Das Wichtigste vorneweg
Baumängel bei Immobilien
Sie haben sich für eine Immobilie entschieden, möglicherweise Ihr Traumhaus. Wäre es nicht traumhaft, wenn nun alles glatt liefe?
In der Realität warten große und kleine Ärgernisse auf Sie. Wer einmal gebaut oder umgebaut hat, kann ein Lied davon singen – Planungsfehler und Baumängel sind leider keine Ausnahme. Werden sie zu spät entdeckt, kann Ihnen ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung Ihres Darlehens gefährdet. Oft bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihr gutes Recht vor Gericht zu erstreiten. Das kostet nicht nur Nerven, sondern in der Regel auch viel Geld.
Zu spät entdeckte Baumängel verursachen Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Bei jedem Bauvorhaben von Ein-und Zweifamilienhäusern finden sich durchschnittlich 20 gravierende Mängel.
Besonders mangelanfällig waren demnach:
Jetzt können Sie ganz einfach vorsorgen – mit der einzigartigen Bauherren-Rechtsschutzversicherung.
Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung sorgt für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Sie schützt Sie vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Sie da, selbst wenn Sie einfach nur eine Frage haben, die Sie mit einem kompetenten Spezialisten klären möchten.
Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen Sicherheit in rechtlichen Belangen
Durch die Bauherren-Rechtsschutzversicherung sind Sie geschützt bei
und zwar OHNE die sonst üblichen Wartezeiten!
Notwendigkeit einer Bauherren-Rechtsschutzversicherung
Klassische Rechtsschutzversicherungen schließen Streitigkeiten wegen Mängel am Bau aus. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig eine separate Bauherren-Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Nur hiermit sind Sie als Bauherr vor den anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten geschützt, wenn Sie gegen Baupfusch vorgehen und die Schäden von der Baufirma beheben lassen wollen.
Gerade beim Bau Ihres Traumhauses, bei einer Sanierung sowie Um- und Anbau sind Streitigkeiten zahlreich. Diese reichen von immensen Kostensteigerungen infolge fehlerhafter Kalkulation, über aufgetretene Risse durch Berechnungsfehler und Lieferung fehlerhaften Materials bin hin zu Schimmelbildung aufgrund verpfuschter Isolierung.
Rechtsstreitigkeiten sind für Bauherren und Käufer auch bei gut vorbereiteten, fachgerecht geplanten und begleiteten Bau-/Sanierungsvorhaben nie ganz auszuschließen und oft zeit-und kostenintensiv, da das private Baurecht komplex ist.
Sichern Sie sich rechtzeitig gegen solche Risiken ab, damit der Bau Ihres Traumhauses nicht zum Albtraum wird.
Konkrete Leistungsbeispiele zur Bauherren-Rechtsschutzversicherung
Laut einer Umfrage zu Rechtsstreitigkeiten am Bau kommt es am häufigsten mit Bauträgern (rund 42%), dicht gefolgt von Generalunternehmern/-übernehmern (rund 30%) und mit Architekten (rund 18 %) zu Streitfällen.
1) Planungsfehler beim Bau
Sie hoffen, Ihr Architekt oder Bauträger leistet gute Arbeit, denn Planungsfehler können zu erheblichen Schäden am Bauwerk und hohen Kosten für Sie führen. Schlimmstenfalls kommen in der Bauausführungsphase noch Überwachungsfehler hinzu – und die Auseinandersetzung mit dem Architekten oder Bauträger ist vorprogrammiert.
Auch bei wirtschaftlichen Planungsfehlern, z. B. wenn Ihr Architekt die Kosten falsch ermittelt oder das vereinbarte Kostenlimit überschreitet, muss er für diese Fehler bei
der Planung und Überwachung der Bauausführung einstehen.
Die teure Planung
Schon vor der Finanzierung Ihres Einfamilienhauses bei bei Ihrem Finanzierungspartner beauftragen Sie einen Architekten mit der Planung des Bauobjekts. Er übersieht, dass der Baugrund nicht ausreichend tragfähig
ist. Als Ihr Haus fertiggestellt ist, können Sie es nicht beziehen, da es wegen der
Bodenbeschaffenheit umfangreiche Mängel aufweist. Der Schaden beträgt 250.000 €. Diesen möchten Sie von Ihrem Architekten, der auch mit der Beaufsichtigung der Bauarbeiten beauftragt war, ersetzt haben.
2) Baumängel
Viele Baumängel könnten problemlos behoben werden, wenn sie rechtzeitig erkannt und
die Ursachen ermittelt würden. Leider werden sie oft zu spät bemerkt. Wenn Sie dann Ihr
gutes Recht vor Gericht erstreiten müssen, kann Sie das viel Geld kosten.
Da die Ursachen von Baumängeln auch vor Gericht in fast allen Fällen nur durch teure
Bausachverständigengutachten zu ermitteln sind, brauchen Sie einen langen Atem – persönlich und finanziell.
