von bis zu 1.000 €.

Was ist zu beachten?

Der Bauherren-Rechtsschutz ist nur in Verbindung mit einer der folgenden Versicherungen rund um Ihr Bauvorhaben abschließbar:

  • Bauleistungsversicherung
  • integrierte Feuerrohbauversicherung (in Gebäudeversicherung)
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Bauhelfer-Unfallversicherung
  • Rundum-Schutz für Hauseigentümer

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutz-Vertrags muss vor Beginn** der Bau- bzw. Sanierungs­maßnahmen liegen
  • Bei Kauf eines Neubaus vom Bauträger muss der Versicherungsbeginn vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages liegen.
  • Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst genutzt oder vermietet) mit bis zu vier Wohneinheiten.
  • Das Objekt darf nicht unter Denkmalschutz stehen.
  • Die Bau-/Kaufsumme muss unter 2 Mio. € liegen.

Kostenfreie Beratung zur Bauherren-Rechtsschutzversicherung vereinbaren


Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenfreie Beratung zur einzigartigen Bauherren-Rechtsschutzversicherung. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. 

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Die Summe von Nutzflächen, technischen Funktionsflächen und Verkehrsflächen ist die hier anzugebende Gesamtfläche. Berücksichtigen Sie bitte die Flächen aller Geschosse.

Der Abschluss der Bauherren-Rechtsschutzversicherung muss zwingend VOR Baubeginn erfolgen. Mit „Baubeginn“ ist das Datum gemeint, an dem die Erdarbeiten beginnen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von dem Versicherungsnehmer selbst oder einem vom Versicherungsnehmer beauftragten Dritten durchgeführt werden sollen. Erdarbeiten („erster Spatenstich“) sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen zum Zweck der Bauvorbereitung.
Dem Baubeginn vorgelagerte Arbeiten, die der Säuberung und Räumung des Baugrundstücks dienen, bleiben außer Betracht (z. B. das Fällen von Bäumen, Entfernen von losem Abfall oder Schutt).
Ausnahme:
Beim Bauträgermodell muss der Abschluss des Bauherren-Rechtsschutz vor der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages erfolgt sein. Abweichungen von diesen Annahmerichtlinien gefährden den Versicherungsschutz!
Hinweis:
Beim Bauträger ist ausschließlich das Datum des notariellen Kaufvertrages einzutragen.

²) Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall, sofern Sie eine von dem Versicherer für diesen konkreten Rechtsschutzfall empfohlene Rechtsanwaltskanzlei beauftragt wird

Ich bin damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von Herrn Markus Fischer, Rosengasse 5, 89073 Ulm, gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Eine Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit bei Herrn Markus Fischer (bestenfalls schriftlich) kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit der Bestätigung dieser Einwilligungserklärung erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung zur Nutzung der Daten zu obigem Zweck.

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