Der mangelhafte Neubau
Innerhalb eines Jahres nach Errichtung Ihres Einfamilienhauses stellt sich heraus,
dass die Wände aufgrund fehlerhafter Bauausführung Risse bekommen haben.
Zudem wurde die Wärmedämmung mangelhaft erstellt. Als Sie verlangen, die Schäden zu beheben, weist die Baufirma jede Verantwortung von sich. Laut Gutachten soll die Sanierung der Wände inkl. Wärmedämmung 110.000 € kosten. Sie sehen sich gezwungen, Ihren Gewährleistungsanspruch gerichtlich durchzusetzen.
3) Sanierung und Umbau
Größere Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an Bestandsimmobilien sind meistens sehr aufwendig und teuer. Hier lohnt es sich fast immer, einen Architekten oder Fachmann zur Bauplanung und Beratung hinzuzuziehen.
Trotz aller Umsicht und Planung treten hierbei oft ähnliche Probleme wie beim Neubau
eines Hauses auf. Zum Beispiel können Fehler der Baufirmen dazu führen, dass das Kostenlimit durch notwendige Ausbesserungen und Reparaturen überzogen wird.
Schützen Sie sich, damit Ihre geplante Finanzierung nicht gefährdet wird.
Der verschimmelte Dachstuhl
Sie erben ein sanierungsbedürftiges Haus. Der Dachstuhl ist so marode, dass er abgerissen und neu errichtet werden muss. Nach zwei Jahren stellen Sie Schimmelpilz
am Holzgebälk des neuen Dachstuhls fest. Nähere Untersuchungen ergeben, dass
das Gebälk schon beim Einbau pilzbelastet war. Nachdem Sie dem Bauunternehmen
mehrfach erfolglos Fristen gesetzt haben, beauftragen Sie eine andere Firma mit der Instandsetzung. Mit einer Klage verlangen Sie von dem Architekten und der Baufirma für diese Arbeiten Ersatz der Kosten in Höhe von 80.000 €.
Wer und was ist versichert?
Versicherte Objekte
Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland:
Vermietete Objekte sind versicherbar, wenn
Teilweise gewerblich genutzte Objekte sind versicherbar, wenn die Nutzung der Immobilie überwiegend privat ist (>= 51%).
Versicherte Personen
Der Versicherungsnehmer ist versichert in seiner Eigenschaft als
der im Versicherungsschein genannten privat genutzte Immobilie.
Was ist nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten im Zusammenhang mit ...
Nachbarschafts- und verwaltungsrechtliche sowie vertragliche Streitigkeiten des privaten Bereichs fallen unter den Privat-Rechtsschutz.
Rechtsschutz ist Kostenschutz
Im Rahmen von Baurechtsstreitigkeiten können sich aus der Arbeit von Rechtsanwälten, Gerichten und Sachverständigen erhebliche Kosten ergeben.
Die Streitwerte liegen zwischen 350€ und 2,5 Mio €, wobei der Durchschnitt rund 26.000 € beträgt.
Ihr Bauherren-Rechtsschutz übernimmt im Fall eines Rechtsstreits – mit Ausnahme der vereinbarten Selbstbeteiligung – die Kosten für:
Wenn erforderlich, auch die Kosten der Gegenseite.
Gut zu wissen
Innovativ und einzigartig: Die Bauherren-Rechtsschutzversicherung
Das Besondere am Bauherren-Rechtsschutz: Diese wichtige Absicherung ist in dieser Form aktuell einzigartig auf dem Markt.
Immer inklusive:
Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Mit unseren rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungs-schutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Anwaltsempfehlung
Gerne benennen wir erfahrene Fachanwälte aus unserem Netzwerk für eine persönliche Beratung – ganz in Ihrer Nähe.
Telefonische
Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung – Auf Wunsch vermitteln wir Sie an eine qualifizierte Anwaltskanzlei zur telefonischen Erstberatung – auch in nicht versicherten und nicht versicherbaren Fällen.
Mediation
Vertragen statt Streiten: In passenden Fällen vermitteln wir Ihnen gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung!
SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie
Wenn Sie sich bei einem Rechtsschutzfall für eine vom Versicherer empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung um 150 €!
Sollten Sie mit der Empfehlung einmal nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl wechseln. In diesem Fall trägt der Versicherer einmalig anfallende Mehrkosten von bis zu 1.000 €.
Was ist zu beachten?
Der Bauherren-Rechtsschutz ist nur in Verbindung mit einer der folgenden Versicherungen rund um Ihr Bauvorhaben abschließbar:
Des Weiteren ist zu beachten:
Kostenfreie Beratung zur Bauherren-Rechtsschutzversicherung vereinbaren
Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenfreie Beratung zur einzigartigen Bauherren-Rechtsschutzversicherung. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.